Zum Führerschein:
Die Urteile wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis werden 10 Jahre in Flensburg gespeichert (plus 5 Jahre Überhangzeit). So ist mein letzter Kenntnisstand.
Egal wohin er zieht, wo auch immer er den Schein beantragt. Innerhalb der nächsten 15 Jahre sind Straftaten im Verkehr für jede Fahrerlaubnisbehörde ersichtlich. Ist dort etwas auffällig kann durchaus auch die restliche Latte an Straftaten relevant sein. Die jeweilige Behörde wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine MPU anordnen. Bleibt dem (noch) Bezopften also entweder mal wieder kläglich scheitern indem er versucht die Psychologen zu besch..... oder geduldig 15 Jahre zu warten. Führerschein in Polen ist durchaus möglich. Nur sind die hiesigen Behörden langsam aufmerksamer in der Beobachtung der 180-Tage-Regelung. Briefkastenadresse im Ausland reicht nicht mehr. Der Lebensmittelpunkt MUSS im jeweiligen Land liegen. Ist das nicht der Fall verlängert sich seine Frist um weitere 10 Jahre.
Denn der ausländische Führerschein wird eingezogen und an das jeweilig zuständige Land mit entsprechendem Bericht gesendet.
Fitzelchen, bis Du (falls überhaupt) jemals wieder legal auf deutschen Straßen unterwegs bist vergehen viele Jahre und Deine letzten Haare.
Übrigens, leider schaffe ich es morgen nicht zum Kaffee ins Reich zu fahren. Hab grad einen dringenden Notfall zu versorgen.