Autor Thema: Neuzugang im Wiki: Republik Baden  (Gelesen 3467 mal)

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Offline Caligula

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Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« am: 24. Februar 2019, 18:10:28 »
Soderle, aus der Abteilung Papierterrorismus, Dokumentenhandel und Querulantentum, ein kleines Häppchen für zwischendurch. Mir war langweilig.
Die "Republik Baden" formerly known as "Bundesstaat Baden", die nach 2-jährigem Bestehen gemerkt haben, dass sie sich auf die falsche Verfassung berufen (als ob das bei den Deppen-Honks überhaupt irgendeine Rolle spielen würde :facepalm:).   
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Republik_Baden
Zitat
Die Republik Baden oder vorher auch Bundesstaat Baden (bis Juni 2018), ist einer der Gliedstaaten des Deutschen Reichs und damit eines von vielen Phantasiereichen, welche in der Szene der Reichsbürger und Staatleugner zu finden sind. Neben der Republik Baden werden auch noch die Konstrukte „Freistaat Preußen“, „Bundesstaat Württemberg“, „Bundesstaat Bayern" und „Bundesstaat Sachsen“ zu dieser Gruppierung - die sich als Dachorganisation sieht - gezählt, welche sich auf das RuStAG vom 22. Juli 1913 berufen.[1]
Bei den Mitgliedern dieser Gruppierung gab es in der Vergangenheit Exekutivmaßnahmen, bei denen Waffen- und Munitionsfunde Hinweise für die Gefährdung, die von diesen Gruppen ausgeht dokumentierten.
Nach 2 Jahren dann...upps. Heiteres Verfassungsbingo.
Zitat
Am 10. Juni 2018 wurde dann ein Schriftsatz veröffentlicht, mit dem die Umbenennung des "Bundestaates Baden" in die "Republik Baden" verkündet wurde. Anlass war die Erkenntnis der Initiatoren des Phantasiereichs, dass die vom Freistaat Preußen übernommene Version, sich auf die Verfassung vom 30. November 1920 beruft. Nachdem den Vertretern des Bundesstaates Baden- nach zwei Jahren ihres Bestehens - aufgefallen war, dass dies nicht dem völkerrechtlichen Status entsprach - den der von ihnen angestrebte Bundesstaat Baden haben sollte - wurde nun dahingehend argumentiert, dass eine Republik Baden sich in der Zeit von November 1918 bis Apri1 1919 aus dem Großherzogtum Baden gelöst habe und diese am 21. März 1919 schon eine eigene Verfassung verabschiedet habe.
Der neue "Staat" gliedert sich 4 Regionen (Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim). Grundlage für Einahmen ist der Handel mit Dokumenten. Für diese werden natürlich Gebühren verlangt. Dabei wird die "Stempelsteuer-Verordnung" des Freistaats Preußen aus 2018 verwendet.[4]
Ansonsten das übliche Mimimi bei allen möglichen Administration und Institutionen
Zitat
Im April 2016 suchte der Bundesstaat Baden beim Internationalen Komitee des Roten Kreuzes, in der Schweiz, um Unterstützung bei der Anerkennung ihres Phantasiestaates. Dabei wurde sich auf vorangegangene Pamphlete eines weiteres bedeutungslosen Konstrukts, des "Freistaats Preußen", aus 2014 berufen.[8] Im August 2016 verkündete der "Bundesstaat Baden" Kooperation und Zusammenschluss mit Vertretern des Freistaat Preußen an. Bekannte Vertreter sind Cornelia Reichhelm und ihr Mann Hans-Franz Burdack, sowie Beate Rude und Dorothea Melder.[9]

Und im September des gleichen Jahres wurde auch ein "Staatsvertrag" präsentiert. Dieser beinhaltete neben dem Zusammenschluss mit dem Freistaat Preußen, auch noch Vereinbarungen mit dem Bundesstaat Württemberg, dem Bundesstaat Bayern und dem sogenannten "Gliedstaat Oldenburg" mit denen die Phantasiestaaten sich gegenseitig anerkennen.[10] Im Juni 2017 wurde eine neuer Staatsvertag präsentiert, diesmal mit den Partnern Freistaat Preußen, Bundesstaat Bayern, Bundesstaat Württemberg und dem Bundesstaat Sachsen
Ebenfalls recht originell, das Eingeständnis der eigenen Nutzlosigkeit, in Verbindung mit der Ermunterung zu Straftaten. 
Zitat
Einem Bericht des SWR aus 2017 zufolge, waren bei einem ersten Informationsabend des Bundesstaats Baden in Freiburg 25 Personen anwesend, bei einem zweiten ca.30. Bei diesen Treffen wurden die üblichen Reichsbürgerthemen behandelt, wie die Rückgabe des Personalausweises, des Führerscheins und anderer Dokumente. Ersatzdokumente wurden angeboten. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Modalitäten wie Handyverträge abschließen bzw. nicht kündigen, Bankkonten behalten, Kredit aufnehmen und ähnliche Bestandteile des normalen Lebens, vorher geregelt sein sollten, da die Dokumente des Bundesstaats Baden völlig nutzlos sind.

Dennoch wurden Teilnehmer ermuntert, mit der Fahrerlaubnis des Bundesstaates ein Fahrzeug zu bewegen. Ebenso wurde behauptet, dass Polizisten für die Durchsuchung des Kofferraums eines Autos, einen Beschluss eines Staatsanwaltes bräuchten. Laut Aussagen der Journalisten waren auch antisemitischen Inhalte in den Vorträgen und Diskussionen zu hören, was die rechtspopulistischen Tendenzen bei vielen Sympathisanten der Staatsleugnerszene dokumentiert.[7]

Die anderen Glied- und Gleitstaaten des Reiches werde ich bei Gelegenheit auch noch mit kleinen Artikeln würdigen. Zumindest beim Bundesstaat Bayern und Bundesstaat Sachsen kommt da einiges zum tragen, da dort auch diverse Polizeieinsätze stattgefunden haben.
« Letzte Änderung: 24. Februar 2019, 19:06:18 von Caligula »
 

Offline Gelehrsamer

Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #1 am: 24. Februar 2019, 20:42:09 »
Ebenso wurde behauptet, dass Polizisten für die Durchsuchung des Kofferraums eines Autos, einen Beschluss eines Staatsanwaltes bräuchten.

Das ist sogar (überwiegend) zutreffend: Die Polizei benötigt dafür tatsächlich einen Durchsuchungsbeschluss, den aber nicht ein Staatsanwalt, sondern ein Richter erlassen muss.
 
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Offline Caligula

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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #2 am: 25. Februar 2019, 18:47:13 »
Ebenso wurde behauptet, dass Polizisten für die Durchsuchung des Kofferraums eines Autos, einen Beschluss eines Staatsanwaltes bräuchten.

Das ist sogar (überwiegend) zutreffend: Die Polizei benötigt dafür tatsächlich einen Durchsuchungsbeschluss, den aber nicht ein Staatsanwalt, sondern ein Richter erlassen muss.
Danke für den Tipp :salut:
Ich habe versucht das adäquat umzusetzen. Bietet dann auch die Möglichkeit ein Spotlight, auf die auslösenden Intensionen der Kundschaft, zu setzen.
Zitat
Dennoch wurden Teilnehmer ermuntert, mit der Fahrerlaubnis des Bundesstaates ein Fahrzeug zu bewegen. Ebenso wurde behauptet, dass Polizisten für die Durchsuchung des Kofferraums eines Autos einen Beschluss eines Staatsanwaltes bräuchten. Dies ist - wie so oft - bei den Hobby-Juristen aus der Staatsleugnerszene ein Aspekt der praktischen Polizeiarbeit, der den Reichsbürgern genehm wäre und entsprechend ausgedeutet wird, um sich polizeilichen Maßnahmen zu entziehen.

Tatsächlich bräuchten Polizisten bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle einen Durchsuchungsbeschluss, um einen Kofferraum zu öffnen. Dieser ist aber in der Regel von einem Richter zu unterschreiben, nicht vom Staatsanwalt. Darüber hinaus gibt es einige Gründe und Tricks, die es - durchaus legal - erlauben, die Öffnung eines Kofferraums herbeizuführen. Von einem generellen Schutz durch Verweigerung für Staatsleugner ist nicht auszugehen

Edit: Meine Ergänzung hat sich erledigt, siehe Folgebeitrag zu Warndreieck. So ist das, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. ;D
Und wer von unsere Kundschaft ist schon schlau?
Wenn wer sein Warndreieck im Fahrgastraum hat, dann doch nur, weil er nicht möchte, dass wer in den Kofferraum schaut. Das ist suspekt und bietet einen hinreichenden Tatverdacht, um sowieso öffnen zu lassen.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2019, 19:06:50 von Caligula »
 
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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #3 am: 25. Februar 2019, 18:57:54 »
Das ist sogar (überwiegend) zutreffend: Die Polizei benötigt dafür tatsächlich einen Durchsuchungsbeschluss, den aber nicht ein Staatsanwalt, sondern ein Richter erlassen muss.

Wobei die Bundespolizei das wohl wiederum darf ohne Beschluß, jedoch nur auf Bundesautobahnen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Deshalb will ja die normale (also Land-) Polizei das Warndreieck sehen.

Nicht, weil sie Warndreiecke so spannend findet, sondern weil die meisten das im Kofferraum haben, so kann die Rennleitung ganz ohne Beschluß da einen Blick reinwerfen

Ganz Schlaue haben natürlich Warndreieck und Verbandskasten im Fahrzeugraum
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #4 am: 25. Februar 2019, 19:04:47 »
bei den üblichen Sonderregelung wie dringender Tatverdacht oder Gefahr im Verzug müssten sie auch berechtigt sein, reinzugucken, oder täusche ich mich wieder?
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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #5 am: 25. Februar 2019, 22:02:00 »
Also wenn ein Hersteller das Warndreieck im Beifahrerfußraum und den Verbandkasten in der Beifahrertür platziert, muss man dann annehmen, dass dieser Hersteller vor allem an Zigarettenschmuggler und Drogenkuriere verkauft?
 
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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #6 am: 25. Februar 2019, 22:19:45 »
bei den üblichen Sonderregelung wie dringender Tatverdacht oder Gefahr im Verzug müssten sie auch berechtigt sein, reinzugucken, oder täusche ich mich wieder?

Diese Sachen funktionieren trotzdem. Aber da sollten schon eigentlich gute Gründe vorlegen. Man kann aber auch da ein wenig konstruieren und es forcieren.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, Freundlichkeit und Höflichkeit ist am sichersten:)
Schon toll, dass man heutzutage auf einem handtellergrossen Mini-Hochleistungscomputer mit nanobeschichtetem Glas, Touchscreen und Lithium-Ionen-Akku ins weltweite Internet schreiben kann, dass man nicht an Wissenschaft glaubt.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #7 am: 26. Februar 2019, 00:09:18 »
Bevor ich das alles selbst schreibe, verlinke ich hier mal einen Artikel, der die Rechtslage recht gut zusammenfasst:

https://www.juraforum.de/ratgeber/verkehrsrecht/duerfen-polizei-oder-zoll-mein-auto-durchsuchen

Spoiler
Inwieweit eine Durchsuchung von einem Auto zulässig ist richtet sich danach, ob Autofahrer von Polizei oder Zoll angehalten worden sind.

Bei einer Kontrolle durch die Polizei sollten Autofahrer beachten, dass die Beamten zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle berechtigt sind. Das ergibt sich aus § 36 StVO. Eine allgemeine Verkehrskontrolle zeichnet sich dadurch aus, dass sie ohne einen konkreten Anlass vorgenommen werden darf. Die Polizisten brauchen sich hierfür also nicht zu rechtfertigen. Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf zunächst einmal das Auto angehalten werden und die Identität des Fahrers samt Insassen festgestellt werden. Darüber hinaus dürfen die Beamten sich vergewissern, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befinden (etwa Überprüfung der Reifen oder Kontrolle von Verbandskasten und Warndreieck). Dies berechtigt sie jedoch nicht zur Durchsuchung des Autos.

Polizisten dürfen einen Wagen samt Kofferraum normalerweise nur dann durchsuchen, wenn sie über einen richterlichen Durchsuchungsbefehl verfügen. Anders ist dies jedoch dann, wenn die Beamten einen begründeten Verdacht in Bezug auf eine Straftat haben. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es im Wagen nach Marihuana riecht. Dann dürfen sie unter Umständen selbst eine Durchsuchungsanordnung erlassen. Betroffene Autofahrer sollten deshalb die Polizisten ruhig fragen, ob sie einen Durchsuchungsbefehl dabei haben bzw. weshalb sie das Fahrzeug durchsuchen wollen.

Die Befugnis des Zolls zum Durchsuchung ihres Autos richtet sich nach nach dem Zollverwaltungsgesetz (ZollVG). Im grenznahen Bereich dürfen Zollbeamte jederzeit Kontrollen durchführen. Dies ergibt sich aus § 10 Abs. 1 ZollVG. Dabei dürfen neben dem Fahrzeug auch die Insassen durchsucht werden. Hierbei braucht sich der Zoll auf keinen bestimmten Anlass bzw. den konkreten Verdacht einer Straftat zu berufen. Der grenznahe Bereich endet erst 30 km hinter der Grenze, wenn sich diese auf dem Land befindet. Bei einer Seegrenze reicht er 50 km weit.

Außerhalb dieser Personen darf der Zoll nicht ohne Weiteres ihren Wagen durchsuchen. Dies setzt nach § 10 Abs. 2 ZollVG voraus, dass Grund zu der Annahme besteht, dass Sie Waren dabei haben, die der „zollamtlichen Überwachung“ unterliegen. Hierzu müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass vorschriftswidrig Waren mitgeführt werden, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen. Für das Vorliegen eines Anfangsverdachtes bestehen allerdings keine strengen Anforderungen.

Hieraus ergibt sich, dass Sie ohne einen bestimmten Anlass eher mit einer Durchsuchung durch den Zoll als durch die Polizei rechnen müssen. Gleichwohl sollten Sie die Beamten darauf hinweisen, wenn Ihnen diese Maßnahme nicht rechtmäßig erscheint. Sie sollten hingegen nicht die Beamten daran hindern, die Durchsuchung vorzunehmen. Die Zulässigkeit dieser Maßnahme kann nachträglich gerichtlich überprüft werden.
[close]

Zwei Ergänzungen:

1. Die "Seegrenze" dürfte bei PK eher nicht so oft relevant werden.  ;D ;D

2. Der Verdacht einer Straftat begründet nicht automatisch "Gefahr im Verzug" i.S.v. § 105 StPO. Ganz im Gegenteil: Kann man den Fahrer mit- oder festnehmen, ist typischerweise auch Zeit für einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Das nützt einem aber nichts, weil der Richter den natürlich erlassen wird und eine etwaige Durchsuchung ohne Beschluss kein Beweisverwertungsverbot auslöst. 
 
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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #8 am: 26. Februar 2019, 00:59:19 »
Hach Kinners, wenn die Polizei nicht in den Kofferraum schauen darf, findet sie eben einen erblindeten Hauptscheinwerferreflektor, eine ranzige Stelle an einem Reifen u/o ein ausgeblichenes Rot an einem Stoplicht. Binnen Frist soundso zu reparieren und bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zwecks Überprüfung vorzuführen.
Bei Nichtbeachtung droht Zwangsstilllegung wegen erheblicher Mängel. Aber Hauptsache der Wortmarke mal wieder so richtig gezeigt, wo der Reichshammer hängt. Nö, is klar!  :facepalm:
 
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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #9 am: 26. Februar 2019, 10:37:03 »
1. Die "Seegrenze" dürfte bei PK eher nicht so oft relevant werden.  ;D ;D

Du machst Dir keine Vorstellung, wie witzig eine Diskussion werden kann, wenn man das sinnlose Gequatsche der Deppen von Seerecht und Staatenlosigkeit auf der einen Seite und die staatlichen Eingriffsbefugnissen gegen flaggenlose und Piratenschiffe auf der anderen Seite einmal zusammennimmt und das eine mit dem anderen behandelt. Sich gegenüber der Wortmarke bei einer Verkehrskontrolle auf Seerecht und Staatenlosigkeit zu berufen ist jedenfalls, je nach Betrachtungsweise, eine äußerst schlechte oder wirklich witzige Idee. :D
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Gelehrsamer

Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #10 am: 26. Februar 2019, 13:17:24 »
Zitat
Hach Kinners, wenn die Polizei nicht in den Kofferraum schauen darf, findet sie eben einen erblindeten Hauptscheinwerferreflektor, eine ranzige Stelle an einem Reifen u/o ein ausgeblichenes Rot an einem Stoplicht. Binnen Frist soundso zu reparieren und bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zwecks Überprüfung vorzuführen

Ein RD würde hier vermutlich die HLKO, die SHAEF-Gesetze und das Seerecht auspacken. Der gewöhnliche Querulant nimmt die Verfügung entgegen (damit nicht die Weiterfahrt untersagt wird) und legt anschließend einen Rechtsbehelf ein, mit dem er die (offensichtlich) fehlende Zuständigkeit der Polizei für eine solche Verfügung geltend macht. Und das  wird dann abgeschmeckt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die damit begründet wird, dass der Polizeibeamte wissen musste, das er seine Kompetenzen überschritten hat.

Und schon ist "Spaß bei der Arbeit ..."  ;D ;D
 
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« Antwort #11 am: 3. März 2019, 12:32:18 »
Bei den Arbeiten zu den Artikeln über die Gliedstaaten des toitschen Reiches bin ich mal wieder über Personenstandsersklärungen gestolpert.
Ich habe angefangen, die etwas zu modifizieren ;D
                                     
Zitat
Personenstandserklärung
In vollständiger Abwesenheit meiner geistigen Kräfte, sowie der mutmaßlich stark eingeschränkten  Alltagstauglichkeit erkläre ich,
Herr/Frau Allevornamen, aus dem Hause Geburtsname, Familienname  Mustermann,
frei als was auch immer geboren am XX. Monat Jahr zu Geburtsstadt,
geistig inkontinent, seit Vollendung der Geburt.
jetzt Staatsangehörige des souveränen Staates Altair 5/Proxima Centauri
mit Beendigung jedweder geregelten Lebensführung  am .. .. …. (Tag der Geburt)

im letzten völkerrechtskonformen Geisteszustand, wenige Tage vor meiner nächsten Verhartzung  und in den Grenzen 2 Tage vor Ausbruch meiner seelischen Erkrankungen, unter Gültigkeit des PsychKG  und BGB §1774 , §1906 mit allen Rechten und Pflichten, als Begünstigte außerhalb der Grenzen der Prozessfähigkeit stehend und Kraft meines nicht vorhandenen Willens sich der Realität zu stellen, in vollständig fehlendem Bewusstsein meiner Verantwortung für mein Leben beseelt, vom festen Willen als Unruhestifter, unter Zwang, rechtsunverbindlich folgendes:

Ich, die Herr/Frau Allevornamen, aus dem Hause Geburtsname, Familienname  Mustermann,
bin ein/e Depp/in , lebend, beseelt, noch nicht verarztet.
Ich bin keine stabile Person und ein Sklave meiner Affektinkontinez
Also ich finde das war dringend geboten... weiteres folgt
« Letzte Änderung: 3. März 2019, 13:35:50 von Caligula »
 
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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #12 am: 3. März 2019, 14:20:34 »
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Re: Neuzugang im Wiki: Republik Baden
« Antwort #13 am: 20. April 2019, 13:18:55 »
Ich packe es mal hierhin, weil es sich nicht lohnt einen eigenen Faden zu eröffnen.  Ich wollte den kümmerlichen Rest der Gliedstaaten des Toitschen Reiches aufarbeiten, da bliebe noch ein "Freier Volksstaat Württemberg".
Auf der Seite des Staatenbundes Deutsches Reich sind sie noch gelistet, aber schon die Weiterleitung läuft ins Leere. Auch die sonst, bei allen anderen Gliedstaaten an der Stelle, aufgeführten Administrationen werden nicht erwähnt.
Anderweitig sind sie nicht aufrufbar und auch sonst ist zur Zeit nichts zu finden. Bei BigDomainData ist die Seite noch als aktiv geführt.

Da ich mich nicht der Illusion hingebe, dass sich die Truppe dauerhaft erledigt hat, kommt es auf Wiedervorlage.
Irgendwelche Wahnwichtel werden sich gewiss finden, die den Totgeburten wieder Leben einhauchen wollen. Oder die Protagonisten sind oder wurden durch "höhere Gewalt" gerade verhindert.  :whistle:

Gegen den Volksstadl Bayern laufen auch Bestrebungen, die Internetauftritte vom Netz zu bekommen. Mal schauen...
« Letzte Änderung: 20. April 2019, 15:13:32 von Caligula »
 
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Offline Mr. Devious

Republik Baden
« Antwort #14 am: 27. Mai 2020, 11:17:44 »
Ich packe die Meldung mal hier rein.

Zitat
Razzien in Hessen und Baden-Württemberg Polizei geht gegen Reichsbürger vor

In Hessen und Baden-Württemberg sind Staatsanwaltschaft und Polizei gegen die sogenannte Reichsbürgerszene vorgegangen. 25 Wohnobjekte wurden durchsucht.

Die Polizei geht gegen die Reichsbürgerszene vor: 25 Wohnobjekte von 31 Beschuldigten würden seit dem frühen Mittwochvormittag durchsucht, teilten die Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe sowie das baden-württembergische Landeskriminalamt mit.

Den Verdächtigen würden unter anderem gewerbsmäßige Urkundenfälschung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen unter anderem Reisepässe, Führerscheine und Staatsangehörigkeitsurkunden gefälscht oder hergestellt haben. Außerdem sollen sie massenhaft Faxnachrichten staatsleugnerischen Inhalts an verschiedene Behörden versandt haben.

Die Beschuldigten sind den Angaben zufolge Führungsmitglieder und Angehörige der Reichsbürgerorganisationen "Republik Baden" und "Freier Volksstaat Württemberg" sowie ihrer Dachorganisation "Staatenbund Deutsches Reich". Durchsuchungen finden im Zuständigkeitsbereich der Polizeipräsidien Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Reutlingen und Ulm statt. Auch ein Spezialeinsatzkommando war im Einsatz.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/razzien-in-hessen-und-baden-wuerttemberg-polizei-geht-gegen-reichsbuerger-vor-a-d14eb6dd-bde6-4dd3-a212-ea9965ec9bbe

Edit: Ich hätte wissen müssen, dass @Gutemine schneller war...
« Letzte Änderung: 27. Mai 2020, 13:12:21 von Mr. Devious »
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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