Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 145439 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #780 am: 30. Januar 2020, 00:32:50 »
Ihr seht das völlig falsch, ihr systemgläubigen Schlafschafe!

Ist die Tochter gestorben? Nein! Und wer heilt, hat recht! Von wegen ,"angebliche" Wunderheilerin. Aber die Welt ist halt undankbar.

Schon klar, dass so etwas von jemand kommt, der anderen hauptberuflich Sand in die Augen streut.  ;D
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #781 am: 30. Januar 2020, 08:41:05 »
Mein Sand ist echt und nicht so ein Systemlügensand.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #782 am: 30. Januar 2020, 09:03:41 »
Sehenswerte und kritische Doku des SWR zum Thema Homöopathie, der sich auch in der ARD-Mediathek findet:

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #783 am: 30. Januar 2020, 10:39:26 »
Was hat es mit diesem BGMun auf sich?
Googlen brachte nichts Brauchbares.


Zitat
Auch die Heilpraktikerin ist in U-Haft

SCHROBENHAUSEN, erstellt am 30.01.2020 um 10:28 Uhr
aktualisiert am 30.01.2020 um 10:34 Uhr

Ingolstadt/Schrobenhausen - Im Fall um mutmaßlichen Betrug mit dem umstrittenen Heilmittel BGMun gab es eine weitere Verhaftung. Wie Staatsanwalt Gerhard Reicherl auf Anfrage bestätigte, wurde nicht nur der Hersteller des Mittels, der Ingolstädter Ulrich B. (wir berichteten), in Untersuchungshaft genommen, sondern auch die Schrobenhausener Heilpraktikerin, die das Mittel wiederholt in den Verkauf brachte. Grund für die Verhaftung: Verdunkelungsgefahr.

Wie mehrfach berichtet, soll die Schrobenhausener Heilpraktikerin BGMun an Patienten als angebliches Krebsmittel verabreicht haben, wohl in mindestens einem Fall auch verbunden mit dem Hinweis, dass Präparat wirke schneller, wenn man parallel keine Chemotherapie mache. Ein vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen verhängtes Berufsverbot wurde durch den Einspruch der Heilpraktikerin ausgehebelt, sodass sie weiter Patienten behandeln darf, ebenso wie ihre Tochter, mit der sie sich ihre Praxis teilt. Nun sitzt die Heilpraktikerin in U-Haft. „Sie hat versucht, auf Beweismittel Einfluss zu nehmen beziehungsweise zu vernichten“, begründete Staatsanwalt Reicherl den Schritt. Wann es zu einer zu erwartenden Anklageerhebung kommt, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht sagen. „Die Ermittlungen laufen ja schon eine Weile“, sagt Reicherl, „und bei Haftsachen gilt das Beschleunigungsverbot.“ Einen Zeitrahmen könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht nennen. Auch darüber, welcher Tatvorwurf konkret zur Anklage gebracht wird, könne er aktuell noch keine Auskünfte machen. Aber so viel: Die Tochter und Praxispartnerin der Schrobenhausener Heilpraktikerin sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht inhaftiert.

Mathias Petry

https://www.donaukurier.de/lokales/schrobenhausen/Auch-die-Heilpraktikerin-ist-in-U-Haft;art603,4474082
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #784 am: 30. Januar 2020, 10:50:42 »
Dafür findet man die HeilpraktikerinQuacksalberin::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #785 am: 30. Januar 2020, 11:39:11 »
Was hat es mit diesem BGMun auf sich?
Googlen brachte nichts Brauchbares.
Google hilft nur wenn man unter "Renate Gampl krebs" sucht oder gleich hier:
https://www.psiram.com/de/index.php/BG-MUN
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #786 am: 30. Januar 2020, 12:13:56 »
Die Tochter des besagten Renate G beschreibt sich auf der Praxis-HP wie folgt:

Zitat
seit Juni 2018 in der Praxis
Medizinerin (Abschluss LMU München)
Heilpraktikerin
Fachkompetenzen:
SwingMed-Therapeutin
Applied Kinesiology in der Funktionstherapie
Intensivseminar Psychosomatik
Vitalstofftherapeutin
Metabolic Trainer

Sie hat also angeblich einen Medizin-Abschluss.
Dazu muss man wissen, dass eine Person nicht beide Berufe (also Arzt und Heilpraktiker) ausüben darf.

Zur Vertiefung:
Off-Topic:
approbierter Arzt hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis. Ein Arzt kann nicht zugleich Arzt und Heilpraktiker in einer Person sein. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

Geklagt hatte eine Ärztin, die in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist und die Heilpraktikererlaubnis beantragt hatte, die mit Bescheid abgelehnt wurde. Die Ärztin will neben ihrer ärztlichen Tätigkeit auch Therapien mit Tieren, zum Beispiel Reittherapien, durchführen. Wegen der Kostspieligkeit solcher Therapien müsse sie mit anderen Heilpraktikern, die diese Therapie ebenfalls durchführen, im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis kooperieren. An dieser Kooperation sei sie als Ärztin durch das ärztliche Standesrecht gehindert.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Ärztin auf Dauer nicht in der Lage, von einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz Gebrauch zu machen, weil diesem Gebrauch Hindernisse des ärztlichen Berufsrechts entgegenstehen, die sich nicht ausräumen ließen. Die Tätigkeit, die die Ärztin anstrebe – eine Heilkundetätigkeit als Heilpraktikerin neben ihrer ärztlichen Tätigkeit – sei von Normen, die in der ärztlichen Berufsordnung zu finden sind, untersagt und deshalb nicht erlaubnisfähig. Hierbei wird insbesondere auf § 30 (Muster-) Berufsordnung verwiesen, der das Verbot einer Kooperation von Arzt und Nichtarzt beinhaltet. Zudem bestehe ein öffentliches Interesse daran, eine Vermengung der Rechts- und Pflichtenstellung des Arzt- und des Heilpraktikerberufs zu vermeiden. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass der Patient in der Regel nicht erkenne, in welcher Eigenschaft ihn der Behandelnde entgegentrete. Es bestehe zudem die Gefahr der missbräuchlichen und im Prinzip unkontrollierbaren Inanspruchnahme der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung im Fall von Heilpraktikerleistungen, die von „Heilpraktiker-Ärzten“ erbracht würden.

Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz ist nach Auffassung des Gerichts zwar gegeben, angesichts der Gewichtung der in Rede stehenden Rechtsgüter – auf der einen Seite die wirtschaftlichen Interessen der Klägerin, auf der anderen die überragend wichtigen Gemeinwohlbelange des Patientenschutzes sowie der Gesundheitspflege – aber verhältnisgemäß. (Verwaltungsgericht München, Urteil vom 19. Januar 2010, Az.: M 16 K 09.5144)
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #787 am: 30. Januar 2020, 12:23:43 »
Sie hat also angeblich einen Medizin-Abschluss.
Eher wahrscheinlich:
Zitat
(...)berichtete auch Anja Gampl, die derzeit als PJ-Studentin die Hausarztmedizin in der Praxis Dr. Dörfler-Schmidt (...)
https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/berufspolitik/berufspolitische-informationen/rundschreiben/3334-pj-foerderprojekt-der-stiftung-bayerischer-hausaerzteverband-bewaehrt-sich.html

Hier mit "Prof." Titel
https://de.calameo.com/read/003434296366727ebb043

Anja Gampl hat zumindest bis zum PJ studiert. Medizinerin darf man/frau sich nennen, da es kein geschützer Begriff ist..
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #788 am: 30. Januar 2020, 13:21:53 »
Dass Heilpraktiker und Arzt nicht geht, während Hömobad und Arzt geht, verstehe ich nicht
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #789 am: 30. Januar 2020, 15:19:24 »
Heulpraktiker ist aufwändiger. Homöopathie ist Lotto im Zuckerglaskistchen. Aber man gewinnt in jeder Runde.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #790 am: 30. Januar 2020, 15:44:29 »
Renate Gampl schmückt sich ja gerne mit einem Professoren-Titel und hatte sogar angegeben, von wo her sie diesen erhalten hätte. Da wurde bereits vor längerer Zeit nachgeforscht und der Name Renate Gampel ist dort nicht bekannt. So weit ich mich erinnere, hat sie doch aufgrund ihrer dubiosen Geschäftsgebaren sogar die Zulassung für ihre "Praxis" verloren?
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #791 am: 30. Januar 2020, 20:30:08 »
Dass Heilpraktiker und Arzt nicht geht, während Hömobad und Arzt geht, verstehe ich nicht
Ich auch nicht. Ich wäre, wenn's denn schon unbedingt sein muss (persönlicher Einwurf: muss es nicht!) dafür, daß man solcherlei Scharlatanerie nur die Leute ausüben lässt, die zumindest nach ihrer Ausbildung befähigt sind, nutzlosen, aber harmlosen Blödsinn von lebensbedrohlichen Falschbehandlungen zu unterscheiden. Denn die kann man wenigstens zur Rechenschaft ziehen; der normale Heilpraktiker/Homöo-/Psychopath kommt mit "Echt, Schwefelsäureinjektionen sind nicht ganz so gut? Wusste ich nicht. Und Hahnemann hat doch …" davon. Dann hat er's einfach nicht besser gewusst, weil jeder weiß, daß die eigentlich nichts wissen. Aber man lässt sie auf Menschen los, die Hilfe suchen. Zum :puke:

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #792 am: 30. Januar 2020, 20:40:39 »
Was hat es mit diesem BGMun auf sich?

Irgendjemand hatte, ich glaube Kollege @SchlafSchaf @physik durch wollen, bereits dieses Video von SternTV hier eingestellt (https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5116.msg253978#msg253978). Dort wird das Mittel BGMun, Breiter und Gampl "vorgestellt" (ca. 02:30 beim Video), inklusive der bereits verstorbenen Patientin Sabine Hartung.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2020, 20:47:13 von lobotomized.monkey »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #793 am: 30. Januar 2020, 21:03:00 »
Die Kooperation von Arzt und Heilpraktiker, sowie die Bildung einer Gemeinschaft zur Kooperation ist aufgrund der Berufsordnung nicht möglich. Das ist nur Ärzten erlaubt, eben zur gemeinsamen Ausübung ihres Berufes bzw Bildung einer Gemeinschaft im Praxisverbund, wo jeder seine einzelnen Leistungen einbringt. Diese Regelung untersagt folglich die Kooperation mit Berufsgruppen, die keine Ärzte sind bzw keine staatliche Approbation besitzen. Ärzte können mit akademischen Heilberufen bzw staatlichen Ausbildungsberufen kooperieren, der Heilpraktiker ist aber weder ein akademischer Heilberuf, noch eine naturwissenschaftliche Tätigkeit. Da es, wie immer und überall, auch eine Grauzone gibt: Es geht eine Organisationsgemeinschaft. Wobei eben beide die Einrichtung der Praxis nutzen, jedoch nicht eine gemeinsame medizinische Tätigkeit. Es geht quasi um den "Beruf", den beide nicht gemeinschaftlich ausüben dürfen. Teilen die sich eine Praxis, dann darf nur nacheinander und in unterschiedlichen Räumlichkeiten behandelt werden, niemals zeitgleich und nahtlos.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #794 am: 3. Februar 2020, 18:26:52 »
Da ist man sprachlos...

Gut, Indien ist arm. Richtiger, ein großer Teil der Bevölkerung....aber ich würde so etwas als Massenmord bezeichnen. Hoffentlich kommt der Virus nie in die Nähe dieser Menschen.

Zitat
Das "Gesundheitsminsterium" in Indien habe Homöopathie zur Bekämpfung des Corona-Virus empfohlen. Genauer gesagt das Mittel Arsenicum album 30. Drei Tage lang auf nüchternen Magen genommen, diene es als Prophylaxe gegen den Virus. Der Beitrag Beckers beginnt mit einer recht kühnen Aussage: "Bereits Samuel Hahnemann hat Homöopathie erfolgreich zur Vorbeugung und Behandlung von Epidemien und Pandemien eingesetzt."
Spoiler
Stiftung Gurutest
Indisches Ministerium empfiehlt Homöopathie gegen Coronavirus

Das Ministerium für Pseudomedizin in Indien blamiert sich mit fragwürdigen Ratschlägen für "alternativmedizinische" Prophylaxe
Blog
Foto: Hapé Schreiberhuber
Christian Kreil

3. Februar 2020, 10:00

Globuli-Verfechter Christian Becker zeigte sich auf seinem Blog "Homöopathiewatchblog" enthusiasmiert. Das "Gesundheitsminsterium" in Indien habe Homöopathie zur Bekämpfung des Corona-Virus empfohlen. Genauer gesagt das Mittel Arsenicum album 30. Drei Tage lang auf nüchternen Magen genommen, diene es als Prophylaxe gegen den Virus. Der Beitrag Beckers beginnt mit einer recht kühnen Aussage: "Bereits Samuel Hahnemann hat Homöopathie erfolgreich zur Vorbeugung und Behandlung von Epidemien und Pandemien eingesetzt."
Der Mann fürs Grobe in Sachen Homöopathie

Das ist eine gewagte These, sie kommt aber auch von einem gewagten Mann. Becker ist PR-Fachmann, der für die Homöopathie-Branche den Mann fürs Grobe spielt. In seinem Blog schießt Becker scharf gegen Kritiker der Homöopathie, allen voran gegen die Skeptiker und die Ärztin  Natalie Grams. Kritiker der Pseudomedizin vergleicht er schon mal mit Nationalsozialisten, in der Blogrubrik "JournalistenWatch" sammelt Becker Informationen über unliebsame Berichterstatter rund um den Zuckerkugel-Zauber, vor allem aus Deutschland.

In Deutschland ziehen sich eher dunkle Wolken über der Homöopathie zusammen. Die Option von Krankenkassen, für Homöopathie zu bezahlen, wird zunehmend kritisiert. Eine Erfolgsmeldung, die sich auf ein Gesundheitsministerium berufen kann, und sei es eines aus Indien, kommt da gerade recht. Sieht man genauer hin, lichten sich die Nebel der pseudomedizinischen Euphorie allerdings rasch. Nicht das Gesundheitsministerium Indiens hat zur homöopathischen Viren-Prophylaxe geraten sondern das "Ministry of Ayush" – das Ministerium für Ayurveda, Yoga & Naturheilkunde, Unani, Siddha, Sowa Rigpa und Homöopathie. Tatsächlich hatte das Ministerium einen – mittlerweile heftig umstrittenen – Leitfaden für eine "alternativmedizinische" Vorbeugung gegen das Corona-Virus veröffentlicht.

Ein Ministerium als Symbol nationalistischer Politik

Das Ministerium Ayush gibt es seit dem Jahr 2014, sein Bestehen verdankt es dem Wahlsieg der rechtsnationalistischen BJP (Indische Volkspartei), die mit Narendra Modi auch den Regierungschef stellt. Die Etablierung dieses indischen Hogwarts-Ministeriums sehen auch Kritiker in Indien als Zugeständnis an stramm nationalistische Kräfte. Ayurveda, Homöopathie und Co sind in Indien Bestandteile eines nationalistischen und Hindu-chauvinistischen Mindsets. Ayurveda und ähnliches reklamieren auch rechtsextreme Hindu-Gruppen als unverkennbares Erbe und Identifikationsmerkmal für sich und die indische Nation.
Mit Pseudomedizin vom Ärztemangel ablenken

Kritiker des Ayush-Minsteriums sehen in der Rückbesinnung der Regierung auf traditionelle und "alternative" Heilmethoden auch andere Gründe. Mit dem Ministerium würden gleichzeitig "alternative Heiler" aufgewertet, die Regierung versuche damit, den Mangel an echten Ärzten im Land zu cachieren. Der Arzt und Vorsitzende des Rats für Medizin in Neu Delhi, Arun Gupta, zieht einen drastischen Vergleich: Die Situation des indischen Gesundheitssystems sei vergleichbar mit einer Fluglinie, die zu wenig Piloten habe. Gupta: "Soll man deswegen einem Rikshafahrer erlauben, ein Flugzeug zu fliegen?"

Die Initiative des Ayush-Ministeriums für alternativmedizinische Corona-Prophylaxe sorgt in Indien für eine breite Debatte und für erfrischend massiven Gegenwind in den Medien des Landes. Die renommierte Tageszeitung "The Hindu" bezeichnet das Vorgehen von Ayush als verantwortungslos. (Christian Kreil, 3.2.2020)
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https://www.derstandard.de/story/2000113971218/indisches-ministerium-empfiehlt-homoeopathie-gegen-corona-virus
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