Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 145425 mal)

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Offline Wildente

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1260 am: 8. Juli 2021, 13:37:42 »
Hatten wir den wertvollen Quantenresonator schon?    :scratch:
Ich muss den Q6 endlich mal fertig bauen. :shifty: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5334.msg164451#msg164451

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Offline kairo

Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1261 am: 8. Juli 2021, 13:53:39 »
Hatten wir den wertvollen Quantenresonator schon?    :scratch:
Ich muss den Q6 endlich mal fertig bauen. :shifty: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5334.msg164451#msg164451



Ein Quantenresonator ist das? Und wo steckt man da die Füße rein?
 
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Offline Alois

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1262 am: 9. Juli 2021, 12:26:51 »
Thema Homöopathie:
Dazu gibt es Neuigkeiten vom OLG Frankfurt/Main.

Lauterkeitsrecht
Ein Urteil stellt die Bewerbung homöopathischer Produkte infrage

Apotheken dürfen laut einem bahnbrechenden deutschen Urteil Homöopathie-Präparate nicht mit Inhaltsstoffen bewerben, die nicht nachweisbar sind

Spoiler
Vor einem Jahr sprach ein deutsches Gericht aus, dass eine Apotheke homöopathische Produkte mit ihren angeblichen Ausgangsstoffen bewerben dürfe, obwohl diese in den Produkten wissenschaftlich gar nicht nachweisbar sind. Das Berufungsverfahren dagegen endete vor wenigen Wochen mit einer Niederlage der Apotheke. Die Folgen für die Homöopathie könnten weitreichend sein.

In der Homöopathie ist es üblich, Produkte mit dem Ausgangsstoff und dem Grad seiner Verdünnung zu kennzeichnen und zu bewerben. So tat dies auch eine deutsche Apotheke, die eines ihrer Produkte "HCG C30 Globuli" sowie "HCG C30 Tropfen" benannte. HCG ist ein Schwangerschaftshormon, C30 bedeutet eine Verdünnung im Verhältnis 1:10 hoch 60. Diese Verdünnung gleicht einem Molekül in einer Wasserkugel mit dem Durchmesser des Abstandes zwischen Erde und Sonne. Ein Interessenverband klagte wegen Irreführung.

In erster Instanz wies das Landgericht Darmstadt die Klage ab. Denn nur, weil der Ausgangsstoff nicht mehr nachweisbar sei, bedeute dies nicht, dass er nicht mehr vorhanden sei. Und überhaupt wäre Befürwortern der Homöopathie eine hohe Verdünnung wichtig, um unerwünschte Nebenwirkungen zu verringern. Dieses Urteil sowie die Art seiner Begründung sorgten für erhebliche Kritik. Der klagende Interessenverband ließ jedoch nicht locker und legte Berufung ein – mit Erfolg.

Was draufsteht, muss nachweisbar enthalten sein

In zweiter Instanz sah das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 6 U 49/20) die Sache völlig anders. In der mündlichen Berufungsverhandlung vom 10. Juni stellte es zunächst klar, dass Werbung für homöopathische Mittel nicht bloß Anhänger der Homöopathie, sondern allgemein alle Personen anspricht. Deshalb kann es auch nur auf das allgemeine Verständnis der Bevölkerung ankommen. Und diese erwartet sich von einem mit "HCG" gekennzeichneten Produkt, dass es auch tatsächlich das Schwangerschaftshormon enthält. Lässt sich dieser Inhaltsstoff nicht nachweisen, liegt eine Irreführung vor.

Die Argumentation des Richtersenats ist ebenso prägnant wie einleuchtend und hat bei der beklagten Apotheke Eindruck hinterlassen. Denn diese erkannte noch in der mündlichen Berufungsverhandlung den Anspruch des klagenden Interessenverbands an, woraufhin ein entsprechendes Anerkenntnisurteil des Berufungsgerichts erging.

Was bedeutet das nun? Vereinfacht gesagt: Wenn ein homöopathisches Produkt der Apotheke einen Hinweis auf einen bestimmten Ausgangsstoff enthält, muss dieser auch nachweisbar enthalten. Ansonsten darf die Apotheke dieses Produkt nicht bewerben oder vertreiben.

Zwei Handlungsoptionen

Der Apotheke bleiben zwei Möglichkeiten: Die Werbung und Kennzeichnung mit den Ausgangsstoffen beibehalten und diese lediglich so gering verdünnen, dass sie in den homöopathischen Mitteln nachweisbar bleiben; oder in den Produktbezeichnungen jeglichen Hinweis auf die angeblichen Ausgangsstoffe unterlassen.

Die erste Option erscheint angesichts der in der Homöopathie mitunter genutzten Ausgangsstoffe – von Hundekot über Beton bis hin zu Dieselabgasen – für die Konsumenten vor einem gesundheitlichen Hintergrund und für die Apotheke vor einem schadenersatzrechtlichen Hintergrund nicht sehr einladend.

Die zweite Option schränkt die Werbemöglichkeiten der Apotheke stark ein. Denn für homöopathische Produkte ist jetzt schon die Werbung mit Informationen zu angeblichen Wirkungen und Anwendungsgebieten mangels Wirkungsnachweisen gesetzlich untersagt.

Urteil als Vorreiter für andere Länder

Das Urteil ist vom lauterkeitsrechtlichen Standpunkt aus absolut korrekt. Da das Lauterkeitsrecht in der EU großteils vereinheitlicht ist, gibt es keinen vernünftigen Grund, warum ein solches Urteil nicht auch in anderen Ländern oder vor anderen Gerichten erzielbar wäre. Es müssten sich nur entsprechende Kläger finden.

Hersteller und Vertreiber homöopathischer Mittel, die ihre Produkte weiterhin mit den Ausgangsstoffen kennzeichnen und bewerben, werden in Zukunft jedenfalls damit leben müssen, dass ihnen ein Gericht über Klage eines Mitbewerbers oder betroffenen Konsumenten diese irreführende und unlautere Praxis auch mittels einstweiliger Verfügung kurzfristig untersagt.

Was der Gesetzgeber tun könnte

Vielleicht kommt der Gesetzgeber dem jedoch zuvor und erlässt Verbote der Werbung und Kennzeichnung mit Ausgangsstoffen homöopathischer Produkte. Oder er geht gleich einen Schritt weiter, beseitigt den rechtlichen Sonderstatus von Homöopathika und stuft diese als Arzneimittel oder Nahrungs- bzw. Nahrungsergänzungsmittel ein, womit homöopathische Produkte dann denselben strengen Regeln unterworfen wären.

Das Frankfurter Urteil bietet dafür einen weiteren Handlungsanstoß. Denn wenn richtigerweise jeder Hinweis auf den angeblichen Ausgangsstoff unterbleiben muss, bleibt für die Bewerbung von homöopathischen Mitteln nicht mehr viel übrig. Zumindest insofern erfolgt eine juristische Angleichung an das Prinzip der Homöopathie: Denn auch vom angeblichen Ausgangsstoff bleibt ja am Ende des Tages rein gar nichts übrig. (Sascha Jung, 8.7.2021)
[close]
https://www.derstandard.de/story/2000128032793/ein-urteil-stellt-die-bewerbung-homoeopathischer-produkte-infrage
Staatsangehörigkeit ist da, wo auf dem Reisepass steht. Heimat ist da, wo der Wohnungsschlüssel passt. Alles andere wäre zu kompliziert.
 

Offline Sandmännchen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1263 am: 10. Juli 2021, 20:06:11 »
Mich wundert, dass sie überhaupt mit Ausgangsstoffen wie "Brechnuss" werben.

In Zukunft schreiben sie dann mit: "kann Spuren von Brechnuss enthalten"?
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1264 am: 10. Juli 2021, 21:19:41 »
Bei der sehr geschätzten GWUP / Die Skeptiker ist über das Urteil ebenfalls berichtet worden. Dort wird man den weiteren Gang der Dinge mit Interesse verfolgen.
Zum Weiterlesen: https://blog.gwup.net/2021/07/09/spektakulaeres-urteil-globuli-duerfen-nicht-mit-inhaltsstoffen-beworben-werden-die-gar-nicht-nachweisbar-sind/#comment-144115188075946843
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1265 am: 11. Juli 2021, 10:19:49 »
Eine Kennzeichnung "Die Ursubstanz enthielt Hunde♥♥♥ und wurde so lange verdünnt, dass der Stoff nicht mehr mit wissenschaftlich anerkannten Methoden nachweisbar ist. Es ist demnach anzunehmen, dass keine nennenswerten Anteile von Hunde♥♥♥ mehr enthalten sind." könnte dann gehen.

Bekanntermaßen will man mit Gleichem Gleiches heilen. Es muss also jemand Hunde♥♥♥ gegessen haben oder über jemanden berichtet haben, der Hunde♥♥♥ gegessen hat. Wie viele Zufuhrvorgänge reichen für eine Anerkennung? Wie ist das mit den unterschiedlichen Hunden, die anders gefüttert werden, klein oder groß sind? Ist das Hunde♥♥♥ aus kontrollierter Wildsammlung oder aus Hausproduktion?
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1266 am: 11. Juli 2021, 10:44:59 »
Und wer unter Klaustrophobie leidet, bekommt Zuckerkügelchen, die mit Wasser besprüht wurden, das mal mit Beton in Berührung kam.

Man muss sich ja wundern, welchen Blödsinn die Homöoabzocker sich da ausdenken und zusammenpanschen um Leuten das Geld aus der Tasche ziehen zu können.
Und besonders ärgerlich wird es, wenn Krankenkassen zwar keine Zuschüsse zu Brillen bezahlen oder Medikamente nicht bezahlen, weil deren Wirkung nicht erwiesen ist, aber gleichzeitig für Homöoquatsch was zuzahlen.
Meine AOK bsw. will nicht Kortison bezahlen, das mir wegen eines Hörsturzes von meinem HNO-Arzt vorgeschlagen wurde. Begründung: Es gibt keine ausrechenden Studien, die die Wirksamkeit von Kortison bei der Behandlung von Hörsturz belegen.

Das sehe ich ja ein.

Aber gleichzeitig zahlt die gleiche Krankenkasse bis zu 100% bei Homöoquatsch zu, dessen Wirksamkeit ebenfalls durch nichts erwiesen ist.

Ich find's nur noch zum Kotzen.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1267 am: 11. Juli 2021, 11:32:00 »
Ich empfehle Brechnuss D20.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1268 am: 11. Juli 2021, 11:32:45 »
Auf Kosten der Kasse!  ;D
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1269 am: 11. Juli 2021, 11:42:23 »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1270 am: 11. Juli 2021, 11:46:27 »
Ich verursache der Kasse derzeit mehr Kosten als ich einzahle, also bleib ich bei der Homöopathie-Kasse :P
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Offline Rabenaas

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1271 am: 11. Juli 2021, 11:57:28 »
Wenn die Kasse nur für Homöopathie zahlt, wirst du im Falle einer ernsthafter Erkrankung wohl nicht mehr viel länger kostenfaktor sein.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1272 am: 11. Juli 2021, 12:00:56 »
Tja, noch müssen sie den Rest auch zahlen :P

Aber welche Kassen finanzieren keinen Homöoquatsch? Bei meinen letzten Kassenwechseln war's jedesmal so, dass binnen Jahresfrist die neue mit der alten Kasse fusionierte.
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Offline Anmaron

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1273 am: 11. Juli 2021, 13:31:03 »
Die Verwaltungsapparate haben noch nicht die Aufklärung verstanden.
In Vielem sind Verwaltungsapparate eine Laufbahngeneration hinter den Neuerungen hintendrein.
Viele Kassen wollen damit Kunden fangen, denken aber scheuklappisch nicht daran, dass aus vielen Erstverschlimmerungen Notfälle werden, die man ambulant mit recht einfachen Mitteln hätte behandeln können, wenn früh genug nicht auf Einbildung gesetzt worden wäre.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1274 am: 11. Juli 2021, 15:44:11 »
@Reichskasper Adulf Titler:

Zur Hörsturztherapie lohnt sich ein Blick an die (allerdings inzwischen nicht mehr gültige) AWMF-Leitlinie:

Zitat
Deshalb wird empfohlen, als initiale Therapie des Hörsturzes höher dosierte Glukokortikosteroide einzusetzen. Die Glukokortikoid-Therapie sollte 3 Tage mit jeweils 250 mg Prednisolon oder einem anderen synthetischen Glukokortikosteroid mit äquivalenter Dosierung durchgeführt werden

Quelle: AWMF.org
« Letzte Änderung: 11. Juli 2021, 16:30:47 von Knallfrosch »
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