ich bin der meinung, dass sicherheit auch den schutz der körperlichen integrität mitbeinhaltet, egal ob die beiden in einem artikel erwähnt sind.
Gegen Angriffe kannst Du Dich per Notwehr wehren.
Dazu darfst Du alles nehmen, was gerade vorhanden ist, um den Angriff sofort und endgültig zu beenden. Wenn das zufällig eine (Schuß)Waffe ist, darfst Du auch die nehmen.
Sogar Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken toleriert das Gesetz.
Nur bestrafen darfst Du den Angreifer nicht.
mit dem waffenverbot ist genau das gegenteil der fall.
Es gibt kein Allgemeines Waffenverbot bei uns!
Die Grünen wollten das erreichen, sind aber vor dem BVerfG damit gescheitert.
Weil scharfe Schußwaffen eben nur besonders zuverlässigen Leuten zugestanden werden, die damit voraussichtlich keinen Mißbrauch treiben.
Ein Waffenverbot handeln sich nur Leute ein, die gezeigt haben, daß sie noch nicht einmal mit Waffen verantwortungsvoll umgehen können.
In Bayern gibt es etwa 4000 Waffenverbote, u.a. für Reichsbürger. Aber eben jeweils nur für den Einzelfall.