Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 145453 mal)

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1065 am: 23. Dezember 2020, 22:51:05 »
Behauptet die Kirche denn, dass es Gott gibt? Ich höre immer nur, dass man an ihn glauben soll. Was voraussetzt, dass seine Existenz unbewiesen ist.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1066 am: 23. Dezember 2020, 22:56:01 »
Zitat
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1067 am: 23. Dezember 2020, 23:09:15 »
Heißt es im Glaubensbekenntbis.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1068 am: 23. Dezember 2020, 23:09:47 »
So einfach ist es nicht. Nachweise für nicht direkt Beobachtbares gibt es in der Mathematik, aber nicht in der Medizin. Es gibt lediglich noch nicht widerlegte Hypothesen. Mitunter sind sie unter so vielen Umständen unwiderlegt geblieben und passen zu anderen Hypothesen stimmig zusammen, so dass sie allgemein anerkannt werden, aber ein strikter Nachweis ist das nicht. Und in der modernen Medizin ist kaum etwas so gut getestet, dass es allgemein anerkannt wäre.

Üblicherweise genügt es, wenn man in entsprechend sorgfältigen wiederholbaren Studien zeigt, dass der Nutzen den möglichen Schaden im Erwartungswert für jeden Kandidaten der Impfung erheblich übersteigt.

Das ist bei Impfungen aber schon schwer, denn der Impfling ist ja gesund und der unmittelbare individuelle gegenwärtige Nutzen ist Null. Es sei denn, man geht über das Individuum hinaus und berechnet die Folgen für die Population (was bezüglich der Menschenwürde problematisch ist) oder legt zugrunde, dass sich der Impfling mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit anstecken wird - was aber kaum eintritt, wenn der Rest der Bevölkerung geimpft wird, was es schwer macht, den Kreis der Impfkandidaten zu bestimmen. Nutzen und Risiken können ja über das Lebensalter stark variieren.
Speziell mit Granderwasser haben sich ja schon Untersuchungen beschäftigt und die Behauptungen Granders klar widerlegt. Also, wenn das nicht reicht, was reicht dann?
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1069 am: 23. Dezember 2020, 23:11:44 »
Laut der vorangegangenen Beiträge behauptet das Grander ja auch nicht mehr und der Vertrieb von Quatschprodukten ist zulässig.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1070 am: 23. Dezember 2020, 23:15:22 »
Heißt es im Glaubensbekenntnis.

Quelle? Ich kenne es nur aus dem "Vater unser".
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1071 am: 23. Dezember 2020, 23:26:07 »
Grander wird sich hüten, etwas zu behaupten, was man ihm widerlegen könnte. Aber er könnte sagen. "Die Merheit der von uns befragten Kunden ist sehr zufrieden." Dazu läst er sein Produkt zunächst auf einer von ihm unabhängigen Seite bewerten, aus den Antworten sucht er sich 10 raus und macht mit denen eine "Befragung". Das Ergebnis ist bei passender Kandidatenauswahl vorhersagbar positiv. Da ist nix gelogen, aber alles trotzdem geschwindelt, dass sich eigentlich die Balken biegen müssten.
Und das ist keineswegs selten, eher ist es Standard bei der Werbung für diverse Schönheitsmittelchen, deren Wirkung entweder gering oder schlicht nicht vorhanden ist. Oder nimm einen vom TÜV geprüften Heiratsvermittler, der sich die Bezahlung von Rechnungen mit einem Qualitätszertifikat bestätgen lässt. Da denkt dann der Kunde, der Laden müsse seriös sein, Pustekuchen.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1072 am: 23. Dezember 2020, 23:38:39 »
Off-Topic:
Heißt es im Glaubensbekenntnis.

Quelle? Ich kenne es nur aus dem "Vater unser".

Da hast Du freilich recht. Aber da ist ja nur von einem Papa die Rede, und der Text entspringt einer sehr veralteten patriarchalen Gesellschaftsordnung. Warum die vielen Gläubigen diesen Text heutzutage noch so toll finden, entzieht sich meiner Kenntnis. Von einem Gott ist da nirgends eine Rede. Es bestärkt jedenfalls ein striktes hierarchisches Denken, alleine Papa ist für das Wohl der Familie zuständig und ihm ist zu gehorchen.

Keine Ahnung, was das mit Religion zu tun hat, das ist eher machtpolitische Propaganda, die überhaupt nicht in die deutsche Gesellschaft passt.

Aber wir sind schon sehr OT.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1073 am: 24. Dezember 2020, 00:09:33 »
Off-Topic:
Natürlich wird Vater hier als Synonym für Gott benutzt. Aber lass uns wirklich aufhören, hier über Religion zu diskutieren. Ich hatte ja verstanden, was Du im Ausgangspost sagen wolltest.  :)
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1074 am: 24. Dezember 2020, 04:37:32 »
So einfach ist es nicht. Nachweise für nicht direkt Beobachtbares gibt es in der Mathematik, aber nicht in der Medizin. Es gibt lediglich noch nicht widerlegte Hypothesen
Aber daß ein Bier bekömmlich sein könnte, das darf nicht behauptet werden. In Deustchland zumindest. Das war angeblich mal ein unerlaubtes Gesundheitsversprechen.

Daß kein normaler Mensch auf die Idee käme, aus bekömmlich "macht Dich reich und schön und gesund" zu machen, das war vollkommen egal. Bekömmlich im Sinne von "kann man mal gut eines trinken, geht nicht gleich auf den Magen und Du hast morgen keinen Brummschädel" zu sagen ist strengstens verboten. Aber Verbrecher wie Grander oder die Homöopathen dürfen jeden Mist auf ihre Scharlatanerieprodukte schreiben, da kann man dann irgendwie doch nix machen.

Wahrscheinlich hätte die Brauerei statt "bekömmlich" auf ihr Bier schreiben müssen: "Naturarznei auf Basis von Hopfen und Gerstenmalz in alkoholischer Lösung. Kann die Stimmung verbessern. Rezeptfrei". Hätte vermutlich niemand gemeckert. Aber bekömmlich ... pfui, das geht gar nicht.

Das verstehe ich halt nicht. Und so sehr ich die Verbraucherschützer für ihre Arbeit schätze, aber manchmal schauen sie einfach zu krampfhaft in die falsche Richtung.

Wobei, Bier ist halt auch ein Lebensmittel, die Glaubuli sind es nicht. Kann schon sein, daß da andere Maßstäbe gelten.

Andererseits, Wasser ist auch ein Lebensmittel, und kein Unwichtiges. Wieso kann dann ein Grander irgendwas verkaufen, das das Wasser (angeblich) verändert, ohne daß dieses Gerät bis auf die letzte Schraube auseinandergenommen und getestet wird? Weil jeder weiß, daß es eh nicht funktioniert? Hmmm, das wäre dann schon irgendwie ... wie Granderwasser. Das hätte ein G'schmäckle.

Da wird einerseits an manchen Stellen reguliert bis zum Wahnwitz (eine Limonade die zu wenig(!) Zucker enthält, darf sich nicht Limonade nennen), und andererseits wird der größte, für jeden halbwegs unbestechlichen denkenden Menschen erkennbare Betrug durchgewunken und keinen interessiert es. Ich verstehe es halt einfach nicht.
« Letzte Änderung: 24. Dezember 2020, 04:44:50 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bißchen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1075 am: 24. Dezember 2020, 11:07:26 »
Wenn man das Netz befragt, so gibt es eine Menge "Heilpraktiker" die das Zeugs noch immer anpreisen. Man findet auch den Hersteller (der natürlich ein Covidi.ot ist) und einen neuen Hersteller, diesmal in der Schweiz.

Wie man sieht, es nutzt nichts da etwas zu untersagen, die "Erwachten" finden Mittel und Wege um (sich gegenseitig?) abzuzocken.
Spoiler

Nach 20 Jahren Vertrieb : Gericht verbietet Händler Verkauf von Sägemehlkeksen

    Aktualisiert am 21.12.2020-13:30

 20 Jahre lang hat ein Händler Sägemehlkekse hergestellt und vertrieben. Nun bleibt er auf den Keksen sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe verbietet den Verkauf – der Stoff werde nicht einmal in Tierfutter benutzt.

Ein Versandhändler aus Karlsruhe bleibt auf seinen Sägemehlkeksen sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Keksherstellers abgewiesen, nachdem ihm die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. „Die Kekse dürften nicht in Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignete Lebensmittel handle“, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit. Das vom Kläger verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter benutzt. (Az.: 3 K 2148/19)

Der Naturwarenhändler argumentierte, es handle sich um ein pflanzliches Produkt. Er verwende nur mikrobiologisch einwandfreies Holzmehl. Nicht-medizinische Verkaufsseiten im Internet preisen die feinen Holzreste an, da sie angeblich den Darm stärkten und alte Kotreste lösten. Auf der Webseite wird bei den Keksen mit weiteren Zutaten wie Dinkelmehl oder Rosinen auf das Verkaufsverbot hingewiesen.

Der Händler hatte die Sägemehlkekse etwa 20 Jahre lang hergestellt, vertrieben und auch Sägemehl als Zutat angegeben. 2004 war er nach Gerichtsangaben bereits an die Stadt herangetreten, die aber erst 2017 nach einer Probe der Backwaren den Verkauf untersagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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https://www.faz.net/aktuell/stil/essen-trinken/gericht-verbietet-haendler-verkauf-von-saegemehlkeksen-17113115.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Spoiler
Sie sollen den Darm stärken und alte Kotreste lösen. Damit preist ein Händler aus Karlsruhe jahrelang seine angeblich gesunden Kekse aus Sägemehl an und verkauft diese im Internet. Erst 20 Jahre später schreitet ein Gericht ein.

Ein Versandhändler aus Karlsruhe bleibt auf seinen Sägemehlkeksen sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Keksherstellers abgewiesen, nachdem ihm die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. "Die Kekse dürften nicht in Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignete Lebensmittel handle", teilte ein Sprecher des Gerichts mit.

Das vom Kläger verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter benutzt. Der Naturwarenhändler argumentierte, es handle sich um ein pflanzliches Produkt. Er verwende nur mikrobiologisch einwandfreies Holzmehl. Nicht-medizinische Verkaufsseiten im Internet preisen die feinen Holzreste an, da sie angeblich den Darm stärkten und alte Kotreste lösten. Auf der Webseite wird bei den Keksen mit weiteren Zutaten wie Dinkelmehl oder Rosinen auf das Verkaufsverbot hingewiesen.

Der Händler hatte die Sägemehlkekse etwa 20 Jahren hergestellt, vertrieben und auch Sägemehl als Zutat angegeben. 2004 war er nach Gerichtsangaben bereits an die Stadt herangetreten, die aber erst 2017 nach einer Probe der Backwaren den Verkauf untersagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, can/dpa
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https://www.n-tv.de/panorama/Gericht-verbietet-Saegemehlkekse-article22249397.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1076 am: 24. Dezember 2020, 11:37:03 »
Fahrlässiger Betrug ist straffrei, und dass Grander die Wahrheit kennt, lässt sich nicht nachweisen.

Korrekt, denn Grander ist 2012 von uns gegangen.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1077 am: 24. Dezember 2020, 11:58:19 »
Sozusagen hat der Betrüger nicht mal gewusst, was er da überhaupt macht. Der könnte von der AfD sein.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1078 am: 1. Januar 2021, 15:38:58 »
Der Name bzw. Name und Anschrift dieser "Ärtzin" kursieren immer wieder bei Tolzin-Hamer-Schwurbelmedizin-Anhängern und auch bei unseren Kunden.

Spoiler
Ärztin verabreichte Impfung mit homöopathischen Mitteln und fälschte Impfausweise
Sebastian Bertram   
Verfasst von Sebastian Bertram
Quellen ansehen

In Deutschland wurden bereits einige Zehntausend Menschen gegen COVID-19 geimpft, doch gibt es auch viele Impfgegner. Dies galt schon vor der Pandemie, beispielsweise in Bezug auf Masernimpfungen. Hier reichte die Sächsische Landesärztekammer nach eigenen Angaben nun einen Strafantrag gegen eine Ärztin ein, die gefälschte Impfausweise ausstellte. Die Medizinerin soll „homöopathisch geimpft” haben, statt Kindern eine Masernimpfung zu verabreichen.
Homöopathisches Mittel statt Masernschutzimpfung

Statt eine Impfung gegen Masern zu injizieren, soll eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Kindern ein „homöopathisches Mittel” verabreicht haben. Im Anschluss soll die Medizinerin eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben. Das teilte die Landesärztekammer Sachsen in Dresden mit.
Falsche Impfausweise ausgestellt um Kita-Besuch zu ermöglichen

„Die Ärztin füllt die ihr vorgelegten Impfausweise aus und weiß, dass die Eltern der nicht mit der Masernschutzimpfung geimpften Kinder diesen Impfausweis in Gemeinschaftseinrichtungen vorlegen, um die dortigen Entscheidungsträger zu täuschen und ohne Masernschutz zur Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung zu bewegen. Die Täuschung war offensichtlich erfolgreich, denn es wurden bereits Kinder auf diese Weise aufgenommen”, berichtet die Kammer. Der Nachweis einer Masernimpfung ist in Deutschland eine wesentliche Voraussetzung für den Besuch einer Kindertagesstätte.
Es drohen bis zu 3 Jahre Haft

Nach Ansicht der Sächsischen Landesärztekammer habe sich die Ärztin damit „des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB und der Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung gemäß §§ 271, 27 StGB strafbar gemacht.” Eine solche Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer betonte: „Für die Sächsische Landesärztekammer besteht ein hohes Interesse an der Verfolgung dieser Straftat, weil die Legitimation von Impfausweisen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ärzte auf dem Spiel stehen.”
Falsche Atteste und Gefälligkeiten in der Corona-Krise

Bereits seit Juli 2020 weist die Sächsische Landesärztekammer immer wieder darauf hin, dass Ärzte, die Atteste wider besseren Wissens oder gar aus Gefälligkeit ohne individuelle Untersuchung/Konsultation ausstellen, gegen § 25 der Berufsordnung verstoßen und sich unter Umständen auch wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar machen. Dieser Hinweis war die Folge mehrfach nachgwiesener falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht.

Ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin muss laut Ärztekammer „bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt verfahren und nach bestem Wissen seine ärztliche Überzeugung auszusprechen. Sogenannte Gefälligkeitsatteste ohne gesicherte ärztliche Diagnose werden nicht als berufsrechtsgemäß angesehen.”

Vor etwa zwei Wochen ging die Landesärztekammer außerdem gegen eine Ärztin aus dem Erzgebirge vor, die gegen die Corona-Maßnahmen auf Kundgebungen der sogenannten „Querdenker” in Erscheinung trat. Die Kammer stellte einen Strafantrag wegen Volksverhetzung.
Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachlitera
[close]
https://www.heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/aerztin-verabreichte-impfung-mit-homoeopathischen-mitteln-und-faelschte-impfausweise-20210101530303/

https://www.lr-online.de/nachrichten/sachsen/masernimpfung-saechsische-aerztin-wegen-gefaelschter-impfausweise-angezeigt-54128391.html

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Aerztekammer-zeigt-Aerztin-wegen-gefaelschter-Impfausweise-an-415918.html
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #1079 am: 1. Januar 2021, 16:18:40 »
Alternativ unterwegs in Sachsen:



Zitat
Sachsen Impfung Kriminalität
„Homöopathisch geimpft“: Sächsische Ärztin soll Impfausweise gefälscht haben

Eine sächsische Ärztin soll Impfausweise von Kindern gefälscht haben.
Statt einer Masernspritze soll sie eine „homöopathische Impfung“ verabreicht haben.
Die Sächsische Landesärztekammer hat die Medizinerin angezeigt.
Spoiler
30.12.2020, 20:49 Uhr

Dresden. Eine Ärztin aus Sachsen ist wegen gefälschter Impfausweise bei der Staatsanwaltschaft Dresden/Zweigstelle Pirna angezeigt worden. Wie die Sächsische Landesärztekammer am Dienstag in Dresden mitteilte, soll die Ärztin im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung nicht durchgeführt wurde. Stattdessen sei lediglich „homöopathisch ‚geimpft‘“ worden, hieß es. Der Vorwurf laute daher auf Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Die Ärztin habe die Impfausweise mit dem Wissen ausgefüllt, dass die Eltern diese in Gemeinschaftseinrichtungen vorlegen, um die dortigen Entscheidungsträger zu täuschen und ohne Masernschutz zur Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung zu bewegen. Die Täuschung sei offensichtlich erfolgreich gewesen, denn es seien bereits Kinder auf diese Weise aufgenommen worden, so die Ärztekammer.

Kindergärten den gefälschten Impfausweis vorgelegt
Nach Ansicht der Kammer hat sich die Ärztin damit strafbar gemacht. Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Kammerpräsident Erik Bodendieck betonte, es bestehe ein hohes Interesse an der Strafverfolgung, „weil die Legitimation von Impfausweisen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ärzte auf dem Spiel stehen“. Bereits seit Juli 2020 weise die Kammer immer wieder darauf hin, dass Ärzte, die Atteste wider besseren Wissens oder gar aus Gefälligkeit ohne individuelle Untersuchung ausstellen, gegen die Berufsordnung verstoßen.
[close]
https://www.rnd.de/panorama/homoopathisch-geimpft-sachsische-arztin-soll-impfausweise-gefalscht-haben-MGVKF4GMEUEKLUXQUPS5LIYS2U.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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