Die FAZ hat jetzt auch den Greifswalder Professor? der AfD entdeckt, der Thomas Mann vom Freistaat Preussen Vorlesungen halten lässt. Nie habilitiert, aber einen Lehrstuhl haben und da auch noch die Ehefrau beschäftigen.
Natürlich hat er nichts gewusst...typisch rechte Reichsbürger-AfD-Partei eben.
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Universität Greifswald Reichsbürger spricht
Ein Professor der Universität Greifswald gibt einem „Reichsbürger“ ein Podium. Der Anhänger der extremistischen Bewegung darf im Hörsaal gegen die Bundesrepublik und Juden polemisieren.
Bei einer Zusatzveranstaltung der Vorlesung „Historische Grundlagen des Rechts“ an der Universität Greifswald konnte der „Reichsbürger“ Thomas Mann sprechen. Entsprechende Berichte von Studenten hat der verantwortliche Professor gegenüber dieser Zeitung bestätigt. Die sogenannte Reichsbürgerbewegung behauptet, das Deutsche Reich bestehe fort, nicht aber als Bundesrepublik Deutschland, sondern in den Grenzen von 1914 oder 1937, und werde durch eine kommissarische Reichsregierung vertreten. Diese Reichsregierung stellt gegen Bezahlung eigene Ausweise aus. Der hessische Verfassungsschutz rät in einer Broschüre „Hilfestellungen im Umgang mit Rechtsextremismus“ dazu, sich mit den „Reichsbürgern“ auf keine Diskussionen einzulassen: Personen mit Bezug zu den sogenannten „Reichsbürgern“ wollten in erster Linie Verwirrung stiften und die Behörden und Verwaltungen in die Defensive drängen.
Am 22. Januar sprach Mann an der Universität Greifswald von der „BRD-GmbH“, in der „wir alle nur Personal“ seien, und begründete dies mit dem Namen des Dokuments „Personalausweis“. Mann rief nach einem Gedächtnisprotokoll der Vorlesung dazu auf, Ausweispapiere ungültig zu machen und sich stattdessen Papiere des Freistaates Preußen zu besorgen. Was er nicht erwähnte, war, dass er an der Ausstellung solcher Papiere Geld verdient. Zudem behauptete Mann, dass die Bundesrepublik rechtlich noch im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich sei, und er sagte nach Angaben von Studenten: „Das, was wir als Juden kennen, sind keine Juden, sondern Chasaren, die das Judentum angenommen haben.“
Der Professor will von nichts gewusst haben
Der verantwortliche Professor, Ralph Weber, sagt nun, er habe nicht gewusst, wer da in seiner Vorlesung sprechen würde. Er habe „mangels hinreichender Zeit in der Vorlesung auf Preußen und seine Rolle in dem werdenden Deutschen Reich nicht angemessen eingehen“ können und daher einen Zusatzvortrag mit dem Thema Preußen anbieten wollen. Ein Zuhörer der Vorlesung habe ihm Thomas Mann als profunden Kenner der Geschichte Preußens empfohlen. Dieser Zuhörer habe Herrn Mann dann auch in Webers Auftrag zu einer kostenfreien Vortragsveranstaltung eingeladen. Weber selbst hatte vorher nach eigenem Bekunden mit Thomas Mann keinen Kontakt. „Dies entschuldigt nicht, dass ich mich über dessen politischen Hintergrund vielleicht hätte kundig machen sollen, was ich allerdings unterließ. Von seiner Nähe zu den ,Reichsbürgern‘ jedenfalls war mir nichts bekannt“, so Weber.
Im Laufe der Vorlesung habe er Mann mehrfach widersprochen und dann alle Anwesenden aufgefordert, den Raum zu verlassen. Weber ist Direktkandidat der AfD bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und gibt politische Vorträge in diesem Zusammenhang auf seiner Website als Forschungsleistung an. Weber hatte jüngst einen früheren Neonazi promoviert, dessen Vorstrafe wegen Verharmlosung des Holocausts ihm nach eigenen Aussagen nicht bekannt gewesen war. Weber, der nicht habilitiert ist und seine Ehefrau am Lehrstuhl beschäftigt, steht nun eine Prüfung durch die Greifswalder Universitätsleitung bevor. Diese will die Einladung eines „Reichsbürgers“ am Maßstab des Grundgesetzes prüfen, wonach die Freiheit der Lehre nicht von der Treue zur Verfassung entbindet.
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Über die NS-Zeit spricht Weber in seiner Vorlesung nicht, da er sich auf die Rechtsgeschichte bis zum Jahr 1900 beschränkt. Der Nomos Verlag, in dem zwei von Studenten kritisierte Lehrbücher Webers zum Sachenrecht erscheinen, in denen er anhand von Beispielen zeigt, wie sich Bürger gegen ein „Männer-Asylantenheim“ rechtlich wehren können, hat die Zusammenarbeit mit Weber beendet. Dies habe aber nichts mit Webers politischen Meinungen zu tun. Es bestünden unterschiedliche Ansichten darüber, ob die zwei Bücher in ein Werk zusammengefasst werden sollten, sagt Programmleiter Johannes Rux dieser Zeitung. Alle rechtlichen Ausführungen in den Büchern seien im Übrigen richtig und folgten der Rechtsprechung.