Viola bzw. Ihr Sohn hat ein Fax bekommen. Geht ja mal gar nicht.
Also, Licht von unten ist immer schlecht, aber sich mit dem Arm das Gesicht zu beschatten und dann auch noch ganz und gar aus dem Licht zu treten ist völlig kalter Kaffee. Aber sieht vielleicht so immer noch besser aus als im Licht.
Den Unterschied zwischen einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts und einem eingetragenen Verein kennt sie nicht. Dabei schließt sich das gegenseitig aus.
Und was unsere werte Kundschaft so alles in die Datenschutz-Grundverordnung hineinliest, schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht. Die sollten das doch mal lesen, besonders:
Art. 6
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
...
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
...
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.
Die guten Leute berufen sich immer auf Fall a): ich habe dem Staat nicht explizit erlaubt, meine Daten zu verwenden, also darf mir keine Behörde einen Brief schreiben oder sonstwie Kontakt mit mir aufnehmen. Auch kein Gericht. Ich bin nicht nur immun, ich bin gar nicht existent, jedenfalls so lange ich vom Staat kein Geld oder eine Dienstleistung haben will.
Da wäre aber auch noch der Fall c), und die berufliche Versicherungspflicht (um die es hier geht), fällt ja wohl darunter. Ach so, Reichsfuzzis haben gar keine rechtlichen Verpflichtungen? Stimmt ja, fast vergessen. Nur Rechte, keine Pflichten (tolles Leben).
Aber die Fälle e) und f) (letzterer in Verbindung mit der Nachbemerkung) machen endgültig klar, dass Behörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben natürlich nicht erst fragen müssen, ob sie das auch dürfen.
Immer die gleiche Geschichte: wollen sie etwas vom Staat, halten sie kilometerlange Vorträge über ihre Rechte und zitieren aus allen möglichen Gesetzen seit dem Codex Hammurabi, mit Vorliebe aus längst nicht mehr gültigen oder nie auf den Fall anwendbar gewesenen, aber will der Staat etwas von ihnen, dann heißen sie Hase und sind nicht zu Hause (Briefkasten abmontiert - höchst raffiniert, demnach also gestorben und rechtskonform kremiert).