blassen Schimmer von Gesetzgebung. Die DSGVO ist eine Rechtsverordnung im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Nur dass sie nicht von der Bundesregierung erlassen worden ist, sondern von der EU. Das BDSG wurde extra geändert, damit seine Regeln nicht mit der neuen Verordnung kollidieren. Aber es besteht nach wie vor, sonst würde ja die Verordnung in der Luft hängen.
Die DSGVO ist keine "Rechtsverordnung im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes", sondern unmittelbar geltendes europäisches Recht, das hierarchisch über dem BDSG steht. Für die Wirksamkeit der DSGVO ist es unerheblich, ob das BDSG existiert oder nicht. Ohne BDSG würde die DSGVO auch nicht "in der Luft" hängen. Das BDSG regelt allerdings Bereiche, die über den Anwendungsbereich der DSGVO hinausgehen.
De facto hast du Recht.
@KarlKlammer hat auch
de iure Recht.
Dennoch wäre es rechtssystematisch falsch, wenn die Verordnung im Widerspruch zum Gesetz stehen würde,
Nein, wäre es nicht. Erstens heißt die Verordnung nur "zufällig" Verordnung. Mit der Rechtsverordnung nach deutscher Prägung (Art. 80 GG) hat sie systematisch nichts zu tun. Die deutsche Rechtsverordnung ist Rechtsetzung durch die Exekutive aufgrund gesetzlicher Ermächtigung der Legislative. Die europäische Rechtsverordnung ist ein Akt der europäischen Legislative mit unmittelbarer Geltung (und Anwendung) in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Die "Rechtssystematik" aus deutscher Perspektive ist, dass es ein Bundesgesetz nach Art. 70 ff. GG gibt und eine EU-Rechtsverordnung, die nach Art. 23 GG i.V.m. dem europäischen Primärrecht (EUV, AEUV) in das deutsche Recht transformiert wird. Letztere ist gegenüber dem BDSG das speziellere Gesetz und verdrängt es nach der bekannten Kollisionsregel
lex specialis derogat legi generali (das speziellere Gesetz verdrängt das allgemeinere Gesetz).
Edit: Ich lasse mich, da meine "lex specialis"-Position wohl eher Mindermeinung sein dürfte, auch sehr gerne auf die "lex superior"-Schiene ein. Da spricht einiges für. Dann aber ausschließlich unter der Bedingung, dass (entgegen wohl landläufiger Ansicht, jedenfalls wird mir das ständig – fälschlich! – entgegen gehalten)
lex superior auch einen Anwendungsvorrang bedeuten kann und nicht automatisch auf Geltungsvorrang limitiert ist. Das wäre nämlich wiederum falsch. Weitere Diskussion hierüber bitte im dann von der Moderation neu anzulegenden Blaue-Tonne Thread "Des Rechtsfinders Ansichten zur Wiener Rechtstheoretischen Schule". Hier könnte
@kirschtee sich sicher auch gut einbringen. Edit Ende.
und darum wurde das letztere geändert. Normalerweise steht im Gesetz drin, dass die Bundesregierung ermächtigt ist, dieses oder jenes per Rechtsverordnung zu regeln.
Wie schon gesagt, "Verordnung" ist nicht gleich "Verordnung".
Hier haben wir den kuriosen Fall, dass das Gesetz an die Verordnung angepasst werden musste, damit die EU-Verordnung ordentlich in die deutsche Gesetzgebung eingebaut werden konnte.
Die EU Verordnung ist "ordentlich" in die deutsche Gesetzgebung eingebaut. Das passiert von ganz alleine aufgrund der Systematik des Europarechts (siehe oben). Der einzige Anpassungsbedarf besteht darin, dass die Verdrängung ggf. nicht vollständig ist und es Reste des nationalen Rechts (hier dann das BDSG) geben kann, die dann in einem vermeintlichen Widerspruch zum EU-Recht stehen (tatsächlich kann das nur dann passieren, wenn das EU-Recht nicht anwendbar ist. Klassischer Fall hierfür ist die sog. "Inländerdiskriminierung").
Aber auch das läuft letztlich darauf hinaus, dass das deutsche Recht passend um das Europarecht gebaut wird, um sich darin einzufügen.
Noch einmal: Die EU DSGVO ist eine europarechtliche Verordnung und gilt aus eigenem Anspruch. Sie steht mit dem deutschen BDSG in keinem Zusammenhang, erst Recht in keinem "Erzeugungszusammenhang" in einem Sinne, dass die EU DSGVO eine "Verordnung im Rahmen des BDSG" wäre. Gerade letzteres ist schlichtweg falsch. Die Verordnung würde auch ohne das BDSG nicht in der Luft hängen. Denn ihr Geltungsgrund ist gerade nicht das BDSG, sondern das Europarecht.
@dtx wer sagt das sonst immer?
@Pantotheus ? Ich meine "Konsequenz…".