Autor Thema: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl  (Gelesen 140287 mal)

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Offline Flo

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #150 am: 9. August 2016, 20:23:06 »

Basieren ihre Einkünfte nicht auf SGBII?


Aber selbst dann würde sie Steuern zahlen. Branntwein-, Mineralöl- und Tabaksteuer beispielsweise. Hmmmm, wieso fallen mir da nur diese blöden Steuern ein?
 

dtx

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #151 am: 9. August 2016, 21:00:01 »
Aber selbst dann würde sie Steuern zahlen. Branntwein-, Mineralöl- und Tabaksteuer beispielsweise. Hmmmm, wieso fallen mir da nur diese blöden Steuern ein?

Weil die Branntweinsteuer zu des Kaisers Zeiten ein richtiger Kracher war. Inzwischen ist das Branntweinmonopol von gestern, so wie unsere Kundschaft. Nächstes Jahr läuft es aus.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/2017-endet-das-branntweinmonopol-brennereien-kaempfen-ums-ueberleben/8825590.html
 

Offline Gerntroll

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #152 am: 12. August 2016, 16:35:30 »
Boah, P-Konto. Voll cool wenn man nur Harz hat. Was die Gute nie erfahren wird (weil ihr monatliches Einkommen nie da ranreicht) das es eine Pfändungsfreigrenze gibt. Wir lernen; ihr Einkommen ist unter 1079,79 Euro.
Ich mach das anders mit der GEZ. Ich zahle, lass aber dafür 2 Fernseher und 6 Radios gleichzeitig laufen. Die werden schon sehen was sie davon haben. ;D ;D ;D
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Offline Gutemine

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #153 am: 14. August 2016, 05:29:29 »
Viola rechnet mal wieder mit ihrem Neffen ab, der ja illegal Bürgermeister werden will. Außerdem verschandelt sie die Gegend wieder mit Schleifen und Punkten.



"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #154 am: 16. August 2016, 15:27:53 »
Auf ihrem zweiten Kanal hat Viola irgendweclhen Russenkram hochgeladen. Worum es geht, weiß ich nicht. Ich kann kein Russisch und selbst wenn, hätte ich mir die über 1 1/2 h auch nicht angetan.

Allerdings hört man nicht alles Tage einen Deputat sabbeln  :rabbit:


 https://www.youtube.com/watch?v=f8rd-0rqO_E





https://www.youtube.com/watch?v=cBavRFn2SGg


 

Offline Fleischmaske

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #155 am: 18. August 2016, 19:03:26 »
Boah, P-Konto. Voll cool wenn man nur Harz hat. Was die Gute nie erfahren wird (weil ihr monatliches Einkommen nie da ranreicht) das es eine Pfändungsfreigrenze gibt. Wir lernen; ihr Einkommen ist unter 1079,79 Euro.
Ich mach das anders mit der GEZ. Ich zahle, lass aber dafür 2 Fernseher und 6 Radios gleichzeitig laufen. Die werden schon sehen was sie davon haben. ;D ;D ;D

Das Problem ist das auch bei Harzern das Konto erstmal gesperrt ist wenn eine Pfändung reinflattert. Man muss dann zum Amtsgericht dackeln und gegen die Pfändung aufgrund Pfändungsfreibetrag Einspruch einlegen und mit dem Amtsgerichtszettel zur Sparkasse und das Konto wieder frei machen. Das alles kann unter Umständen schonmal zwei Wochen dauern. Alternativ kann man bei der Sparkasse einfach der Pfändung stattgeben und der gepfändete Betrag wird dem GV, bei entsprechendem Guthaben, angewiesen. Die Sparkasse macht das nicht von alleine. Die Bank sperrt nur das Konto für abgehende Zahlungen damit man das klären kann. Erst nach einigen Wochen wird der Betrag der Pfändung dem GV überwiesen. Mit einem P Konto kann man das ganze Hin und Her umgehen. Ideal wenn man es nichtso mit Behördengängen und eigenverantwortlichem Leben hat.
Und Danke Gernetroll. Wegen solchen Egoisten wie dir wird irgendwann die GEZ Flatrate abgeschafft.  :clap:
« Letzte Änderung: 18. August 2016, 19:06:27 von Fleischmaske »
 

Offline Gerntroll

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #156 am: 18. August 2016, 19:59:57 »
Nicht ganz richtig. Das P-Konto ermöglicht den Zugriff auf Guthaben bis zur Pfändungsgrenze. Guthaben oberhalb der Pfändungsgrenze wird nach 1-2 Monaten an den Gläubiger ausgezahlt. Deswegen ja Pfändungsschutz. Damit Schuldner wenigstens ihre Miete zahlen können und nicht weiter in Probleme geraten müssen.
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Offline xXSamyXx

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #157 am: 19. August 2016, 16:02:18 »
Nicht ganz richtig. Das P-Konto ermöglicht den Zugriff auf Guthaben bis zur Pfändungsgrenze. Guthaben oberhalb der Pfändungsgrenze wird nach 1-2 Monaten an den Gläubiger ausgezahlt. Deswegen ja Pfändungsschutz. Damit Schuldner wenigstens ihre Miete zahlen können und nicht weiter in Probleme geraten müssen.

Jap ist auch nicht so was man dazu zum Gericht muss das macht die Spaßkasse direkt mit dir fertig das P-konto und dann kannst du bis zur kreuze machen was du willst uns kannst selbst entscheiden wie du es irgendwann zurück zahlst
 

Offline Noldor

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #158 am: 19. August 2016, 16:12:55 »
Jap ist auch nicht so was man dazu zum Gericht muss das macht die Spaßkasse direkt mit dir fertig das P-konto und dann kannst du bis zur kreuze machen was du willst uns kannst selbst entscheiden wie du es irgendwann zurück zahlst

Kann man das auch so schreiben, dass es ein Schweizer versteht?
 
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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #159 am: 19. August 2016, 16:30:37 »
Jap ist auch nicht so was man dazu zum Gericht muss das macht die Spaßkasse direkt mit dir fertig das P-konto und dann kannst du bis zur kreuze machen was du willst uns kannst selbst entscheiden wie du es irgendwann zurück zahlst

Kann man das auch so schreiben, dass es ein Schweizer versteht?

Bin zwar kein Schweizer, aber ich schließe mich deiner Bitte vollumfänglich an.  ::)
 

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #160 am: 19. August 2016, 18:42:40 »
Zitat
OK, ich kaufe ein "E" und möchte lösen.
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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #161 am: 19. August 2016, 19:39:41 »
Kann man das auch so schreiben, dass es ein Schweizer versteht?

Das war nichts von Belang. Die Ergänzung handelt lediglich davon, daß das Kontomodell, mit dem die Bank die Einhaltung der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO maschinell überwachen kann, von ihr selbst eingerichtet wird und daß es dazu keinen Gerichtsbeschluß braucht.
 

Offline xXSamyXx

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #162 am: 20. August 2016, 09:25:49 »
Jap ist auch nicht so was man dazu zum Gericht muss das macht die Spaßkasse direkt mit dir fertig das P-konto und dann kannst du bis zur kreuze machen was du willst uns kannst selbst entscheiden wie du es irgendwann zurück zahlst

Kann man das auch so schreiben, dass es ein Schweizer versteht?

Bin zwar kein Schweizer, aber ich schließe mich deiner Bitte vollumfänglich an.  ::)

Also wenn ihr einen Pfändung bekommt, dann muss man damit nicht zum Gericht sondern kann mit der Sparkasse direkt eine P-konto einrichten. Ab dann ist es eh wurst was du tust da ab dann dich keiner mehr Pfänden kann.
 

Offline Noldor

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #163 am: 20. August 2016, 09:55:11 »
Also wenn ihr einen Pfändung bekommt, dann muss man damit nicht zum Gericht sondern kann mit der Sparkasse direkt eine P-konto einrichten. Ab dann ist es eh wurst was du tust da ab dann dich keiner mehr Pfänden kann.

Das ist natürlich absoluter Unsinn. Pfändungsschutz besteht nur bis zum Freibetrag.

Zitat
Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Automatisch besteht auf dem P-Konto ab 01.07.2015 zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1.073,88 Euro je Kalendermonat.

https://www.p-konto-info.de/
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/faq/117685
https://www.verbraucherzentrale.de/Pfaendungsschutzkonto-P-Konto-Existenzminimum-bleibt-automatisch-verfuegbar

 

Offline NinjaAndy

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Re: Staatendoof Wahnwache Dresden, Viola Dagmar Mühl
« Antwort #164 am: 20. August 2016, 11:08:51 »

Das ist natürlich absoluter Unsinn. Pfändungsschutz besteht nur bis zum Freibetrag.


Auch das ist nur halb-richtig, es gibt Forderungen, für die eine andere Freigrenze gilt. Zu derartigen Forderungen gehören Beispielweise Steuerrückstände, zudem die dort auch schon mittels Beschluss auf das Konto zugreifen dürfen.
Bei einer Gehaltspfändung hilft ein P-Konto leider auch nicht