Quelle:
http://staseve.eu/ueberfall-auf-den-staatlichen-selbstverwalter-dietmar-schneider-wegen-eines-nichtbestellten-gerichtsprozessesÜberfall auf den Staatlichen Selbstverwalter Dietmar Schneider wegen eines nichtbestellten Gerichtsprozesses
Publiziert am 5. September 2015 von staseve
Am 1. September 2015 fand ein nichtbestellter Prozeß wegen Unterschlagung vor dem Landgericht Görlitz gegen den Spediteur Dietmar Schneider aus Malschwitz statt.
Kopp Verlag
Landgericht Bautzen Gerichtsgebäude
Dietmar Schneider hat eine Firma mit Firmenlizenz der DDR. In den vergangenen Jahren wurde er schickaniert, trangsaliert, inhaftiert und mehrfach von Firmen der Bundesrepublik in Deutschland überfallen, weil er sich u.a. weigerte auf den Strassen des von den Alliierten freigegebenem Deutschen Bodens des Deutschen Reiches (Artikel7 2plus-4-Vertrag), die von der Bundesrepublik erhobenen Mautgebühren zu bezahlen. Darum versucht man ihn in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben. Ohne rechtliche Legitimation ging man gegen sein Unternehmen und gegen ihn vor. Man versucht zu konstruieren die Gesetze der Bundesrepublik seien auf ihn anzuwenden, was völkerrechtlicher Unsinn ist, da er sich in staatlicher Selbstverwaltung befindet. Für staatliche Selbstverwalter sind die Strukturen der Bundesrepublik und ihre Firmen unzuständig, was jüngst das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Urteil feststellte.
Zitat des Verwaltungsgerichts Leipzig: „Es ist kein nachvollziehbarer Grund erkennbar, zu welchem Zweck der Kläger Rechtsschutz von einem Gericht erlangen will, das nach seiner Überzeugung zur Entscheidung über seinen Antrag gesetzlich nicht legitimiert ist“. Und das Verwaltungsgericht Leipzig weiter: „Das Verlangen nach Gewährung von Rechtsschutz setzt voraus, dass die Beteiligten dem Urteilsspruch des Gerichts auch unterworfen sind“.
Also defacto hat das Verwaltungsgericht völkerrechtlich korrekt festgestellt: Gerichte der Bundesrepublik sind für staatliche Selbstverwalter, die exterritorial zur Verwaltung Bundesrepublik, auf dem freigegebenen deutschen Boden des Deutschen Reichs, stehen, unzuständig! Das Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Leipzig wird aber weder durch das Gericht, noch auf Anfrage herausgegeben und wurde auch bis heute nicht veröffentlicht.
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Dennoch wurde Dietmar Schneider am 01.09.2015 vor das Landgericht zitiert und wie im Wilden Westen von einer Einheit der Firma Polizei Landespolizeidirektion Görlitz, des Verwaltungskonzerns Bundesrepublik, überfallen und der Firma Landgericht Görlitz zum Prozess zugeführt.
Die Propaganda der Lügenpresse schrieb natürlich über den Fall nur Regional:
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen liefen.
Quelle: Sächsische Zeitung vom 01.09.2015
Die Vorbereitung zu dem rechtlich und völkerrechtlich illegitmen Akt liefen wie folgt ab:
Ablaufbericht der der Redaktion der Nachrichtenagentur ADN vorliegt:
Bericht1
Bilder des illegalen Überfalls:
Nach der Nachrichtenagentur ADN vorliegenden Information soll der Prozeß am 14.09.2015 fortgesetzt werden.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN vom 05.09.2015