Selbst die Umstände der Haft, von denen er nur indirekt betroffen sein kann, werden beklagt:
S.9
Es wird darauf geachtet, dass Untersuchungshäftlinge mit sehr gutem Verstande voneinander getrennt werden.
Ein anderes seiner Probleme
S.9
Ein Umschluss zu einem Gefangenen auf einer anderen Etage zur sozialen Interaktion unter Gleichgesinnten, wird hier somit nicht erlaubt. Seit dem Hiersein des Beschwerdeführers hat dieser insgesamt etwa 10 Umschlusstermine nutzen können, da nur eine soziale fruchtbringende Interaktion mit Menschen ähnlicher Verstandes- oder Herzqualität sich gegenseitig bereichernd und damit lohnenswert ist.
ist wiederum KRD-Hausgemacht. Es fehlt den Pudeln an Antrieb und krimineller Energie ohne ihren Anführer. Hätten sie beides, stünde einem fröhlichen Wiedersehen auf ähnlicher Verstandes- und Herzensebene während der Umschlusstermine nichts im Wege.
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Das widerliche in Fitzes Gag-Feuerwerk, das, wie von Pantotheus und anderen erwähnt, inhaltlich überwiegend wieder an einen falschen Adressaten abgefeuert wurde, ist dessen Weltfremdheit und Leichtfertigkeit beim Umgang mit dem Wort „Folter“. Dazu kommen seine unsäglichen Nazi- und Stasivergleiche.
Einer im Jahr 2018 in der Bundesrepublik inhaftierten und narzisstisch veranlagten Persönlichkeit von durchschnittlicher Begabung das Wissen
um und Empathie
für von Folter betroffener Menschen abzuverlangen, ist anscheinend zuviel verlangt.
Eine Einzelzelle mit fließend warmen Wasser, Sanitäreinrichtungen incl. Duschmöglichkeiten, regelmäßiger Hofgang; regelmäßige Mahlzeiten; Freizeitmöglichkeiten in Form von Krafttraining und Gitarrenunterricht,; Fernseher und Radio in der Zelle; eine Bibliothek für die Gefangenen; Seelsorge (auch kirchlicher Art); die Möglichkeit zur Zubereitung eigener Mahlzeiten; eine Einkaufsmöglichkeit; das Recht regelmäßig Besuch empfangen zu dürfen; das Recht sich Beschweren zu dürfen - Das ist die Beschreibung von „Folter" in Fitzes Mimimi. Von physischer Folter fällt dort, ebenfalls, kein Wort.
Natürlich kann und darf man darüber diskutieren, inwieweit schon die bloße Einschränkung der Freiheit eines Menschen, wenn auch unter vergleichsweise menschenwürdigen Umständen, eine psychische Folter darstellen kann.
Das aber nicht am Einzelbeispiel, dessen Befindlichkeiten oder Pilzbefall, sondern, so wurde und wird diese Diskussion schon so lange es Menschen gibt geführt, anhand der guten alten Frage, wer, wie und in welchem Maße, über andere richten dürfe.
Fitzek hat schon damit Glück, dass die mehrheitlich entschiedene Antwort auf diese Frage in unserem Land zu unserer Zeit nicht „ die Willkür“ heißt. Fitze hätte Strafbarkeit und mögliches Strafmaß seiner Handlungen jederzeit vorab in Erfahrung bringen können und sein Verhalten entsprechend anpassen. Er nutze die allen gewährte Freiheit und entschied sich gegen die Einhaltung der von seinen Mitmenschen festgelegten und akzeptierten Normen.
Seine Klage, Opfer von Inhaftierung, die er als Folter empfindet, geworden zu sein, richtet sich also in erster Linie gegen ihn selbst.
Genau wie bei der, dass Haft und deren derzeitige Bedingungen einer (Re-)Sozialisierung nicht förderlich seien, vergißt er geflissentlich seinen Eigenanteil am jeweiligen Erfolg.
Ein kleiner, positiver, Erfolg wäre dabei schon das Nachdenken über angebrachte Verwendung und Facetten des Begriffs „Folter“.
Zeit genug hätte er ja, den weiten Bogen zu schlagen von „ich darf mich nicht an den Basketballkorb hängen“ über Nazi- und Stasiterror bis hin zu der Frage, „ ist es eigentlich eine Art von Folter, wenn man unsichere, in ihrer persönlichen Entwicklung nicht gefestigte oder gestörte Mitmenschen in Abhängigkeit bringt, sie zur Befriedigung des eigenen Egos benutzt, dabei in die Nähe von strafbaren Handlungen führt, anstatt ihnen die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebens aufzuzeigen oder zu gewähren?".
Die eigentlichen Gründe für seine Inhaftierung hätte er dann zwar immer noch nicht begriffen, wäre ihnen aber immerhin ein Stückchen näher gekommen.