Rigolf Hennig mal wieder vor Gericht.
Spoiler
Gerichtsnotorischer Revisionist
Von Andrea Röpke
03.04.2017 -
Der Rechtsextremist Rigolf Hennig muss sich vor dem Landgericht Verden wegen Volksverhetzung verantworten.
Er bezeichnet sich als „Reichsbürger“. „Reichsdeutsche und Reichsbürger“ seien das Gleiche, behauptet Rigolf Otto Hennig in einer Verhandlungspause. Bekannt wurde der Rechtsextremist, als er den damaligen iranischen Präsidenten 2009 als selbst ernannter „Staatspräsident“ eines „Freistaat Preußen“ grüßte. Er lebe im „hier und jetzt“ behauptet Hennig heute, zur „Reichsbürger“-Bewegung will der umtriebige Revisionist, Freund von Ursula Haverbeck-Wetzel und presserechtlich verantwortlich für die „Stimme des Reiches“, aber nicht gehören. „Die soll’s geben, aber da seien so viele Spinner“ dabei, erzählt der Arzt im Ruhestand jovial, während sein Anwalt Martin Kohlmann aus Chemnitz ihn vorsichtig davon abhalten möchte.
Rigolf Hennig, Jahrgang 1935, muss sich erneut vor Gericht verantworten, vor Jahren saß er bereits eine mehrmonatige Gefängnisstrafe ab. Nun verhandelt das Schöffengericht Verden an der Aller gegen ihn wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit diversen antisemitischen und volksverhetzenden Artikeln aus den Jahren 2014 und 2015 in der revisionistischen Zeitschrift „Stimme des Reiches“. Hennig, braun gebrannt im blauen Pullover, darunter ein Karohemd, kokettiert mit seinem Alter. Er will sich angeblich aus der Politik zurückgezogen haben, pocht auf ein schlechtes Gedächtnis. Dabei war er noch am vergangenen Wochenende als Referent beim „Knüll-Forum“ des Neonazis Meinolf Schönborn in Hessen angekündigt worden.
Hennig erklärt Gericht für nicht zuständig
Anders als beim letzten Haverbeck-Verfahren in Verden sitzen im Verhandlungssaal dieses Mal nur wenig Zuhörer. Der zuständigen Staatsanwältin sowie dem Vorsitzenden Richter des Landgerichts Verden verweigert der ehemalige Unfallchirurg Hennig mit Praxis in der niedersächsischen Kreisstadt die korrekte Ansprache. Sie sollen es aber bitte nicht persönlich auffassen. Für den ehemaligen NPD-Stadtrat ist die Bundesrepublik ein „Dauervölkerrechtsdelikt auf Reichsboden“, daher sei das Gericht für ihn nicht zuständig und er wolle es seinerseits nicht durch eine aktive Teilnahme aufwerten, erklärte der Mediziner.
Während Verteidiger Kohlmann meistens schweigt, spricht Rigolf Hennig am ersten von zwei anberaumten Prozesstagen gern und viel. „Ich weiß gar nicht, warum ich hier sitze“, ist so eine Aussage. Nachdem er sein Bekenntnis zum Deutschen Reich erneuert hat, daraufhin den Richter als befangen ablehnt, erklärt der Angeklagte sogar, der Holocaust oder Auschwitz hätten ihn nie interessiert, er sei niemals Revisionist gewesen. Dabei schaut er in Richtung Medienvertreter und ergänzt: Ihm sei es nur um freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit gegangen. Mit der Zeitschrift „Stimme des Reiches“ will der 82-Jährige so gut wie nichts zu tun haben, aber der Prozess gebe ihm dann doch Gelegenheit, das ein oder andere Thema wie zum Beispiel „Bergen-Belsen“ zu vertiefen.
Exponierte Rolle durch beschlagnahmte Mails belegt
Hennig widerspricht sich immer wieder im Laufe des Vormittags. Inszenierungsdrang und politischer Auftrag scheinen konträr zu laufen zum Versuch, die eigene Verantwortung möglichst niedrig zu halten. Doch relativ zügig belegt das Gericht anhand seiner eigenen, zuvor beschlagnahmten Mails die exponierte Rolle Hennigs beim Entstehen und der Verbreitung der etwa 1500 Stück starken Revisionisten-Zeitung.
Die „Stimme des Reiches“ erschien bisher etwa sechs Mal im Jahr. Bis 2015 soll der Nienburger Neonazi Niels Fortmann für den Internetauftritt zuständig gewesen sein, die Herstellung übernahm 2014 der Aktivist der Partei „Die Rechte“, Markus Walter. Der hatte sich zuvor um den Auftrag beworben. Hennig reagierte damals per Mail begeistert über das „unschlagbar gute“ preisliche Angebot, aber er müsse es noch „mit der Ursel besprechen“. Die Zusammenarbeit zwischen dem Jüngeren und dem Gespann Hennig/ Haverbeck lief daraufhin an. Mehrere Mails folgten. Rigolf Hennig bedankte sich für die „schnelle gute Arbeit“ und machte sich im September 2014 dann nach eigenen Angaben an die Korrekturen.
Im Zuge eines Geldwäscheverfahrens aufmerksam geworden
Richter Christoph Nehlsen liest dann weitere Nachrichten hervor, aus denen unter anderem auch hervor geht, dass es bei der „Stimme des Reiches“ im Laufe der Jahre um rund 32 000 Euro Kosten für Frankierungen ging. Zudem gab es ein Spendenkonto. Ein Ermittler des niedersächsischen Landeskriminalamtes (LKA) ergänzt im Zeugenstand, man sei im Zuge eines Geldwäscheverfahrens – bei dem auch die Neonazi-Organisation „Europäische Aktion“ eine Rolle gespielt habe – auf die Konten von Hennig aus Verden aufmerksam geworden und habe die Ermittlungen dann von der Verdener Polizei übernommen. Nach drei Hausdurchsuchungen, die letzte sogar bundesweit, wurde massenhaft Korrespondenz beschlagnahmt. Die Beamten lasen sich in das Szenario der „Stimme des Reiches“ ein. Der aussagende Ermittler hat keinen Zweifel daran, dass Rigolf Hennig „maßgeblich involviert“ sei. Der Angeklagte hatte behauptet, für die Inhalte der Zeitung seien vor allem der über 90-jährige Reinhold Leidenfrost sowie Ursula Haverbeck-Wetzel verantwortlich, er habe immer „nur ausgeholfen“.