Also der Abschluss bzw. die Fortführung jedweder Mietverträge mit irgendwelchen Dritten durch Fitzek und ohne Zustimmung von Oppermann waren doch m.M.n. spätestens nach dessen Einsetzung und offizieller Erklärung der Zwangsverwaltung des KH schlichtweg eine unerlaubte Handlung des Bezopften, wie üblich eine von vielen ...
Wenn tatsächlich Fitzek vermietet hätte, wäre das so. Aber da die Pudel einfach etwas aufsetzten, was sie für Mietverträge hielten und als angeblichen Vermieter ein von ihnen erfundenes Synonym für den Heiligen Geist einsetzten, kann man ihm das nicht zum Vorwurf machen, solange er sich nicht selbst um Kopf und Kragen schwurbelt.
Wie können also diese rein drittschuldnerischen Verträge des Horstsohns nun plötzlich Rechtskraft haben? Oder konnten die Pudel dem Gericht irgendwie eine anderweitige, vor allem schuldhafte bzw. stillschweigende Duldung des Verwalters über diese Mietverhältnisse nachweisen?
Nö. Das mußten sie ja auch nicht, weil - soweit ich mich erinnere - diese Mietverträge nicht Gegenstand des vom Anwalt der Pudel anhängig gemachten Verfahrens waren.
Um eine Hütte räumen zu lassen, braucht man ein Räumungsurteil. Und so ein Verfahren kann man, das ist spätestens seit dem Streit um die Wohnung von Herrn Adolfs allgemein bekannt, bis zum BGH ziehen. Bis dahin wären die Holländer als Käufer dem Oppermann längst von der Schippe gesprungen. Also sind die jetzt fälligen Prozeßkosten für Oppermann schlichtweg zwangsläufige Verkaufsnebenkosten.
Wenn die Pudel jetzt Schaahnersatz fordern, müssen sie den Schaahn auch belegen und damit ihre Berechtigung, das Krankenhaus zu bewohnen. Wie
@Müll Mann schon vermutete, wird Fehse diese Verfahren eher nicht übernehmen.