Verteidiger Kohlmann gab eine kurze Erklärung ab, wonach Hennig, der „bei schlechter Gesundheit“ sei, sich von allen „publizistischen und politischen Aktivitäten zurückgezogen“ habe
Be- und verurteilt werden die Taten die er begangen, nicht die, welche er ankündigt in Zukunft nicht mehr zu begehen beabsichtigt. Und dies eh aus prozesstaktischen Gründen.
Wen schon beim ersten Prozess die schlechte Prognose hervorgehoben wurde, wird er der Verurteilung schwerlich entgehen können.
Auch eine Strafe auf Bewährung wäre eine Strafe. Oder Unterbringung in einer anderen adäquaten Einrichtung. Ich kenne da so einiges.
Ist aber alles sehr Personal- und Kostenintensiv. Wird das der Qualität der entgegenzustellenden Strafe gerecht.
Und je nach Zustand de Betroffenen muss man dann den Wunsch diesen Menschen unbedingt im Gefängnis sehen zu wollen unterordnen.
Ich habe aktuell zwei Fälle in den Care-Teams, die zugegebenermaßen recht eindeutig sind, weil beide Kandidaten dann palliativ aufgenommen wurden und die erwartete Lebensdauer kürzer ist als die Strafe.
Und das Gericht es wohl nicht als angemessen sah, dass die dann in einer JVA-Klinik passieren muss, zumal die Versorgung in diesen Kliniken eine Baustelle und der Zugang zur palliativen Versorgung nicht einheitlich geregelt ist.
Beide wahrhaftig Zeit ihres Lebens keine angenehmen Zeitgenossen, dennoch einmal Verfahren eingestellt und einmal ausgesetzt auf Bewährung (wobei sich die Frage stellt wofür ein erwiesen todkranker Mensch Bewährung braucht und wie er bettlägerig dagegen verstoßen sollte)
Wenn ein Rechtssystem sich unterscheiden will von Law and Order-Systemen, dann gilt das auch für humanes Handeln gegenüber Menschen die man verurteilt und ganz und gar nicht mag.
Um es aber schlüssig beurteilen zu können müsste man die konkrete Argumentation/Begründung des Anwalts kennen.
Wurde schon untersucht und gibt es Gutachten, die einen Einfluss auf Schuldfähigkeit oder Haftunfähigkeit belegen oder vermuten lassen?
Denn selbstverständlich ist ein taktische Manöver nie auszuschließen.
Wo setzt er den genau an? Auf krank machen geht nicht so einfach. Er kann genauso gut in ein Justizvollzugskrankenhaus verlegt werden, wenn nicht gerade palliativ ansteht.
Aber wenn die Richter den Krempel einfach weg haben wollen, ein Deal?... mir sind in den letzten Jahren so einige der Gewissheiten aus früheren Tagen abhanden gekommen.