Autor Thema: Deppen-Stelldichein in Winterthur  (Gelesen 3858 mal)

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Deppen-Stelldichein in Winterthur
« am: 20. April 2018, 17:52:29 »
Der Landbote berichtet: https://m.landbote.ch/articles/5ad76234ab5c370746000001

Spoiler
Zitat
Staatsverweigerer im Gerichtssaal
Winterthur

Ein harmloser Fall am Bezirksgericht wurde am Freitag von einer Gruppe Verschwörungstheoretiker gestört. Sie zweifelten offen die Legitimität von Staat und Gericht an. Zuletzt war ein Polizeieinsatz nötig.

Die Verhandlung am Freitagnachmittag verspricht eine kurze Sache zu werden. Ein Rosenkrieg. Die Angeklagte soll einer Bekannten erzählt haben, ihr Noch-Ehemann habe die gemeinsame Tochter missbraucht und sei ausserdem drogensüchtig. Dies obwohl sie gewusst habe, dass beides nicht stimmt. Die Anklage lautet auf Verleumdung und üble Nachrede, gefordert ist eine bedingte Geldstrafe.

Normalerweise kommen solche Fälle gar nicht erst vors Gericht, sondern die Eheleute einigen sich auf einen Vergleich. Doch in diesem Fall ist gar nichts normal. Das wird schon klar, bevor sich die schwere Holztür des Bezirksgebäudes öffnet.

Wer sind all diese sonderbaren Leute?

Auf dem Vorplatz hat sich eine zehnköpfige Menschengruppe versammelt, die äusserlich auf keinen Nenner zu bringen ist: Ein blasser Jüngling in Zehenschuhen. Eine blonde Lady im Business-Anzug.

Ein krausköpfiger Mittvierziger, von Kopf bis Fuss in enge hellblaue Wanderkleidung gehüllt. Eine uralte Frau, die sich am Stock die Gerichtstreppe hochquält. Ein Deutscher mit Daunenjacke. Wer sind all diese Leute?

Eins sind sie jedenfalls nicht: die leibliche Familie der Angeklagten. Deren echte Verwandte müssen den Gerichtssaal gleich zu Beginn verlassen, da der Teenager-Sohn noch keine sechzehn Jahre alt ist.

Als die Ersatzrichterin ihn auffordert zu gehen, wird es das erste Mal laut in den Zuschauerrängen. «Sie haben dem Jungen überhaupt nichts anzuordnen», poltert der lockige, rundliche Mann in Hellblau. «Er ist ein Mensch!» «Ich habe Sie nicht um Ihre Meinung gefragt», donnert die junge Ersatzrichterin zurück.

Sie erinnert an die Regeln für Zuschauer vor Gericht. Keine Fotos, keine Tonaufnahmen und vor allem: kein Mucks.

Hämisches Lachen und Kopfschütteln

Der Polterer gibt sich uneinsichtig und wird verwarnt. Bei der nächsten Störung müsse er den Saal verlassen und könne gebüsst werden. Er bleibt und die Gruppe beschränkt sich auf heftiges Tuscheln, hämisches Lachen und Kopfschütteln.

Meine Sitznachbarin, eine nervöse Frau mit strähnigem Haar schreibt zunächst atemlos jedes Wort auf einen Notizblock und verfällt später darauf, ihren Kopf flach auf die Tischplatte zu legen und genervte Laute auszustossen, um ihr Missfallen auszudrücken.

Dass die Staatsanwaltschaft und der Kläger nicht erschienen sind – durchaus üblich bei so banalen Fällen – weckt besonders viel Misstrauen. «Wo ist er?», zischen die Zaungäste im Chor, jedes Mal wenn der Name des Klägers genannt wird.

Eskalation um Unterschriften

Die zwei Richterinnen und die Gerichtsschreiberin, alles junge Frauen, versuchen, sich nicht allzusehr irritieren zu lassen. Während 40 Minuten gelingt das ganz gut. Dann kommen die Zuschauer zum Schluss, dass der Prozess nicht wie gewünscht läuft, und sie sich einbringen mussen.

«Die Unterschriften!», zischt meine Sitznachbarin der Angeklagten zu. «Sie hört dich nicht», sagt der Herr in Blau laut, steht auf, tritt nach vorne, und legt der Angeklagten ein Büschel Briefe aufs Pult.

«Geben Sie mir das!» Die Richterin ist inzwischen aufgestanden und schnappt sich die Zettel. «Sie haben hier überhaupt nichts einzureichen. Setzen Sie sich an Ihren Platz. Überhaupt, ich habe Sie bereits mehrfach verwarnt, verlassen Sie den Saal!»

«Ich bleibe», sagt der Herr in Blau und verschränkte die Arme vor seinem Kugelbauch. «Sie können mir nichts befehlen. Ich bin ein Mensch.»

«Dann unterbreche ich jetzt die Verhandlung», antwortete die Richterin. «In zwanzig Minuten ist die Kantonspolizei da.»

«So einen Zirkus habe ich noch nie erlebt», sagt der Pflichtverteidiger der Angeklagten kopfschüttelnd. Er hatte vergeblich gehofft, seine Mandantin von einem Vergleich zu überzeugen.

Eine riesige Verschwörung

Erklärungsversuche vor der Tür. «Dieser Prozess ist nur ein kleiner Teil einer viel grösseren Sache», erklärt mir die Businesslady. «Das kann ich Ihnen in fünf Minuten nicht erklären. In der ganzen Schweiz wurden Prozesse gegen Unschuldige angestrengt.»

Von wem denn? «Das kann ich Ihnen nicht sagen. Wir wissen natürlich mehr.» Natürlich. Deshalb reisten diese Menschen, die einander aus dem Internet kennen, an einem Arbeitstag nach Winterthur. Es geht um ganz viel, wenn nicht um alles.

Doch was hat es mit den Unterschriften auf sich? «Es geht um mehrfachen jahrelangen Unterschriftendiebstahl», sagt die Businesslady und kramt in ihrer Tasche. «Sehen Sie diese Briefe?

Sie stammen aus verschiedenen Jahren, aber die Unterschrift ist immer absolut identisch. Sie können sie übereinanderlegen.» Auch die Ermächtigung zur Klage müsse also eine Fälschung sein. Höchstwahrscheinlich wisse der Mann nichtmal, dass in seinem Namen geklagt werde. Ich frage nach.

«Haben Sie ihn das gefragt?»
«Nein.»
«Warum nicht?»
«Es ist erwiesen.»
«Fragen Sie ihn doch trotzdem.»
«Es ist unmöglich, an ihn heranzukommen.»
«Seine Telefonnummer steht auf dem Briefkopf. Zu dieser Zeit ist er wohl in der Praxis.»
«Ich muss das nicht. Es ist erwiesen.»
«Soll ich ihn selbst anrufen?»
«Nein.»

Was passiert hier? Gehören die Besucher zu einer Sekte? Jein – alle Hinweise deuten auf Personen aus dem Reichsbürger-Milieu hin. Also Personen, die überzeugt sind, dass unser Staatswesen in Wahrheit kein legitimer Staat ist, sondern eine Firma oder ein Verein, dessen Gesetze für sie nicht gelten. «Das Gericht kann nur über Personen befinden, nicht über Menschen», erklärt mir einer der Zuschauer.

Der Staat, nur ein Verein

Reichsbürger bilden darum oft eigene Gerichte (Common Law Courts) die sich auf ein «Naturrecht» berufen. Manche stellen selbst «offizielle» Dokumente wie Pässe oder Autokennzeichen aus.

Aus der Tasche eines Zuschauers blitzen solche selbstgemachten Urkunden: Fingerabdrücke in roter Tinte, unterzeichnet mit dem Vornamen in Kleinbuchstaben. In den USA, der Hochburg der Bewegung, wird die Zahl der «Sovereign Citizens» auf 100 000 geschätzt.

Harmlose Spinner? Nicht immer. Im Oktober 2016 wurde in Bayern ein Polizist von einem Reichsbürger erschossen und im Oktober stand der ehemalige Mister Germany Adrian Ursache in Halle vor Gericht, weil er auf einen Polizisten geschossen hatte. Das FBI stuft die «Sovereign Citizens» als terroristische Vereinigung ein.

Der Reichsbürger spielt den Helden

Inzwischen sind vier Kantonspolizisten eingetroffen. Der verbannte Störenfried nimmt wieder im Saal Platz. Die Richterin erklärt ihm, er müsse sich ausweisen, damit die Busse zugestellt werden kann. Er weigert sich. Ein breitschultriger Polizist in Schutzweste beugt sich über ihn und zitiert die Gesetze, nach denen er berechtigt ist, die Identität festzustellen.

Der Reichsbürger will den Helden spielen. «Ich bin ein Mensch!» schreit er, als die Polizisten ihn zu zweit aus dem Gerichtssaal zerren. Aus dem Foyer hört man Schreie und Gepolter. Statt einer simplen Busse von 200 Franken hat der Mann nun ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft wegen Hinderung einer Amtshandlung und Nichtbefolgen polizeilicher Anweisungen am Hals.

Der Rest des Prozesses verläuft in geordneten Bahnen. Am Ende beschwert sich eine füllige Dame mit grauen Locken bei der Richterin darüber, dass zwei Polizisten im Saal blieben. «Einschüchternd und völlig unnötig» sei das gewesen. Es ist die Psychiaterin Regina Möckli aus Andelfingen, die auf Youtube gerne gegen Berufskollegen schimpft und psychiatrische Kliniken mit «Vernichtungslagern» vergleicht.

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

(Der Landbote)
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Re: Deppen-Stelldichein in Winterthur
« Antwort #1 am: 20. April 2018, 19:14:57 »
Zur Prozessordnung:

Zitat
Dass die Staatsanwaltschaft und der Kläger nicht erschienen sind – durchaus üblich bei so banalen Fällen – weckt besonders viel Misstrauen. «Wo ist er?», zischen die Zaungäste im Chor, jedes Mal wenn der Name des Klägers genannt wird.
Die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft ist im Strafverfahren nicht vorgeschrieben. Nur die Anklageschrift muss vorliegen (und bestimmten Anforderungen genügen). Der Strafantragsteller bzw. Privatkläger darf an der Hauptverhandlung teilnehmen, muss aber nicht. Will ein Privatkläger Parteirechte ausüben, muss er natürlich anwesend sein.
Anders sieht es natürlich aus, wenn jemand zugleich Zeuge ist oder sonst aussagen soll.
Die Anwesenheit eines Vertreters der Staatsanwaltschaft ist nur in besonderen Fällen, wenn ein besonders schwieriger Fall verhandelt wird, notwendig, in allen übrigen Verfahren kann jederzeit die Staatsanwaltschaft auftreten, muss aber eben nicht.
Einen "Kläger" gibt es im Übrigen in einem Strafverfahren nicht, sondern einen Ankläger (dies ist die Staatsanwaltschaft), das Verfahren vor Gericht wird durch eine Anklage ausgelöst, neben der Anklage kann auch ein Privatkläger auftreten.

Zitat
Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.
Ein Urteil kann mündlich eröffnet werden, kann aber auch schriftlich den Parteien zugestellt werden. Dies ist sogar die Regel.

Im Übrigen gleichen sich die Verläufe von Hauptverhandlungen mit RD-Beteiligung in der Schweiz: Erst machen sie Stunk, dann wird's dem Gericht zu dumm und endlich kommt die Kantonspolizei und schmeisst sie raus.
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Re: Deppen-Stelldichein in Winterthur
« Antwort #2 am: 20. August 2018, 11:08:44 »
Es gab eine Fortzsetzung ....man sieht: Mit "Reichsdeppentum" wird die Sache immer richtig teuer.  :D

Spoiler
Bezirksgericht
Frau verleumdete den Ex-Mann und muss knapp 12 000 Franken zahlen
Ihr Noch-Ehemann nehme Drogen und habe die Tochter missbraucht, erzählte eine Frau herum. Der Fall, der im April zu Tumult im Saal geführt hatte, endete mit einem Schuldspruch.

Hätte die rund 50-jährige Schweizerin an diesem Junitag 2015 geschwiegen, hätte sie viel Geld gespart. Indem sie aber einer Bekannten auf der Strasse erzählte, ihr Noch-Ehemann, mit dem sie in Trennung lebte, nehme Drogen und habe ihre Tochter sexuell missbraucht, provozierte sie eine Anklage wegen Verleumdung und übler Nachrede. Jetzt liegt das schriftliche Urteil zum Fall vor. Das Bezirksgericht sprach die Frau schuldig. Die Geldstrafe in Höhe von 1400 Franken sind dabei noch das günstigste. Die Gerichtskosten, die sie bezahlen muss, belaufen sich auf über 7000 Franken, wovon der grösste Posten für den Anwalt des Mannes anfiel. Ihm muss sie ausserdem 3000 Franken Prozessentschädigung bezahlen.

Reichsbürger störten Prozess

Vieles hätte sie an der Verhandlung im April noch abwenden können. Die Richterin wie auch ihr eigener Pflichtverteidiger legten der Frau dringlich eine Vergleichslösung nahe. Diese wäre sie wesentlich günstiger gekommen, doch sie lehnte ab. Sie habe sich auf einen Prozess eingestellt, dabei bleibe es. Darauf hatte auch ein Grüppchen Unterstützer gedrängt, die sie im Gerichtssaal begleiteten. Es handelte sich um eine bestimmte Art von Verschwörungstheoretikern, die landläufig als Reichsbürger bekannt sind. Einer störte den Prozess mit Zwischenrufen so hartnäckig, dass die Polizei ihn abführen musste und die Fortsetzung der Verhandlung überwachte.

Juristisch war die Sache simpel. Das Bezirksgericht wertete die Aussagen der Zeugin als stimmig und glaubhaft. Dass die Behauptung des Missbrauchs falsch ist, hatte die Angeklagte selbst zugegeben. Und dass dieser Vorwurf für ihren Mann, der beruflich mit Kindern arbeitet, potenziell existenzschädigend ist, sah das Gericht als erwiesen.

Der Angeklagten kam zugute, dass ihre Bekannte den Behauptungen keinen Glauben geschenkt hatte und diese nicht weiter verbreitete, sondern lediglich ihrem Ehemann meldete. So sei dem Verleumdeten wenig Reputationsschaden entstanden und keine finanzielle Einbusse, weshalb auch keine finanzielle Entschädigung nötig sei.

Wirre Thesen ohne Wirkung

Der Tumult, der bei der Behandlung des Falls im April entstand, findet im Urteil nur insofern Erwähnung, als das Gericht auf die im Gerichtssaal von den Unterstützern der Frau eingereichten «Beweisstücke» eingeht. Deren Argumentation lautete damals, der Noch-Ehemann der Frau habe gar nie eine Prozessermächtigung unterschrieben, diese sei gefälscht. Als «Beweis» wurden Unterschriftenproben aus dem Scheidungsprozess eingereicht,ausserdem einen Beleg von SportXX. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Unterschriften sich «im normalen Rahmen» unterschieden und es keinen Anlass gebe, an ihrer Echtzeit zu zweifeln. Zumal dem Kläger erfolgreich eine Einladung zum Verfahren zugestellt worden sei, er also wusste, dass ein Verfahren läuft, auch wenn er nicht vor Gericht erschienen war.

Wiedersehen vor Obergericht

Die Frau wird wohl noch mehr Lehrgeld bezahlen. Sie hat Berufung angemeldet, ein Weiterzug ans Obergericht scheint wahrscheinlich. Die Erfolgsaussichten der Verschwörungstheoretiker sind in Zürich ähnlich dünn wie in Winterthur. Doch diesmal ist das Gericht gewarnt. (Der Landbote)

Erstellt: 19.08.2018, 16:31 Uhr
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https://www.landbote.ch/front/frau-verleumdete-den-exmann-und-muss-knapp-12-000-franken-zahlen/story/15432746
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Re: Deppen-Stelldichein in Winterthur
« Antwort #3 am: 20. August 2018, 11:22:20 »
Es gab eine Fortzsetzung ....man sieht: Mit "Reichsdeppentum" wird die Sache immer richtig teuer.  :D

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Bezirksgericht
Frau verleumdete den Ex-Mann und muss knapp 12 000 Franken zahlen
Ihr Noch-Ehemann nehme Drogen und habe die Tochter missbraucht, erzählte eine Frau herum. Der Fall, der im April zu Tumult im Saal geführt hatte, endete mit einem Schuldspruch.

Hätte die rund 50-jährige Schweizerin an diesem Junitag 2015 geschwiegen, hätte sie viel Geld gespart. Indem sie aber einer Bekannten auf der Strasse erzählte, ihr Noch-Ehemann, mit dem sie in Trennung lebte, nehme Drogen und habe ihre Tochter sexuell missbraucht, provozierte sie eine Anklage wegen Verleumdung und übler Nachrede. Jetzt liegt das schriftliche Urteil zum Fall vor. Das Bezirksgericht sprach die Frau schuldig. Die Geldstrafe in Höhe von 1400 Franken sind dabei noch das günstigste. Die Gerichtskosten, die sie bezahlen muss, belaufen sich auf über 7000 Franken, wovon der grösste Posten für den Anwalt des Mannes anfiel. Ihm muss sie ausserdem 3000 Franken Prozessentschädigung bezahlen.

Reichsbürger störten Prozess

Vieles hätte sie an der Verhandlung im April noch abwenden können. Die Richterin wie auch ihr eigener Pflichtverteidiger legten der Frau dringlich eine Vergleichslösung nahe. Diese wäre sie wesentlich günstiger gekommen, doch sie lehnte ab. Sie habe sich auf einen Prozess eingestellt, dabei bleibe es. Darauf hatte auch ein Grüppchen Unterstützer gedrängt, die sie im Gerichtssaal begleiteten. Es handelte sich um eine bestimmte Art von Verschwörungstheoretikern, die landläufig als Reichsbürger bekannt sind. Einer störte den Prozess mit Zwischenrufen so hartnäckig, dass die Polizei ihn abführen musste und die Fortsetzung der Verhandlung überwachte.

Juristisch war die Sache simpel. Das Bezirksgericht wertete die Aussagen der Zeugin als stimmig und glaubhaft. Dass die Behauptung des Missbrauchs falsch ist, hatte die Angeklagte selbst zugegeben. Und dass dieser Vorwurf für ihren Mann, der beruflich mit Kindern arbeitet, potenziell existenzschädigend ist, sah das Gericht als erwiesen.

Der Angeklagten kam zugute, dass ihre Bekannte den Behauptungen keinen Glauben geschenkt hatte und diese nicht weiter verbreitete, sondern lediglich ihrem Ehemann meldete. So sei dem Verleumdeten wenig Reputationsschaden entstanden und keine finanzielle Einbusse, weshalb auch keine finanzielle Entschädigung nötig sei.

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Der Tumult, der bei der Behandlung des Falls im April entstand, findet im Urteil nur insofern Erwähnung, als das Gericht auf die im Gerichtssaal von den Unterstützern der Frau eingereichten «Beweisstücke» eingeht. Deren Argumentation lautete damals, der Noch-Ehemann der Frau habe gar nie eine Prozessermächtigung unterschrieben, diese sei gefälscht. Als «Beweis» wurden Unterschriftenproben aus dem Scheidungsprozess eingereicht,ausserdem einen Beleg von SportXX. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Unterschriften sich «im normalen Rahmen» unterschieden und es keinen Anlass gebe, an ihrer Echtzeit zu zweifeln. Zumal dem Kläger erfolgreich eine Einladung zum Verfahren zugestellt worden sei, er also wusste, dass ein Verfahren läuft, auch wenn er nicht vor Gericht erschienen war.

Wiedersehen vor Obergericht

Die Frau wird wohl noch mehr Lehrgeld bezahlen. Sie hat Berufung angemeldet, ein Weiterzug ans Obergericht scheint wahrscheinlich. Die Erfolgsaussichten der Verschwörungstheoretiker sind in Zürich ähnlich dünn wie in Winterthur. Doch diesmal ist das Gericht gewarnt. (Der Landbote)

Erstellt: 19.08.2018, 16:31 Uhr
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Tja manchmal hilft eben nicht "Lernen durch Schmerz", da braucht es dann noch mehr Schmerz

Zitat
Die Frau wird wohl noch mehr Lehrgeld bezahlen. Sie hat Berufung angemeldet, ein Weiterzug ans Obergericht scheint wahrscheinlich. Die Erfolgsaussichten der Verschwörungstheoretiker sind in Zürich ähnlich dünn wie in Winterthur. Doch diesmal ist das Gericht gewarnt. (Der Landbote)
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Deppen-Stelldichein in Winterthur
« Antwort #4 am: 20. August 2018, 13:02:35 »
Da frage ich mich immer, welche Gruppe von Deppen das ist und wie die in der Schweizer Deppenszene einzuordnen ist. Bisher gibt es keine Hinweise auf einen mir/uns von anderen Vorfällen bekannten RD aus dieser Gruppe, obwohl das natürlich nicht auszuschliessen ist.
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Re: Deppen-Stelldichein in Winterthur
« Antwort #5 am: 16. Dezember 2019, 19:47:18 »
Wie es scheint, ist jetzt das letzte Kapitel geschrieben worden. Der Herr der Schöpfung hat sich erst gar nicht blicken lassen.  ;D

Obwohl, jetzt kommen sicher noch die diversen "Reichsgerichte", von Sürmeli, Pöter oder wem auch immer. Vielleicht wird ja auch noch das "IRS" eingeschaltet.  :o ;D

Spoiler
Obergericht
Keine Reichsbürger am Obergericht
Staatsverweigerer hatten am Bezirksgericht letztes Jahr für Aufruhr gesorgt. Dem Berufungsprozess blieben sie fern.

«Sie haben mir nichts zu sagen!» hatte der dicke Mann gerufen und gestrampelt, als ihn zwei kräftige Kantonspolizisten aus dem Gerichtssaal schleppten. Die eigentümliche Szene hatte sich im April letzten Jahres am Wintert♥♥♥r Bezirksgericht abgespielt. Zuvor war der Zuschauer immer wieder mit Zwischenrufen und Störaktionen aufgefallen. Ein ganzes Grüppchen Staatsverweigerer, in Deutschland auch als Reichsbürger bekannt, war angereist und hatte einen an sich unspektakulären Fall um eine angebliche Verleumdung zwischen Eheleuten in eine Posse verwandelten, inklusive dem Versuch, eigene Beweise einzureichen.

Inzwischen geschieden

Als der Fall ans Obergericht weitergezogen wurde, war dieses also gewarnt. Und so bewachten am Mittwochnachmittag vier Kantonspolizisten den Eingang. Wer die Verhandlung anschauen wollte, musste durch einen Metalldetektor treten. Die jungen Beamten verbrachten dann einen eher langweiligen Nachmittag. Es kamen nämlich nur drei Zuschauer, die sich alle ruhig und höflich verhielten.

Zitat
«Ich habe keine Ahnung, wer diese Leute waren, die damals den Prozess in Winterthur gestört haben. Ich kannte sie jedenfalls nicht und war damals genauso verwirrt.»Die Angeklagte, über die Anwesenheit der Reichsbürger

Der Fall selbst war dann eine rasche Sache. Die Beschuldigte war von der Vorinstanz wegen Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Sie habe, so der Vorwurf, gegenüber einer Bekannten behauptet, dass ihr damaliger Ehemann ihre Tochter sexuell missbrauche und wegen seines Drogenkonsums «ein anderer Mensch» sei.

Vom Obergericht erhoffte sich die Frau einen Freispruch. Sie habe solches nie behauptet. Und dass ihr Mann die Tochter missbraucht habe, stimme auch nicht. Bei den Drogen ist die Sache komplizierter: Kurz vor der Anzeige wegen Verleumdung hatte sie bei der Polizei eine Anzeige gegen ihren Mann eingereicht wegen Verdachts auf Handel mit verbotenen Substanzen. Ihr Anwalt stellte die Verleumdungsklage darum auch als Retourkutsche des Noch-Gatten dar. Inzwischen ist die Scheidung vollzogen.

Formelle Gründe entscheidend

Der neuerliche Gang vor Gericht war für die Frau ein Erfolg. Das Obergericht stellte das Verfahren ein, weil erhebliche Zweifel bestanden, ob der Privatkläger die Fristen eingehalten habe. Er hatte seine Anzeige fast neun Monate nach dem angeblich verleumderischen Gespräch eingereicht. Die Frau wird für ihre Anwalts- und Gerichtskosten entschädigt.

Draussen vor dem Gericht sagt sie: «Ich habe keine Ahnung, wer diese Leute waren, die damals den Prozess in Winterthur gestört haben. Ich kannte sie jedenfalls nicht und war damals genauso verwirrt.»

Erstellt: 16.12.2019, 12:10 Uhr
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https://www.landbote.ch/winterthur/standard/keine-reichsbuerger-am-obergericht/story/27098665

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Re: Deppen-Stelldichein in Winterthur
« Antwort #6 am: 18. Juni 2020, 19:04:39 »
Diese umtriebige Psychiaterin Möckli, die sich vor Gericht gern mit Reichs- und anderen Deppen umgibt, hat jetzt via Depplev einen Aufruf zur Prozessbeobachtung verkünden lassen:

Hier geht es zum Aufruf

Im vergangenen Dezember wurde sie wegen Ehrverletzung erstinstanzlich verurteilt und hat das Urteil offenbar angefochten.

Die Verhandlung ist anberaumt für Mittwoch, 24.6., 14 Uhr beim Thurgauer Obergericht in Frauenfeld.
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Re: Deppen-Stelldichein in Winterthur
« Antwort #7 am: 18. Juni 2020, 19:24:15 »
Ja, ja, die "Kinderklaumafia" mal wieder. Wer erinnert sich nicht an Heiderose Manthey, die da ja ganz vorne mitmacht und dem Pudeln auch bei einer Parteigründung geholfen hat.

Hier der Screen mit ihrem Aufruf.  ;D
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Re: Deppen-Stelldichein in Winterthur
« Antwort #8 am: 18. Juni 2020, 22:32:14 »
Die Deppen werden sich wundern. Auf der Webseite des Thurgauer Obergerichts liest man nämlich:

Zitat
Informationen Coronavirus


Verhandlungen werden unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsempfehlungen des Bundes durchgeführt.

Es gelten ferner folgende Einschränkungen:

    An Gerichtsverhandlungen nehmen nur Personen teil, die eine Aufgabe zu erfüllen oder Rechte wahrzunehmen haben.
    Die Öffentlichkeit ist von den Verhandlungen grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen (etwa eine nahe Beziehung zu einer Prozesspartei oder andere schützenswerte Interessen) können auf Voranmeldung hin bewilligt werden, sofern es die Platzverhältnisse im Gericht zulassen.
    Akkreditierte Medienschaffende sind vorbehältlich eines formellen Ausschlusses der Öffentlichkeit nach Voranmeldung zu den Verhandlungen zugelassen, sofern aufgrund der Platzverhältnisse ein hinreichend grosser physischer Abstand zwischen allen Verhandlungsteilnehmenden gewährleistet werden kann.

Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden zu Verhandlungen nicht zugelassen. Parteien, die zum persönlichen Erscheinen am Gericht vorgeladen sind und solche Symptome haben, werden gebeten, sich vorgängig telefonisch zu melden.

Vermutlich wird sich das Obergericht schon im Klaren über den intendierten Deppenaufmarsch sein. Zur Sicherheit sende ich da aber noch eine kleine Mitteilung hin.  :whistle:
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