Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel  (Gelesen 69400 mal)

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Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #615 am: 16. November 2018, 23:17:54 »
Mit Alkohol oder Drogen hat er ja keine Probleme, aber sein sonstiger geistiger Zustand ist nicht minder relevant. Die MPU ist garantiert angesagt und einfach wird's nicht zu beweisen dass er kein rücksichtsloser Narzisst ist.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #616 am: 16. November 2018, 23:20:14 »
Ich halte es in seinem Fall für schlicht unmöglich.

@ Königlicher Hofnarr

Selbst das kann ihm die FEB versagen. Wenn die Behörde sagt das er keine Motorisierten Fahrzeuge bewegen darf kann er so ein Ding zum Tretauto umbauen. Abgesehen davon, meines Wissens ist es seit Jahren so das als Mofa nur Einsitzige Fahrzeuge mit 2 Rädern gelten. Heißt; selbst für die 25 Km/h Karre muss man einen MopedFÜHRERSCHEIN  haben.  ;D
« Letzte Änderung: 16. November 2018, 23:26:27 von Gerntroll »
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #617 am: 16. November 2018, 23:30:02 »
Cool. Ich hab mal so'n Juuutjuuubse gesehen, wo ein anderer Kandidat seiner Sperre entgehen wollte, indem er einen Führerschein-freien "Krankenfahrstuhl" umgebaut hat. Das hatte auch einen runden weißen Aufkleber am Heck, ist also unter Peters Würde, aber er fühlte sich trotzdem als Sieger über das "System". Dummerweise galt das spezielle Gefährt durch den Umbau nicht mehr als solcher.
« Letzte Änderung: 17. November 2018, 01:23:25 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Gerntroll

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #618 am: 16. November 2018, 23:32:45 »
Ja, manche Leute meinen es immer besser zu wissen. Spätestens nach Verlust des Scheines würde ich anfangen zu überlegen ob dem wirklich so ist.... ;D
Aber auch für Mofa muss man einen Berechtigungsschein machen. Mit Prüfung.
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Offline Mr. Devious

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #619 am: 17. November 2018, 06:29:41 »
Da versucht jemand, Peter als Wiederholungstäter zu übertrumpfen.

Zitat
Ohne Führerschein und zu schnell: Hafturlaub eines Wuppertalers endet nach 68 Minuten

Nach einem rekordverdächtig kurzen Hafturlaub ist ein Wuppertaler wieder hinter Gittern gelandet. Er hätte eben nicht so schnell fahren dürfen. Und ein Führerschein wäre auch hilfreich gewesen.

Als der Mann am Freitagmorgen seinen Urlaub in Bielefeld antrat, habe er es sehr eilig gehabt, berichtete die Polizei in Dortmund. Auf der Autobahn 1 sei er eine Stunde später prompt mit Tempo 131 statt der erlaubten 80 Stundenkilometer gemessen worden.

Die Polizisten stoppten den flotten 53-Jährigen. Der hatte zwar Pass und Urlaubsschein dabei, aber keinen Führerschein. Den reiche er gerne nach, sagte er den Polizisten. Deren Nachfrage im Bielefelder Gefängnis habe dann für Heiterkeit gesorgt: Der Mann verbüße gerade 80 Tage Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, hieß es dort.

https://rp-online.de/nrw/panorama/hafturlaub-eines-wuppertalers-endet-nach-68-minuten_aid-34545285
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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dtx

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #620 am: 17. November 2018, 07:19:44 »
In seinem Fall sind die anderen Straftaten relevant für die MPU weil sie umso klarer belegen das er nicht gewillt ist, sich in irgendeiner Form an Regeln zu halten. Das ist interessant im psychologischen Gespräch. Die Gutachter sind gut geschult (nicht auf königlicher Universität).

Und auf YT auch nicht, auch wenn es unter der Kundschaft einen Psychologen gibt, von dem man nicht weiß, ob er nicht auch mal im MPU-Geschäft zugange war. Was eine polnische FE anbelangt, so nahmen die Nachbarn zwar Peters ergaunerte Kohle gerne, aber ob sie auch den Besitzer wollen, ist die Frage. Als Ersatz für ihre fleißigen Landsleute sicher nicht:




 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #621 am: 17. November 2018, 11:58:34 »
Es gibt Neues zur Verfassungsbeschwerde: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/bverfg-antwortet-antwortet-mit-routineschreiben-auf-peters-verfassungsbeschwerde.html
Mimimi vom Feinsten, übrigens datiert auf den 9. 11., ich bin mir aber sicher, dass das gestern und die Tage davor noch nicht online war.
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des BVerfG hat sich also erdreistet, Peterleang nahe zu legen, sich die Aufrechterhaltung der Verfassungsbeschwerde nochmals zu überlegen, da diese, wie hier bereits ja ausgeführt wurde, ziemlich sicher schon in der Kammer scheitern wird. Was für ein Skandal aber auch!

Eingehender Kommentar folgt später.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline aitmatow

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #622 am: 17. November 2018, 11:59:19 »
Schön, wie Zöpfchens Verfassungsbeschwerde abgeschmettert wurde.

Zitat
Im Übrigen dürfte es Ihrem Vorbringen an einem Sachvortrag mangeln, aus dem sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten ergibt.

Touché.  ;D

Edit: Peters Replik auf diese Feststellung des Gerichts:

Zitat
Wenn Sie also meinen, daß es Unserer sogenannten "Verfassungsbeschwerde" an einem ausreichenden Sachvortrag mangeln könnte, aus dem sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ergibt, dann ist auch dies nur schwer nachzuvollziehen. Würden Wir noch mehr Deutlichkeit üben, dann dürften Unsere Ausführungen wohl als Beleidigung empfunden werden.

Warum habe ich das Gefühl, dass das die falsche Strategie sein dürfte?

Außerdem:  Peter beschwert sich, dass man offenbar nachträglich Anhänge nicht mehr berücksichtigt habe. Ferner mosert er über die "juristische Rabulistik" (S. 2 seines Antwortschreibens). Ausgerechnet der große "Zwischen den Zeilen"-Leser.
« Letzte Änderung: 17. November 2018, 12:09:42 von aitmatow »
 

Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #623 am: 17. November 2018, 12:18:40 »
Peter "übt" Deutlichkeit? Mit anderen Worten: er wird noch viel krasser.

Ein Fönig, der nur Willkür in Form von "freiem Ermessen" und "neudeutschem Einzelrichter" kennt, empfindet wohl jeden Hinweis auf eine Regel als Rabulistik.

« Letzte Änderung: 17. November 2018, 12:46:49 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #624 am: 17. November 2018, 13:14:22 »
Es gibt Neues zur Verfassungsbeschwerde: http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/bverfg-antwortet-antwortet-mit-routineschreiben-auf-peters-verfassungsbeschwerde.html
Mimimi vom Feinsten, übrigens datiert auf den 9. 11., ich bin mir aber sicher, dass das gestern und die Tage davor noch nicht online war.

War es definitiv nicht. Es war übrigens auch heute am frühen Morgen, als ich routinemäßig da vorbeigesurft bin, nicht online. Aber das sind nur Kleinigkeiten.

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des BVerfG hat sich also erdreistet, Peterleang nahe zu legen, sich die Aufrechterhaltung der Verfassungsbeschwerde nochmals zu überlegen, da diese, wie hier bereits ja ausgeführt wurde, ziemlich sicher schon in der Kammer scheitern wird. Was für ein Skandal aber auch!

Vielleicht versucht das Gericht, ihn vor der Mißbrauchsgebühr zu schützen? Es wäre ja nicht seine erste Beschwerde, die als unbegründet abgelehnt wurde...

Warum habe ich das Gefühl, dass das die falsche Strategie sein dürfte?

Da
habe ich ja auch keine Idee. Richter lieben es doch, beschimpft zu werden.

Kurz: Wie erwartet ist der Ofen für den Befitzten nicht nur aus, sondern seit Wochen komplett kalt. Wenn er es schafft, sich in Haft vernünftig zu benehmen, könnte er mit 2/3 der Strafe davonkommen - natürlich nur, wenn er nicht zwischendrin für weitere Taten verurteilt wird und ggfls. neue Gesamtstrafen gebildet werden. So oder so wird er bis 2020 gesiebte Luft atmen.

Edit: Das Antwortschreiben den BVerfG ist vom 10.10.18, die Antwort des Bepilzten am 24.10. per Fax und am 25.10. per Post ans Gericht gegangen. Das ist in der Woche gewesen, bevor man ihn verhaftet hat. Er wusste also die ganze Zeit, wohin die Reise gehen wird. Interessant ist auch, das man so lange gebraucht hat, das bekanntzugeben. Sind Peterchens juristische Kenntnisse doch nicht so toll, wie er immer tönt. Ich hoffe nur, das siich seine Anwältin (laut Gerichtsschreiben Frau Christin Müller) das auf Honorarbasis macht und im Voraus bezahlen lässt.

Die beiden Schreiben hänge ich mal zur Archivierungszwecken hier mit an.
« Letzte Änderung: 17. November 2018, 13:26:54 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #625 am: 17. November 2018, 13:28:03 »
Mir klingt das auch wie eine Brücke, die man dem Oberpudel zeigt, die er beschreiten könnte, um unnötige Kosten- und beiden Seiten unnötigen Aufwand zu sparen. Dass die Pudelschaft mit ihrem Verständnis von Recht (einschließen und zum Stuhlkreis zwingen) damit nicht klarkommen, überrascht mich zumindest nicht wirklich...  :facepalm:
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Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #626 am: 17. November 2018, 13:39:48 »
Ich habe mir mal das Antwortschreiben kurz angeschaut (mehr dazu später), und das ist großes Kino. Leute, stockt eure Popcornvorräte auf.  :happy1: :happy1: :happy1: :happy1:
Das das ein in ein PDF eingebettetes Bild ist (vermutlich vom Fax) habe ich mal ein paar Screenshots gemacht.

Anfangen tuts wieder mal mit dem Briefkopf, wo er so gnädig ist, dem Gericht gegenüber nicht nur als "Imperator Fiduziar" sondern auch als Peter Fitzek aufzutreten:



Dann redet er alle im Text genannten Leute an und rügt einen "formell formfehlerhaften Beglaubigungsvermerk(!)". Reichsbürgerisch vom Feinsten.



Dann erklärt er, das "wir" die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich aufrechterhalten wollen.



Zum Schluß gibts wieder da übliche Reichsbürger-Mimimi um Person und Mensch und das er als Peter, Sohn des Horst und der Erika ja gar nicht gemeint sein könne.
Unterschreiben tut er aber (soweit man das entziffern kann) als "Peter Fitzek". Ja, was denn nun?

« Letzte Änderung: 17. November 2018, 13:47:56 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Gelehrsamer

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #627 am: 17. November 2018, 13:56:28 »
Ich beschränke mich mal auf einen Kommentar zu dem Eintrag auf der KRD-Seite:

Zitat
Die Unart, in Frage zu stellen, daß jemand das, was er nachdrücklich zum Ausdruck bringt auch wirklich meint, hat sich nun also auch bis in die höchste richterliche Ebene der Bundesrepublik, das Bundesverfassungsgericht, ausgebreitet.

Dass man eine Verfassungsbeschwerde ernst meint, ist für sich genommen kein Zulassungskriterium. Man muss auch schon die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Zitat
Auf die Einsendung seiner Verfassungsbeschwerde bekam Peter am 16. Oktober 2018 ein Antwort-Schreiben mit zahlreichen Szenarien in der Möglichkeitsform zugesandt:
„ Es bestehen Bedenken gegen die Zulässigkeit Ihrer Verfassungsbeschwerde, weil es an der Beifügung der erforderlichen Unterlagen fehlen dürfte.“
Was ist mit dieser Aussage gemeint? Fehlen die Unterlagen oder fehlen sie nicht? Was sagen „Bedenken“ sachlich aus?

Die Mitarbeiter des BVerfG sind Juristen, aber keine Verfassungsrichter. Über die Zulässigkeit entscheiden aber abschließend die Richter. Ein Mitarbeiter des AR kann deshalb schlicht nicht feststellen, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist. Gleichwohl ist es gerade seine Aufgabe, auf Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in Kenntnis der einschlägigen Normen und Rechtsprechung hinzuweisen. Das sollte man daher ernst nehmen.
Zitat
Tatsächlich sind, wie so oft während des Verfahrens, schon wieder Dokumente angeblich nicht auffindbar. Das berührt zwar die Gültigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht, da der Inhalt des Dokuments im fortlaufenden Text ausreichend berücksichtigt wurde. Dennoch wirft es die Frage auf: Wieso sind schon wieder fristgerecht eingereichte Dokumente verschwunden? Zuletzt war die gesamte Revisionsbegründung von Peter nicht wahrgenommen worden ...

Das hier Dokumente „verschwunden“ sind, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Offenbar wurden sie nicht (vollständig) beigefügt. Beigefügte Dokumente verschwinden typischerweise nämlich nicht.

Zitat
Das Antwort-Schreiben enthält im folgenden einen längeren Auschnitt des Merkblatts zur Einreichung von Verfassungsbeschwerden, Abschnitt II, das auch unter www.bverfg.de abrufbar ist. Belehrt wird hier, wann eine Verfassungsbeschwerde in welcher Frist einzureichen ist und was dabei alles nicht zulässig ist.
Dann heißt es im Text des Schreibens weiter:
„Im Übrigen dürfte es Ihrem Vorbringen an einem Sachvortrag mangeln, aus dem sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsähnlichen Rechten ergibt.“
Auch hier die Frage: Mangelt es in den Augen des Herrn Regierungsrats oder mangelt es nicht? Wer entscheidet das? Sollte dies nicht intern geklärt und dann konsequent in die eine oder andere Richtung entscheiden werden?

Die drei Fragen sind wie folgt zu beantworten:
„Mangelt es in den Augen des Herrn Regierungsrats oder mangelt es nicht?“ Ja. Es mangelt.
„Wer entscheidet das?“ Abschließend ggf. die Kammer.
„Sollte dies nicht intern geklärt und dann konsequent in die eine oder andere Richtung entscheiden werden?“. Erst mal nicht. Das ist die Funktion eines Vorfilters, der auch dem Interesse des Betroffenen dient, sein Vorbringen ggf. nachzubessern, bevor die Kammer entscheidet. Wer es unbedingt wissen will, kann aber auf Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde durch die Kammer bestehen.

Zitat
Es folgen wieder längere allgemeine Belehrungen, wozu das BVerfG da ist, und wozu nicht.
Darunter steht:
„Eine Verfassungsbeschwerde scheint jedoch aus den oben angeführten Gründen unzulässig zu sein.“
Wieder das gleiche. Wer entscheidet das denn nun? Das Bundesverfassungsgericht? Oder ist dies eine Aufforderung an Peter, selbst zu entscheiden, ob seine Beschwerde zulässig ist? Sonst hätte er sie ja wohl kaum eingereicht!

Man kann die Chance ergreifen und Bedenken gegen die Zulässigkeit Rechnung tragen. Oder man lässt es. Hier ist das aber ohnehin von vornherein aussichtslos.

Zitat
Als Abschluß des Briefes ergeht die Aufforderung:
„Es wird gebeten, die Rechtslage zu überprüfen ...“(???) „ … und gegebenenfalls mitzuteilen, ob die Verfassungsbeschwerde gleichwohl aufrechterhalten wird.
Interessant. Auch hier: Ist es die Aufgabe des Einreichers, zu überprüfen, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig ist? Gut, Peter hält die Verfassungsbeschwerde aufrecht. Und er geht weiterhin davon aus, daß die Berechtigung zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde vorliegt. Es bleibt die Verwunderung über die sehr direkte Aufforderung, das Ansinnen nochmals zu überdenken.
Verständlicher wird der Text allerdings mit einem Blick auf die Methoden, mit denen das Einreichen von Verfassungsbeschwerden grundsätzlich erschwert werden soll. Inzwischen gibt es laut Internetauftritt des BVerfG jährlich rund 6.000 eingereichte Verfassungsbeschwerden, also 6.000 Menschen pro Jahr, die sich in ihren Grundrechten so verletzt fühlen, daß sie sich die Mühe machen, dies dem Bundesverfassungsgericht mittels einer Beschwerde mitzuteilen. So sind die 16 Richter des BVerfG wohl mittlerweile bemüht, die Einreichung solcher Beschwerden einzudämmen.

Stimmt. Genau das ist Sinn der Sache. Man hat nämlich keinen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass die Richter des BVerfG sich länger mit irgendwelchem Unfug aufhalten.

Zitat
Zu diesem Zweck wurde bereits 2005 die Anhörungsrüge eingeführt. Während vor 2005 nach dem Urteil der letzten rechtlichen Instanz der Weg des unrechtmäßig Verurteilten direkt zum Verfassungsgericht frei war, muß er seitdem dem Gericht, das ihn verurteilt hat, mit einer Anhörungsrüge zunächst klarmachen:
Im Urteil wurden die Gegebenheiten nicht ausreichend wahrgenommen, so daß es zu einem in meinen Augen unpassenden Urteil gekommen ist. Ich gebe das hiermit fristgerecht bekannt und begründe meine Ansicht.
Das betrifft nur die Frage der Verletzung rechtlichen Gehörs. Und worin genau liegt das Problem, dass ich zunächst beim Fachgericht auf etwa übergangenes Vorbringen hin weisen muss?
Erst wenn daraufhin keine Korrektur des Urteils erfolgt, steht der Weg zum Verfassungsgericht offen.
Bevor der Beschwerdeführer also beim Bundesverfassungsgericht anlangt, muß er durch die 2005 eingeführte Anhörungsrüge zunächst mit weiteren Kosten, Fristen und nervenaufreibenden Warteschleifen rechnen.

Immerhin hemmt die Anhörungsrüge die Rechtskraft.

Zitat
Manch einer hat dann vielleicht die Nase voll und akzeptiert sein Urteil. Schlecht geht es jedoch dem, der das Rechtsmittel der Anhörungsrüge nicht kennt und sich direkt an das Verfassungsgericht wendet.

Es gibt Leute, die sich mit sowas auskennen. Und es gibt Rechtsbehelfsbelehrungen...

Zitat
Dann ist die Einreichung der Verfassungsbeschwerde ungültig und bis zu dieser Erkenntnis die kurze Frist für die Anhörungsrüge wohl verstrichen. Damit hat der Verurteilte alle Möglichkeiten auf Berücksichtigung seiner Grundrechte verwirkt. Peters Pflichtverteidiger hatte darauf verzichtet, Peter auf das Rechtsmittel der Anhörungsrüge aufmerksam zu machen – oder hatte er davon nichts gewußt? Glücklicherweise war ein anderer Anwalt so geistesgegenwärtig, Peter auf das Rechtsmittel der Anhörungsrüge hinzuweisen.
Eine weitere Hürde beim endgültigen Einreichen der Beschwerde soll wohl nun die Antwort des BVerfG aus Standard-Satzbausteinen sein, die auf einschüchternde Weise die fehlerhafte Abgabe der Verfassungsbeschwerde suggeriert. Es wird in den Raum gestellt, man habe sich nicht richtig informiert und die Rechtmäßigkeit der Beschwerde nicht ausreichend geprüft. Das mag manch einen zum Rückzug bewegen ...

Das wäre ja auch sinnvoll.

Zitat
Peter hat in seiner Antwort, die am 24.10.2018 per Fax und am 25.10.2018 per Einschreiben/Rückschein an das BVerfG ging klargestellt, daß er die Verfassungsbeschwerde aufrechterhält. Außerdem hat er dem BVerfG darin mitgeteilt, an welcher Stelle in den drei Ordnern Anlage sich die Dokumente befinden, die angeblich nicht aufzufinden sind, und er hat wiederholt formuliert, zu welchen Grundrechtsverletzungen er mit „hinreichender Deutlichkeit“ seinen Sachvortrag liefert.

Da offenbaren sich grundlegende Fehlvorstellungen über Sinn und Funktionsweise einer Verfassungsbeschwerde. Aber eine begnadete und gottgleiche Persönlichkeit weiss so etwas natürlich besser, als die, die sich hauptberuflich mit so etwas beschäftigen.

Zitat
Für die Routine des Anschreibens spricht auch dessen Verfasser, ein „Regierungsrat“, also die unterste Ebene der Laufbahn eines Beamten im höheren Dienst. Den Brief selbst und Peters Antwort darauf findet Ihr in der Anlage.

Das ist jedenfalls ein Volljurist, der sich damit auskennt.

Angesichts des Umstands, dass auch die Erwiderung von der gängigen Mischung aus Unverständnis und Arroganz getragen ist (sog. "Zopf-Mischung"), wird es also zu einer Entscheidung durch die Kammer kommen. Ich tenoriere mal vor:

„Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig verworfen“.
« Letzte Änderung: 17. November 2018, 14:00:01 von Gelehrsamer »
 

Offline Leonidas

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #628 am: 17. November 2018, 14:13:19 »
Angesichts des Umstands, dass auch die Erwiderung von der gängigen Mischung aus Unverständnis und Arroganz getragen ist (sog. "Zopf-Mischung"), wird es also zu einer Entscheidung durch die Kammer kommen. Ich tenoriere mal vor:
„Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig verworfen“.

Das wird der Königssimulation mit Sicherheit nicht gefallen. Er wird dann noch das übliche "Mimimi" über Gerichte im allgemeinen und besonderen bringen, aber damit ist der Drops gelutscht.

Dann wird irgendwann auch noch der letzte Pudel kapieren, dass in nächster Zeit um den König sehr still sein wird.  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #629 am: 17. November 2018, 14:34:13 »
Das wird der Königssimulation mit Sicherheit nicht gefallen. Er wird dann noch das übliche "Mimimi" über Gerichte im allgemeinen und besonderen bringen, aber damit ist der Drops gelutscht.

Das kann er finden, wie er will, Kraft äußerer Zwänge kann er daran aber nichts ändern. Wenn er dann in Haft randaliert oder ähnliches, wird es nur dazu führen, das der die 29 Monate voll absitzt.

Dann wird irgendwann auch noch der letzte Pudel kapieren, dass in nächster Zeit um den König sehr still sein wird.  ;D

Da bin ich ehrlich gesagt nicht so sicher. Oder aber der nächste Guru ist nicht weit...
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