Vielen Dank für den vortrefflichen Bericht!
Ich kann leider die hier eingestellte "Akte Putzhammer" Teil 1 nicht öffnen, aber Google verrät, dass Putzhammer im Oktober 2014 eine weitere Verhandlung gehabt hat, aus seinen früheren Einladungen an Prozessbeobachter lassen sich noch weitere Verfahren schließen. Deswegen stelle ich mal die These in den Raum, dass die Divergenz zwischen dem Ausgangsurteil und dem Ergebnis der Berufungsverhandlung hinsichtlich des zum Abschluss verkündeten Strafmaßes darauf zurückzuführen sein könnte, dass eine Gesamstrafenbildung vorgenommen worden ist. Leider konntest Du ja ab einem gewissen Zeitpunkt wegen dem brodelnden Volkszorn nicht mehr allzuviel davon verstehen, was vorne am Richtertisch vorging. Das könnte aber durchaus die Verlesung der anderen, gesamtstrafenfähigen aber noch nicht einbezogenen Urteile gewesen sein. Das ist aber nur ein Erklärungsversuch, die These steht, nicht zuletzt dank dem lärmenden Pöbel und den dadurch bis dato unbekannten Fakten auf wackeligen Füßen.