Als Österreicher in Deutschland stillschweigend um Asyl nachsuchen zu wollen, funktioniert nicht. Da hätte der Mann schon die EU verlassen müssen.
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Genugtuung bei FPÖ-Politikern
Die Staatsanwaltschaft Wien teilte im November 2019 mit, es werde gegen sieben Personen unter anderem wegen des Verdachts des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten, der Fälschung besonders geschützter Urkunden, der versuchten Erpressung sowie des schweren Betruges ermittelt. Ob alle diese Vorwürfe gegen H. gerichtet sind, ist nicht klar, weil der Ermittlungsakt als Verschlusssache eingestuft wurde. Laut österreichischen Medienberichten wird ihm außerdem Rauschgifthandel vorgeworfen. Der Hinweis auf seinen Aufenthalt in Berlin soll von rumänischen Behörden gekommen sein. H. war im Sommer als Zeuge in einem Prozess in Österreich in einer anderen Sache aufgetreten – war dabei aber nur online zugeschaltet. Die Schalte hatte ein Rechtsanwalt in Berlin als Vertreter von H. in die Wege geleitet.
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Klar: Einem Whistleblower unlautere Motive zu unterstellen, ist kein Problem. Ob da tatsächlich jemand Geld haben oder die FPÖler eher von sich aus zahlen wollten, wäre erstmal zu klären.
Rauschgifthandel bzw. das Überlassen von Btm dagegen schon, denn wenn so ein Vorwurf nicht stimmt, hätten der Anschwärzer und / oder Behörden, sofern sie wissentlich darauf eingehen, nach hiesigem Recht selbst diverse Vergehen bzw. Straftaten begangen - ob das auch in Österreich so ist ...
Straches und Gudenus' Ansichten scheint man dort höchstens (sofern überhaupt) moralisch verwerflich zu finden:
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Die unfreiwilligen „Hauptdarsteller“ des Videos, Strache und Gudenus, reagierten auf die Nachricht von der Festnahme mit Genugtuung. „Ich freue mich über die Festnahme nach so langer Zeit und hoffe auf rasche und restlose Aufklärung und auch auf die Aufdeckung der weiteren Mittäter, Auftraggeber und Hintermänner“, sagte Strache der Austria Presse-Agentur. „Ich wünsche ihm eine artgerechte Behandlung", richtete Gudenus an H. aus. Gegen die beiden liefen wegen ihrer Aussagen inzwischen eingestellte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen: Die Äußerungen erfüllten nicht den Strafttatbestand der Korruption.
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https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ibiza-affaere-neue-fragen-nach-der-verhaftung-17097912.html