Autor Thema: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?  (Gelesen 37843 mal)

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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #315 am: 14. Februar 2019, 17:22:57 »
Na ja, die Psychologen nehmen den Job nach meiner Erfahrung nicht allzu ernst!

Sonst hätte mein Cousin den Lappen ebensowenig wieder bekommen dürfen!

Wie oft hat er den Schein schon neu gemacht, ohne 1-Tages-FS und ohne Kneipen-Hinterzimmer-"FS" aus Paraguay? 3x oder noch öfter!
Da sollte mal endgültig Schluß sein!

 :whistle:

Das wäre das beste:

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Das neue Kenichliche Wappen existiert bereits:
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 ;D
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Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #316 am: 14. Februar 2019, 17:27:04 »
An die Würstchenbude kann ich nicht so recht glauben.

Royale Imbissbude gab es doch schon als Staatsbetrieb, war gegenüber vom Lichtzentrum/Staatskanzlei/Reformationszentrum.
 
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Jean Dark

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #317 am: 14. Februar 2019, 17:32:11 »
An die Würstchenbude kann ich nicht so recht glauben.

Royale Imbissbude gab es doch schon als Staatsbetrieb, war gegenüber vom Lichtzentrum/Staatskanzlei/Reformationszentrum.

War die KRiD GmbH i.L. jemals etwas anderes als eine Würstchenbude?
Vorne ein Würstchen, dahinter eine Bruchbude.
 
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dtx

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #318 am: 14. Februar 2019, 18:35:42 »
In dem Fall würden die Pudel also zunächst aus BILD und MZ die Meldung der Freilassung mitbekommen.

Du traust ihnen eine derart schwere Lektüre zu? Zumal die kostet ...

Spoiler
Gut, vom Supersonntag dürften sie nach diesem Artikel
https://www.supersonntag-web.de/wisl_s-cms/_supersonntag/7296/Wittenberg/20952/Warnung_vor__Koenigliche_Reichsbank_.html
die Nase voll gehabt haben. Und beim Wochenspiegel findet man über sie gleich gar nichts.
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #319 am: 14. Februar 2019, 21:01:33 »
Vermutlich ist die Erklärung viel profaner: Ich mutmaße mal, dass zu den Bewährungsauflagen ein entsprechendes Kontaktverbot gehört.

Mal an die Strafrechtler:
Es hat ja nur eine Verurteilung wegen Verkehrsdelikten gegeben. Das Reichswichtelverfahren wurde eingestellt, also Freispruch zweiter Klasse. Könnt ihr bitte typische Bewährungsauflagen nennen?

Ist es weiterhin möglich, dass das Gericht sachfremde Bewährungsauflagen verhängt? Ein Kontaktverbot zu anderen Zwergen würde ich auf den ersten Blick als sachfremd in Bezug auf Verkehrsdelikte ansehen. Erklärt das doch bitte genauer.
 
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #320 am: 14. Februar 2019, 21:25:45 »
Bitte nicht Auflagen und Weisungen verwechseln. Auflagen nach § 56b StGB sollen dazu dienen, dem begangenen Unrecht Genüge zu tun.

Zitat
(1) Das Gericht kann dem Verurteilten Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. 2Dabei dürfen an den Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.

(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,
   1.    nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,
   2.    einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist,
   3.    sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder
   4.    einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen.

Eine Auflage nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 soll das Gericht nur erteilen, soweit die Erfüllung der Auflage einer Wiedergutmachung des Schadens nicht entgegensteht.

(3) Erbietet sich der Verurteilte zu angemessenen Leistungen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, so sieht das Gericht in der Regel von Auflagen vorläufig ab, wenn die Erfüllung des Anerbietens zu erwarten ist.

Weisungen
zielen auf die Straffreiheit des Verurteilten ab; § 56c StGB.

Zitat
§ 56c
Weisungen

(1) 1Das Gericht erteilt dem Verurteilten für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen, wenn er dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen. 2Dabei dürfen an die Lebensführung des Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.

(2) Das Gericht kann den Verurteilten namentlich anweisen,
   1.    Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen,
   2.    sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden,
   3.    zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer bestimmten Gruppe, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, keinen Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, sie nicht zu beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen,
   4.    bestimmte Gegenstände, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren zu lassen oder
   5.    Unterhaltspflichten nachzukommen.

(3) Die Weisung,
   1.    sich einer Heilbehandlung, die mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist, oder einer Entziehungskur zu unterziehen oder
   2.    in einem geeigneten Heim oder einer geeigneten Anstalt Aufenthalt zu nehmen,

darf nur mit Einwilligung des Verurteilten erteilt werden.

(4) Macht der Verurteilte entsprechende Zusagen für seine künftige Lebensführung, so sieht das Gericht in der Regel von Weisungen vorläufig ab, wenn die Einhaltung der Zusagen zu erwarten ist.

Ein Verstoss gegen Auflagen oder Weisungen kann zu einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung führen.

« Letzte Änderung: 14. Februar 2019, 21:27:59 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #321 am: 14. Februar 2019, 21:29:37 »
@Wittenberger  In der erfolgreichen Verurteilung war auch die Berufung in Sachen Versicherungsgeschäfte integriert (was mir nicht zwingend sinnvoll erschien). Von daher wären entsprechende Auflagen Weisungen vorstellbar; auch wenn ich nicht so recht daran glaube.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2019, 21:32:27 von BlueOcean »
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #322 am: 14. Februar 2019, 21:37:06 »
Ich behaupte mal, ohne mir zu 100 % sicher zu sein, dass das Gericht einen sehr großen Spielraum hat und es unerheblich ist, aus welchem Deliktsfeld die begangene Straftat stammt. Einen Räuber kann das Gericht anweisen, drei Staffeln Prinzessin Lilifee zu gucken und einen Betrüger zu einem Antiaggressionsseminar schicken. Das gesetz verlangt lediglich, dass die Weisung nicht unzumutbar ist.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #323 am: 14. Februar 2019, 21:39:41 »
Hat der oberste Ermessensfahrer nicht vor dem Strafgericht argumentiert, er habe eine Fahrerlaubnis in seiner Eigenschaft als "oberster Souverän" des KRD?
Hat ihm nicht ein "Amtmann im Staatsdienst" den berühmt-berüchtigten "Eintagesführerschein" ausgestellt?
Hatte er nicht beim nach BRD-Recht wirksamen Verzicht auf seine Fahrerlaubnis angegeben, dass er eine solche nicht mehr benötige, da er seinen eigenen Staat gründen wolle?
Waren nicht im Urteil auch unerlaubte Versicherungsgeschäfte mit dabei, die er mit Hilfe des KRD und von dessen "Staatsbetrieben" sowie mit Unterstützung der KRDler betrieb?
Ging es da nicht auch noch um eine Totalfälschung?

Man könnte, mit etwas bösem Willen, durchaus einen Zusammenhang zwischen den ins Urteil einbezogenen Taten und dem KRD sehen.
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Offline Happy Hater

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #324 am: 14. Februar 2019, 21:48:51 »
Um einen Zusammenhang zwischen diesen Straftaten und dem KRD zu sehen, braucht man keinen bösen Willen, diese Straftaten und das KRD stehen in ursächlichem Zusammenhang.

Zum einen hat sich der OS der Organisationsstruktur und der Anhängerschaft des KRD bedient, um die Taten zu begehen. Auf der anderen Seite hat er die Taten teilweise begangen, um das KRD zu finanzieren und KRD-Anhänger zu beeindrucken und bei Laune zu halten.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #325 am: 14. Februar 2019, 21:51:37 »
@Happy Hater "Böser Wille" war sarkastisch gemeint.
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #326 am: 15. Februar 2019, 02:01:13 »
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,
   1.    nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,

Das wird´s wohl sein: Er soll vielleicht den Anlegern und geprellten Versicherungsmitgliedern all die veruntreuten Gelder zurückzahlen und nun ist er vor Schreck ganz abgetaucht und seine Pudel gleich mit.
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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #327 am: 15. Februar 2019, 02:35:23 »
Um einen Zusammenhang zwischen diesen Straftaten und dem KRD zu sehen, braucht man keinen bösen Willen, diese Straftaten und das KRD stehen in ursächlichem Zusammenhang.

Das leuchtet mir ein.

Nächste Frage:
Wie lange ist so eine typische Bewährungszeit eigentlich angesetzt?

Übernächste Frage:
Es gibt sicher eine Obergrenze. Wo liegt die?
 

Offline Rabenaas

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #328 am: 15. Februar 2019, 07:51:51 »
Wie lange ist so eine typische Bewährungszeit eigentlich angesetzt?

Zwei bis drei Jahre.

Es gibt sicher eine Obergrenze. Wo liegt die?

Fünf Jahre.

Btw, die Weisungen für die Bewährungszeit müssen keinen Bezug zu den Taten haben. Guckst du hier.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline mork77

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Re: Neues aus dem KRD 2/2019 - Frühling für den Fönich?
« Antwort #329 am: 15. Februar 2019, 08:00:25 »
Hat Fitzek Verwandschaft in Bayern oder bayrische Urahnen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Adele_Spitzeder

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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