Das ist ein treffendes Beispiel dafür, wie jemand aus einer Mücke eine ganze Elefantenherde machen (und sich dank Prinzipienreiterei ganz tief in die Bredouille reiten) kann.
Nach Darstellung der beiden Angeklagten, Mutter und Tochter, hatten beide einst je einen Hund. Der Hund der Mutter sei inzwischen gestorben. Die Gemeinde schickte aber weiterhin eine Rechnung anscheinend für beide Hunde an die Mutter, worauf die Mutter veranlassen wollte, dass nunmehr die Rechnung für den Hund der Tochter an die Tochter geschickt werde.
Falls die Fakten so weit stimmen, handelt es sich um ein Problem, das ich aus meiner eigenen Erfahrung auch kenne. Zum Beispiel wusste ich damals auch nicht so recht, warum der lokale Stromanbieter seine Rechnungen für eine Liegenschaft, die in meinem Eigentum steht und im Grundbuch auf mich eingetragen ist, ausgerechnet an meinen Vater schicken zu müssen glaubte. Mit einem deutlichen eingeschrieben versandten Brief war das allerdings dann rasch geklärt. In anderen Fällen habe ich allerdings auch sehr lange Leitungen erlebt.
Wie immer nun die Tatsachen im Fall der genannten Mutter und Tochter liegen, scheint es so, dass die Mutter halt "vergessen" hatte, ihren toten Hund abzumelden. Hätte sie das rechtzeitig getan, wäre ihr vermutlich auch die Rechnung über die Hundesteuer für ihren toten Hund erspart geblieben.
Bei derselben Gelegenheit hätte vielleicht auch die Rechnungs-Anschrift für den Hund der Tochter geändert werden können.
Nun gut, jedenfalls reagierten die Beiden anscheinend nach Eintreffen einer neuerlichen Hundesteuerrechnung, womit es sein Bewenden hätte haben können. Möglicherweise hat diese Mitteilung die Gemeinde nicht erreicht, oder sie wurde falsch bearbeitet. (Wie ich oben bemerkte, habe ich selbst schon recht lange Leitungen erlebt.)
Doch nun haben Mutter und hauptsächlich Tochter die ganze Sache zur Grundsatzfrage erklärt. Um die Gemeinde in ihrem Sinne zu zwingen, leisteten sie nicht nur keine Zahlung der Hundesteuer, sondern verweigerten nach und nach weitere Zahlungen etwa der Grundsteuer und der Kanalgebühren. Das Ganze wurde angereichert um vielseitige und augenscheinlich konfuse Schreiben, die u. a. die UCC-Forderungen und Drohungen mit UCC-Registereinträgen enthielten, die letztlich Anlass zum Verfahren boten.
Dass einige der verweigerten Forderungen gar nicht von der Gemeinde, sondern vom Gemeindeverband ausgingen, haben die Beiden "übersehen". Wenn es darum ging, die Gemeinde zu zwingen, war es sicherlich nicht zielführend, eine zweite Front gegenüber einem Dritten zu eröffnen. Ebenso fragt sich, warum insbesondere die Tochter auf österreichischem Recht, dem Bundes-Verfassungsgesetz und der Auskunftspflicht der Behörden herumritt, wenn doch ihrer Meinung nach Österreich gar kein Staat, sondern eine Firma sein soll - was ihr übrigens die Vorsitzende unter die Nase reibt.
Ein weiterer Widerspruch besteht darin, dass die Beiden zwar auf die Beantwortung irgendwelcher Fragen pochten, dann aber die Antwortschreiben von Gemeinde und Gemeindeverband als "falsch adressiert" retournierten.
Am Ende ergaben sich dann aus einer Hundesteuer für einen toten Hund und eine falsch adressierte Rechnung Haftstrafen für die Beiden. So schmiedet man sein eigenes Glück.