Autor Thema: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein  (Gelesen 10698 mal)

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #180 am: 14. April 2019, 14:47:00 »
Zitat
Waffen für alle! Bedingungslos!

Welch herrliche Forderung!
Schließlich sollten auch Strafgefangene und Durchgeknallte nicht auf den geliebten Knallstock verzichten müssen! Vor allem letztere nicht. Schon wegen der Bezeichnung.

Denn es gibt eine neue FB-Gruppe!

Glücklicherweise muß die Regierung ja jede noch so abstruse Forderung umsetzen, wenn sie nur in einer FB-Gruppe geäußert wurde.

Wir freuen uns prinzipiell auf
Zitat
Plymouth im Jahre 1620
Wobei mir 1619 lieber wäre. Aber man kann halt nicht alles haben.
Hauptsache am Meer! Hauptsache England!
Da sind es ja nur noch 46 Jahre bis zum cestui que vie act.

Schnell noch den guten Text gesichert, nicht daß der böse Herr Zuckerberg kömmt und ganz böse Zensur übt (im Auftrag von Merkel natürlich):
Zitat
Ziel der Gruppe

Kurz, das Waffengesetz komplett auf die Müllhalde kippen.

Das schaffen wir, indem wir eine geschliffene Grundrechtsprüfung erstellen, die unmissverständlich, wissenschaftlich für jeden nachvollziebar und mit Urteilen und Gesetzen untermauert die Verfassungswidrigkeit des Waffenrechts darlegt.
Wir verwenden dafür github als Versionierungstool und -platform (https://github.com/Waffenlobby2/waffenrecht).

Wir beschäftigen uns also in erster Linie mit Grundrechten, Verfassungsrecht, Philosophie.
Wir suchen im Waffengesetz, Verwaltungsgesetzen und Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nach Widersprüchen, Unzulänglichkeiten, allgemein gesagt, nach verfassungswidrigen Regelungen.
Die Philosophie gibt uns die moralische Rechtfertigung und das Verständnis für die getroffenen Regelungen im Verfassungsrecht und in den Menschenrechten.

Das Waffenrecht spielt keine Rolle, weil es einfach verfassungswidrig ist.
Dementsprechend spielen auch Amokmeldungen, Waffenrazzien, Statistiken, Bettelbriefe an Politiker genauso wenig eine Rolle. Wir fordern das Recht ein und bitten nicht darum.

Es ist alles erlaubt, was nach dem Waffengesetz verboten ist. Fühl dich wie in Plymouth im Jahre 1620.

Political correctness kennen wir nicht, wir bleiben dennoch sachlich. Sachliche Kritik ist geradezu erwünscht.

;D

https://www.facebook.com/groups/Waffenlobby2/?hc_location=ufi
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #181 am: 14. April 2019, 16:48:19 »
Und schon issie wieder wech, die neue Gruppe …   ???
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #182 am: 14. April 2019, 18:42:51 »
Ich seh die Gruppe noch.
Da hat ja unsere Frau Y ne super Gruppenbeschreibung erstellt. Nach dem sie hier ja keine Zustimmung gefunden hat möchte Sie also bei Fb eine Grundrechtsprüfung machen und darüber philosophieren warum ihre Meinung die einzige richtige ist, obwohl wir ihr schon 100 Mal das Gegenteil erklärt haben. Bei der ist wirklich jede Hilfe zu spät.
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #183 am: 14. April 2019, 20:44:16 »
Hauptsache am Meer! Hauptsache England!
am meer ja, aber nicht england. diese bildungslücke wundert mich bei einem bolschewiken nicht.

Seit wann liegt Plymouth nicht mehr in England?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #184 am: 14. April 2019, 21:00:21 »
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #185 am: 14. April 2019, 21:02:56 »
Du willst in eine neue Welt segeln?

Was hält Dich ab?

Nun ja, die USA wird es zwar nicht gerade sein, deren Bedarf an Deppen ist reichlich gedeckt, aber in Afghanistan oder im Jemen soll es im Frühling sehr schön sein!
Und Nordkorea hat sicher auch Bedarf an geistigen "Kapazitäten"!
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #186 am: 14. April 2019, 21:28:08 »
zu der professorin aus der schweiz, die waffe als menschenrecht ansieht, hat sich kaum jemand geäußert. wer hat sich blamiert?
Und wir haben dir erklärt dass:
1. Schweiz ist nicht Deutschland
2. Bloß weil irgend ein Professor irgendwas erzählt ist das nicht Gesetz, weil, dafür gibt es Gesetze. Ein Wortspiel übrigens. Im übrigen hat mal ein Politiker, gesagt, Deutschland sei besetzt. Nein das ist auch nicht so.
« Letzte Änderung: 14. April 2019, 21:30:39 von Finanzbeamter »
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #187 am: 14. April 2019, 22:19:10 »
zu der professorin aus der schweiz, die waffe als menschenrecht ansieht, hat sich kaum jemand geäußert. wer hat sich blamiert?
Ich kontere das einfach mal mit dem Professor, der nachweist, das ein restriktives Waffenrecht sich auch positiv auf die nicht schusswaffenbezogene Gewaltkriminalität auswirkt.
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #188 am: 14. April 2019, 22:19:52 »
AACHSOOOOO!
an der grenze macht die logik kehrt. na dann ist alles klar. hab mich schon gewundert.

Was willst Du jetzt eigentlich von uns hören?
Welche Rolle sollte die Äußerung einer Schweizer Professorin für Deutschland spielen? Und auch wenn die Professorin aus Deutschland wäre, würde es erst mal überhaupt keine Rolle spielen. Es gibt jede Menge Professoren und Professorinnen aller Fachrichtungen, die mehr oder weniger regelmäßig irgendwelchen Unsinn absondern. Die Tatsache, dass jemand einen Lehrstuhl innehat, bedeutet keinesfalls, dass der- oder diejenige allwissend wäre.
Verbindlich für Deutschland ist allein die Rechtslage in Deutschland, nicht das, was irgendjemand äußert. Und die Rechtslage ist eindeutig. Du kannst ja eine Petition in die Wege leiten, in der Du beantragst, dass der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen möge. Und falls Du der Meinung bist, dass durch die existierenden Gesetze Deine verfassungsmäßigen Rechte beschnitten werden, kannst Du Dich ans Bundesverfassungsgericht wenden.
Daran werden auch irgendwelche Facebook-Gruppen nichts ändern.
Und dass Du von uns bei Deinen Vorhaben nicht viel Unterstützung erwarten kannst, hast Du vermutlich schon bemerkt.
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #189 am: 14. April 2019, 22:40:56 »
Waffengeile können nach Arizona. Da ist es erlaubt, Waffen offen zu tragen und man braucht dazu nicht einmal eine Genehmigung. Außer man ist - hrhrhr - Nichtarizonaer oder ausländischer Arizonaer. Lass dich dort einbürgern und schon ist deine Sicherheit durch Waffen gewährleistet. Aber auch nicht auf Grundlage von Menschenrecht.

Dass die Restriktion von Waffenbesitz verfassungswidrig sein soll, ist eine merkwürdige Ansicht. Eine Welt komplett ohne Waffen wäre meiner Ansicht nach viel schöner. Aber dazu müssten eben auch alle mitmachen.

Mit Logik hat das nichts zu tun, was die Professorin gesagt hat und interessanterweise sind auch mitten in Europa die Rechtslagen total unterschiedlich. Hast du gewusst, dass der Hitlergruß in der Schweiz nicht strafbar ist? Ist auch unlogisch, oder? Weil Recht eben oft nicht mit Logik zu tun hat. Besonders nicht Waffenrecht.
« Letzte Änderung: 14. April 2019, 22:51:51 von Anmaron »
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #190 am: 14. April 2019, 22:44:25 »
i
AACHSOOOOO!
an der grenze macht die logik kehrt. na dann ist alles klar. hab mich schon gewundert.
Bei dir hat jegliche Logik schon vor Jahren kehrt gemacht.
Kann bitte der @SSL-Admin bitte @aisha_yildirim zur Gruppe Unbelehrbar hinzufügen! Damit jeder sehe, was sie ist!
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #191 am: 14. April 2019, 23:04:31 »
zu der professorin aus der schweiz, die waffe als menschenrecht ansieht, hat sich kaum jemand geäußert.

Was genau hat Frau Professorin denn gesagt?

wer hat sich blamiert?

Bisher ausschließlich Du! Du "laberst" wirres Zeug, postest kryptische Links und belegst ein ums andere Mal, daß Du zu einer normalen Diskussion die auf nachvollziehbaren Aussagen beruht nicht in der Lage bist! Wenn das alles ist, was Du auf der Pfanne hast, kannst Du hier weiter nur "Karriere" als "Pausenclown" machen!
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #192 am: 14. April 2019, 23:07:49 »
...er ist halt einer von denen der nur am Stammtisch diskutieren kann, da stimmt ihm eben jeder zu!
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #193 am: 14. April 2019, 23:10:24 »
Ich halte auch einen Troll für möglich. Vielleicht kann jemand aus 8.21 mal nähere Erkenntnisse beschaffen.
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Re: VG Gelsenkirchen Beschluß 17 L 158/19, 27.2. 2019, kein Waffenschein
« Antwort #194 am: 14. April 2019, 23:25:48 »
Den "hätte hätte"-Spruch könnte man auf eine Aussage über eine Welt mit frei verfügbaren Waffen und Waffengesetzen wie in Arizona genauso anwenden wie du auf meine Aussage. Aber eher "wäre wäre Ambossschere", weil ich nichts mit "hätte" geschrieben habe. Merkst selber, wie doof das ist, hm!


Antwort auf deine Frage 1: Ja. Außerdem wurde es schon behandelt. Nicht nur hier.

Aussage 1075: Wenn Sicherheit ein Menschenrecht ist, fühle ich mich in meiner Sicherheit beeinträchtigt, wenn du eine Waffe hast. Deswegen darfst du keine haben.


Israel ist "mitten in Europa". Wieder dazugelernt. Aber immerhin habe ich Erkenntnisse zu der gefragten Rechtslage. Ist gar nicht schwer, die zu bekommen. Außer man ist ein Troll und stellt sich dümmer als man ohnehin schon ist. Das aktuelle Negativkarma kommt diesmal von mir und du hast es dir verdient. Ich wollte schon 5 mal und hab bisher immer gelassen. Diesmal aber nicht.
« Letzte Änderung: 14. April 2019, 23:34:51 von Anmaron »
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