Autor Thema: Neues aus dem Königreich 5/2018  (Gelesen 40525 mal)

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Offline Schattendiplomat

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #165 am: 7. Mai 2018, 19:02:08 »
Ich denke die wollen einfach noch nicht wahrhaben, dass der große Endsieg nun doch nicht eintritt - wie man es in die gelungene Revision hinein interpretiert hat. Wie ich aus einer sicheren Quelle weiß hat Peter im KRD behauptet die gelungene Revision bedeutet, dass seine Versicherungs- und Bankgeschäfte legal waren und der KRD als Staat anerkannt wurde.
Da ist die Fallstrecke, wenn man nach wenigen Tagen Freiheit wieder in den Knast muss natürlich sehr hoch! und der Schock für die Pudel umso größer - vermutlich hat Peter diese auch gezielt im Dunkel gelassen als er davon erfahren hat und gehofft das würde nicht publik werden.

Wobei ich es seltsam finde, dass man hier Peter freigelassen hat, nur um ihn gleich wieder einzubuchten - das zeugt doch von einer eher mittelmäßigen Kommunikation.
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Offline Neubuerger

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #166 am: 7. Mai 2018, 19:30:03 »
Wobei ich es seltsam finde, dass man hier Peter freigelassen hat, nur um ihn gleich wieder einzubuchten - das zeugt doch von einer eher mittelmäßigen Kommunikation.

Die Freilassung erfolgte am 09. April, die Abweisung der Revision aber erst am 24. April, gut 14 Tage später. Rechtsstaatlich war das schon voll ok so, sie können ihn ja nicht in Haft behalten, wenn der Grund nicht gegeben war. Man könnte sich jetzt natürlich die kritische Frage stellen, ob er dann vorher in U-Haft gemusst hätte...
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #167 am: 8. Mai 2018, 10:32:42 »
Man könnte sich jetzt natürlich die kritische Frage stellen, ob er dann vorher in U-Haft gemusst hätte...

Auch wenn natürlich klar ist, dass für eine Verurteilung (völlig zurecht) hohe Hürden überwunden werden müssen habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass Peter I. (der Serienstraftäter) sich der Veruntreuung schuldig gemacht hat. Daher und wegen der Fluchtgefahr war imho die U-Haft vollkommen gerechtfertigt. Deshalb wäre es auch mehr als "unschön", wenn der StA der Nachweis seiner Schuld nun doch nicht gelingen würde.
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #168 am: 8. Mai 2018, 11:44:34 »
Ich halte ihn auch für schuldig und bin der Meinung, dass eine Haftstrafe angemessen ist.

Allerdings bin ich der Meinung, dass auch ein selbsternannter König - wie jeder andere Straftäter - eine rasche Aburteilung verdient hat.

Das erste Urteil, das auf Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautete, erging im November 2013. Erst knapp viereinhalb Jahre später hat es die Justiz geschafft, ein solches Urteil rechtskräftig werden zu lassen. Wäre nicht die Ersatzfreiheitsstrafe (statt einer nicht bezahlten Geldstrafe) dazwischen gekommen, wäre er bis heute keinen einzigen Tag in Strafhaft gesessen.

Das ist schlicht und einfach keine angemessene Arbeitsgeschwindigkeit und führte einerseits dazu, dass Fitzek zweieinhalb Jahre weiter fröhlich Straftaten begehen konnte, und andererseits dazu, dass er danach etwa eineinhalb Jahre in U-Haft saß.

Es lagen und liegen zahlreiche Vorwürfe gegen Fitzek vor, von denen einige offensichtlich waren (Fahren ohne Fahrerlaubnis z.B.) Wenn die Justiz unter diesen Bedingungen nicht in der Lage ist, eine rasche Aburteilung zu gewährleisten, dann ist das ein Armutszeugnis.

Bei dieser Arbeitsgeschwindigkeit lacht sich jeder Straftäter ins Fäustchen.

Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #169 am: 8. Mai 2018, 11:55:09 »
Off-Topic:
*Hier Beamtenwitz einfügen* ;D
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #170 am: 8. Mai 2018, 12:37:14 »
Ich halte ihn auch für schuldig und bin der Meinung, dass eine Haftstrafe angemessen ist.

Allerdings bin ich der Meinung, dass auch ein selbsternannter König - wie jeder andere Straftäter - eine rasche Aburteilung verdient hat.

Das erste Urteil, das auf Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautete, erging im November 2013. Erst knapp viereinhalb Jahre später hat es die Justiz geschafft, ein solches Urteil rechtskräftig werden zu lassen. Wäre nicht die Ersatzfreiheitsstrafe (statt einer nicht bezahlten Geldstrafe) dazwischen gekommen, wäre er bis heute keinen einzigen Tag in Strafhaft gesessen.

Das ist schlicht und einfach keine angemessene Arbeitsgeschwindigkeit und führte einerseits dazu, dass Fitzek zweieinhalb Jahre weiter fröhlich Straftaten begehen konnte, und andererseits dazu, dass er danach etwa eineinhalb Jahre in U-Haft saß.

Es lagen und liegen zahlreiche Vorwürfe gegen Fitzek vor, von denen einige offensichtlich waren (Fahren ohne Fahrerlaubnis z.B.) Wenn die Justiz unter diesen Bedingungen nicht in der Lage ist, eine rasche Aburteilung zu gewährleisten, dann ist das ein Armutszeugnis.

Bei dieser Arbeitsgeschwindigkeit lacht sich jeder Straftäter ins Fäustchen.

Na ja, auch wenn ich Dir zustimme, dass es schneller gehen könnte, sollte man bei der Juristenschelte nicht vergessen, dass der Fitzelpeter nichts unversucht lässt, um Verfahren in die Länge zu ziehen. Und das, was Du sagst, stimmt (ohne dass ich Dir das zum Vorwurf machen wollte, ich wäre auch froh, wenn er längst im Knast "verpilzen" würde), wenn ich die Liste in unserem Wiki richtig deute auch nicht so ganz.

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Peter_Fitzek#Liste_von_Fitzeks_Strafprozessen

Mit November 2013 dürfte Neustadt am Rübenberge gemeint sein, und das wurde (allerdings erst am 01.12.2015) eingestellt, weil (so weit ich das richtig verstehe) wegen der Verhandlung in Dessau-Rosslau (8x fahren ohne Fahrerlaubnis, Urteil am 05.04.2016) eine Strafe zu erwarten war, gegen die diese Strafe nicht mehr in's Gewicht fallen würde.
In der Revisionsverhandlung wurden nun die Verfahren 7 (Urteil vom 08.01.2015), 9 (2x ohne Fahrerlaubnis + Urkundenfälschung, Urteil am 25.02.2016) und 11 (das Verfahren oben) zusammengefasst abgeurteilt. Urteil Berufungsverhandlung am 10.08.2017, Revisionsurteil jetzt.
Zwischen letztem Urteil Erstinstanz und Berufung lagen also mehr als 1 Jahr, das ist imho recht lang, zwischen Berufung und Revision "nur" gut 8 Monate.
Wenn man einem Möchtegern-"Monarchen" beim "fröhlichen" begehen von Straftaten zusehen muss, ist natürlich jeder Tag zu viel, aber von 2,5 Jahren sind wir zum Glück noch weit entfernt.
Off-Topic:
*Hier Beamtenwitz einfügen* ;D

Du hast es so gewollt!  :P

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Warum sind Beamte die besten Ehemänner?

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Wenn sie abends nachmittags nach Hause kommen, sind sie nicht müde und die Zeitung haben sie auch schon gelesen!  ;D
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« Letzte Änderung: 8. Mai 2018, 12:40:27 von Finanzbeamter »
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Jean Dark

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #171 am: 8. Mai 2018, 12:37:51 »
Der bei VK verlinkte Artikel in den "Extremnews" ist übrigens eine 1:1 Übernahme des Textes von der KRD Webseite.

Dabei zitiert das Qualitätsorgan "Extremnews" hier sogar den Pressekodex, dessen "Richtlinie 1.3" lautet:

Zitat
Pressemitteilungen müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.

Vermutlich werden die News jetzt noch extremer!?

« Letzte Änderung: 8. Mai 2018, 12:58:58 von Jean Dark »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #172 am: 8. Mai 2018, 12:39:31 »
Vermutlich werden die News jetzt noch extremer!?

Noch extremeres MIMIMI?  :o

Wie soll das gehen?  :scratch:

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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #173 am: 8. Mai 2018, 12:54:13 »
Na ja, auch wenn ich Dir zustimme, dass es schneller gehen könnte, sollte man bei der Juristenschelte nicht vergessen, dass der Fitzelpeter nichts unversucht lässt, um Verfahren in die Länge zu ziehen.

Fitzeks Verzögerungstaktiken bestanden im Wesentlichen aus dem Gang in die letzte Instanz in jedem Fall und aus ewiger Schwafelei. Rechtsmittel kann jeder Angeklagte einlegen, damit muss die Justiz rechnen. Und die ewige Schwafelei hatten Richter, nach dem was ich hier gelesen und auch selbst beobachtet hatte, eigentlich ganz gut im Griff ("Herr Fitzek, zur Sache bitte!")

Zitat
Und das, was Du sagst, stimmt (ohne dass ich Dir das zum Vorwurf machen wollte, ich wäre auch froh, wenn er längst im Knast "verpilzen" würde), wenn ich die Liste in unserem Wiki richtig deute auch nicht so ganz.

Ich habe nicht davon gesprochen, dass es sich in allen Fällen um dasselbe Verfahren handelt, sondern lediglich, dass im November 2013 zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung (nicht rechtskräftig) verhängt wurde, aber erst im April 2018 die erste solche Strafe rechtskräftig geworden ist. Die Begehung weiterer Straftaten sollte nicht dazu führen, dass man den Antritt der Strafhaft weiter hinauszögern und so noch mehr Straftaten begehen kann.
 

Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #174 am: 8. Mai 2018, 13:15:03 »
Ich habe nicht davon gesprochen, dass es sich in allen Fällen um dasselbe Verfahren handelt, sondern lediglich, dass im November 2013 zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung (nicht rechtskräftig) verhängt wurde, aber erst im April 2018 die erste solche Strafe rechtskräftig geworden ist. Die Begehung weiterer Straftaten sollte nicht dazu führen, dass man den Antritt der Strafhaft weiter hinauszögern und so noch mehr Straftaten begehen kann.

Da müsste man dann aber imho über den Sinn oder Unsinn von § 154 StPO nachdenken, wofür dann der Gestzgeber zuständig wäre.

Das Verfahren aus Neustadt (Urteil am 17.10.2013) wurde am 01.12.2015 vom LG Hannover (in der Berufung nach mehr als 2 Jahren, was imho dann schon heftig lang ist) "vorläufig" eingestellt, weil eben in Dessau und Wittenberg die wesentlich deutlichere Klatsche für den Fuselzar zu erwarten war.

Solange es § 154 StPO gibt und dieser auch auf Serienstraftäter angewandt wird (was offensichtlich der Fall ist), dürfte sowas kaum zu vermeiden sein.

Unschön bei einem notorischen Verbrecher, aber wem will man da den Vorwurf machen?
LG Hannover stellt ein wegen § 154 StPO, die Gerichte in Sachsen-Anhalt können dafür ja nichts, ebensowenig für die Dauer des Verfahrens in Niedersachsen.  :dontknow:

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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #175 am: 8. Mai 2018, 13:26:26 »
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #176 am: 8. Mai 2018, 13:34:26 »
Da müsste man dann aber imho über den Sinn oder Unsinn von § 154 StPO nachdenken, wofür dann der Gestzgeber zuständig wäre.

§ 154 StPO macht als Kann-Bestimmung, aber auch nur als solche, durchaus Sinn.

Ich finde z.B. nicht, dass man jemanden, der wegen eines Doppelmordes oder 16 Vergewaltigungen angeklagt wurde, auch noch wegen Beleidigung verurteilen müsste. Ich denke, an solche Situationen hat der Gesetzgeber dabei gedacht.

Aber die Anwendung von § 154 StPO hat bei Fitzek dazu geführt, dass er länger auf freiem Fuß blieb und länger Straftaten begehen konnte. Tatsächlich hatte er schon eine Straftatenserie hinter sich und es gab mehrere öffentliche Ankündigungen, sie fortzusetzen. Da ist die Anwendung von § 154 StPO fehl am Platze und die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht hätte das erkennen können.

Zitat
Unschön bei einem notorischen Verbrecher, aber wem will man da den Vorwurf machen?
LG Hannover stellt ein wegen § 154 StPO, die Gerichte in Sachsen-Anhalt können dafür ja nichts, ebensowenig für die Dauer des Verfahrens in Niedersachsen.  :dontknow:

Es gibt nicht einen Schuldigen, aber:
- Das LG Hannover hätte die Berufung schneller bearbeiten können
- Die StA Hannover hätte den Antrag nach § 154 StPO nicht stellen können
- Die StA Dessau-Roßlau hätte schneller Anklage wegen der unerlaubten Versicherungsgeschäfte erheben können
- Das AG Dessau-Roßlau hätte die Verhandlung schneller terminieren können
- Das LG Dessau-Roßlau hätte die Berufung schneller bearbeiten können
- Das OLG Naumburg hätte die Revision schneller bearbeiten können
- Die StA Halle hätte schneller Anklage wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte erheben können
- Das LG Halle hätte das Urteil revisionssicher sprechen können

Alles zusammen führte zu der vorliegenden Situation.
 
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #177 am: 8. Mai 2018, 13:50:38 »
- Die StA Halle hätte schneller Anklage wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte erheben können

Das war imho. die StA Dessau. Am LG Halle wurde verhandelt, weil es in Dessau keine Wirtschaftsstrafkammer (74c GVG) gibt ("Hamwa nüsch" ;D ).

Diese StA (ich sag's immer wieder gerne) wurde im Zwischenverfahren zu Nachermittlungen verdonnert. Nachdem man nach 3 Jahren Däumchendrehen eine Straftat mit einer Strafandrohung von 10 Jahren Knast angeklagt hat. Wir haben uns im Forum schon 2016 gefragt, was die da die ganze Zeit überhaupt gemacht haben.

StA hat erst bräsig ermittelt,  dann der BGH das Urteil kassiert. Das gibt bei nächsten Strafprozess kein Strafzumessungsleckerli, sondern Apfelstrudel mit Sahne. Und Fitzek wird sich wieder eins Grinsen.

Wenn man jetzt noch überlegt, dass alle (!) anderen beteiligten Behörden auch gepennt haben (naja, zumindest die BaFin ist irgendwann aufgewacht), könnte man daraus eine schöne VT stricken. Die Fitzekphilie des Landes Sachsen-Anhalt. Oder ist er vielleicht doch der Menschensohn, dem jarnüschts etwas anhaben kann? Scnr.:x
« Letzte Änderung: 8. Mai 2018, 13:53:12 von Tuska »
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Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #178 am: 8. Mai 2018, 14:05:16 »
Also ich kann mir zumindest vorstellen, dass "Sollen sich doch andere mit dem Gottessohn Deppen rumschlagen!" im Fall von "Ihro durchschnittliche Intelligenz" ziemlich verlockend klang.
Und Beamten- und Justiz-Bashing ist zum einen einfach, zum anderen (fast) immer opportun.
Mein persönlicher Eindruck als (schon lange) Nicht-(mehr)Beamter ist (leider), dass es oft nicht angebracht ist.

Und ich möchte auch nicht in der Haut der Leute stecken, die sich direkt mit der Kundschaft rumschlagen müssen!

Natürlich wünsche ich mir, dass "König Pilz" (endlich) nachhaltig (im wahrsten Sinn des Wortes) aus dem Verkehr gezogen wird, aber ich bin auch froh, dass ich es nicht bin, der dafür sorgen muss.
Da kann man es doch vermutlich niemand recht machen!
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 5/2018
« Antwort #179 am: 8. Mai 2018, 14:40:01 »
Das war imho. die StA Dessau. Am LG Halle wurde verhandelt, weil es in Dessau keine Wirtschaftsstrafkammer (74c GVG) gibt ("Hamwa nüsch" ;D ).

In der Verhandlung trat eine StAin der StA Halle auf. Es kann sein, dass die StA Dessau das Verfahren eingeleitet hat, aber an irgendeinem Punkt muss es nach Halle abgegeben worden sein. Die StA Dessau hat auch nur eine kleine Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen.

Und Beamten- und Justiz-Bashing ist zum einen einfach, zum anderen (fast) immer opportun.
Mein persönlicher Eindruck als (schon lange) Nicht-(mehr)Beamter ist (leider), dass es oft nicht angebracht ist.

Wenn es um den einzelnen Beamten geht, mag das stimmen. Aber die Justiz als solche ist dringend reformbedürftig. Digitalisierung ist dort z.B. ein Fremdwort, es gibt nur Ermittlungsakten auf Papier.

Zitat
Und ich möchte auch nicht in der Haut der Leute stecken, die sich direkt mit der Kundschaft rumschlagen müssen!

Natürlich wünsche ich mir, dass "König Pilz" (endlich) nachhaltig (im wahrsten Sinn des Wortes) aus dem Verkehr gezogen wird, aber ich bin auch froh, dass ich es nicht bin, der dafür sorgen muss.
Da kann man es doch vermutlich niemand recht machen!

Als Staatsanwalt oder Richter gehört es zum Beruf, sich mit solchen Leuten auseinanderzusetzen. Wer diesen Beruf wählt, erhält dafür eine Vergütung, von der man gut leben kann, eine hervorragende Altersvorsorge, eine bessere Krankenversicherung und einen bombensicheren Job, wenn man sich nicht gerade extrem dämlich anstellt oder zu weit in die rechte Ecke abdriftet. Und ein Fitzek ist immer noch ein angenehmerer Angeklagter als jemand aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, wo man sich auf dem Heimweg lieber zweimal umdreht und vor dem Einsteigen die Reifen kontrolliert.
 
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