Autor Thema: Der „Honigmann“ ist tot  (Gelesen 14827 mal)

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Offline emz

Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #30 am: 5. März 2018, 10:07:10 »
Die derhonigmannsagt-Seite geht wieder auf.
Da schon über den Zeitpunkt seiner Verlegung gesprochen wurde, stelle ich folgende Infomation ein:

Zitat
Achtung, am Dienstag dem 19.12. findet die nächste Verhandlung gegen den Honigmann im AG Varel statt.

Ich bitte darum, wer die Zeit hat , möge sich vor dem AG Varel einfinden um als Prozeßbeobachter zu agieren !

Der Honigmann wurde am Dienstagmorgen (29.11) von Oldenburg in die JVA Meppen verlegt !

Seine neue Wohn-Anschrift lautet:

JVA Meppen
Revierstation
Ernst Köwing
Buch-Nr.: 560/17/9
Grünfeldstr.1
49716 Meppen

Machen wir Ernie und den Bediensteten eine Freude und lassen wir ihn wissen, das wir ihn nicht vergessen. Schreibt ihm Briefe und Postkarten.
Achtet bitte darauf nicht zu hetzen oder Andere zu diffamieren, es würde Ernie nur schaden. Bleibt freundlich und arbeitet energetisch für Ihn.
Wer im Geld senden möchte, kann dies direkt auf sein Haftkonto senden. Bitte den Überweisungsträger wie folgt ausfüllen:

JVA Meppen
Postbank Hannover
IBAN : DE 75250100300014013307
Buch-Nr.: 560/17/9 Ernst Köwing

Wichtig !!!…nicht als Spende deklarieren…einfach überweisen !!!
 

Offline Das Chaos

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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #31 am: 5. März 2018, 10:11:33 »
...
Ich hatte nur kurz geschaut, das in dem anderen Thread dann aber natürlich[tm] gefunden, nachdem ich das gepostet hatte. Geht gar nicht anders  ;D

Ist auch nicht mehr wichtig, da die Teile des alten Threads, den Tod des Nazi betreffend hier unten/oben angefügt wurden.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #32 am: 5. März 2018, 10:12:01 »
Da hat die energetische Arbeit ja eher nicht geholfen. Über Verstorbene soll man nichts Schlechtes sagen, aber jeder ist für sein Leben selber verantwortlich.
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Offline Helvetia

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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #33 am: 5. März 2018, 10:16:59 »
Über Verstorbene soll man nichts Schlechtes sagen

Das ist mir auch in den Sinn gekommen, als sich beim Lesen des Satzes "Der Honigmann ist tot" in meinem Kopf spontan ein "Ding-Dong" vor diesen Titel schob ...  :think:
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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #34 am: 5. März 2018, 10:40:36 »
Wir hatten die Situation im Kaleidoskop-Forum schon mal. Da ist auch ein relativ übler Hetzer gestorben. Meine Grenze jemand etwas Zutreffendes nachzurufen liegt aber relativ hoch. Massenmörder wie Hitler, aber auch Breivik sind sichere Kandidaten für Auf-das-Grab-pinkeln. Der Honigmann kommt aber nicht in solche Höhen.
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Offline Das Chaos

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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #35 am: 5. März 2018, 14:55:04 »
Das Schoßhündchen vom Niederrheiner meint:

Zitat
M.F.S.3. März 2018 um 23:25
Auf ihrer Seite fragt jemand ob es schon Das-war-Mord-Schreier gibt. Ich widme mich hier der Frage ob solch ein Aufschrei eine Berechtigung hätte...

Zitat:
Durch mehrere Operationen von einer schweren, vorhergehenden Erkrankung gezeichnet, war es dem Richter egal was mit ihm passiert und er ließ ihn trotz mehrmaliger Haftunfähigkeitsgutachten, welche dann revidiert wurden, durch vorsätzliche Vorspieglung falscher Tatsachen inhaftieren.

Haftantritt war 12.11.2017

Am 24.02.2018 um 11 Uhr
ist der „Honigmann“, der Imker Ernst „Ernie“ Köwing,
im St. Bonifatius – Krankenhaus in Lingen nach einer kurzen und schweren Erkrankung von uns gegangen.

Wenn das so den Tatsachen entspricht, gibt es auch begründeten Anlass zur Untersuchung ob eine Fehleinschätzung oder gar ein vorsätzliches Falschgutachten vorlag.
https://dejure.org/gesetze/StGB/278.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/279.html

Inhaftiert wurde er wegen dem vorgeworfenen Vergehens einer Hakenkreuzveröffentlichung.

Anmerkung: Es handelt sich hierbei um ein aus verschieden Kulturen/Religionen bekanntes Symbol. Die Drehrichtungen dieses Symbols ergeben sich aus dem Standpunkt des Betrachters, in Wirklichkeit sind sie nicht voneinander zu trennen (von der einen Seite her betrachtet ist es linksdrehend, von der anderen Seite her betrachtet rechtsdrehend). Es gilt als nachgewiesen dass dieses Symbol schon vor 12.000 Jahren verwendet wurde und verboten wurde es hierzulande aufgrund eines Zeitraumes von 12 Jahren. 12.000 im Verhältnis zu 12 Jahren, auf welche in Anpassung die Wertigkeit dieses Symbols reduziert wurde. Es wird gemeinhin als Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organe betrachtet, paradox daran ist dass das vierarmige Sonnenrad auch dem hebräischen JHWH entspricht, dem Tetra-gramm-aton (Aton = Sonne; Tetra = vier).

Zitat Honigmann-Nachrichten 13.11.2017:
...Was nie so passiert ist, also Hakenkreuzveröffentlichung. Es ist immer noch übers Internet nachzusehen dass es sich nie um ein solches Zeichen gehandelt hat. Auch in der Begründung hieß es, man könnte es so sehen. Da die Gesetze heute so angewendet werden bis sie passen, bestand weiterhin keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren.

Zusammenfassung: Weil er ein Symbol nur gezeigt haben soll wurde er in Gefangenschaft genommen und dies zudem trotz mehrmalig zur Kenntnis gegebener Haftunfähigkeit. Da Haftbedingungen psychisch und physisch alles andere als lebensfreundlich sind, füge ich dem die Mutmaßung hinzu dass er deshalb vorzeitig sterben musste.

Gegenstand einer Untersuchung müssten meines Erachtens sein:
Zum einen was es genau mit dem vorgeworfenen Vergehen auf sich hat. Also ob oder in wie weit es zutraf oder nicht zutraf, sowie auch welcher Kontext gegeben oder nicht gegeben war. Vielleicht kann jemand etwas zur Klärung beitragen?
Zum anderen was es genau mit den mehrmaligen Haftunfähigkeitsgutachten auf sich hat und unter welcher Begründung diese revidiert wurden.

https://i.stack.imgur.com/ZHpHn.jpg
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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #36 am: 5. März 2018, 18:14:43 »
Shit happens. Mal ist man Denkmal und mal ist man Taube... ;)
 

Offline Pantotheus

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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #37 am: 5. März 2018, 18:20:55 »
Im Allgemeinen sind Strafgerichte und Strafrichter dafür da, Tatvorwürfe zu prüfen. Wenn Köwing also rechtskräftig verurteilt wurde, dann ist davon auszugehen, dass die Vorwürfe gegen ihn geprüft wurden. Im Übrigen gibt es Verteidiger, Rechtsbehelfe und ggf. die Wiederaufnahme eines Verfahrens.

Dass eine Haftunfähigkeit nicht in Stein gemeisselt ist, sondern von Zeit zu Zeit überprüft wird, liegt auf der Hand. Es ist auch nicht so, dass jedwede gesundheitliche Beeinträchtigung gleich zur Haftunfähigkeit führt.

Selbst ein M. F. S. sollte das eigentlich wissen.
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Offline Don

Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #38 am: 5. März 2018, 19:12:06 »
Über Verstorbene soll man nichts Schlechtes sagen, aber jeder ist für sein Leben selber verantwortlich.

Der "Honigmann" ist nun sicher keiner, dessen Tod ich lauter feiern würde und sicher kippe ich nun auch nicht ein paar (verbale) Kübel Jauche oder zünde ein paar Feuerwerke.

Aber ein klitzekleines ABER sei dann schon erlaubt: Man darf durchaus Schlechtes auch über Verstorbene sagen. Da muss man noch nicht mal bis Hitler oder Breivik gehen. Da hat jeder von uns ein Beispiel im privaten Bereich. Und den "Honigmann" werd ich auch posthum einen verbitterten Verschwörungstheoretiker und Legendenerfinder nennen, weil er genau das war.

Dieses "nichts schlechtes über Tote" meint m.E. vor allem, dass man nicht schlechter über einen Toten urteilen sollte als er im Leben war. Erfinde nix dazu, dramatisiere nicht, etc...
 
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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #39 am: 5. März 2018, 19:24:36 »
Im Allgemeinen sind Strafgerichte und Strafrichter dafür da, Tatvorwürfe zu prüfen. Wenn Köwing also rechtskräftig verurteilt wurde, dann ist davon auszugehen, dass die Vorwürfe gegen ihn geprüft wurden. Im Übrigen gibt es Verteidiger, Rechtsbehelfe und ggf. die Wiederaufnahme eines Verfahrens.

Dass eine Haftunfähigkeit nicht in Stein gemeisselt ist, sondern von Zeit zu Zeit überprüft wird, liegt auf der Hand. Es ist auch nicht so, dass jedwede gesundheitliche Beeinträchtigung gleich zur Haftunfähigkeit führt.

Selbst ein M. F. S. sollte das eigentlich wissen.
Zum Thema "Haftfähigkeit" einige Anmerkungen.

Die Entscheidung, ob die Vollstreckung wegen Haftfunfähigkeit nach§ 455 StPO unterbrochen oder aufgeschoben wird, trifft kein Richter, sondern der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft.

Als solcher kriegt man regelmäßig Atteste von (Haus)Ärzten vorgelegt, wonach der Verurteilte haftunfähig wäre. Diese sind aber nur ein Teil zur Entscheidungsfindung. Selbst das Gutachten eines Amtsarztes alleine reicht in der Regel nicht. Stattdessen werden die Unterlagen an die zuständige JVA zur Stellungnahme gesandt. Denn nur der dortige medizinische Dienst kann wirklich beurteilen, ob eine Krankheit dort behandelbar ist. Gegebenenfalls wird eine weitere Stellungnahme des Justizvollzugskrankenhauses angefordert. Und die nehmen fast jeden.

Mit anderen Worten: nur ein kleiner Bruchteil der behaupteten Haftunfähigen kommen in den Genuss eines Aufschubs oder einer Unterbrechung.
 
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Offline Don

Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #40 am: 5. März 2018, 19:36:22 »

Zum Thema "Haftfähigkeit" einige Anmerkungen.

Die Entscheidung, ob die Vollstreckung wegen Haftfunfähigkeit nach§ 455 StPO unterbrochen oder aufgeschoben wird, trifft kein Richter, sondern der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft.

Als solcher kriegt man regelmäßig Atteste von (Haus)Ärzten vorgelegt, wonach der Verurteilte haftunfähig wäre. Diese sind aber nur ein Teil zur Entscheidungsfindung. Selbst das Gutachten eines Amtsarztes alleine reicht in der Regel nicht. Stattdessen werden die Unterlagen an die zuständige JVA zur Stellungnahme gesandt. Denn nur der dortige medizinische Dienst kann wirklich beurteilen, ob eine Krankheit dort behandelbar ist. Gegebenenfalls wird eine weitere Stellungnahme des Justizvollzugskrankenhauses angefordert. Und die nehmen fast jeden.

Mit anderen Worten: nur ein kleiner Bruchteil der behaupteten Haftunfähigen kommen in den Genuss eines Aufschubs oder einer Unterbrechung.

Ich versuche es mal so: Ein Haftkrankenhaus ist ausgerichtet auf allerlei Erkrankungen. Kann also einen sehr breite Teil der Erkrankungen abdecken. Wenn nun jemand in ein "normales Krankenhaus" kommt dürfte derjenige eine Erkrankung haben, die dort nicht behandelt werden kann oder soll. Auf Deutsch: Schwerste Krebserkrankungen im Endstadium etwa oder in intensiv(st)medizinischer Behandlung unmittelbar vor dem Tod.

Stimmt das so in etwa?
 

dtx

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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #41 am: 5. März 2018, 19:46:32 »
Ich versuche es mal so: Ein Haftkrankenhaus ist ausgerichtet auf allerlei Erkrankungen. Kann also einen sehr breiten Teil der Erkrankungen abdecken. Wenn nun jemand in ein "normales Krankenhaus" kommt, dürfte derjenige eine Erkrankung haben, die dort nicht behandelt werden kann oder soll. Auf Deutsch: Schwerste Krebserkrankungen im Endstadium etwa oder in intensiv(st)medizinischer Behandlung unmittelbar vor dem Tod.

Stimmt das so in etwa?

Bis nach "Auf Deutsch" sicher. Aber wenn man sich vergegenwärtigt, daß nicht einmal in allen "normalen" Akutkliniken Fachrichtungen wie Urologie oder Ophtalmologie vorgehalten werden (auf Sylt hat man sich zum Beispiel von der Geburtshilfe getrennt), dann kann ein Haftkrankenhaus auch nicht auf alles ausschließlich der Palliativmedizin eingerichtet sein.
 

Offline vollstrecker

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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #42 am: 5. März 2018, 21:40:37 »

Zum Thema "Haftfähigkeit" einige Anmerkungen.

Die Entscheidung, ob die Vollstreckung wegen Haftfunfähigkeit nach§ 455 StPO unterbrochen oder aufgeschoben wird, trifft kein Richter, sondern der Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft.

Als solcher kriegt man regelmäßig Atteste von (Haus)Ärzten vorgelegt, wonach der Verurteilte haftunfähig wäre. Diese sind aber nur ein Teil zur Entscheidungsfindung. Selbst das Gutachten eines Amtsarztes alleine reicht in der Regel nicht. Stattdessen werden die Unterlagen an die zuständige JVA zur Stellungnahme gesandt. Denn nur der dortige medizinische Dienst kann wirklich beurteilen, ob eine Krankheit dort behandelbar ist. Gegebenenfalls wird eine weitere Stellungnahme des Justizvollzugskrankenhauses angefordert. Und die nehmen fast jeden.

Mit anderen Worten: nur ein kleiner Bruchteil der behaupteten Haftunfähigen kommen in den Genuss eines Aufschubs oder einer Unterbrechung.

Ich versuche es mal so: Ein Haftkrankenhaus ist ausgerichtet auf allerlei Erkrankungen. Kann also einen sehr breite Teil der Erkrankungen abdecken. Wenn nun jemand in ein "normales Krankenhaus" kommt dürfte derjenige eine Erkrankung haben, die dort nicht behandelt werden kann oder soll. Auf Deutsch: Schwerste Krebserkrankungen im Endstadium etwa oder in intensiv(st)medizinischer Behandlung unmittelbar vor dem Tod.

Stimmt das so in etwa?
Jein. Es kann auch vorübergehend für ein bestimmte Operation unterbrochen werden.
 

Offline Stief

Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #43 am: 6. März 2018, 11:14:47 »
Kann eine Haft nicht auch in einem normalen Krankenhaus unter Bewachung vollzogen werden?
 

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Re: Der „Honigmann“ ist tot
« Antwort #44 am: 6. März 2018, 11:18:43 »
Kann eine Haft nicht auch in einem normalen Krankenhaus unter Bewachung vollzogen werden?
Riesenhafter bürokratischer Aufwand. Von der besonderen Verpflichtung aller involvierter Angestellten (vmtl. bis hin zum Putzpersonal) bis hin zur Beaufsichtigung, ggf. bauliche Veränderungen, Trennung von nicht inhaftierten Patienten, dazu dann die Schwierigkeit, dass ggf. einzelne Klinik-Angestellte Probleme mit dem Konzept Haft und/oder Vollzug haben, leichtere Zugänglichkeit von außen…

Nein. Das will wirklich niemand.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.