Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 145403 mal)

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Offline Knallfrosch

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1425 am: 22. Februar 2022, 18:04:07 »
Update zu Renate G. aus Schrobenhausen:

Zitat
Wie immer sehr gepflegt und aufmerksam sitzt die Heilpraktikerin aus Schrobenhausen vor der Strafkammer am Landgericht Ingolstadt. Diesmal im goldenen Jackett und passender goldener Handtasche. Das Betrugsverfahren gegen sie und einen Unternehmer aus Ingolstadt läuft bereits seit vergangenem Juni. Die Staatsanwaltschaft wirft der Heilpraktikerin und ihrem mutmaßlichen Geschäftspartner vor, todkranke Patienten über das untaugliche Krebsmittel BG-Mun getäuscht und es ihnen zu völlig überhöhten Preisen verkauft zu haben.

Seit Prozessbeginn hat das Gericht bereits an 32 Verhandlungstagen über 60 Zeugen vernommen, darunter zahlreiche frühere Patienten der Heilpraktikerin sowie auch Angehörige verstorbener Patienten. Viele von ihnen haben eindringlich geschildert, wie die Heilpraktikerin ihnen beziehungsweise ihren Angehörigen Heilung in Aussicht gestellt habe, wenn sie das untaugliche Präparat kaufen und anwenden. Aktuell stehen noch rund weitere 40 Personen auf der Zeugenliste.

Bei den Verteidigern stößt der Vorschlag, einige Fälle gemäß Paragraf 154 Strafprozessordnung einzustellen in einer ersten Reaktion auf Ablehnung. Die noch nicht behandelten Fälle wären wichtig, so ein Verteidiger, denn einige seien wohl "geeignet, ein positives Licht auf die Mandantin zu werfen". Ganz anders sieht das das Gericht. Es erachtet die wichtigen Aspekte des Betrugsverfahrens bereits in der bisherigen Beweisaufnahme geklärt.

Das Gericht hatte den beiden Angeklagten zur Jahreswende einen Deal vorgeschlagen. Im Kern lautete das Angebot des Gerichts für die Heilpraktikerin: Reduzierter Strafrahmen von zwei Jahren und zwei Monaten bis zwei Jahre und zehn Monate gegen Geständnis und Zahlung von rund 68.500 Euro zur Schadenswiedergutmachung.
Auch dem mitangeklagten mutmaßlichen Hersteller von BG-Mun hatte das Gericht einen Deal angeboten: Gegen ein Geständnis sollte sich seine Freiheitstrafe ebenfalls reduzieren - zwischen fünf Jahren und vier Monaten und sechs Jahren. Die Angeklagten haben den Deal des Gerichts jedoch abgelehnt haben. Sie hoffen offenbar immer noch auf Freispruch oder zumindest eine deutlich mildere Strafe.

Das Ausschlagen dieses Deals hat jedoch auch auf Seiten der Verteidiger teilweise für Unverständnis gesorgt und das Vertrauensverhältnis zum Mandanten belastet: Einer der Pflichtverteidiger des Unternehmers hatte das Gericht um seine Entlassung gebeten. Das hatte das Gericht jedoch abgelehnt.

Das Gericht hat sich heute auch mit dem Anklagepunkt des Titelmissbrauchs befasst, konkret mit der Tatsache, dass die Heilpraktikerin mündlich und auch auf Werbeflyern den Titel Professorin geführt hat. Dieser Professorentitel stammt von einer Bildungseinrichtung in den USA, die selbst in den USA nicht als Universität anerkannt ist. Wie der Vorsitzende Richter vortrug, erkennt die deutsche Kultusministerkonferenz diesen Titel hierzulande nicht an und bezeichnet ihn als "Schmuckzertifikat". Zu diesen Ausführungen des Gerichts machten die Verteidiger der Heilpraktikerin keine Angaben.

Quelle: br24

Wen es interessiert...

Prof. (schm. zert.) Knallfrosch
« Letzte Änderung: 22. Februar 2022, 18:30:53 von Knallfrosch »
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1426 am: 22. Februar 2022, 20:58:40 »
Wen es interessiert...

Prof. (schm. zert.) Knallfrosch

Wie Kollege (m/w/d) bin ich auch über das "Schmuckzertifikat" gestolpert und wollte per Google die Validität des Begriffes durch Klicken des ersten dargebotenen Links überprüfen: https://www.rosengarten-versand.de/rosengarten-kollektion/exklusiv/3311/schmuckzertifikat

Zitat
Produktinformationen "Schmuckzertifikat"
Dieses wunderschöne Schmuckzertifikat wird auf Wunsch bei einer Einzel- oder Gemeinschaftskremierung für Sie ausgestellt.

Das lässt mehr Fragen offen als beantwortet.
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Offline Knallfrosch

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1427 am: 22. Februar 2022, 21:02:25 »
Hier

https://berufszertifikate-und-diplome.teleclip.net/ehrendoktortitel-kaufen-germany/

gibt es zwar keine Professoren-, aber immerhin lustige Doktortitel.
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Offline Anmaron

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1428 am: 22. Februar 2022, 22:31:58 »
So einen habe ich auch. Selbst ausgedacht und selbst an mich verliehen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline theodoravontane

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1429 am: 23. Februar 2022, 11:40:37 »
So einen habe ich auch. Selbst ausgedacht und selbst an mich verliehen.

Das ist eh immer das beste. Wie sollen denn andere, fremde Leute beurteilen können, wie genial Du bist und über welches weit überuniversitäre Wissen Du verfügst? Eben …
Einzig die selbst verliehenen, oder besser noch gekauften Titel können doch belegen, was Du wirklich drauf hast. Und vor allem, daß Du sie Dir leisten kannst. Du machst das also nicht des Geldes wegen. qed!

Edit: Lustig ist ja, daß die Anbieter so viel Wert auf gutes Papier legen:
Zitat
Das Papier sollte in jedem Fall holzfrei und alterungsbeständig sein.
Dabei kriegt man den Mist doch als PDF und kann es so oft ausdrucken, wie man will …

Aber bei den ganzen lachenden Smileys im Text glaube ich ja eher an eine Spaßaktion des Erstellers.

Edit die Zweite: Ja, ist es. Der "Anbieter" schreibt selbst, daß der Blödsinn bitte nicht aus dem Haus kommen sollte:
Zitat
Unsere Urkunden, Diplome, Zeugnisse und Berufszertifikate sind alle sehr authentisch gestaltet. Jedoch hilft die anspruchsvollste Gestaltung und Grafik recht wenig, wenn das Diplom, der Doktortitel oder der Master auf knitteriges gemeines Schreibpapier gedruckt wird. Um ein wirklich überzeugendes und realistisch anmutendes Dokument zu erstellen empfiehlt es sich, den guten alten Bastel- oder Schreibwarenladen um die Ecke zu besuchen. Dort sollte es eine gute Auswahl an 160 – 190 oder auch 210 g/m² starkem Papier geben. Denn Urkunden werden in der Regel auf starkes weißes,  oftmals gelbliches, hellbraun marmoriertes Papier, oder auch Büttenpapier gedruckt.

Und bitte nicht vergessen, ausgedruckte PDF-Urkunden sollten die eigenen vier Wände nicht verlassen und in keiner Form in den öffentlichen Rechtsverkehr gebracht werden!
« Letzte Änderung: 23. Februar 2022, 11:52:32 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Sandmännchen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1430 am: 16. März 2022, 10:04:17 »
Hier eine Studie zum Bias in Homöopathie-Versuchen.

https://ebm.bmj.com/content/early/2022/01/30/bmjebm-2021-111846

Zitat
Results Since 2002, almost 38% of registered homeopathy trials have remained unpublished, and 53% of published randomised controlled trials (RCTs) have not been registered. Retrospective registration was more common than prospective registration. Furthermore, 25% of primary outcomes were altered or changed compared with the registry. Although we could detect a statistically significant trend toward an increase of registrations of homeopathy trials (p=0.001), almost 30% of RCTs published during the past 5 years had not been registered.

A meta-analysis stratified by registration status of RCTs revealed substantially larger treatment effects of unregistered RCTs (SMD: −0.53, 95% CI −0.87 to −0.20) than registered RCTs (SMD: −0.14, 95% CI −0.35 to 0.07).

Conclusions Registration of published trials was infrequent, many registered trials were not published and primary outcomes were often altered or changed. This likely affects the validity of the body of evidence of homeopathic literature and may overestimate the true treatment effect of homeopathic remedies.


soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1431 am: 16. März 2022, 12:13:48 »
Wundert das jemanden? Mich nicht.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1432 am: 16. März 2022, 12:37:24 »
Andersrum könnte man auch sagen, dass damit die Unwahrscheinlichkeit einer Wirkung belegt werden kann. Aber das wollen die Zuckerkügelchen-Quacksalber und ihre gläubigen Zahlschafe ja nicht hören.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1433 am: 19. März 2022, 22:42:38 »
Ist zwar nur ne kleine KV aber ich hoffe es kommt zum Dominoeffekt bei anderen KV'en:

KV Bremen kündigt Homöopathieverträge

https://www.kvhb.de/praxen/nachrichten/detail/kv-bremen-kuendigt-homoeopathievertraege

gruß oschy
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1434 am: 28. März 2022, 11:20:49 »
Ach, der Reichsminister des Innern ist zuständig?   :scratch:

Wegen der Bestallung?

Wundert mich, aber die Kundschaft ist sicher begeistert.  :D
Natürlich ist das der Beweis für die Nichtexistenz der Scheinrepublik!

(Vielleicht hätte ich doch mal in das kurze Gesetzchen reinschauen sollen)


Zitat
Patientenwohl in Gefahr

Das veral­tete Recht für Heil­prak­tiker

Gastbeitrag von Arne Weinberg

28.03.2022
Bachblütentherapie gibt es beim Heilpraktiker

Das Recht des Heilpraktikerberufs ist älter als Asbach Uralt - warum also lässt die Reform so lange auf sich warten? Bild: Aycatcher - stock.adobe.com

Rechtsunsicherheiten an vielen Stellen und eine Gefährdung des Patientenwohls: Das Berufsrecht der Heilpraktiker gilt seit Jahren als reformbedürftig. Warum es dennoch nicht vorangeht, erläutert Arne Weinberg.

Aktuell ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Fall anhängig, in dem eine junge Frau an Gebärmutterhalskrebs erkrankte und eine schulmedizinische Strahlentherapie trotz guter Heilungschancen abbrach (Az. VI ZR 120/21). Sie wandte sich stattdessen einer Heilpraktikerin zu, um eine naturheilkundliche Behandlung in Anspruch zu nehmen. Diese basierte auf einer nicht evidenzbasierten Schlangengifttherapie mit sogenannten "Horvi-Präparaten". Wenige Monate später verstarb die Patientin an ihrem Krebsleiden.

Das OLG München verurteilte die Heilpraktikerin, dem Sohn der Verstorbenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen. Als Pflichtverletzung durch Abweichung von dem als Heilpraktikerin geschuldeten Behandlungsstandard sah es das Gericht an, dass die Frau dem Wunsch ihrer Patientin nach einem Abbruch der Strahlentherapie nicht mit Nachdruck widersprochen habe. Die Aufklärung hätte auch dem Umstand Rechnung tragen müssen, dass die Hoffnung der Patientin auf Genesung "in ihrer irrationalen Ablehnung der Schulmedizin" der "letzte Strohhalm" gewesen sei.

Auch wenn der tödliche Verlauf sicherlich eine tragische Ausnahme darstellt, steht der Fall exemplarisch für viele andere, da er zeigt: Die Gefahr für Patient:innen geht häufig nicht von der heilpraktischen Behandlung als solcher aus, sondern von dem Verzicht auf eine fachärztliche Behandlung.
Spoiler
Erinnerung an den "Brüggen-Bracht-Fall"

Mitunter ist jedoch auch die heilpraktische Behandlung selbst lebensgefährlich: Im Jahr 2016 verstarben drei Krebspatient:innen aus Belgien und den Niederlanden, nachdem sie in einer als "Biologisches Krebszentrum" betriebenen Heilpraktikerpraxis im nordrhein-westfälischen Brüggen mit der nicht zugelassenen Substanz 3-Bromopyruvat behandelt wurden. Der verantwortliche Heilpraktiker wurde erst Jahre später vom Landgericht Krefeld wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft gefordert hatte, war mit ihrer Revision vor dem BGH nicht erfolgreich.

Ein Berufsverbot wurde vom Landgericht Krefeld nicht ausgesprochen. Zwischenzeitlich war der Verurteilte zum Missfallen des Landesgesundheitsministeriums noch in weiteren Regionen Nordrhein-Westfalens tätig und ist über diverse Arztsuchportale auch heute noch auffindbar.

Immerhin hat der Bundesgesetzgeber infolge dieses Skandals durch eine Änderung von § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) im Jahr 2019 die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Nicht-Ärzte erlaubnispflichtig gemacht. Berufsrechtliche Konsequenzen für das Heilpraktikerwesen wurden aus dem Fall jedoch nicht gezogen.

Heilpraktikergesetz: Ursprung in der NS-Zeit und nicht mehr zeitgemäß

Das Heilpraktikergesetz (HeilprG) trat im Jahr 1939 in Kraft und schon der formelle Gesetzestitel ("Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung") verwendet mit dem Begriff der "Bestallung" als Synonym für die Genehmigung einen Terminus, der heute nicht mehr gebräuchlich ist. Noch dazu ist das Gesetz mit acht Paragrafen wohl das kürzeste berufsrechtliche Regelwerk des Gesundheitswesens. § 7 HeilprG verweist auf die Durchführungsverordnung des "Reichsministers des Innern". Wer jedoch in der HeilprG-DVO einen an die Bundesärzteordnung (im Unterschied zur HeilprG-DVO ein Parlamentsgesetz) angelehnten Regelungskanon erwartet, wird enttäuscht sein. Darin ist nicht mal eine Vorschrift zu finden, die das Ruhen der Heilpraktikererlaubnis für die Dauer eines Strafverfahrens anordnet.

Wie veraltet das HeilprG ist, zeigt sich auch daran, dass der vom Gesetz verwendete Heilkundebegriff völlig unzureichend ist. Als Ausübung der Heilkunde wird nach § 1 Abs. 2 HeilprG "jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen" verstanden. Die Gesundheitsprävention, also die Vermeidung von Krankheiten (beispielsweise durch eine Schutzimpfung), ist ebenso wie die ästhetische Medizin hiervon gar nicht umfasst. Die Legaldefinition lässt zudem den Zweck der Heilung ausreichen, ohne die Wirksamkeit des Mittels zu berücksichtigen. Gewerbsmäßiges "Gesundbeten" wäre demzufolge erlaubnispflichtige Heilkunde.

Das Bundesverfassungsgericht legte den Begriff der Heilkunde daher in seiner "Geistheiler-Entscheidung" (Beschluss vom 02.03.2004 - Az. 1 BvR 784/03) - auch aufgrund des mit der Erlaubnispflicht einhergehenden Eingriffs in die Berufswahlfreiheit - restriktiv aus und stellte darauf ab, ob für die Tätigkeit ärztliche Fachkenntnisse erforderlich seien und von dieser Gefahren für die Gesundheit ausgehen könnten. In letzterer Hinsicht stellte das Gericht lapidar fest: "Eine mittelbare Gesundheitsgefährdung durch die Vernachlässigung notwendiger ärztlichen Behandlung ist mit letzter Sicherheit nie auszuschließen, wenn Kranke außer bei Ärzten bei anderen Menschen Hilfe suchen." Dass sich diese Gefahr durchaus tödlich realisieren kann, zeigt sich an dem aktuellen BGH-Verfahren zur abgebrochenen Strahlentherapie.

Verfassungswidriges Berufszulassungsrecht?

Dass das HeilprG nicht mehr so zeitgemäß ist, wie es angesichts der rund 47.000 in Deutschland praktizierenden Heilpraktiker:innen mit mehr als 46 Millionen Patientenkontakten pro Jahr (Zahlen des Berufsverbands BDH aus dem Jahr 2017) sein sollte, ist offenbar auch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefallen. Es hat im Jahr 2020 daher den Aachener Professor Dr. Christof Stock mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Heilpraktikerrecht beauftragt. Dieser kommt in seiner über 300 Seiten langen gutachterlichen Stellungnahme zu einem vernichtenden Ergebnis:

So sei etwa die in der Durchführungsverordnung und in Leitlinien der Exekutive geregelte Überprüfung von Berufsanwärter:innen unter Verstoß gegen Gesetzesvorbehalt und Demokratieprinzip verfassungswidrig. Die Schlussfolgerung des Gutachters: "Nachdem das noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammende HeilprG ohnehin nur noch aus einem Torso von Vorschriften besteht, liegt es nahe, es aufzuheben und damit den Heilpraktikerberuf in seiner bisher bestehenden Prägung entfallen zu lassen." Stock spricht sich im Sinne einer Kompetenzlösung dafür aus, die Heilkunde in eine ärztliche (approbierte Ärzt:innen), alternative (Heilpraktiker:innen) und sektorale (Gesundheitsfachberufe) Heilkunde aufzuteilen. Eine staatliche Ausbildung und Prüfung - beschränkt auf das Gebiet der Alternativmedizin - soll den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verstärken, indem sie die Behandelnden befähigt, Methoden der Alternativheilkunde ohne Gefährdung ihrer Patient:innen einzusetzen.

Problem bekannt, aber noch lange nicht gebannt

Dass das schließlich im April 2021 veröffentlichte Gutachten keine Begeisterungsstürme innerhalb der Heilpraktikerschaft ausgelöst hat, war zu erwarten. Doch auch aufseiten der Politik scheint man Unbehagen in Bezug auf den darin vorgeschlagenen "großen Wurf" zu hegen. Das BMG hat im vergangenen Jahr jedenfalls erstmal ein langwieriges Stellungnahmeverfahren eingeleitet und sah durch das Gutachten einen "transparenten Meinungsbildungsprozess" eröffnet. In diesem wurden bereits etliche Akteure aus dem Gesundheitswesen angehört und die Notwendigkeit eines weiteren empirischen Gutachtens zu heilpraktischen Behandlungsmethoden und deren Gefahrenpotential erörtert. Es scheint, als komme es dem Gesetzgeber bei einer mindestens seit Inkrafttreten des Grundgesetzes verfassungswidrigen, da dem Vorbehalt des Gesetzes zuwiderlaufenden, Berufszulassungsregelung auf ein paar weitere Jahre ohne wirksames Gesetz nicht mehr an.

Die neue Bundesregierung verlor im Koalitionsvertrag - jedenfalls explizit - kein Wort zu den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. "Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg“, heißt es in der Vereinbarung der Ampel ohne weitergehende Konkretisierung.

Das Zögern des Bundesgesetzgebers dürfte auch darin begründet liegen, dass ihm lediglich die Kompetenz zur Regelung des Berufszulassungsrechts, nicht aber des Berufsausübungsrechts der Heilberufe zukommt. Eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens gegen den Willen der Länder ist daher kaum vorstellbar.

Diese dürften jedoch auch vor dem Dilemma stehen, dass Heilpraktiker:innen aktuell in ländlichen Regionen mit Ärztemangel auch Versorgungslücken im Bereich der Schulmedizin abfedern. Eine ausschließliche Verweisung der Heilpraktikerschaft auf den Bereich der Alternativmedizin würde daher auch Defizite der vertragsärztlichen Versorgung offenlegen und verschärfen.

Der Autor Arne Weinberg ist Volljurist und freier Autor mit Schwerpunkt Medizinrecht.
[close]
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/heilpraktiker-schulmedizin-aerzte-patienten-wohl-behandlung-gesundheit-beruf/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1435 am: 29. März 2022, 13:15:35 »
Kennt ihr schon Biplantol? "Homöopathische Pflanzenpflege"!  :o

Da gibt es dann "Notfalltropfen" - "fördert die Plfnazenvitalität". 3x100ml derzeit 16,95 - 100 ml Notfalltropfen sind ausreichend für ca. 100 l Gießwasser.

Zitat
BIPLANTOL Notfalltropfen ist ein flüssiges Pflanzenstärkungsmittel auf homöopathischer Basis, vor allem bei Blattverlust, Standortproblemen, Frost- und Trockenschäden von Garten-, Zimmerpflanzen und Kräutern. Es schafft auf einfache Art und Weise Abhilfe bei Pflanzenschäden, schwachem Pflanzenwachstum und anderen Problemen von Blüh- und Grünpflanzen. Selbst bei scheinbar aussichtslosen Fällen und starken Schädigungen, haben sich die BIPLANTOL Notfalltropfen mehr als bewährt.

Aufgenommen in die Liste über Pflanzenstärkungsmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Dann guckt man mal kurz in der Liste der nicht verkehrsfähigen Pflanzenstärkungsmittel nach - da hat die Bioplant Naturverfahren GmbH auch schon einen Treffer gelandet mit "Biplantol Contra X", eine - Vorsicht, Tischkante! - pflanzenpflegende Aroma Therapie (nur echt mit Deppenleerzeichen).  :clap:

Upsie, das wird nach wie vor angeboten! https://biplantol.de/produkte-shop/biplantol/9/biplantol-contra-x?number=0063

Was in dem Kram nun genau dank Potenzierung und Hokuspokus nicht mehr drin ist, erfährt man nicht.


Was es nicht alles gibt. Man bleibt doch immer wieder staunend zurück.

Die Firma sitzt im schönen Konstanz.

Zitat
Die Bioplant Naturverfahren GmbH ist führender Hersteller homöopathischer Pflanzenstärkungsmittel (BIPLANTOL®). Das Familienunternehmen beschäftigt zurzeit neun Mitarbeiter und kann auf mehr als 30 Jahre Erfahrung zurückblicken. Das Unternehmen berät in pflanzenbaulichen Fachfragen zur Anwendung von BIPLANTOL® im Gartenbau, in der Landwirtschaft und für den Hobby-Anwender.

Die homöopathisch wirksamen Komplexe der BIPLANTOL®-Produkte basieren u.a. auf biochemischen Funktionsmitteln und haben sich im Profibereich vor allem in der Zierpflanzenproduktion einen Namen gemacht.

BIPLANTOL® fördert die Gesundheit und Vitalität der Pflanzen, regt deren Regenerationsfähigkeit an und steigert die Bodenfruchtbarkeit. Somit können Insektizide und Fungizide eingespart sowie Produktionskosten gesenkt werden.

Die Firma verfügt über eigene Forschungseinrichtungen für mikrobielle und molekularbiologische Untersuchungen von BIPLANTOL® an Pflanzen (u.a. in Zusammenarbeit mit externen Instituten und Hochschulen).

Da würde mich jetzt interessieren, mit welchen Hochschulen sie zusammenarbeiten ...
« Letzte Änderung: 29. März 2022, 13:20:59 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1436 am: 29. März 2022, 13:47:08 »
@Sandmännchen  Der Trick liegt hier einfach darin, dass die Leute genötigt werden ihre Pflanzen regelmäßig zu gießen. Das wirkt manchmal Wunder.
Dummheit schützt vor Strafe nicht!

Captain Andra für die USSF
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1437 am: 29. März 2022, 13:58:19 »
Mich wundert, dass sie kein spezielles Gießwasser verkaufen. Stellt Grander da nichts her?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Rabenaas

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1438 am: 29. März 2022, 14:23:17 »
Homöopathisches Gießwasser kannst du doch ohne Schwierigkeiten selbst herstellen: mußt es nur mit Wasser verdünnen.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1439 am: 29. März 2022, 14:31:08 »
Du Ahnungsloser, man muss es noch irgendwie ganz kompliziert verschütteln oder verrühren! Und dann im Mondlicht dreimal über die linke Schulter spucken.
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