Erschrocken stellte ich gerade fest, dass ein Bekannter von mir einen Post von Volksbetrug.net mittelbar gemocht hat. Noch erschrockener war ich, als ich sah, wie viele Teilungen und andere Mögungen es erfahren hat:
Klar, GEZ-Sachen gehen immer, das ist ja bei vielen Leuten mal mit Recht, mal zu Unrecht so. Damit kann man Klicks abfarmen.
Der dazugehörige Artikel befindet sich hier:
http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/08/19/gez-musterschreiben-bernd-hocker-erste-erfolge-gegen-den-rundfunkbeitrag/comment-page-1/#commentsDer ursprüngliche Briefverkehr fand 2012 statt und wurde erst jetzt gepostet. Der Inhalt des Briefes lässt sich ungefähr so zusammenfassen: Ich will keine GEZ mehr zahlen, weil: Die GEZ zerstört mein Leben, finanziert persönliche Beleidigungen gegen mich und überhaupt, ich kann mir die GEZ nicht leisten, dafür geht bereits mein letztes Geld drauf. Blablabla, unseriöse Berichterstattung, zu hohe Honorare der Sendermitarbeiter.
Amüsant fand ich Folgendes:
Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist die falsche Verwendung von Begriffen – in diesem Beispiel des Begriffs „Kunst“. Von Ihrem Sender Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5 Minuten lang ein „Klangkunstwerk“ ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als Fluglärm, Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum, dass dieses „Klangkunstwerk“ eine unerträgliche Belastung für die Ohren und den Geist darstellt – denn das könnte man unter dem Stichwort „Geschmackssache“ abtun. Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen Mitschnitt von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip nachzulesen:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/klangkunst/1628377/
So ein Machwerk, das Sie den Bürgern widerrechtlich als „Kunst“ anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe, die etwa im Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!
Der ganze Textwall endet mit:
Außerdem stelle ich einen
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!
Die GEZ antwortet auch daraufhin und stellt ihn frei mit einer recht knappen Antwort unter Verweis auf Art. 4 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 in der Fassung des 12. Rundfunkänderungstaatsvertrages und des 15. selbigen. Angaben zu irgendwelchen Paragraphen fehlten leider. Es bleibt mir allerdings ein Rätsel, wie der Mann befreit werden konnte, da man meines Wissens nach Nachweise vorlegen muss und ich nicht glaube, dass eine simple Aussage wie "Ich bin zu arm" einfach ausreicht.
Ich frage mich nur gerade, ob dies vielleicht eine neue Masche für Volksbetrug.net wird, irgendwelche Ahnungslosen zu überzeugen und sie subtil mit dem Deppenvirus zu infizieren. Nicht dass andere Plattformen auf die Idee kommen, das auch noch nachzumachen.