Solche "Protokolle" lesen sich doch immer irgendwie gleich: Zunächst schreibt da einer über sich selbst, aber frei nach Caesar so, als ob er über einen Dritten schriebe. Hier dient die Bezeichnung "Menschenrechtsverteidiger" als Tarnbegriff für "ich".
Dann wird eine Ausgangslage geschildert, die harmlos scheint. In diese platzt dann plötzlich, ohne Vorwarnung und völlig überraschend, scheinbar grundlos ein Verhalten eines oder mehrerer Gegenspieler, hier des Sicherheitsdienstes, hinein, was als Skandalon erscheint.
Es ist ja wirklich empörend, was diese brutalen Sicherheitsleute dem armen, unschuldigen, stets ruhigen und besonnenen "Menschenrechtsverteidiger" zugefügt haben.
Doch dann folgt immer der Absturz: Hier ist der selbst ernannte "Menschenrechtsverteidiger" so schlau, Auszüge aus seinen eigenen Schreiben ans Gericht vor dem Verfahren zu zitieren, und diese Zitate beweisen schon ausreichend den querulatorischen Charakter seines Handelns. Das weckt den Verdacht, dass er nicht ganz so ruhig und besonnen war, wie er es in seinem "Protokoll" behauptet. Schon vor der Verhandlung hat er dem Gericht "Rechtsbeugung" und "Gewaltmittel" vorgeworfen. Unklar bleibt auch, was er eigentlich bei dem Verfahren beabsichtigte. Es ist zwar richtig, dass in einem Verfahren vor Familiengericht ein Verfahrensbeistand ernannt werden kann, dieser wird aber vom Gericht bestimmt, ein Dritter kann sich nicht eigenmächtig dazu ernennen.
So bleibt nun der Eindruck hängen, dass sich der selbst ernannte "Menschenrechtsverteidiger" in ein familiengerichtliches Verfahren drängen wollte, das Gericht mit querulatorischen Eingaben bombardierte und sich dann auch noch renitent benahm. Das Tüpfelchen auf dem i ist, dass er das fürsorgliche Angebot der Rettungssanitäter, ihn ins Krankenhaus zu bringen, ablehnte, was für jemanden, der nach eigener Aussage eben gerade noch ohnmächtig war, starke Schmerzen hatte und Atemschwierigkeiten, eher unangebracht erscheint.
Fazit: