Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2018  (Gelesen 38924 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #90 am: 5. April 2018, 17:18:42 »
Man darf die Besonderheiten des Verfahrens nicht vergessen. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er einen Anspruch hat, der ohne Erlass dieser Verfügung schwer gefährdet wäre oder ganz unmöglich würde. Ein - insbesondere kontradiktorisches - Beweisverfahren findet nicht statt.
Ein solches Verfahren kann auch nicht über den Anspruch an sich entscheiden, sondern nur über Schritte zu dessen Sicherung oder Geltendmachung.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #91 am: 5. April 2018, 17:28:02 »

Allerdings dürfte es Dummfug sein, wenn Scholtysek und die Pudel darauf spekulieren, dass die Veräußerung rechtswidrig gewesen sei. Kauf bricht zwar nicht Miete, aber andersrum stimmt es auch: Mietverträge hindern keinen Verkauf der Mietsache. Sie können ja versuchen gegenüber dem Holländer ihre Mietverträge geltend zu machen. Ich würde abraten.


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Hier dürfte das "Stille-Post-Prinzip" zugeschlagen haben.
Nach meiner Erinnerung war die Räumung unrechtmäßig, weil der Verwalter diese auf eine falsche Anspruchsgrundlage gestützt hatte (er hatte - wenn ich nicht irre - nichts von einem möglichen Recht zum Besitz aufgrund irgendwelcher schon länger bestehender Mietverträge vorgetragen, so dass das Gericht in dieser Richtung nicht geprüft hat). Da der Verwalter dem Gericht diverses "Vorgeplänkel" nicht mitgeteilt hatte, lief das Ganze in Richtung einer "Hausbesetzung", damit konnte die Eilentscheidung erlangt werden.

Eine solche Eilentscheidung hätte der Verwalter bei Berücksichtigung des gesamten Sachverhaltes aber wohl nicht erhalten können, er hätte den Weg über das ordentliche Klageverfahren wählen müssen, innerhalb dessen dann (entsprechend zeitaufwändig) die angeblichen Mietverträge (ein nicht schriftlich abgeschlossener Mietverträg wäre ja auch nicht unwirksam) zu prüfen wären.

Dass in der Hauptsache kein Dritter ("Wohnreich"?) ein Recht zum Besitz gehabt haben dürfte, aus dem heraus den Pudeln ein Recht zum Besitz (über Mietverträge) hätte eingeräumt werden können, dürfte ein erwartbares Ergebnis einer solchen Hauptsache sein.

Die Pudel werden vermutlich behaupten, der Umzug zur Unzeit (hat eigentlich Ryu Chan seinen Kleiderschrank mitgenommen?) hätte erheblich höhere Kosten ausgelöst als ein zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführter; außerdem sei die Miete für die Räume im Königreich im Voraus gezahlt worden, daher seien die (bestimmt immensen) Kosten für eine neue Bleibe zusätzlich angefallen und ebenfalls zu ersetzen, möglicherweise wurden auch diverse Traumata hervorgerufen, die Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen, usw.... (die Kosten der anwaltlichen Vertretung wurden hier ja schon angesprochen).

Bei entsprechender Kreativität könnten hier schon ein paar Positionen geltend gemacht werden.

Für die hier wohl im Raum stehende Idee der Pudel, dass § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete") hier irgend etwas bewirken könnte, gibt es keine Anhaltspunkte.
Voraussetzung wäre dafür, dass der Vermieter die Räume veräußert hätte, dass ist erkennbar nicht der Fall.
Etwaige Mietverträge mit den Pudeln bestehen daher nach der bislang erkennbaren Sachlage (schon lange) nicht (mehr).
(Der Verwalter hat ja gerade nicht vermietet und dass hier eine irgendwie geartete Rechtspersönlichkeit mit Namen "Wohnreich" als Hauptmieter vom Eigentümer gemietet hätte und jetzt Ersatzansprüche geltend machen möchte kann nicht ernsthaft in Betracht kommen).

Alles spekulieren hilft nicht, wir werden die kommenden Entscheidungen abwarten müssen, über die wir bestimmt zeitnah von den Pudeln auf dem laufenden gehalten werden  :whistle:
« Letzte Änderung: 5. April 2018, 17:34:15 von Tonto »
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #92 am: 5. April 2018, 17:32:01 »
Alles spekulieren hilft nicht, wir werden die kommenden Entscheidungen abwarten müssen, über die wir bestimmt zeitnah von den Pudeln auf dem laufenden gehalten werden  :whistle:

Wenn es, was ich vermute und hoffe, negativ für die  :dogrun: ausgeht, werden wir eher nichts mehr von der Angelegenheit hören!  :fingerscrossed:


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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #93 am: 5. April 2018, 17:40:37 »
Man darf die Besonderheiten des Verfahrens nicht vergessen. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er einen Anspruch hat, der ohne Erlass dieser Verfügung schwer gefährdet wäre oder ganz unmöglich würde. Ein - insbesondere kontradiktorisches - Beweisverfahren findet nicht statt.
Ein solches Verfahren kann auch nicht über den Anspruch an sich entscheiden, sondern nur über Schritte zu dessen Sicherung oder Geltendmachung.

Ganz genau! Es geht in dem Verfahren nur am Rande um Mietverträge, deren Bestehen oder Nichtbestehen wurde mit Sicherheit nicht festgestellt.

Es geht um die Voraussetzungen einer Zwangsräumung von Wohnraum wegen Verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB)

Zitat
Zivilprozessordnung
§ 940a Räumung von Wohnraum

(1) Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht oder bei einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben angeordnet werden.

Es werden nicht alle Voraussetzungen, von denen das Nichtbestehen von Mietverträgen nur eine ist, vorgelegen haben.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #94 am: 5. April 2018, 17:54:53 »
Die "verbotene Eigenmacht" kann in diesem Fall nicht vorgelegen haben, denn die KRDler waren schon da, als der Abwickler die Liegenschaften übernahm. Evtl. hätte er verbotene Eigenmacht gegenüber später hinzu Gekommenen geltend machen können.
Angesichts des Umstandes, dass der Abwickler schon mehrere Jahre zuständig war, ohne konkrete Schritte zu einer Räumung zu unternehmen, hat das Gericht in dem mir bekannten Entscheid auch keine Dringlichkeit gesehen.

In einem Zivilverfahren gilt, anders als im Strafverfahren, auch, dass grundsätzlich die Parteien Beweis für die von ihnen vorgebrachten Tatsachen erbringen müssen. Mit etwas mehr Aufwand hätte es vermutlich auch geklappt, die Mietverträge im Beschwerdeverfahren als fingiert dastehen zu lassen. Entsprechende Beweisvorbringen sind mir aber nicht bekannt.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #95 am: 5. April 2018, 18:45:05 »
Zitat von: Lückenpresse
Das Gericht gab damit den 18 Mietern Recht, die ihre Wohnung verlassen mussten und gegen die Räumung geklagt hatten.
(...)
Mögliche Schadensersatzansprüche der ehemaligen Mieter
(...)

Damit hätte aber doch das LG irgendwelche "Mietverträge" anerkannt, denn kein rechtmäßiger "Mieter" ohne rechtmäßigem Mietvertrag.

Nö. Vorausgesetzt, daß der Redakteur es doch besser wußte (was bei einem halbwegs verständigen Menschen nicht völlig abwegig ist), wäre hier der Begriff "Lügenpresse" nicht zu weit hergeholt. Du bist freundlicher, indem Du von einer negativen Lücke ausgehst.
Fehse kann sich, da er im Verfahren obsiegt hat, nur auf die Formalie gestützt haben, daß es keinen Räumungstitel gab. In einem Räumungsprozeß hätten die Pudel ihr Recht auf die Nutzung der Räume belegen müssen und wären zwangsläufig juristisch auf die Nase gefallen, aber schon die Zeit bis zur Terminierung der erstinstanzlichen Verhandlung hätte Oppermann das Geschäft vermasselt und ihnen damit wieder den Allerwertesten gerettet.
Fehse hat sich für die Unbill der Verteidigung von Fitzek mit einem leicht und sicher zu gewinnenden Prozeß schadlos gehalten. Und Oppermann dürfte das einkalkuliert haben. Die Pudel profitieren von dem Urteil insofern, als sie nun die Räumungskosten nicht an der Backe haben dürften.   

Aber auch das ominöse "Wohnreich" kann nicht einfach und ohne rechtmäßige Vollmacht irgendwelche unter Zwangsverwaltung stehenden Räume weitervermieten, und von Oppermann hatte diese Bande eine solche Vollmacht mit Sicherheit auch nicht. Was läuft hier falsch?

Deine Anwendung der deutschen Sprache. Man sollte im Sinne auch gedanklicher Klarheit auf die richtige Verwendung der Hilfsverben achten und zwischen "können" und "dürfen" unterscheiden. Daß Fitzek tut was er kann, obwohl er es nicht darf, hat er hinlänglich nachgewiesen.
« Letzte Änderung: 5. April 2018, 18:46:42 von dtx »
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #96 am: 5. April 2018, 18:57:51 »
Och nun gönnt doch den Pudeln ihren kleinen Trumpf. Umso größer wird das Mimimi wenn sie merken, dass sich an der Situation nicht viel ändert.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #97 am: 5. April 2018, 19:08:20 »
... Umso größer wird das Mimimi wenn sie merken, dass sich an der Situation nicht viel ändert.

Ersteres (das Mimimi) ist schon mit Arbeit verbunden, die sie massiv überfordert. Ansonsten würden sie sich bitterlich darüber beklagen, daß man sie jetzt nicht mitsamt ihrer Habe ins Krankenhaus trägt. Und an der Situation ändert sich schon deshalb nichts, weil dem ihr Phlegma entgegensteht. Für den Zivilrechtsprozeß müßten die Gerichtskostenvorschüsse zusammengebettelt werden. Wer will das schon ...
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #98 am: 5. April 2018, 20:10:34 »
Deine Anwendung der deutschen Sprache. Man sollte im Sinne auch gedanklicher Klarheit auf die richtige Verwendung der Hilfsverben achten und zwischen "können" und "dürfen" unterscheiden. Daß Fitzek tut was er kann, obwohl er es nicht darf, hat er hinlänglich nachgewiesen.

Stimmt natürlich, ich gehe gleich mal in mich und genau das unterscheidet so manchen selbsternannten "Macher" von anderen, eher "einfacheren" Gemütern, die eben nicht-dürfen und nicht-können immer synonym verstehen. ;)

Also die Sache geht noch mal ans OLG, und sicher nicht von Seiten der Obsiegenden initiiert und sicher nicht mit dem Ziel, nochmal zu unterliegen oder noch mehr Geld zum Fenster rauszuwerfen. Oppermann ist ja nicht dumm und es ist davon auszugehen, dass nun auch eine gewisse Überlegung dahinter steckt.

Ich erinnere mich noch düster an eine schriftliche Unverschämtheit des "Wer- kann- der- kann" von anno toback hinsichtlich irgendwelcher eventuell existierenden Untermietverträge und der konkreten Aufforderung, eventuelle Erträge aus der Weiter- und Untervermietung des Besitzes an den Abwickler zu transferieren. Darauf kam m.E. nicht viel Konstruktives vom Horstsohn.

Da aber der nach dieser fruchtlosen Aufforderung offiziell einzige Besitzer an der Sache zum Zeitpunkt der Räumung aus Gründen gerade akut daran gehindert war, von seinem Besitzrecht Gebrauch zu nehmen ;) und die nun klagenden "Ersatzbesitzer" zwar vielleicht besitzen konnten, aber am Ende doch nicht wirklich durften ;), sind die Messen mit der verbotenen Eigenmacht hier ggfls. vielleicht noch nicht ganz gelesen.

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #99 am: 5. April 2018, 23:08:26 »
Ihr verkennt einfach die Genialität des Bepilzten. Er hat schließlich verkündet, dass der BGH urteilen wird, dass er ein Staat ist. Nachdem dies nun der BGH für Strafsachen wohl nicht so ganz mitbekommen hat, gibt ihm der Haftempfindliche noch eine zweite Chance. Mit dem von Scholty berichteten Urteil ist nun der Instanzenweg ins Rollen gekommen, damit der BGH für Zivilsachen die längst überfällige (warum will da meine Rechtschreibkorrektur "überflüssige" "drauß machen?) Feststellung treffen kann.

Die Frage der Mietverträge ist daher zweitrangig, einen Staat kann man nicht räumen. Glücklicherweise ist unserem Königsdarsteller noch rechtzeitig eingefallen, dass ZPO und BGB eh über allem stehen, weil ist ja alles Handelsrecht und Verträge. Der BGH für Strafsachen konnte also logischerweise gar nicht entscheiden, dass Peterchens Knastfahrt ein Staat ist.

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #100 am: 6. April 2018, 01:47:24 »
Aber selbst zum Jubeln müssen die lethargischen Restpudel jetzt wohl noch getragen werden.

Früher hätte King Julien sofort seinen Hofberichterstatter angerufen und ihm seine königliche Stellungnahme übermittelt (samt dem großmütigen Versprechen uns irrende Schafe zu schonen, wenn er demnächst die gesamte Macht übernimmt). Die Artikel wären ratz-fatz auf der Königlichen Website, bei Facebook und bei KRD-Blök verlinkt gewesen. Ein paar Tage später dann Fitzeks großer Schwurbelauftritt im Netz: "Weil es legal, legal, legal ist! Wir sind auf niemand angewiesen! Bitte spenden sie!" Und danach die Sieges-Tour zu zu den unterwürfig buckelnden Quasimodos von Bestusst-TV, Oki-Quark und TimeToGo. So geht das!

Da müssen die im Wesentlichen sich selbst verwaltenden Amtmänner aber noch erheblich an sich arbeiten...
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #101 am: 6. April 2018, 07:37:08 »
Die Frage der Mietverträge ist daher zweitrangig, einen Staat kann man nicht räumen.

Axo, verstehe: und auf dem Weg zum BGH und damit zu noch viel, viel Größerem und vor allem zum richtig üppigen Sahnersatz wegen "Kriegsverbrechen" der BRD- GmbH am freiheitlich- friedlichen Pudelstaat reicht natürlich bereits eine einfache Feststellung der Rechtmäßigkeit der fingierten Mietverträge durch die BILD-Zeitung völlig aus.

Na da kann ja nichts mehr schief gehen und bei so viel Genialität können natürlich Oppermann und die ganze Geschäftsführung der "Merkeldiktatur" demnächst ganz einpacken.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #102 am: 6. April 2018, 07:37:27 »
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #103 am: 6. April 2018, 09:50:31 »

Also die Sache geht noch mal ans OLG, und sicher nicht von Seiten der Obsiegenden initiiert und sicher nicht mit dem Ziel, nochmal zu
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Schöner Punkt!

Da würde m. E. der Anfangsverdacht von (Prozess-) Betrug oder alternativ Steuerhinterziehung bestehen. Denn entweder gab es Untermieteinnahmen, die niemand versteuert hat oder eben keine, weil es keine Untermietverträge gab.

Allerdings denke ich, dass sich diese Frage keine StA (bewußt) stellen wird, weil man dann wieder Arbeit hätte und denen der Fall eh schon kompliziert genug ist.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #104 am: 6. April 2018, 10:20:55 »
Ähäm, gab es bei diesem ganzen Königskonstrukt überhaupt etwas, was irgendwie auch nur ansatzweise auf gewisse Rechtmäßigkeit baute?

Wo ist das verschwundene Geld? Was war mit der Immobilienrochade? Wieso wollten die Anleger als Zeugen vor Gericht plötzlich alle ihr Geld nicht mehr zurück? Was ist mit Schenkungssteuer? Welcher Dachdecker hat eigentlich 2011/2012 die 10.000qm Krönungshallendach saniert?
Und, und, und...
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 10:26:13 von dieda »
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