Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel  (Gelesen 69403 mal)

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #540 am: 14. November 2018, 17:30:53 »
Ich will mir gar nicht vorstellen, wie oft "König" Fuselbart gegen die Verkehrsregeln verstossen musste, um so oft erwischt zu werden.
DAS wäre doch mal ein "Karriere"sprungbrett!
Hauptdarsteller bei "Die dümmsten Verkehrsrowdys", danach Hauptrolle in "Orange ist das neue Purpur-Polyester mit Kunstpelz", dann "Dschungelkrankenhaus", ganz zu schweigen von "Ich bin ein Reichsdepp äääh Kenich, holt mich hier raus aus der Zelle", und die Krönung wäre doch dann so in 10 Jahren "Dancing with the "Old Reichsflotte" - mit der Poodles-Liveband!"
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Offline Goliath

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #541 am: 14. November 2018, 17:31:08 »
Das verstehe ich nicht, im November 2008 entzieht der Landkreis Wittenberg dem Knastkönig die Fahrerlaubnis weil ein Gutachten zur geistigen Fahreignung nicht beigebracht hat, aber Fitzel fährt noch fröhlich unbehelligt 4 Jahre selbst Automobil bis er selbst auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Dann ist er doch schon die ganzen Jahre ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen und keiner hat’s gemerkt. :scratch:
 
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #542 am: 14. November 2018, 17:36:59 »
Nein:

Zitat
Am 06.11.2008 hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg dem Angeklagten die Fahrerlaubnis der Klassen B, L, M, S aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung entzogen. Die Entscheidung ist seit 09.12.2008 unanfechtbar.
Am 28.10.2008 verurteilte ihn das Amtsgericht Halle (Saale) wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h (Tatzeit: 12.12.2007) zu einer Geldbuße von 75,00 Euro. Die Entscheidung ist rechtskräftig seit 24.01.2009.
Am 15.06.2009 verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 03.12.2008) zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 20 Euro. Die Entscheidung ist seit 23.06.2009 rechtskräftig.
Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.

Also: Am 06.11.2008 war sein Führerschein weg. Dazwischen gab es ein Bußgeld für eine Tat, die davor war. Am 03.12.2008 wurde er beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, dafür gab es eine Geldstrafe. Ab dem 05.11.2009 hatte er wieder eine Fahrerlaubnis. Vielleicht (vermutlich) ist er dazwischen fröhlich weiter gefahren, wurde aber nicht erwischt.
 
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Offline Rechtsfinder

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #543 am: 14. November 2018, 17:39:51 »
Das verstehe ich nicht, im November 2008 entzieht der Landkreis Wittenberg dem Knastkönig die Fahrerlaubnis weil ein Gutachten zur geistigen Fahreignung nicht beigebracht hat, aber Fitzel fährt noch fröhlich unbehelligt 4 Jahre selbst Automobil bis er selbst auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Dann ist er doch schon die ganzen Jahre ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen und keiner hat’s gemerkt. :scratch:
Naja, er hat sie ja mehrfach erteilt bekommen und mehrfach wieder entzogen bekommen. Einzig die Frage, wie er am 13.09.2012 auf A, A1 und BE verzichten konnte, die er laut den vorliegenden Daten nie(!) erteilt bekommen hatte, bleibt. ;)

Naja, ich hab doch noch ne zweite Frage: Warum hat er nicht damit argumentiert, dass der Ablauf der Fahrverbote, die ihm erteilt wurden, während er gar keine Fahrerlaubnis hatte (und somit gewissermaßen auch einem Fahrverbot unterlag) für ihn kein Grund war, eine neue Fahrerlaubnis herbeizuschwurbeln. Im Sinne von "Hier steht, dass ich Fahrverbot bis zum 18.05.2013 hatte. Also hat mir die Behörde ja ab dem 19.05.2013 eine Fahrerlaubnis erteilt. Natürlich nach eijenem Ermässn!" Das wär doch ein Gaudi gewesen. :D
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #544 am: 14. November 2018, 17:47:31 »
Wahrscheinlich hat das Verkehrszentralregister bei ihm den Überblick längst verloren.
Es war einfach auf so viele Einträge nicht eingerichtet.

Die tippen Peter Fitzek ein und sehen nur noch das:

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Offline Goliath

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #545 am: 14. November 2018, 18:18:26 »
Nein:

Am 05.11.2009 hat ihm der Landkreis Wittenberg die Fahrerlaubnis der Klassen B, M, L, S erteilt.

Uups überlesen, Danke.

Dann hat er also das Gutachten nachgereicht?
 

Offline Gutemine

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #546 am: 14. November 2018, 19:12:49 »
Der Schwurbler-Professor der "königlichen Akadamie" Thomas Herb mal wieder:

Spoiler
Döbeln Justiz Mahnbescheid gegen die Gerichtsvollzieherin

Böse Überraschung für die Gerichtsvollzieherin: Laut gerichtlichem Mahnbescheid sollte sie völlig grundlos insgesamt rund 10 000 Euro an einen Döbelner zahlen. Nun stand der Mann wegen Computerbetruges vor Gericht.

Döbeln

Zehn Jahre juristische Ausbildung reichen nicht, um das zu verstehen: 35 Seiten voller kruder Rechtsaufassungen, genannt Haftungssicherungsvertrag, kurz HSV. „Ich dachte bisher immer, das ist ein Fußballverein“, sagte Richterin Christa Weik im Verfahren gegen einen Mittfünziger, der die Schreiben an die Gerichtsvollzieherin schickte. Auch eine Zahlungsklausel enthielten die HSV. Sollte die Gerichtsvollzieherin eine Frist von 21 Tagen fruchtlos verstreichen lassen, würde Schadenersatz von 5 000 bis 9 000 Euro fällig werden. Später erwirkte der Mann zwei gerichtliche Mahnbescheide gegen die Gerichtsvollzieherin, einen über rund 5300 Euro, den anderen über etwa 5200 Euro. Das geht mittlerweile relativ einfach am Computer per automatisiertem Mahnverfahren.
Den richtigen Paragrafen nicht dabei

„Hintergrund ist, dass mich Frau H. beauftragt hatte, ihre Post treuhänderisch auf Legitimität zu prüfen“, sagte der Angeklagte, den manche der Reichsbürgerszene zurechnen würden, der aber so nicht bezeichnet werden will. „Woher weiß ich denn, dass die Frau wirklich Gerichtsvollzieherin ist? Solche Schreiben kann doch jeder mit Photoshop am Computer herstellen“, sagte er. So ein HSV sei außerdem im Handelsrecht ganz üblich. „Auf welchen Paragrafen des Handelsgesetzbuches beziehen sich denn?“, wollte Richterin Weik wissen. Da musste der Mittfünfziger passen. „Den habe ich jetzt gerade nicht dabei.“

Erst komische Post, dann Mahnbrief

Die HSV waren als versuchte Nötigung angeklagt, die Mahnbescheide als versuchter Computerbetrug. Mit der Gerichtsvollzieherin hatte die Frau, es ist wohl die Lebensgefährtin des Angeklagten, zu tun, weil sie die Rundfunkgebühren schuldig geblieben war und sie die Gerichtsvollzieherin zur Vermögensauskunft geladen hatte. „Ich habe das schon ernst genommen“, sagte die Beamtin als Zeugin aus. „Aus Erfahrung weiß ich, dass solchen Schreiben Telefonanrufe folgen und die Leute dann auch persönlich erscheinen.“ Was unangenehm werden kann. Das unterblieb in diesem Fall. Dafür kam der Mahnbrief.

„Ich wollte rechtliche Verständlichkeit herstellen und auf Missstände hinweisen, die sich in Jahrzehnten angesammelt haben“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Keinesfalls habe er sich bereichern wollen. Zudem seien die Forderungen der GEZ beglichen worden. Der gebürtige Schwabe ist ein studierter Mann mit einem Doktortitel in Mathematik. Irgendwann muss er zu den Menschen mit merkwürdigen Rechtsauffassungen gefunden haben. Die entsprechende Internetseite führt ihn als Dozenten der Königlichen Akademie für Weisheit und Selbstentfaltung des „Königreichs Deutschland“, dass der bekannteste aller Reichsbürger, Peter Fitzek, mal ausgerufen hatte.
Krude, krude, krude

Richterin Weik verurteilte den königlichen Dozenten wegen zweifachen Computerbetruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu 15 Euro. Die Anklagen wegen versuchter Nötigung ließ sie fallen, weil die Sanktionen dafür die Gesamtstrafe nicht wesentlich erhöht hätten. „Meine juristische Ausbildung dauerte zehn Jahre. Das reicht nicht, um zu verstehen, was sie in ihrem Pamphlet wollen. Das ist krude, krude, krude“, sagte Richterin Weik. Sie zitierte dann zum Beweis aus dem Pamphlet. Das einzig verständliche ist, dass der Mittfünziger die Gerichtsvollzieherin darin völlig unangemessen mit Vornamen anredet und duzt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Von daz
[close]
http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Mahnbescheid-gegen-die-Gerichtsvollzieherin

Das ist jetzt ja schon das zweite Urteil.
http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Doebeln-Koeniglicher-Dozent-kriegt-Strafbefehl
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #547 am: 14. November 2018, 19:23:29 »
Dann hat Peter ja bald Gesellschaft. Aber warum macht der Herb sowas selbst und nicht der Amtmann der Gerechtigkeitsabteilung Martin von und zu Schulz? Kein Wunder, dass das gefitzt hat.

Wer ist denn Frau H, eine von den Pudeln?

 
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #548 am: 14. November 2018, 19:37:35 »
Hm, Doktortitel für Mathematik, Master in Physik und ein Monatsverdienst von ca. 1.200,-- EUR.
Läuft wohl richtig prächtig im "Reich ohne Kenich Thoitschland"! Kein Wunder, dass so viele "Leistungsträger" zum KRD überlaufen!

 ;D
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #549 am: 14. November 2018, 20:34:57 »
Mhm das eine Frau H. die Lebensgefährtin vom herben Herb sein soll, ist aber auch wieder komisch.
Auf der Internetseite vom KRD steht:
Zitat
Er betreibt mit seiner Frau einen Heizungsgroßhandel, einen Verlag und eine Internet-Handelsfirma, deren Buchhaltung und Steuererklärungen er bis vor wenigen Jahren vollständig allein gemacht hat (heute mit der Unterstützung eines Steuerberaters).
Wenn man dann nach diesem Heizungsgroßhandel sucht, findet man:
http://www.rainbow-tech.de/kontakt.html
Im Impressum steht "Miriam Stojanovic", dann wird das wohl die Frau vom Herb sein. Die Miriam ist auch auch zweiter Vorstand im Verein "FairTeilen e.V.", erster Vorstand ist Marco Ginzel, siehe hier:
https://fairteilen.org/2017/12/20/neuervorstand/

Fazit: Entweder ist Frau H. nicht mit dem Herb zusammen, ohne er hat die Frau gewechselt.
« Letzte Änderung: 14. November 2018, 20:36:36 von Anti Reisdepp »
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #550 am: 14. November 2018, 20:41:34 »

Fazit: Entweder ist Frau H. nicht mit dem Herb zusammen, ohne er hat die Frau gewechselt.

Oder er hat mehrere Frauen.

Fur mich etwas schwer verständlich, der Artikel. Ich dachte erst, Frau H ist die Vollzieherin.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #551 am: 14. November 2018, 21:47:37 »


Gibt das permanente Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fitzefatze ist da ja mit einer deutlich zweistelligen Anzahl erwischt worden) nicht auch Einträge im Verkehrszentralregister? Und wird das nicht abgefragt, wenn jemand einen neuen Führerschein beantragt? Sorry für die doofe Frage, ich habe da keine eigene Erfahrung, mein Führerschein ist seit Erwerb bei mir. ;)

Je nach Art des FS den er machen wollte würde er wohl auch ein "Führungszeugnis" benötigen. Ein Auszug aus Flensburg soweit ich weiß auch, da er auch ohne FS Punkte sammeln kann. (ja, ich hab da Erfahrung.  :'( Ich fragte damals beim Stva, wofür denn der Auszug da ich doch eine Sperre hätte. Die Antwort war, das ich ja dennoch hätte fahren können. Wäre ich dann geblitzt worden und €€+Punkte als Strafe, dann wäre das in Flensburg eingetragen worden. Eine Prüfung, ob ich eine Sperre habe wäre aber erst erfolgt wenn das Punktekonto voll ist. Die Infos sind allerdings ohne Gewähr, da das ganze schon ca. 12 Jahre her ist.
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« Antwort #552 am: 15. November 2018, 01:56:25 »
Vorschlag für den nächsten Faden: Nichts neues aus dem Königreich 2019-2020
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #553 am: 15. November 2018, 06:33:18 »
Vorschlag für den nächsten Faden: Nichts neues aus dem Königreich 2019-2020

Ich wünsche uns das ja.

Aber es hat schon so viele Abgesänge auf den "König" Fitzek gegeben - ich befürchte, dass er uns erhalten bleibt.
 

Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #554 am: 15. November 2018, 07:08:32 »
Aber es hat schon so viele Abgesänge auf den "König" Fitzek gegeben - ich befürchte, dass er uns erhalten bleibt.

Ich leider auch. Was steht denn noch aus?
Es wird in Wittenberg der Räumung der Pudel geben, Peter wird vielleicht endlich mal die nächste Gerichtsverhandlung erleben. Die Pudel werden vermutlich nichts weiter auf die Reihe bekommen und in der Versenkung verschwinden.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.