Autor Thema: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018  (Gelesen 40808 mal)

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Offline Leela Sunkiller

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(nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #75 am: 4. Oktober 2018, 11:11:44 »

Kurze Frage an den König: Warum sind alle guten Leute bei uns, und nicht bei dir?

Easy: in unserer Kantine wird nicht nur Botanik serviert :]
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #76 am: 4. Oktober 2018, 11:21:45 »
Off-Topic:
Zitat
Reine Materialkosten liegen, ohne Werkzeug, bei rund 150,-.

WTF haben die denn da reingebaut? Wo kaufen die denn ihre paar Meter Kupferdraht und ihre wenigen Stangen Heißkleber ein?
Und dass das Werkzeug nicht den Materialkosten zugerechnet wird, möchte eigentlich sein.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #77 am: 4. Oktober 2018, 11:43:41 »
Zitat
(…)
Falls du extrem Skeptisch bist, kauf bitte nicht. Ob er dann nicht oder weniger funktioniert ist uns unklar.
(…)

Einen Haftungsausschluss hat man auch eingebaut, natürlich funktioniert das Teil nur, wenn man daran glaub, dass es funktioniert! Ja Ne ist klar!
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Offline Leonidas

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #78 am: 4. Oktober 2018, 12:20:43 »

Zitat

http://kadari.net/kleinanzeigen/de/anzeige/freie_energie_plasma_cube_q6_strom_auto|1

 ;D
Nix Plasma-Cube. Das Ding haben die aus der Kläranlage eines BORG Raumschiffes gefischt. :o
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #79 am: 4. Oktober 2018, 12:32:23 »
Es kann nichts passieren, Leute! Auf den Bildern des anderen Dingens (das Wort "Original" wollte ich vermeiden, https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5334.0) ist besser zu erkennen, dass auf der Oberseite ein Rettungsring angebracht ist! Wenn das Ding explodiert, fliegt der mit der Kraft der Gedanken auf euch zu! Ihr müsst ihm nur einen Namen geben.
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline dieda

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #80 am: 4. Oktober 2018, 12:52:05 »
Zitat
(…)
Falls du extrem Skeptisch bist, kauf bitte nicht. Ob er dann nicht oder weniger funktioniert ist uns unklar.
(…)

Einen Haftungsausschluss hat man auch eingebaut, natürlich funktioniert das Teil nur, wenn man daran glaub, dass es funktioniert! Ja Ne ist klar!

Also gehört als Betriebsanleitung für das Ding die CD "Macht der Gedanken" 1-3 automatisch dazu?
Ach nee, die kostet ja extra.
 :facepalm:

Und wie ist es mit der Haftung? Kadari haftet ja im Prinzip für nichts. Oder bekommen unzufriedene Kunden, weil ja nur nicht gläubig genug statt Geld zurück eine kostenpflichtige "Sonderbehandlung" des Fönix, ähnlich wie im Lehrfilm- Klassiker zu den "Stabilen Gemeinschaften"?

Und wer den Plunder aus Dummheit kauft, wird dann automatisch wie gewohnt "Staatsvereinszugehöriger" und damit irgendwie noch Pflichtmitglied in der "Heilfürsorge" bei dem Fitzek bei Betragssäumnis gleich die Bude ausräumen darf?



Fragen über Fragen.
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Offline Neubuerger

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #81 am: 4. Oktober 2018, 12:57:34 »
Und wer den Plunder aus Dummheit kauft, wird dann automatisch wie gewohnt "Staatsvereinszugehöriger" und damit irgendwie noch Pflichtmitglied in der "Heilfürsorge" bei dem Fitzek bei Betragssäumnis gleich die Bude ausräumen darf?

Wenn sie das versuchen, werden sie wohl ernsthaften Kontakt mit der Wortmarke bekommen.

Mittlerweile haben die Pudel es auch geschafft, neben den Messefotos auch noch Werbung für ihren Marktplatz auf die Webseite zu bekommen. Natürlich braucht man dafür E-Mark und ein Konto bei der Reichsbank, wie das geht, soll angeblich auf Kadari erklärt sein, aber irgendwie finde ich das nicht.

« Letzte Änderung: 4. Oktober 2018, 13:48:49 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #82 am: 4. Oktober 2018, 14:56:58 »
Und wer den Plunder aus Dummheit kauft, wird dann automatisch wie gewohnt "Staatsvereinszugehöriger" und damit irgendwie noch Pflichtmitglied in der "Heilfürsorge" bei dem Fitzek bei Betragssäumnis gleich die Bude ausräumen darf?

Nein. Die im Prinzip richtig gewiefte Logik des F.tzek ist, dass Du bei Kadari nur kaufen kannst, wenn Du bereits Staats-Höriger bist.

Der extrem clevere Schachzug dahinter: Die Waren bei Kadari sind beispielsweise so toll, so unique, so altruistisch, im Prinzip so umweltschonend, so wertig und dabei auch zum Beispiel noch so günstig, dass jeder potentielle Käufer schon deshalb Vereins-Höriger wird, damit er bei Kadari kaufen kann!

Ein Beispiel: Das grandiose CD-Set "Your Wish Is Your Command", in dem jeder Depp lernt, "how anyone can make milions", kostet bei Kadari nur 55,00 E-Mark €.

Also: Staats-Höriger werden, schlappe 55,00 € investieren und einen Gewinn von (1 Mio € - 55,- € = richtig viel Geld) einkassieren.
 
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Offline Neubuerger

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #83 am: 4. Oktober 2018, 15:13:28 »
Und wer den Plunder aus Dummheit kauft, wird dann automatisch wie gewohnt "Staatsvereinszugehöriger" und damit irgendwie noch Pflichtmitglied in der "Heilfürsorge" bei dem Fitzek bei Betragssäumnis gleich die Bude ausräumen darf?

Ich habe mir das mal ein wenig genauer angeschaut. Wenn man sich da registriert, kommt man danach auf folgende Webseite, auf der man entweder sein Reichsbankkonto bestätigen oder eines einrichten soll:



Wenn man dann auf registrieren klickt, ist am Ende der Registrierungsseite folgender Hinweis zu lesen:



Man unterstellt sich der Ordnung des Königreichs. Wie hübsch.
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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #84 am: 4. Oktober 2018, 18:31:56 »
Wohl eher der Unordnung.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Pantotheus

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #85 am: 4. Oktober 2018, 20:52:16 »
+++Breaking News +++
Zitat
Verfassungsbeschwerde, die Zweite!

 04.10.2018

 
Nach Einreichen der Verfassungsbeschwerde am 6. August 2018 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe reagierte nun auch das Oberlandesgericht Naumburg und beantwortete am 21. August Peters Anhörungsrüge.

Der Anhörungsrüge wurde stattgegeben und das Verfahren auf den Zeitpunkt zurückversetzt, an dem der Revisionsantrag gestellt wurde. Im gleichen Schreiben wurde darauf hingewiesen, daß nun die zwei Revisionsbegründungen des Pflicht- und des Wahlverteidigers sowie die ca. 300 Seiten umfassende Revisionsbegründung von Peter berücksichtigt worden seien. Sie hätten keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Auf diesen Beschluß reagierte Peter mit einer erneuten Anhörungsrüge, die diesmal abgelehnt wurde.

Die Rechtsmittel beim Oberlandesgericht sind damit erschöpft
, auch wenn nach wie vor der Umstand bleibt, daß bei sachlicher Prüfung aller in der Revisionsbegründung angeführten Hinweise ein Freispruch unumgänglich gewesen wäre.

Mit der Entscheidung des OLG Naumburg vom 5. September 2018 stand Peter nun wiederholt der Weg offen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Am 27. September 2018 ging die neue Verfassungsbeschwerde fristgerecht per Fax an das Bundesverfassungsgericht, der postalische Eingang dort war laut Sendebestätigung der 28. September 2018.

Inhaltlich gleichen sich die beiden Versionen. In unserem Artikel vom 7. August 2018 könnt Ihr die erste Version nebst Anlagen einsehen. Geändert haben sich vor allem die Formerfordernisse, da nun die Ablehnung sowohl der Revision als auch der Gehörsrüge durch das Oberlandesgericht Naumburg vorliegt. Auch zu den Ausführen zu Artikel 3 des Grundgesetzes sind zahlreiche Änderungen erfolgt.

Rechtliches Gehör ist entgegen dem Entscheid des OLG nach wie vor nicht gewährt worden. Zwar wird nun angegeben, die Revisionsbegründungen seien vollständig berücksichtigt worden, das Ergebnis zeigt aber, daß entscheidungsrelevante Inhalte ganz offensichtlich nicht hinreichend für die Urteilsfindung geprüft worden sind. Der Hinweis des Oberlandesgerichts Naumburg in seiner Ablehnung der Anhörungsrüge: „im Kern enthalten die Ausführungen des Verurteilten den Vorwurf, der Senat habe in der Sache falsch entschieden“ trifft natürlich zu.
Welcher Verurteilte sollte ein Rechtsmittel einlegen, wenn er das getroffene Urteil für eine richtige Entscheidung hält? Die Aussage „Mit diesem Vorbringen kann er im Rahmen des § 356a StPO nicht gehört werden“ führt die Anhörungsrüge selbst ad absurdum:



– § 356a Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung

"Hat das Gericht bei einer Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, ..."




Interessant ist, daß das Rechtsmittel der Anhörungsrüge erst 2005 eingeführt wurde. Zuvor war der logische Schritt nach einem letztinstanzlichen Urteil, welches die Grundrechte des Angeklagten verletzt, der direkte Weg zum Verfassungsgericht. Da aber die Einreichung der zahlreichen Verfassungsbeschwerden die Unzufriedenheit des Volkes mit der gängigen Rechtsprechung unerwünscht widerspiegelt, wurde als weitere Hürde die Anhörungsrüge der Verfassungsbeschwerde vorangestellt. Dem, der dieses Rechtsmittel aus Unkenntnis nicht fristgerecht einlegt, ist dann auch der Weg zum Verfassungsgericht versperrt.

Somit können wir nun die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten und sehen, inwieweit dort die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte noch berücksichtigt werden.

In Peters Fall werden nicht nur die Grundrechte, sondern auch die Naturrrechte und internationale Rechtsgrundsätze verletzt.
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/verfassungsbeschwerde-die-zweite.html
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Neubuerger

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #86 am: 4. Oktober 2018, 20:58:37 »
Mit der Entscheidung des OLG Naumburg vom 5. September 2018 stand Peter nun wiederholt der Weg offen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.

Das heisst, das OLG Naumburg hat bereits vor vier Wochen entschieden und das Urteil ist damit rechtskräftig. Das würde aber auch heissen, das Fitzefatze eigentlich mal eine Ladung zum Haftantritt erhalten sollte, der er dann nicht folgen wird, damit ihn dann die Polizei einsammeln kann. Die veröffentlichte "Verfassungsbeschwerde" ist natürlich nicht vollständig, es fehlen alle Anlagen, darunter auch der Entscheid des OLG Naumburg zur Ablehnung der Anhörungsrüge.
Das erklärt evtl. auch den Aktivitätsschub, da er noch schnell alle losen Enden aufarbeiten will.
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2018, 21:09:25 von Neubuerger »
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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #87 am: 4. Oktober 2018, 21:07:38 »
Zitat
In Peters Fall werden nicht nur die Grundrechte, sondern auch die Naturrrechte und internationale Rechtsgrundsätze verletzt.

Wenn dem so wäre, würde seine Bepilztheit schon lange im Kerker vorsichhin rumschwurbeln.
Gerade der Bezopfte hat ja nun sehr ausführlich sämtliche sich bietenden Rechtswege beschritten.

Und NEIN, es verstößt nicht gegen das Naturrecht ein Kasperkönig in Knast zu stecken.

Das ist die beste Stelle überhaupt
:rofl:

Zitat
Der Hinweis des Oberlandesgerichts Naumburg in seiner Ablehnung der Anhörungsrüge: „im Kern enthalten die Ausführungen des Verurteilten den Vorwurf, der Senat habe in der Sache falsch entschieden“ trifft natürlich zu.
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2018, 21:11:25 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #88 am: 4. Oktober 2018, 21:20:41 »
Peter hat verstanden, was eine Anhöhrungsrüge ist. Nicht.  :facepalm:

Das nächste Mimimi kommt, wenn er feststellt, dass Verfassungsbeschwerden keine aufschiebende Wirkung haben. Die Ablehnung aus Karlsruhe kann er dann in Empfang nehmen, wenn er wieder aus dem Knast raus ist. Außer die lehnen die Verfassungsbeschwerden gleich als unzulässig ab.

 :dance:  :clap:

Aber schwach vom OLG, dass es keine Pressemitteilung gab. Vom KRD erwarte ich ja gar nicht mehr, dass die etwas veröffentlich, wenn es mal wieder gefitzt hat.

Umso mehr zeigt das Vorantreiben der Deutschen Gesundheit, dass Peter nicht beabsichtigt, sich der Gerichtsentscheidung zu beugen. Nachdem er es nun rechtskräftig hat, dass er unerlaubt eine Versicherungs betriben hat, macht er einfach weiter.
 
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Offline Pantotheus

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Re: (nichts) Neues aus dem Königreich 10/2018
« Antwort #89 am: 4. Oktober 2018, 21:27:13 »
Peterleang hat immer noch nichts gelernt:
Zitat
Rechtliches Gehör ist entgegen dem Entscheid des OLG nach wie vor nicht gewährt worden. Zwar wird nun angegeben, die Revisionsbegründungen seien vollständig berücksichtigt worden, das Ergebnis zeigt aber, daß entscheidungsrelevante Inhalte ganz offensichtlich nicht hinreichend für die Urteilsfindung geprüft worden sind. Der Hinweis des Oberlandesgerichts Naumburg in seiner Ablehnung der Anhörungsrüge: „im Kern enthalten die Ausführungen des Verurteilten den Vorwurf, der Senat habe in der Sache falsch entschieden“ trifft natürlich zu.
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"Hat das Gericht bei einer Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, ..."
Hier versteht Peterleang nicht, dass eine Anhörungsrüge nicht dazu dient, seiner Sicht der Rechtslage (die im übrigen falsch ist) zum Durchbruch zu verhelfen, sondern dazu, einen Formfehler auszugleichen. Wenn, wie hier geschehen, Akten verschollen gingen, eine Anhörung unterlassen wurde o. dgl., dann muss es ein einfaches Mittel geben, dass auch die letzte Instanz diesen Fehler behebt und das rechtliche Gehör gewährt. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass dann auch anders entschieden wird, zumal wenn wie bei Peterleang nur der gleiche Stuss vorgetragen wird, der von zig Instanzen schon geprüft und als Stuss erkannt wurde.
Das OLG winkt hier ein wenig mit dem Zaunpfahl: Mit einer Anhörungsrüge kann man nicht die Verletzung materiellen Rechts rügen, sondern nur einen Formfehler, nämlich das Unterbleiben einer Gewährung des rechtlichen Gehörs. Diese muss zudem von einigem Gewicht sein. "Entscheidungserheblich" bedeutet, dass der Fehler so schwerwiegend ist, dass je nach Inhalt dessen, was im Rahmen des nicht gewährten rechtlichen Gehörs vorgetragen würde, die Revisionsentscheidung anders ausfallen könnte. Wenn ein Gericht eine Revisionsbegründung gar nicht auf dem Tisch hatte, dann ist dies sicher ein entscheidungserheblicher Umstand. Dass man vor Gericht seine Sicht der Dinge darstellen darf, bedeutet aber nicht, dass das Gericht dieser auch folgen muss. "Entscheidungserheblich" bedeutet hier also nicht, dass das Gericht auch tatsächlich nach erfolgtem Nachholen des rechtlichen Gehörs auch anders entscheiden muss.

Dann folgt ein besonderes Glanzstück aus Peterleangs Rumpelkiste der Rechtsverdrehung:
Zitat
Interessant ist, daß das Rechtsmittel der Anhörungsrüge erst 2005 eingeführt wurde. Zuvor war der logische Schritt nach einem letztinstanzlichen Urteil, welches die Grundrechte des Angeklagten verletzt, der direkte Weg zum Verfassungsgericht. Da aber die Einreichung der zahlreichen Verfassungsbeschwerden die Unzufriedenheit des Volkes mit der gängigen Rechtsprechung unerwünscht widerspiegelt, wurde als weitere Hürde die Anhörungsrüge der Verfassungsbeschwerde vorangestellt. Dem, der dieses Rechtsmittel aus Unkenntnis nicht fristgerecht einlegt, ist dann auch der Weg zum Verfassungsgericht versperrt.
Das Gegenteil ist richtig: Die Anhörungsrüge wurde eingeführt, um einerseits das Bundesverfassungsgericht zu entlasten, andererseits aber dem Rechtsuchenden ein einfaches und schnelles Mittel an die Hand zu geben, einen schwerwiegenden Formfehler berichtigen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht müsste ansonsten jedes Versäumnis der Gewährung des rechtlichen Gehörs einzeln prüfen und das Verfahren ans jeweilige Revisionsgericht zurückweisen, obwohl klar ist, dass die Unterlassene oder Verweigerte Gewährung des rechtlichen Gehörs ein (durchaus schwerer) Verstoss gegen das entsprechende Grundrecht darstellt. Da ggf. die Fälle, in denen dies vorkommt, aber Bagatellen sind und die Frage, ob die Nicht-Gewährung des rechtlichen Gehörs den Grundrechten widerspreche, längst eindeutig geklärt ist, würde nur viel Leerlauf entstehen, zumal das Bundesverfassungsgericht in den meisten Fällen inhaltlich gar nichts zu prüfen hätte.
Aber Peterleang bastelt sich hier mal wieder seine ganze eigene Welt.
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