Nach § 158 Abs. 1 StPO ist es egal. In der Praxis geht es schneller, wenn es gleich zur Polizei geht. Die StA macht ja doch nix anderes als eine Verfügung zu schreiben und den Kram der Polizei zu schicken. Da kann Zeit vergehen.
Dazu möchte ich aus dem Bauch heraus anmerken: Kommt vielleicht drauf an …
Ich hatte neulich einen Fall, von dem ich wusste, daß er bereits einer bestimmten StA bekannt ist und dort bearbeitet wird. Hier den Weg über die Polizei zu gehen erschien mir unsinnig, weil ich inzwischen weiß, wie das bei einer Onlinemeldung abläuft. Bisher war in BW etwa das der Ablauf:
Onlinewache geht an die Polizei (zumindest bei mir meist die Kripo) in Stuttgart, die schicken es weiter an die Dienststelle im Landkreis, die schicken es an die Dienststelle im Ort. Dort guckt sich das jemand an und entscheidet, ob es wichtig ist. Wenn ja, geht es an die Dienststelle im Landkreis. Dort guckt sich das jemand an und entscheidet, ob es wichtig ist. Wenn ja, geht es an die Dienststelle in Stuttgart. Dann wird entschieden, wer sich drum kümmern soll.
Ist in der Realität vielleicht nicht ganz so extrem, kommt aber bei mir als Anzeigeerstatterin so an, wenn ich die entsprechenden Mails als CC bekomme. Das geht tagelang hin und her.
Meine letzte Meldung an die StA direkt hatte keine Kaskade von Mails zu Folge, dafür aber eine recht schnelle Reaktion bzgl. eines angesetzten Gerichtstermins. Und ich bilde mir ein, das lag auch mit an meinem Hinweis an die StA.
Inzwischen hat unser Kaff aber einen
Cyberkriminellen mit Internetkriminalität betrauten Spezialisten, der sich recht geschickt anstellt und den ich im Zweifel anrufe oder auf der Dienststelle besuche. Dem muss ich zumindest nicht erklären, was eine "Ieh Bäh Adresse ist" und er macht den Job auch nicht nur deshalb, weil er am schnellsten wusste, wo so ein Computer angeht.
Leider sind dem auch die Hände gebunden, wenn Staatsanwälte auf dem rechten Auge eine Sehbehinderung haben …