Autor Thema: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein  (Gelesen 10701 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

herr oberfeldwebel, gefreite yildirim meldet sich ab.
da jetzt keine argumente mehr zu erwarten sind sondern lediglich belustigungen. viel spaß dabei. gern geschehen.

Bist du nicht.
Du magst von Schußwaffen träumen, aber hast null Erfahrungen damit.
 
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Bist du nicht.
Jedenfalls nicht bei der Bundeswehr. Die Meldung war jedenfalls falsch.
 
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Offline A.R.Schkrampe

Bist du nicht.
Jedenfalls nicht bei der Bundeswehr. Die Meldung war jedenfalls falsch.
Stimmt.
Bei uns hieß das "Bis denne, Spieß. Wenn was sein sollte, ich bin oben im Bett."  :salut:
 
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Offline Finanzbeamter

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Schon kaputt gespielt?
Früher war auch mehr Lametta!
« Letzte Änderung: 8. März 2019, 05:27:44 von Finanzbeamter »
Ein Geisterfahrer? Quatsch! Hunderte!
- Alle Reichsbürger. Immer -

Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
- Gustl Bayrhammer -
 
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Offline Rabenaas

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Sag mir ins Gesicht das ich Bolschewist bin und wir haben Rumble in the Jungle  ;D ;)

Du Bolschewist!

herr oberfeldwebel, gefreite yildirim meldet sich ab.
da jetzt keine argumente mehr zu erwarten sind sondern lediglich belustigungen. viel spaß dabei. gern geschehen.

Tschüss!


Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Anmaron

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Andere haben sich mit weniger Aufwand nen Spionzugang gelegt. Oder war es ernst gemeint? Dann aber mit Essstäbchen gegen Hulk angetreten. Die Argumente waren noch schlechter als meine. Ich bin enttäuscht! Die Sache mit den Oblasten ist auch noch ungeklärt. Wobei, ist doch geklärt, aber eben ohne Beteiligung einer weiteren Seite.
« Letzte Änderung: 8. März 2019, 07:42:31 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Reichsschlafschaf

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Soweit es um letzteres geht, gibt es ja die Möglichkeit eines Waffenscheins beim Nachweis einer entsprechenden Bedrohungslage, wenn man sich die Mühe gemacht hat

Das Blöde für die waffentragwilligen ist aber, daß die Behörden in den letzten Jahren immer weniger Waffenscheine genehmigen und noch nicht einmal Juweliere, die Werte  von mehreren Millionen bei sich haben, um Kunden zu besuchen, einen Waffenschein genehmigt bekommen (in Augsburg gab es vor ein paar Jahren so einen Fall). Das BVerwG genehmigt sogar nicht einmal dem jeweiligen Geldautomatenauffüller einen, sondern nur der Firma.


Wenn @aisha_yildirim  unbedingt eine Waffe tragen möchte, darf sie gerne in die USA auswandern. Dort gibt es bekanntlich ein Grundrecht auf Waffenbesitz.

Auch nicht unbedingt, selbst wenn die Medien hierzulande den Eindruck erwecken.
Waffenrechtlich gibt es "die USA" gar nicht (was der SPIEGEL wohl nie kapieren wird), sondern das Waffenrecht ist Angelegenheit des jeweiligen Bundesstaates. Taucht man also mit einer Waffe im Holster in einem anderen Bundesstaat auf, kann das sehr schnell sehr unangenehm werden.

Guck mal, wie das in den einzelnen Bundesstaaten aussieht:
https://en.wikipedia.org/wiki/Concealed_carry_in_the_United_States

ansonsten wie @Pantotheus

Was soll ein "linientreuer Wissenschaftler" sein?
Na, natürlich einer, der die Handlungsanweisungen in unserem Handbuch so ausführt, daß es nicht gleich auffällt!  ;)

 ;)

der wissenschaftliche dienst und das bverfg muss den anschein wahren und bei weniger wichtigen sachen auch mal was dagegen sage

Das stimmt natürlich!
Deshalb hat das BVerfG das bundesweite Rauchverbot auch aufgehoben und für verfassungswidrig erklärt.
Hätte ich auch selbst darauf kommen können, daß Gesundheit natürlich weniger wichtig ist!

 ???

Also alles eine Verschwörung, damit du keine Waffe haben kannst

Glücklicherweise haben wir ja alle Richter auf unserer Gehaltsliste, da kann also nichts schiefgehen!

 ;D


Schon kaputt gespielt?

Was ist hier eigentlich los?
Warum wartet Ihr nicht, bis sich auch da bin?
Gestern hatte ich eine Besprechung mit meinen Piloten, wir mußten das SchämmdrälXLV neu einstellen, weil der Hersteller die Zusammensetzung geändert hat. Und andere Flugrouten gibt#s ja ab dem WE auch.
Das dauerte also.

Wollte dem Spezialisten für Waffen- und Bolschewistenrecht eigentlich vorschlagen, ein Seminar bei Prof. Dr. Dr. Sürmeli-Murmelkopf zu belegen, Es gibt da ein Spezialangebot für Internationales Waffenrecht zum Schnäppchenpreis von 15.000 €. Das ist sogar inklusive aller Formulare, Anschreiben und Haftbefehle!

Und nu isser wech, Ihr habt ihn vertrieben!
Menno!

 :'(
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Offline Chemtrail-Fan

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Meine sehr geehrten Damen und Herren Mithetzer*innen,

ich soll Euch vom Betriebspsychologen ausrichten, dass demnächst für alle Mitarbeiter ein außerplanmäßiges Auditing stattfinden wird.
Anlass ist die latente Aggressivität gegenüber neuem Spielzeug.
Erste Anregungen für eine Abhilfe hat er bereits gegeben.
Zum Beispiel sollte nicht immer darauf bestanden werden, dass Argumente von der anderen Seite geliefert werden. Stattdessen sollte der Gegenseite eine Liste mit (wenn vielleicht auch unsinnigen) Argumenten übergeben werden, aus der dann eine beliebige Auswahl getroffen werden kann.
Oder es darf immer nur ein einzelner Agent pro Tag mit dem neuen Spielzeug spielen, damit es etwas länger hält.

Er hat angedroht, dass er sonst keine Spielzeug-Neuanschaffungen mehr bei der Staatsführung befürworten wird. Nie wieder!

BTW: @SSLKüchenbulle : Er hat auch so Andeutungen gemacht, dass die Aggressivität vielleicht auch mit der derzeitigen Qualität des Kantinenessens zusammenhängen könnte. Aber das gebe ich nur so weiter, das kommt nicht von mir!

 ;D
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Waffenrechtlich gibt es "die USA" gar nicht (was der SPIEGEL wohl nie kapieren wird), sondern das Waffenrecht ist Angelegenheit des jeweiligen Bundesstaates.

Nicht ganz, es gibt auch Bundesgesetze, die Feuerwafffen betreffen:
https://lawcenter.giffords.org/gun-laws/federal-law/other-laws/key-federal-acts-regulating-firearms/

Es gibt sogar eine Bundesbehörde, welche sich um Waffen kümmert:
https://www.atf.gov/firearms

 

Offline Gelehrsamer

sicherheit als leistungsrecht stammt von isensee und hat sich nicht durchgesetzt, deshalb ist sicherheit ein abwehrrecht.

Wenn man nicht weiß, was ein "Abwehrrecht" ist, sollte man mit solchen Begriffen nicht unkoordiniert herumwerfen. Rechtslogisch überhaupt nur denkbar ist ein Leistungsrecht (Grundrecht auf [!] Sicherheit). Auch das gibt es aber nicht, siehe oben #10:

Spoiler
Zitat von: califix am  4. März 2019, 13:49:48
Eine Erlaubnis haben zu wollen, welche die unbedingte Zuverlässigkeit des Antragstelleres erfordert und dazu gleichzeitig die Gültigkeit der Gesetze zu bezweifeln, in denen diese Dinge geregelt sind, auf so viel Dummheit muss man erst mal kommen.
Und noch nicht genug, damit auch noch vor Gericht ziehen.

Innerhalb der Wahnwelt der Antragstellerin / Klägerin ist die Argumentation allerdings folgerichtig: Ein Verbot setzt nämlich eine Verbotsnorm voraus. Ist ein Gesetz ungültig, fehlt es aber an der notwendigen Verbotsnorm, so dass die gewünschte Handlung (Waffenerwerb/-besitz) voraussetzungslos zulässig ist. Und wenn man dann noch glaubt, dass Grundrechte gar nicht gesetzlich beschränkbar sind - das Gegenteil ergibt sich allerdings schon aus der Lektüre der Grundrechtsnormen - dann kann man Waffenbesitz gar nicht verbieten.

Ich fürchte bloß, dass man mit der Argumentation beim Verwaltungsgericht nicht werden wird:

1. Ein "Grundrecht auf Sicherheit" gibt es nicht. Es handelt sich um eine Konstruktion konservativer bzw. reaktionärer Staatsrechter (z.B. Josef Isensee) und Politiker (Ex-Innenminister Friedrich), mit der Grundrechte zur Rechtfertigung von Grundrechtseinschränkungen herangezogen (genauer: umgefälscht) werden. Sicherheit ist eine klassische Staatsaufgabe; Maßnahmen zu deren Verwirklichung sind an den Grundrechten zu messen.

2. Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt bzgl. des Waffenbesitzes ist danach an der allgemeinen Handlungsfreiheit (geschützt durch Art. 2 Abs. 1 GG) zu messen. Dieses sehr allgemeine Grundrecht, das jede beliebige nicht durch speziellere Grundrechte geschützte Handlung erfasst, ist indes auch sehr weitgehend einschränkbar, denn zur "verfassungsmäßigen Ordnung" gehören grundsätzlich alle geltenden Gesetze. Eine äußerste Grenze wird allein durch die sog. "Schranken-Schranke" des Verhältnismäßigkeitsprinzips gezogen. Danach ist das Bemühen des Gesetzgebers, unkontrollierten Waffenbesitz zu verhindern, ein sachlicher Grund, das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zur Zielerreichung geeignet, erforderlich und nicht unangemessen. Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG liegt also (offensichtlich) nicht vor, Erfolgsaussichten hat die Klage nicht.
[close]

Ich bin hier raus.  :salut:
 
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Offline Reichsschlafschaf

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ich soll Euch vom Betriebspsychologen ausrichten, dass demnächst für alle Mitarbeiter ein außerplanmäßiges Auditing stattfinden wird.

Ooch, neee ... ist das wieder der mit dem Sprachfehler?
Der hat doch Wasser im Zahn?

 ::)

Nicht ganz, es gibt auch Bundesgesetze, die Feuerwafffen betreffen:

Sicher, aber die Kompetenz der Bundesregierung in Washington ist schon arg begrenzt.
Off-Topic:
Clinton wollte da etwas zuviel regeln und hat prompt vom Supreme Court was auf den Deckel bekommen (war, glaub, Printz vs. United States 1997).
In der Folge haben einige Bundesstaaten die Regelungen dann übernommen, aber eben nur einige. Sind immerhin 50.
(Das ist auch der Grund, warum die Proteste der Jugendlichen "für ein schärferes Waffenrecht" so rein gar nichts nützen werden, wenn sie in Washington demonstrieren. Auch 500.000 können da nichts ausrichten. Diese 500.000 müßten vor den Capitolen der einzelnen Bundesstaaten protestieren, dann würde sich vielleicht etwas ändern. Wenn Trumpi, der beste und herrlichste aller Präsidenten, gepriesen sei sein Name!, so rein gar nichts tut, dann nicht weil er, wie der SPIEGEL jedesmal mutmaßt, von der angeblich so mächtigen NRA gesteuert wird, sondern weil ihn die Richter einfach nicht lassen. Vermutlich hört er in der Sache mal ausnahmsweise auf seine Berater.)
:(
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Offline Evil Dude

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ausserdem ist es schwer mit allen euren meinungen, die sich durchaus widersprechen können, umzugehen.

Unsere "Meinungen" widersprechen sich nicht!
Es hat nur jeder eine andere Art,

Spoiler
"Du erzählst Schwachsinn!"
[close]

zu formulieren! Und offensichtlich verstehst Du auch den Unterschied zwischen Meinungen und Fakten nicht!

Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
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ich halte auch fest.

es gibt kein recht auf sicherheit.
dieses nicht existente rechtsgut versucht der staat zu schützen.

sicherheit ist, wenn überhaupt, ein leistungsrecht.

da prallen einfach welten aufeinander.

ausserdem ist es schwer mit allen euren meinungen, die sich durchaus widersprechen können, umzugehen.
Gibt es ein Recht auf Helligkeit?
Anders gefragt: Was ist Sicherheit? Das ist subjektiv. Wie will man Sicherheit garantieren? Gewiss nicht, indem jeder ♥♥♥ genehmigungsfrei mit ner Waffe rumlaufen darf, da würd ich mich deutlich weniger sicher fühlen als jetzt.

Benutz endlich deine Großmachtaste, oder bist du zu faul dazu? Wenns an der Versklavung liegt, dass wir Großbuchstaben nutzen, wie viele Länder sind dann souverän? Was machen wir mit den Ländern, die keine lateinischschriftlichen Buchstaben haben? Was mit dem CJK-Schriftbereich? Alles Sklaven? Wieso haben wir dann so viele Freiheiten als Sklaven? Wessen Sklave war der Gaius? Du bist Sklave, nämlich deiner eigenen selbstverschuldeten Dummheit. Lerne denken, lerne leben! Und verstehe!
« Letzte Änderung: 8. März 2019, 10:58:11 von Anmaron »
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Offline Pantotheus

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es gibt kein recht auf sicherheit.
In der Tat gibt es ein solches Recht nicht.

dieses nicht existente rechtsgut versucht der staat zu schützen.
Der Staat bemüht sich auch um Angelegenheiten, die kein "Recht" sind. Das habe ich weiter oben schon erklärt, mag jetzt hier aber nicht wiederholen, was bei verstehendem Lesen durchaus längst bekannt wäre.

sicherheit ist, wenn überhaupt, ein leistungsrecht.
Falls es ein "Recht auf Sicherheit" gäbe, dann könnte es sich nur um ein Leistungsrecht handeln.

da prallen einfach welten aufeinander.
Nein, da prallt nur Vernunft auf Unverstand.

ausserdem ist es schwer mit allen euren meinungen, die sich durchaus widersprechen können, umzugehen.
Ich sehe keine Widersprüche zwischen den Antworten anderer SSL-Agenten. Nur drückt sich jeder ein wenig anders aus, betrachtet die Sache auch aus einem anderen Blickwinkel. Im wesentlichen Punkt stimmen aber alle überein: Es gibt das geforderte "Recht auf Sicherheit" nicht. Daran ändern übrigens auch Was-wäre-wenn-Spiele über zufällige Bedrohungslagen u. dgl. nichts. Mit solchen Begründungen könnte man vielleicht einen Gesetzgeber dazu veranlassen, über die Einführung eines "Rechts auf Sicherheit" oder "Rechts auf Waffentragen" zu entscheiden. Die gegenwärtige Rechtslage ist aber eben, wie sie ist.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Reichsschlafschaf

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...

ausserdem ist es schwer mit allen euren meinungen, die sich durchaus widersprechen können, umzugehen.

Das ist doch mal ein qualifizierter Standpunkt!

Hast Du die 304,50 € schon an die GmbH gezahlt?

Du möchtest ja weitermachen. was ist Dein nächster Schritt?    :scratch:

Auf die Angebote des international versierten Experten Prof. Dr. Dr. Dr. iur. h.c. Sürmeli-Murmelkopf möchte ich noch einmal ausdrücklich aufmerksam machen!

 ;D
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