Prägendes Element einer Versammlung ist die gemeinschaftliche Meinungskundgabe. Bei einem Schweigemarsch schweigen die Teilnehmer gemeinschaftlich. Aber wenn einer aus der Konserve plappert und die anderen stehen doof rum, dann fehlt mir dieses Element. Ganz eindeutig ist es, wenn nur Musik gespielt wird, bei Reden aus der Konserve ist es ein Grenzfall.
Zu der Kunstaktion. Hier kollidieren zwei Grundrechte, Kunstfreiheit und Versammlungsfreiheit. Wobei die Kunstfreiheit uneingeschränkt gewährt wird, während die Versammlungsfreiheit beschränkt werden kann. Es gibt aber keine Rangfolge der Grundrechte, so dass diese miteinander in Ausgleich zu bringen sind. Das nennt sich praktische Konkordanz und besagt, dass die Versammlungsfreiheit nur soweit eingeschränkt werden darf, wie es zur Gewährung der Kunstfreiheit notwendig und umgekehrt.
Aus der Kunstaktion müsste sich aber noch eine andere Aussage ergeben sls die Störung von Violas Versammlung. Als Beispiel sei auf den Reichstsgssturm verwiesen, bei dem der Stsatendoofen-Stand überrannt wurde. Die Kunstaktion bezog sich nicht auf den Stand, er war nur "zufällig" im Wege.
Wenn sich also die Kunstaktion auf ein komplett anderes Thema bezieht, dann müsste Viola die Einschränkung ihrer Versammlungsfreiheit akzeptieren, gerade wenn es sich um eine einmalige Aktion handelt. Die Gefahr besteht, dass es als eine Störung der Versammlung verstanden werden könnte, was eine Straftat wäre.
Der Lärm bis 22 Uhr würde aber sicher bei den Dresdenern nicht zu Begeisterung führen, da es denen egal ist, ob sie beim Kaffeetrinken durch Violas Gekreische live oder von Konserve gestört werden.