Autor Thema: Freistaat Preussen  (Gelesen 99202 mal)

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Offline SchlafSchaf

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #390 am: 1. Juni 2018, 11:34:31 »
Vor meinem inneren Auge stelle ich mir ein Sachbearbeiter vor, der gedanklich der Cornelia den Kopf streichelt und flüstert: Alles wird gut, bald kommen die Herren mit der Kuscheljacke"  :facepalm:
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Pirx

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #391 am: 1. Juni 2018, 12:30:04 »
Es soll noch mal daran erinnert werden:
Diese Cornelia Reichhelm kassiert seit 2007 eine Rente von über 400 Euro monatlich nach dem Opferentschädigungsgesetz - gezahlt duch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Brandenburg und somit durch die steuerzahlenden Schlafschafe.

Gleichzeitig hält sie die BRD für eine Staatssimulation, fühlt sie sich der BRD nicht zugehörig und behauptet, dass die BRD als "Nachkriegsordnung" seit dem 27.04.2018 "zu Ende" ist.
Alle Gesetze der BRD haben laut Cornelia spätestens jetzt ihre Rechtskraft verloren und es gelten laut ihren Schreiben für sie als Angehörige ihres Phantasie-Freistaats Preussen Gesetze von 1871, 1914, 1920 und 1932.

Das Opferentschädigungsgesetz der (nicht mehr existierenden BRD) wurde 1974 verabschiedet. Sollte die ehrbare Frau nicht spätestens jetzt auf die Zahlungen ihrer Rente verzichten? Sie beruhen ja auf einem nicht existenten Gesetz.
Dass sich der Anwendungsbereich des OEG sowieso nur auf Angehörige der BRD sowie auf EU-Bürger, was sie ja beides nicht sein will, erstreckt und sie diese Rente konsequenterweise noch nie hätte beziehen dürfen, soll mal dahingestellt bleiben.

Egal wie heterogen, zersplittert und untereinander verfeindet die Staatsverweigerer auch sind, in einem gleichen sie sich alle: in ihrer Schamlosigkeit beim Abgreifen von Geldern von einem Staat, den sie ablehnen.
« Letzte Änderung: 1. Juni 2018, 12:31:41 von Pirx »
 
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Offline hair mess

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #392 am: 1. Juni 2018, 12:35:05 »
Pirx, mein Armer,
suchst Du immer noch irgendeine Logik in den Handlungen unserer Klientel?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Pirx

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #393 am: 1. Juni 2018, 13:38:04 »
Nein, natürlich nicht.  :)
In meiner Vorstellung verirrt sich jedoch immer wieder mal ein unbedarfter Leser ins Forum, der dann auch auf die Darlegung solcher Logikfehler unserer Kunden stoßen sollte.
Wir hier kennen das alles und nehmen es gar nicht mehr richtig wahr. Ein "Neuling" sollte mEn auch im Forum immer mal wieder einen Einblick in die ach so große Wahrhaftigkeit und Ehrbarkeit der Kundschaft bekommen, ohne erst durch stundenlanges Nachlesen hineinzuwachsen.

Gerade das Verhalten beim Kassieren von Geldern finde ich immer wieder interessant und zwar gerade im Hinblick auf die verklausulierten Geldgier-Vorwürfe (Rothschild-Banken), die unsere Klientel gerne mal einer bestimmten Bevölkerungsgruppe macht. (Trifft auf die Reichhelm allerdings bisher nicht zu, soweit ich weiß.)
 
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Offline Pirx

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #394 am: 17. Juni 2018, 02:15:37 »
Ada Cornelia Reichhelm wäre gern alleine. In 12 Wochen haben wir alle nach Neuschwabenland zu verschwinden.

Ab dem 29.08.2018 werden alle, die noch da sind strafrechtlich verfolgt.  :o
Irgendwie haben Ada Cornelia und Hans Franz Detlef anscheinend schon wieder vergessen, wie ihre letzte Konfrontation mit der Bundesrepublik ausgegangen ist. Da hatte sich Hans Franz Detlef im Obergeschoss hinterm Bett versteckt während die Polizei unten die Terassentür mit einem sehr großen Universalschlüssel öffnete und die Ada Cornelia nach Duben in den Knast mitnahm. Das vergrößerte "Schlüsselloch" in der Terassentür ist immer noch nicht repariert - jedenfalls war es vor ein paar Tagen immer noch mit ein paar Brettern notdürftig abgedichtet. Die beiden Schlauköpfe könnten sich doch eigentlich täglich durch diesen Anblick in Erinnerung rufen, wie die Realität aussieht. Nun ja, da fehlt eben was.

Beim Schreiben ihrer "Notverordnung" muss Ada Cornelia dann jedoch bewusst geworden sein, dass ihr Leben ohne die vielen fleißigen Leute doch recht freudlos werden könnte, so ohne Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Nahrung.
Deshalb hat sie dann doch schnell abgeschwächt. Die Anordnung gilt erstmal nur für Behörden- und Verwaltungsmitarbeiter der BRD. Okay, dann ist ihre Rente aber immer noch futsch.

Quelle:
https://freistaat-preussen.world/download_file/1124/403
« Letzte Änderung: 17. Juni 2018, 02:35:55 von Pirx »
 

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #395 am: 17. Juni 2018, 10:24:24 »
Ada Cornelia Reichhelm wäre gern alleine. In 12 Wochen haben wir alle nach Neuschwabenland zu verschwinden.

Ich bereite schon mal das Matratzenlager vor. Für Speis' und Trank ist gesorgt, Schnaps muss aber jeder selber mitbringen.
Erzählt man jemals meine Geschichte soll man sagen, ich ging meinen Weg mit Giganten. Menschen vergehen wie des Winters Weizen, doch das Sonnenstaatland vergeht nie!
 
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #396 am: 17. Juni 2018, 10:51:04 »
Sollte man, bevor man solche "Notverordnungen" namens eines untergegangenen Staates herausgibt, nicht besser ordentlich Deutsch lernen? Ich meine nur: falsche Wiederholung des Hilfsverbs "werden" im selben Satz, falscher Gebrauch von Präpositionen, z. B. "in einer Ebene", usw. usf.
Und was ist eigentlich mit denjenigen, die nicht die "Staatsangehörigkeit deutsch" haben? Dürfen diese bleiben?
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Offline Tonto

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #397 am: 17. Juni 2018, 16:31:22 »
Und was ist eigentlich mit denjenigen, die nicht die "Staatsangehörigkeit deutsch" haben? Dürfen diese bleiben?

Abgesehen von den übrigen bereits genannten Unzulänglichkeiten lässt sich hier die typische Deppenlogik einfach in umgekehrter Richtung anwenden.

Da es gar kein "Staatshoheitsgebiet des Freistaats Preußen" gibt (schließlich leben wir ja alle auf dem Betriebsgelände der BRD-GmbH) muss auch niemand seine Koffer packen.  :salut:
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline John

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #398 am: 17. Juni 2018, 18:00:34 »
Und was ist eigentlich mit denjenigen, die nicht die "Staatsangehörigkeit deutsch" haben? Dürfen diese bleiben?
Das ist doch eine geniale Idee. Alleine die Personen mit Türk Vatandaşlığ dürften die die Menschen mit Preußischer Staatsangehörigkeit um mehr als das Tausendfache überschreiten.
Ein Traum für jeden echten Preußen :lol:

Da haben die Jungs einfach mal wieder von der Wand bis zur Tapete gedacht
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 
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Offline mork77

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #399 am: 18. Juni 2018, 11:12:59 »
Keine Sorge. Der Schwachsinn gilt nicht auf dem Gebiet von Niedersachsen. Habe den Deppen vor 21 Tagen geschrieben, dass der Freistaat Preußen auf dem Gebiet des widerrechtlich von 1866-1945 von Preußen besetzten Hannover keinerlei Befugnisse hat. Schließlich hat die britische Armee unter Montgomery uns Hannoveraner 1945 von preußischer Okkupation befreit.

Habe deutlich gemacht, dass das Hissen von Flaggen oder andere Versuche der Kontrolle einen Kriegsgrund darstellen.

Da sie nicht widersprochen haben, haben sie nach guter alter ebelscher Tradition zugestimmt.

Schreibt denen doch auch aus anderen Gebieten.

Linksrheinisch bietet sich zum Beispiel die Franzosenzeit an ( um Aachen schreibt man denen als Präfekt  des Departements Roer, zum Beispiel, der das Gebiet für den vakanten französischen Kaiserthron verwaltet). Droht ruhig mit der Force de Frappe, und reibt denen Jena und Auerstedt unter die Nase.

Wahlweise bietet sich auch das römische Reich an ( zum Beispiel als Statthalter der Provinz  Germania inferior). Fordert von den Barbaren Tribute, und droht ansonsten mit den Legionen! Gerne auch auf Latein!

P.S. musste natürlich linksrheinisch heißen. Allerdings gehörten ja Hamburg und die Nordseeküste auch zu Frankreich, wenn auch nur kurz.
« Letzte Änderung: 18. Juni 2018, 12:03:56 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #400 am: 18. Juni 2018, 11:58:47 »
Rechtsrheinisch bietet sich zum Beispiel die Franzosenzeit an ( um Aachen schreibt man denen als Präfekt  des Departements Roer, zum Beispiel, der das Gebiet für den vakanten französischen Kaiserthron verwaltet). Droht ruhig mit der Force de Frappe, und reibt denen Jena und Auerstedt unter die Nase.

Ganz genau! Auf dem Wiener Kongress, hat eine praktisch von den Alliierten eingesetzt Regierung Frankreichs mit denen verhandelt. Das heißt die Alliierten haben mit sich selbst verhandelt, was wiederum bedeutet die dort beschlossenen Gebietsveränderungen sind so was von illegal! Ergo, die Rheinprovinzen, Westphalen usw. waren völkerrechtlich nie Teil Preußens! Also vollkommen richtig die Gebiete Rechts des Rheins gehören ganz klar zu Frankreich.


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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #401 am: 23. August 2018, 22:52:31 »
Im Amtsblatt Nr. 21 auf nur einer Seite  :o ganz viel Mimimi, https://freistaat-preussen.world/application/files/4415/3341/9588/2018-08-05_-_Amtsblatt_Nr_21_-_Recht_auf_Staatlichkeit.pdf. Der BRD-Staatsangehörigkeitsausweis  :scratch: wird thematisiert und man wundert sich, dass niemand vom BW-Landtag weiß, wie viele Mitglieder der Bundesregierung  :scratch: einen Staatsangehörigkeitsausweis haben. Aber die Aufklärung folgt ja, man muss ja nur die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates haben oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit..., ist aber nunmal seit 1933 vorbei. Und zum guten Schluss wird ein düsteres Bild unseres Vaterlandes gezeichnet. Mord und Völkermord  :facepalm: und alle denkbaren Straftaten an der Tagesordnung. Ich bin wirklich ein Schlafschaf, dass ich das noch nicht gemerkt habe  :snooty: .
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #402 am: 24. August 2018, 13:32:54 »
... und man wundert sich, dass niemand vom BW-Landtag weiß, wie viele Mitglieder der Bundesregierung einen Staatsangehörigkeitsausweis haben.

Wieso eigentlich? Nirgends im Grundgesetz gibt es eine Regelung, aus der man ableiten kann, dass ein Bundesminister deutscher Staatsangehöriger sein muss. Der Bundeskanzler schon, denn er muss das passive Wahlrecht besitzen. Aber die Minister werden ja nicht gewählt.
 
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #403 am: 24. August 2018, 13:48:12 »
Wieso eigentlich? Nirgends im Grundgesetz gibt es eine Regelung, aus der man ableiten kann, dass ein Bundesminister deutscher Staatsangehöriger sein muss. Der Bundeskanzler schon, denn er muss das passive Wahlrecht besitzen. Aber die Minister werden ja nicht gewählt.

Das ist aber eine Tatsache, die AfDler und Peg♥♥♥en sicher nicht wissen. Und die sie sicherlich auch verunsichern würde, man erinnere sich an das Gejammer mit den Polizisten nichtdeutscher Herkunft.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Freistaat Preussen
« Antwort #404 am: 24. August 2018, 19:32:53 »
Der entscheidende Punkt war nicht 1933, sondern erst 1934 erreicht: Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches hob die Eigenständigkeit der Länder auf und machte sie faktisch zu reinen Verwaltungskreisen des Reiches. Damit wurde auch die Staatsangehörigkeit der Länder überflüssig, eine "direkte" Reichsangehörigkeit erledigte sich auch, weil nun alle Deutschen unmittelbar dem Reich angehörten und nicht mehr mittelbar als Angehörige eines Landes auch Angehörige des Reiches waren. (Dieses Gesetz wurde übrigens nicht auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes erlassen, da es verfassungsändernder Natur und damit nicht durch das Ermächtigungsgesetz gedeckt war. Nebenbei wurde der Reichsregierung damit auch erlaubt, neues Verfassungsrecht zu setzen, womit der Reichstag vollends aufhörte, eine sinnvolle Rolle im Staat zu spielen.)

Im Grundgesetz gibt es Artikel 20, Absatz 2, dessen 1. Satz besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgehe, was so zu verstehen ist, dass alle Staatsgewalt vom Volk auszugehen habe. Im Blick auf die geplante Einführung von Ausländerwahlrechten durch verschiedene Bundesländer hat das BVerfG diesen Satz in der Tat so ausgelegt, dass damit nur das deutsche Volk gemeint ist bzw. die Summe aller deutschen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen (Alter, kein Ausschluss vom Wahlrecht, ggf. Wohnsitzerfordernis).
Sodann darf an Artikel 33 erinnert werden:
Zitat
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
E silentio kann daraus erschlossen werden, dass die nicht erwähnten Nicht-Deutschen eben keinerlei staatsbürgerliche Rechte und Pflichten und keinen Zugang zu öffentlichen Ämtern haben dürfen. Einfachgesetzlich ist dies z. B. für Schöffen ausdrücklich festgelegt.
Sodann ist auch diese Regelung desselben Artikels beachtlich:
Zitat
(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Nun gibt es hier die Ausnahme "von der Regel", die ggf. die Übertragung hoheitsrechtlicher Befugnisse auf andere Personen als solche, die Angehörige des öffentlichen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis sind, erlaubt, die daher auch nicht zwingend deutsche Staatsangehörige sein müssen.
Was nun Bundeskanzler und Minister angeht, ist für diese, anders als für den Bundespräsidenten, nicht ausdrücklich gesagt, dass sie Deutsche sein müssten, es folgt aber aus den zitierten Bestimmungen des Grundgesetzes. Auch für die Abgeordneten des Bundestages ist dies nicht ausdrücklich gesagt, dennoch müssen auch sie Deutsche sein.

Überlagert werden diese Bestimmungen heute durch die EU-Verträge und die darauf gestützten EU-Normen, die vorsehen, dass alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates (die "Unionsbürger") in jedem anderen EU-Mitgliedsstaates gleich behandelt werden müssen und grundsätzlich zu allen Berufen zuzulassen sind. Davon gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen, u. a. den Vorbehalt von Sprachkenntnissen, aber auch den Vorbehalt der eigenen Staatsangehörigkeit für Aufgaben, die einen staatlich-hoheitlichen Charakter aufweisen. Dies trifft etwa auf Polizei und vergleichbare Dienste wie den Zoll zu. Hier darf ein Staat auch Unionsbürger, die nicht zugleich seine eigenen Staatsangehörigen sind, aussperren, muss dies aber nicht tun.
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