Autor Thema: Wikzuwachs Carolina Wottke, Donauwelle oder wie man an der Donau die Welle macht  (Gelesen 4350 mal)

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Offline Caligula

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Wir haben Zuwachs im Wiki. Die Österreich-Sektion begrüßt einen Neuzugang, der eigentlich aus Wiesbaden stammt.
https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Carolina_Wottke
Kleiner Auszug vorab:
Zitat
Carolina Wottke wurde am 11. September 1974 in Wiesbaden geboren, hat zwei Kinder und lebt zurzeit in Österreich. Dort bezieht sie seit 2014 – mit kurzen Unterbrechungen - die in Österreich so bezeichnete „Notstandhilfe“, welche als Fortführung des Arbeitslosengeldes gezahlt wird und vergleichbar ist mit dem ALG II Deutschland.
Aus 2016 datiert ist Schriftverkehr mit der Stadt Hagenow, bezgl. Vollstreckungsmaßnahmen der Stadt gegen Wottke. Dem Antwortschreiben von Wottke ist zu entnehmen, dass ihr in Deutschland Erzwinghungshaft angedroht wurde. Auslöser waren nicht gezahlte Steuern.
Die Dame und ihre Mutter haben bei unseren Nachbarn schon so einigen Staub aufgewirbelt.
Zitat
Konkret wurde Wottke und ihrer Mutter vorgeworfen im Zeitraum von Dezember 2016 bis April 2017 mehrere Versuche unternommen zu haben Amtsträger mit Vorsatz zu schädigen und sie wiederholt zu nötigen, die ihnen erteilten Befugnisse missbräuchlich zu vollziehen. Dazu wurden von Wottke eine Vielzahl von Aktionen initiiert, wie sie in der Reichsbürgerszene oft zur Anwendung kommen. So wurden eine Reihe unberechtigter und durch nichts zu begründete Schein-Schadensersatzforderungen generiert und mit Eintragungen dieser als Pfandrecht in internationale Schuldenregister gedroht, sowie der dann folgenden Zwangsvollstreckung durch berechtigte Dritte.
Die als (z.B. Malta-Masche) bekannte Methode führte zwar noch nie zu einer tatsächlichen Vollstreckung, bedeutet für die Betroffenen aber unter Umständen einiges an Aufwand und Kommunikation zur Abwendung der erdachten Forderungen und um konkrete Kreditschädigungen zu vermeiden.

Auslöser für die kriminellen Aktionen der Familie Wottke waren schlichte Gebührenforderungen seitens der Behörden. Konkret ging es um Zahlungen für Abwasser und die Hunde der Wottkes für 2016 und 2017. Das Erheben und Beitreiben dieser sollte durch die Erpressung und Drohung der Amtsträger verhindert werden. Betroffene der Attacken von Wottke waren die Bürgermeisterin der Gemeinde Gföhl, sowie die zuständige Beamtin der Verwaltung, die für Hundesteuer und Kanalgebühren verantwortlich sind und in der Folge noch der Obmann des Gemeindeverbandes und ein Angestellter des Verbandes, welche für die Erhebung der Grundsteuer im Gemeindeverband Krems verantwortlich zeichnen. Allen wurden entsprechende Schriftsätze mit den beschriebenen Drohungen übermittelt. Laut Anklageschrift erfolgte zur Bürgermeisterin der Gemeinde Gföhl tatsächlich auch eine Eintragung in das Schuldenregister, mit der Androhung der weiteren Verwendung und dem damit verbundenen Versuch zur Nötigung, Amtsgeschäfte zu unterlassen und damit zu gezielten Rechtsbrüchen zu zwingen.[10][11]

Die geforderten Gebühren beliefen sich auf 173,62 € für die Kanalgebühren und 84,62 € für Hundesteuer. Bei den Gebühren für Grundsteuer und Abfallentsorgung ging es gar nur um 6,50 €. Die Forderungen von Wottke bedeuteten Straftaten des "Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter" und Erpressung. Schon im Vorfeld der Straftaten hatten Wottke und ihre Mutter ihre Gesinnung, Geisteshaltung und Absichten durch entsprechende Äußerungen und Aktionen proklamiert. Im Februar 2016 erschien Caroline Wottke bei der Gemeindeverwaltung Gföhl und verkündete, dass die diese ab sofort keine Verfügungsgewalt mehr über sie habe. Diesen Besuch widerholte Wottke im Mai des gleichen Jahres. Mehrere Versuche die Gebührenforderungen zuzustellen scheiterten. Auf die gleiche Art und Weise wurde auf Forderungen des Gemeindeverbandes betreffend der Kanalgebühren reagiert.[

Zielstrebig auf das  unvermeidliche und vorhersehbare Ende hingearbeitet-
Zitat
Im Februar 2017 erhielt der zuständige Sachbearbeiter bei Gemeindeverband von Carolina Wottke, in dem sie der Behörde die Legitimation absprach und ihn aufforderte die Rechtmäßigkeit der Abgaben nachzuweisen. Am 22. März folgte dann ein Schreiben an den Obmann der "Firma "Gemeindeverband im Bezirk Krems" mit dem Carolina Wotttke den Verband aufforderte ihre Bedingungen zu akzeptieren. Schon am 26. März folgte das nächste Schreiben der Wottkes, in dem sie eine Zustimmung behaupteten und am 05. April kam dann eine erdachte Forderung von 5.195 €, seitens der Wottkes gegenüber dem Obmann.[18][19]

Im März 2017 wurden Carolina Wottke und ihre Mutter vom Landesamt für Verfassungsschutz befragt und dabei auch auf die strafrechtliche Relevanz ihrer Aktion hingewiesen. Beide lehnten jede Kooperation und Einsicht ab. Nur wenige Tage nach der Intervention von Polizei und Verfassungsschutz versandte Carolina Wottke weitere Schreiben an die Bürgermeisterin von Gföhl und am 15. März 2017 die Eintragung einer Forderung in das amerikanische Schuldenregister UCC.[20][21]

Ende Juni 2017 wurden beide festgenommen. Da auf Carolina Wottke eine Waffe zugelassen war, erfolgte der Zugriff mit einer Sondereinheit der Polizei.[22] Im folgende Verfahren wurden beide verurteilt. Carolina Wottke zu 24 und ihre Mutter zu 18 Monaten, - davon jeweils sechs unbedingt abzusitzen, der Rest zur Bewährung - verurteilt. Im Januar 2018 hob der Oberste Gerichtshof Österreichs das Urteil, wegen nicht eindeutig erwiesener Erpressung, auf und ordnete eine neue Verhandlung an.[23] Im zweiten Verfahren im Februar 2018 wurden beide erneut verurteilt, diesmal zu 20 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, bzw. 14 Monate, davon vier unbeding
Tatsächlich offenbart Carolina Wottke offene Sympathien für NPD und die österreichische Variante NVP. Auf ihren FB-Profile sind Bilder von NPD-Voigt zu finden,
Sehr bizarre Schreiben an das Landgericht Krems.

Und sie hat mehr schlecht als recht geschwärzte Schreiben online gestellt, war teilweise einfach kenntlich zu machen, bzw durch viele genannten Details, leicht zu identifizieren.
Wie viele Damen mit einem Projekt in Hagenow schreiben schon - aus dem Exil im österreichischen Gföhl - an die Stadtverwaltung Hagenow, wahrscheinlich tausende (obwohl schon zwei zur Verwechslung reichen würden).
Sonst stellt sie alles auf ihrem Kanal online, möchte aber offensichtlich nicht, dass jeder sieht, dass es von ihr ist... aber niemand behauptet dass Staatsleugner schlau sind.

Und ich kann mir nicht helfen, für mich sieht die auf dem Xing-Profilfoto ein wenig aus wie die NSU-Matratze Beate Zschäpe.
 

Offline Krawutzi Kaputzi

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Carolina Wottke feiert gerade denn absoluten Sieg gegen die Staatssimuation -- immerhin wurde ihre Freiheitsstrafe von 20 auf 24 Monate erhöht. Warum sie das erst jetzt feiert obwohl das Urteil (siehe Anhänge) vom September ist weiß ich nicht.

Edit:

Und für die ganz harten unter uns häng ich auch noch ein Protokoll an - aber Achtung dieses Protokoll zu lesen kann zu chronischen Hirnschmerzen führen!!!
« Letzte Änderung: 10. November 2018, 21:45:55 von Krawutzi Kaputzi »
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Carolina Wottke feiert gerade denn absoluten Sieg gegen die Staatssimuation -- immerhin wurde ihre Freiheitsstrafe von 20 auf 24 Monate erhöht. Warum sie das erst jetzt feiert obwohl das Urteil (siehe Anhänge) vom September ist weiß ich nicht.

Edit:
Und für die ganz harten unter uns häng ich auch noch ein Protokoll an - aber Achtung dieses Protokoll zu lesen kann zu chronischen Hirnschmerzen führen!!!
Das ist ja schick. Gibt es einiges an Details, Infos und Aussagen, die im Artikel adäquat verwertet werden können und Lücken füllen.
Zitat
Carolina Wottke: Erstens einmal ich habe die 10.000,-- Euro nicht verlangt. Die stehen zwar dort drinnen, aber verlangt hätte ich sie erst, wenn ich eine Rechnung geschickt hätte mit der Angabe, wohin die gute Frau Etzenberger das Geld überhaupt bringen soll. Weil in meinen Papieren steht nirgendwo irgendwas drinnen wohin, irgendein Geld gebracht werden soll.
Genau, solange ich nicht konkret benenne wo sie das Geld hinbringen soll, habe ich es nicht wirklich verlangt, guter Plan, geistiger Flachköpper :facepalm:

Zitat
Carolina Wottke: Genau. Und ich habe klar und eindeutig keine Rechnung gestellt.
Vorsitzende: Aber Sie haben ein Versäumungsurteil geschickt:
Carolina Wottke: Das ist davor. Das ist eine andere Reihenfolge, als Sie vielleicht meinen.
Vorsitzende: Aber Sie haben mit Schritt 2 angefangen, anstatt mit Schritt 1:
Carolina Wottke: Nein, habe ich nicht. Nein. Das ist nicht möglich so. Ich muss zuerst einmal mitteilen, wohin das Geld überhaupt überwiesen oder gegeben oder sonst irgendwas werden müsste
:scratch:
Zitat
Vorsitzende: Haben Sie da auch geglaubt, Sie finanzieren Terrorismus damit, indem Sie Kanalgebühren bezahlen? Oder was war der Grund?
Carolina Wottke: Ich habe keine Ahnung. Ich weiß es nicht.
Vorsitzende: Warum haben Sie die Grundsteuer nicht bezahlt für das Haus?
Carolina Wottke: Weil sich diese Gesetze alle jetzt beziehen sich auf Gesetze, die vor dieser Eintragung in diesem Firmenregister stattgefunden haben. Da war Österreich schon zwangsvollstreckt.
Oink, Oink, Oink Oink, Oink, Oink   :help: :policeblue:

Prädikat: sehr pferdvoll und hilfreich. Das wird spannend bis lustig und ist auch den ein oder anderen Spoiler wert.
 
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Die Carolina Doofke versucht sich halt vor Gericht herauszureden.

Ich habe die pdfs nicht gelesen.

Aber hat sie einen Anwalt? Und wenn ja, was denkt denn er von dem Geschwurbel seiner Mandantin?

 :facepalm: :facepalm:
 

Offline Happy Hater

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Auszug aus dem Urteil des OLG Wien als Berufungsgericht:

Zitat
Hingegen bedarf es bei Carolina Wottke, die die Strafzumessungserwägungen nicht näher bestritt und keine für sie sprechenden Argumente begründet vorbrachte, nicht der Herabsetzung sondern vielmehr der Erhöhung der Unrechtsfolge, weil es gilt, der in letzter Zeit deutlich gewachsenen Bewegung sogenannter „Staatsverweigerer“ und deren Nachahmern die Verwerflichkeit ihres Agierens ebenso aufzuzeigen wie die spürbaren Folgen fortgesetzter Ablehnung staatlicher Gewalt. In diese Beurteilung hat auch – wie von der Anklagebehörde dargestellt - einzufließen,
dass gerichtsnotorisch jeder Beamte, der im Zuge korrekter Verrichtung seiner Tätigkeit mit Anhängern einer solchen „souveränen Bewegung“ in Berührung kommt, im Grunde schutzlos einer Flut an schriftlichen Drohungen und Forderungen ebenso ausgesetzt ist, wie permanenter – völlig der Willkür der Täter unterliegenden – Möglichkeit, jederzeit als Schuldner im UCC-Register eingetragen zu werden.

Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen...

Offline Pantotheus

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@Happy Hater Das von Dir Zitierte geht runter wie Honigseim! Felix Austria eben.
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Aber hat sie einen Anwalt? Und wenn ja, was denkt denn er von dem Geschwurbel seiner Mandantin?


Nun ja einen Pflichtverteidiger wie man mit diesem Anhang erfährt.
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@Noldor

Lies Dir das Wortprotokoll zur Verhandlung durch. Die beiden Anwälte haben ihr Möglichstes versucht, sind aber an dem außerordentlichen juristischen Wissen von Carola gescheitert. Die hatte sich ja zwischenzeitlich auch noch "nachgeschult" beim Pleitjer Juergen Korthof.

Jetzt wird sie ja auch ein Buch dazu schreiben, bzw. wird mit Juergen an der "Verbesserung" seiner "Forschungsergebnisse" arbeiten.  ;D
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@Gutemine du hast echt das ganze Wortprotokoll gelesen??? Hast du ein Geheimrezept gegen diese höllischen Nebenwirkungen?
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Offline Gutemine

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@Gutemine du hast echt das ganze Wortprotokoll gelesen??? Hast du ein Geheimrezept gegen diese höllischen Nebenwirkungen?

Ich bin noch nicht ganz fertig, aber ich amüsiere mich köstlich. Das ist der pure Irrsinn und wunderbar zu lesen. Kann es jedem nur empfehlen.  ;D

Carola ist so absolut denk- und merkbefreit. Köstlich!
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Das ist ein treffendes Beispiel dafür, wie jemand aus einer Mücke eine ganze Elefantenherde machen (und sich dank Prinzipienreiterei ganz tief in die Bredouille reiten) kann.
Nach Darstellung der beiden Angeklagten, Mutter und Tochter, hatten beide einst je einen Hund. Der Hund der Mutter sei inzwischen gestorben. Die Gemeinde schickte aber weiterhin eine Rechnung anscheinend für beide Hunde an die Mutter, worauf die Mutter veranlassen wollte, dass nunmehr die Rechnung für den Hund der Tochter an die Tochter geschickt werde.
Falls die Fakten so weit stimmen, handelt es sich um ein Problem, das ich aus meiner eigenen Erfahrung auch kenne. Zum Beispiel wusste ich damals auch nicht so recht, warum der lokale Stromanbieter seine Rechnungen für eine Liegenschaft, die in meinem Eigentum steht und im Grundbuch auf mich eingetragen ist, ausgerechnet an meinen Vater schicken zu müssen glaubte. Mit einem deutlichen eingeschrieben versandten Brief war das allerdings dann rasch geklärt. In anderen Fällen habe ich allerdings auch sehr lange Leitungen erlebt.
Wie immer nun die Tatsachen im Fall der genannten Mutter und Tochter liegen, scheint es so, dass die Mutter halt "vergessen" hatte, ihren toten Hund abzumelden. Hätte sie das rechtzeitig getan, wäre ihr vermutlich auch die Rechnung über die Hundesteuer für ihren toten Hund erspart geblieben.
Bei derselben Gelegenheit hätte vielleicht auch die Rechnungs-Anschrift für den Hund der Tochter geändert werden können.
Nun gut, jedenfalls reagierten die Beiden anscheinend nach Eintreffen einer neuerlichen Hundesteuerrechnung, womit es sein Bewenden hätte haben können. Möglicherweise hat diese Mitteilung die Gemeinde nicht erreicht, oder sie wurde falsch bearbeitet. (Wie ich oben bemerkte, habe ich selbst schon recht lange Leitungen erlebt.)
Doch nun haben Mutter und hauptsächlich Tochter die ganze Sache zur Grundsatzfrage erklärt. Um die Gemeinde in ihrem Sinne zu zwingen, leisteten sie nicht nur keine Zahlung der Hundesteuer, sondern verweigerten nach und nach weitere Zahlungen etwa der Grundsteuer und der Kanalgebühren. Das Ganze wurde angereichert um vielseitige und augenscheinlich konfuse Schreiben, die u. a. die UCC-Forderungen und Drohungen mit UCC-Registereinträgen enthielten, die letztlich Anlass zum Verfahren boten.
Dass einige der verweigerten Forderungen gar nicht von der Gemeinde, sondern vom Gemeindeverband ausgingen, haben die Beiden "übersehen". Wenn es darum ging, die Gemeinde zu zwingen, war es sicherlich nicht zielführend, eine zweite Front gegenüber einem Dritten zu eröffnen. Ebenso fragt sich, warum insbesondere die Tochter auf österreichischem Recht, dem Bundes-Verfassungsgesetz und der Auskunftspflicht der Behörden herumritt, wenn doch ihrer Meinung nach Österreich gar kein Staat, sondern eine Firma sein soll - was ihr übrigens die Vorsitzende unter die Nase reibt.
Ein weiterer Widerspruch besteht darin, dass die Beiden zwar auf die Beantwortung irgendwelcher Fragen pochten, dann aber die Antwortschreiben von Gemeinde und Gemeindeverband als "falsch adressiert" retournierten.
Am Ende ergaben sich dann aus einer Hundesteuer für einen toten Hund und eine falsch adressierte Rechnung Haftstrafen für die Beiden. So schmiedet man sein eigenes Glück.
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Die österreichischen Behörden haben alles aber wirklich auch alles versucht die Situation nicht eskalieren zu lassen! Aber die „kluge“ Frau wollte es nicht anders!


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Offline Caligula

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Update zu Carolina Wottke, mit Urteilen LG Krems, Berufung OLG Wien
« Antwort #12 am: 11. November 2018, 15:14:50 »
Und damit keiner auf die Idee kommt, dass hier nicht produktiv gearbeitet wird, wird gleich verwurstet. Ich habe den Anlass genutzt und die Gliederung verändert. 
Gerichtsverfahren haben jetzt einen eigenen indizierten Abschnitt. Und einen netten Spoiler habe ich zusammengestellt, mit Auszügen aus den bizarren Dialogen und Aussagen der Frau Wahn-ottke.
https://wiki.sonnenstaatland.com/index.php?title=Carolina_Wottke&stable=0#Gerichtsverfahren
Zitat
Im Vorfeld der ersten Verhandlung wurden beide - Ende Juni 2017 - festgenommen. Da auf Carolina Wottke eine Waffe zugelassen war, erfolgte der Zugriff mit einer Sondereinheit der Polizei.[31] Im folgenden Verfahren -im Juli 2017 - wurden beide verurteilt. Carolina Wottke zu 24 und ihre Mutter zu 18 Monaten, - davon jeweils sechs unbedingt abzusitzen, der Rest zur Bewährung - verurteilt. Im Januar 2018 hob der Oberste Gerichtshof Österreichs das Urteil - wegen nicht eindeutig erwiesener Erpressung - auf und ordnete eine neue Verhandlung an.[32]

Im zweiten Verfahren im Februar 2018 wurden beide erneut - wegen der Verbrechen des versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt als Bestimmungstäter - verurteilt, diesmal zu 20 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, bzw. 14 Monate, davon vier unbedingt. Dabei stellte das Gericht fest, dass Caroline Wottke und ihre Mutter im Zeitraum von Dezember 2016 bis Juni 2017 versucht haben, bewusst und gewollt Rechtsträger in konkreten Rechten zu schädigen. In der Verhandlung wurden die Feststellungen zum objektiven Tathergang von den Angeklagten weitestgehend nicht bestritten, jedoch versuchten sie ihr Handeln mit einer Reihe sachferner und lebensfremder Einlassungen zu begründen, denen das Gericht in keinem Punkt folgte. (siehe Spoiler Verhandlungsprotokoll vom 27. Februar)
Die Aktionen von Carolina Wottke - Beamte durch Drohungen dazu zu bestimmen von der Einhebung der Abgaben und Gebühren abzusehen und sich so zu bereichern - wertete das Gericht in seiner Begründung als hinlänglich "Gerichtsnotorisch".

Bei der Strafzumessung wertete das Gericht hinsichtlich beider Angeklagten das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen als erschwerend. Unter Abwägung dieser Strafzumessungsgründe erschien dem Gericht Hinblick auf die Persönlichkeiten der Angeklagten, sowie mit Hinblick auf die Auswirkungen der Strafe und anderer zu erwartender Folgen der Tat auf das künftige Leben der Täter, bei Carolina Wottke eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten angemessen und dem Unrechtsgehalt der von ihnen verwirklichten strafbaren Handlung entsprechend.
Eine Auslegung der das OLG Wien im Jahr 2018 nicht folgte.[33][34]
Zitat aus dem Urteil des Landgerichs Krems vom Februar 2018:

    Caroline WOTTKE und Astrid WOTTKE sind schuldig, sie haben in Gföhl und Reittern im Zeitraum von 9.12.2016 bis 8.6.2017 in mehreren Angriffen im bewussten und   
    gewollten Zusammenwirken als Mittäter I./ mit dem Vorsatz, nachgenannte Rechtsträger in konkreten Rechten zu schädigen, Beamte wissentlich zu bestimmen
    versucht, ihre Befugnis im Namen des Bundeslands Niederösterreich, der Gemeinde Gföhl und des Gemeindeverbands Krems als deren Organe in Vollziehung der 
    Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen zu missbrauchen, indem sie sie durch die Übermittlung zahlreicher Schriftstücke in denen sie sie unter Stellung unberechtigter
    Schadenersatzforderungen und Androhung der Eintragung eines Pfandrechts in ein internationales Schuldenregister unter anschließender Zwangsvollstreckung durch
    berechtigte Dritte sinngemäß aufforderten der ihnen gesetzlich übertragene Verpflichtung zur Einhebung fälliger Gebühren und Abgaben nicht nach zu kommen[
34]

Gegen dieses Urteil ging Carolina Wottke in Berufung, erzielte aber eine von ihr gewiss nicht gewünschte Wirkung. Am 22. September 218 gab das Oberlandesgericht in Wien ihrem Einspruch statt, erhöhte aber damit die zuvor vom Landgericht Krems verhängte Strafe von 20 Monaten wieder auf 24 Monate.
Zitate aus der Begründung des OLG Wien vom 22.September 2018:

    Hingegen wird der Berufung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Carolina Wottke dahingehend Folge gegeben, dass die Freiheitsstrafe auf 24 Monate erhöht wird...
    [...]
    Hingegen bedarf es bei Carolina Wottke, die die Strafzumessungserwägungen nicht näher bestritt und keine für sie sprechenden Argumente begründet vorbrachte,   
    nicht der Herabsetzung sondern vielmehr der Erhöhung der Unrechtsfolge, weil es gilt, der in letzter Zeit deutlich gewachsenen Bewegung sogenannter
   „Staatsverweigerer“ und deren Nachahmern die Verwerflichkeit ihres Agierens ebenso aufzuzeigen wie die spürbaren Folgen fortgesetzter Ablehnung staatlicher 
   Gewalt.

   In diese Beurteilung hat auch – wie von der Anklagebehörde dargestellt - einzufließen, dass gerichtsnotorisch jeder Beamte, der im Zuge korrekter Verrichtung seiner
   Tätigkeit mit Anhängern einer solchen „souveränen Bewegung“ in Berührung kommt, im Grunde schutzlos einer Flut an schriftlichen Drohungen und Forderungen 
   ebenso ausgesetzt ist, wie permanenter – völlig der Willkür der Täter unterliegenden – Möglichkeit, jederzeit als Schuldner im UCC-Register eingetragen zu werden.
   Mit ihren Forderungen nach zur Gänze bedingter Nachsicht konnten die Angeklagten nicht durchdringen, weil es insbesondere schon aus spezialpräventiven Gründen
   der 22 Bs 208/18a (zumindest) teilweisen Verbüßung der Unrechtsfolgen bedarf, um den ihr Tatverhalten wiederholenden Angeklagten unmissverständlich die
   Missbilligung ihrer Verhaltensweisen vor Augen zu führen und sie von gleichartigen,auf ihrer offensichtlich verfestigten Idee der Ablehnung des Staats und seiner
   Organe basierenden Einstellung beruhenden Taten abzuhalten

Bilder eingefügt, ein paar verschoben und ferdisch isses für's erste.
« Letzte Änderung: 11. November 2018, 15:19:44 von Caligula »
 
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@Gutemine du hast echt das ganze Wortprotokoll gelesen??? Hast du ein Geheimrezept gegen diese höllischen Nebenwirkungen?

Nun, ich hab´s auch durchgelesen. Nebenwirkung bei mir: Appetithemmend wegen leichter Übelkeit und verdauungsanregend. Schadet mir nicht, sollte ohnehin ein wenig abnehmen.
Peta
Wir Österreicher sind ein freundliches Volk. Wir meinen´s aber nicht so....
 
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Ich habe mich sehr über die Vorsitzende gefreut, die souverän aufgetreten ist. Sie hat sehr oft nur Einzeiler, manchmal noch nicht einmal ganze Sätze im Protokoll. Sehr knapp, aber immer treffend.
Schön z. B. diese Einwürfe in die "Befragung" durch C. W.:
Zitat
Vorsitzende: Das ist nicht relevant.
Zitat
Vorsitzende: Die Frage ist irrelevant.
Zitat
Vorsitzende: Inwiefern ist das relevant?
Zitat
Vorsitzende: Das ist nicht relevant für den Vorwurf gegen Sie.
Zitat
Vorsitzende: Irrelevant.
Zitat
Vorsitzende: Irrelevant.
Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft macht einen coolen Eindruck auf mich. Man beachte etwa diese Wortmeldungen:
Zitat
StA: Frau Wottke, ich habe Sie angeklagt, ich unterstelle Ihnen das, ich glaube, Sie haben Leute erpresst, ich glaube, Sie haben versucht, Beamte zum Missbrauch der Amtsgewalt zu bestimmen und nicht der Zeuge. Der hat mir diese Sachen geschickt und das ist nach österreichischem Recht meiner Ansicht nach diese Verbrechen, nicht der Zeuge. Sie brauchen nicht ihn fragen, was er geglaubt hat. Das ist meine Ansicht. Die Ansicht der Staatsanwaltschaft, die hat Sie angeklagt.
Zitat
StA: Die Zeugen haben nur geschildert, was aus ihrer Sicht passiert ist. Rechtlich habe ich Ihnen das vorgeworfen, nicht die Zeugin.
Schön auch dieser Dialog:
Zitat
StA: Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, dass jeder, dem Sie diese Briefe schreiben, dazu verpflichtet ist, Ihnen zu antworten?
Carolina Wottke: Also das ist ehrlich gesagt vorgeschrieben.
StA: Wo?
Klar, dass die Befragte auf dieses kurze "Wo?" hin dann herumeiert mit Auskunftspflicht usw., was aber die Frage der Staatsanwältin nicht wirklich beantwortet.
Immerhin sehen wir in diesem Protokoll Vertreterinnen der Justiz, die einfach kompetent ihre Arbeit machen. Das ist ermutigend.
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