... schützt Mieter vor der Willkür von Eigentümern, die das vermietet gekaufte Objekt leerräumen möchten, um es profitbringend weiterzuveräußern.
Wenn ich das richtig sehe, dann sind die Pudel aber erst nach dem Verkauf durch Oppi in Reinsdorf eingezogen, daher existieren wohl gar keine wirksamen Mietverträge und es handelt sich um einen Fall des
EBV.
Bei der Klage bezüglich Räumung Krankenhaus haben die Pudel das mit dem "Die wußten nix von Mietverträgen" auch nicht richtig verstanden. Da geht es schlicht um eine Beweisfrage. Im Zivilprozess muss jede Seite die für sie vorteilhaften Tatsachen belegen. Alle von der Gegenseite nicht bestrittenen Tatsachen gelten als zugestanden, daher mussten die Gemüsebauern die Existenz der Mietverträge bestreiten. Bestreiten mit Nichtwissen ist nach
§ 138 Abs. 4 ZPO zulässig, wenn weder eigene Handlungen noch eigene Wahrnehmungen vorliegen. Da die Gemüsebauern keinen Mietvertrag mit den Pudeln geschlossen haben, hatten sie also weder selbst gehandelt noch irgendetwas vorliegen. Dieses Bestreiten mit Nichtwissen ist somit zu verstehen als: "Beweis mal, dass es einen Mietvertrag gibt" und nicht als Verteidigung: "Wir haben ja nicht gewusst, dass es einen Mietvertrag gibt und deswegen räumen lassen".