Autor Thema: Thomas Schneider aka Fürst v. Waldeck, Aschen/Berlin / Rechtsbeistand, Richter  (Gelesen 30212 mal)

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Offline Caligula

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Das hatten wir glaube ich noch nicht.

Screen ein ist ein Teil der Mitteilung wegen was gegen Schneider ermittelt wird. Screen 2 ist seine Antwort darauf. Schneider hat jetzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und klagt....wahrscheinlich bei Sürmeli.  ;D
@Gutemine
In der Tat, das hatten wir noch nicht, ditte is neu. Da warst Du fleissig und schneller als ich.
Eigentlich hatte ich heute keine Lust mehr, aber damit bin ich unter Druck gesetzt und gehalten die Ambitionen des Hr. Schneider auch entsprechend zu würdigen.
Ich kann sonst nicht schlafen.
https://wiki.sonnenstaatland.com/index.php?title=Thomas_Schneider&stable=0
Zitat
In einem von Schneider veröffentlichten Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin (Az: 233 Js 3473/18) wird Schneider vorgeworfen in Ermittlungsverfahren, welche in Diepholz anhängig sind (Az: 233 Js 20048/18 und Az: 233 Js 1745/152), den dort ermittelnden Staatsanwalt mehrfach mit - per Fax versendeten - Schreiben beleidigt zu haben.[30] Schneider reagiert darauf mit einem eigenen Schreiben und kündigt „Ermittlungen“ sowie eine eigene Klage an - gemäß Gesetz 104 der SHAEF-Gesetze von 1946 - gegen die, seinen Fall bearbeitende, Berliner Oberstaatsanwältin.
Unter anderem behauptet Schneider Hochverrat, die Beteiligung, Gefährdung, den Verrat der demokratischen Grundordnung und die Beseitigung der Bundesrepublik, auch Verstöße gegen UN-Resolutionen werden bemüht. Wo Schneider seine Klage einreicht und wie er gedenkt sie durchzusetzen, geht aus dem von Rechtschreibfehlern und wirren Formulierungen geprägten Postulat nicht hervor. Die Reaktion der Staatsanwaltschaft auf die Absonderungen wird mit Spannung erwartet
Popcorn raus. Ich hoffe, dass er sich treu bleibt und auch die Antwort der Staatsanwaltschaft veröffentlicht.  Ist bestimmt wieder alles Holocaustleugnung.
« Letzte Änderung: 16. September 2018, 18:49:20 von Caligula »
 
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Thomas vs Sozialgericht Berlin....da fehlen einem die Worte....irgendwie.  ;D
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Thomas hat einen neuen "Mandanten", Alexander Barsch.

Der hat eine Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitz bzw. Mitführen einer Waffe und Bedrohung am Hals.

Seine Einlassungen dazu sind nicht nur verworren, sondern auch ein Geständnis (letzte 3 Screens).
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Thomas hat einen neuen "Mandanten", Alexander Barsch.

Der hat eine Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitz bzw. Mitführen einer Waffe und Bedrohung am Hals.

Seine Einlassungen dazu sind nicht nur verworren, sondern auch ein Geständnis (letzte 3 Screens).


Ist doch schön, wenn ein  Reichsdepp mal was richtig macht!  :dance:

Allerdings frage ich mich, ob Du das hier posten solltest.
Das veröffentlichen einer Anklageschrift vor der Verhandlung ist verboten.
Ich bin kein Jurist und daher nicht sicher, ob das hier auch veröffentlichen ist und ob Du das darfst obwohl er es selbst veröffentlicht hat.
Vielleicht kann ja eine unserer "Koniferen" was dazu sagen.
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Da versucht halt mal wieder jemand, seine eigene Auffassung von "Recht" durchzusetzen. U. a. zitiert er in seinem Antwortschreiben einen Ausschnitt - vermutlich aus der Festellungsverfügung des BKA -, der sagt, dass ein "Kubotan" keine Waffe im waffenrechtlichen Sinne sei. Im Grunde ist allgemein bekannt, dass waffenrechtliche Entscheidungen durchaus nicht in Stein gemeisselt sind, sondern spezifische Wertungen der nationalen Gesetzgeber widerspiegeln. In der Schweiz z. B. gilt ein "Kubotan" als verbotene Waffe. Jeder Staat brät da ein wenig seine Extrawurst. Man kann darüber lange debattieren, Für und Wider erwägen und lamentieren, dass Deutschland dies oder jenes als Waffe ansieht oder sogar verbietet, was in Nachbarländern erlaubt sei, und umgekehrt. Es ändert nur an der Rechtslage in Deutschland nichts.
Teleskopschlagstöcke sind in Deutschland nur als Polizeiwaffen erlaubt, auch eine Tarnung als "Taschenlampe" hilft da nicht weiter. Selbst wenn die Schreckschusswaffe nicht zum Zuge käme, bliebe eine Verletzung des Waffenrechts bestehen. Sein "Geständnis" erleichtert hier vielleicht die Wahrheitsfindung, ändert aber sonst kaum etwas. Strafmildernd sollte es nicht gewertet werden, da er ja sogleich Rechtfertigungen für den Besitz der verbotenen Waffen sucht und durch die Blume sagt, dass er auch weiterhin gewillt sei, sich solche oder ähnliche Waffen zuzulegen und diese mitzuführen. Einsicht oder gar Reue sind somit nicht zu erkennen.
Was nun die Schreckschusswaffe angeht, so führt er zwar allerlei Rechtsbehauptungen auf, die wie Kraut und Rüben durcheinandergemischt wurden, doch die Tatsache, dass er die Waffe mitführte, gesteht er ein. Das Hauptproblem sieht er zudem nicht: Laut Anklage hat er einen der Zeugen mit der Waffe bedroht. Dies hat ihm ja auch den Anklagepunkt der Nötigung eingetragen. Da kann er zur Aufbewahrung, zum Transport, zur "Griffbereitschaft" usw. anführen, was er will, wenn die genannten Zeugen bestätigen, dass er die Waffe im Anschlag hatte, als er das Fenster öffnete, kann er den ganzen Rest seiner Ausführungen vergessen.
Interessanterweise scheint es eine Vorstrafenliste als Anhang zur Anklageschrift zu geben, welchen er aber nicht veröffentlicht. Das lässt vermuten, dass er bereits einschlägig vorbestraft ist. Insgesamt erwecken seine Ausführungen den Eindruck eines unbelehrbaren und unverbesserlichen Rechthabers.
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@Pantotheus

Die Vorstrafenliste dürfte wirklich länger sein, könnte sogar "einschlägig" sein. So hat er sowohl Verfahren wegen Nötigung eines Finanzbeamten (da ging es wohl um KfZ-Steuer) als auch eines Gerichtsvollziehers (der wohl OWiGs) eintreiben wollte anhängig gehabt.
Anfangs wurde er wohl von Rico aus dem Hause Handta vertreten, hat sich später an die Lehmenkühler hingehängt, hat auch mal Kommissar Mimimi bemüht und ist jetzt bei Schneider -den er als seinen RA sieht- gelandet.
Schneider entwirft ihm dann die Antwortschreiben und begleitet ihn auch -wie seinerzeit Handta- vor Gericht.

Führerschein ist wohl auch weg, auch da gibt/gab es wohl schon ein Verfahren da er natürlich trotzdem gefahren ist.

Als Anlage mal das Ergebnis der Anzeige gegen einen Richter.

Bei Screen 2 war wohl schon Schneider der "Anwalt"
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Allerdings frage ich mich, ob Du das hier posten solltest.
Das veröffentlichen einer Anklageschrift vor der Verhandlung ist verboten.
Das ist korrekt. @Gutemine lieber in den Giftschrank verschieben.

Ansonsten finde ich die Einlassungen herrlich. Was will der bitte mit einer Schreckschusswaffe auf dem Schießstand? Und ja, Waffen dürfen außerhalb des Hauses transportiert werden, aber nicht geladen und auch nicht griffbereit. Da ist es völlig egal, ob das Auto als verschlossenes Behältnis angesehen werden kann oder nicht.

Schön auch seine Beschreibung, wie er auf Grund seines körperlichen Zustandes gar nicht in der Lage ist, eine Waffe sicher zu führen.
 
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Bevor ihr den Link anklickt und die "Diskussion" lest: Unbedingt PC sichern.   ;D ;D

https://www.facebook.com/ministerialrat/posts/2401502503223700

Ich bin ja gespannt, wie lange es dauert bis Thomas merkt, dass er sogar einen eigenen Thread hat.

Die "Feststellungsklage" von Korthoff hatten wir ja schon in seinem Thread. Die Klage wurde wohl -auch weil er die Gebühren nicht gezahlt hat- abgewiesen. Er geht allerdings davon aus, dass sie irgendwann dann schon noch entschieden werden wird.  ;D

Thomas hat auch auf der SSL-FB-Seite schon kommentiert und reklamiert, dass er ja gar kein Youtube-Konto habe. Tja...so ist das, wenn man außer der "harten Schule des Lebens" und dem Youtube-Studium einfach gar nichts nachweisen kann.

Er hat dazu auch einen Post gemacht.

https://www.facebook.com/ministerialrat/posts/2400643873309563
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Thomas hat sich hier angemeldet. Behauptet er wenigstens.  ;D
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...versuchen kann man es ja mal! ;) warten wir mal wie lange es dauert, dass er uns Zensur vorwirft!
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Wahrscheinlich weil wir die guten sind und nicht die netten. :))
 

Offline Gutemine

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Das Forum habe die noch gar nicht entdeckt.  ;D

Schon dass sie das Wiki entdeckt haben dürfte man als außerordentliche geistige Glanzleistung ansehen. Sonst finden sie ja nichts außerhalb ihrer Filterblase.  ;D
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