Autor Thema: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD  (Gelesen 34139 mal)

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Offline Finanzbeamter

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #75 am: 2. Oktober 2018, 17:19:03 »
Die BaFin verschickt jedenfalls eine Eingangsbestätigung und wird das ganze prüfen...
Jawoll das tut sie:

Zitat
Sehr geehrte(r) Hinweisgeber(in),

vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich werde die Angelegenheit prüfen.

Ich bitte bereits jetzt um Ihr Verständnis, dass ich Sie weder über das Ergebnis meiner Prüfung noch über mein weiteres Vorgehen informieren darf. Das Gesetz verpflichtet mich zur Verschwiegenheit.

Sollte ich noch Fragen haben, werde ich Sie über diesen Weg kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
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Jean Dark

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #76 am: 2. Oktober 2018, 17:47:53 »
Na so wie wir Fitzek kennen, ist er zwar der Verantwortliche für alle Angelegenheiten. Wenn es zu heiß wird, muss aber einer der Pudel den Kopf herhalten. Ich wette, das Postfach läuft auf einem Pudelnamen aus der dritten Reihe.

Aber Vertragspartner ist - siehe beigefügter Screen - der Sohn des Horstes und der Erika aus dem Hause F.tzek.
Zugehöriges PDF-Dokument gesichert, weil sicher eben sicher ist.


 
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Offline Wittenberger

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #77 am: 2. Oktober 2018, 18:42:39 »
Die BaFin verschickt jedenfalls eine Eingangsbestätigung und wird das ganze prüfen...
Jawoll das tut sie:
Zitat
Sehr geehrte(r) Hinweisgeber(in),

vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich werde die Angelegenheit prüfen.

Ich bitte bereits jetzt um Ihr Verständnis, dass ich Sie weder über das Ergebnis meiner Prüfung noch über mein weiteres Vorgehen informieren darf. Das Gesetz verpflichtet mich zur Verschwiegenheit.

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Die hatten sich den Tag der Deutschen Einheit aber auch anders vorgestellt ...
 
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dtx

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #78 am: 3. Oktober 2018, 20:48:15 »
Die Samarita Solidargemeinschaft hat es zumindest im Mai diesen Jahres hinbekommen, dass die Barmer sie als anderweitige Absicherung anerkennt und Versicherte entlässt:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95528/Barmer-laesst-Kundin-zu-Solidargemeinschaft-wechseln

In dem Artikel ist aber ausdrücklich nur von einer bestimmten Versicherten die Rede, die nach längerer Klagedauer von der Barmer „ausnahmsweise und als Einzelfall" entlassen wurde. Bei dieser einzelnen Versicherten ist es aber bisher geblieben.

Vorstellbar wäre, daß man das "versehentlich" bei einem notorischen Beitragsschuldner macht, denn an diesen Leuten hat keine Krankenkasse Freude. Spätestens wenn ein Krankenkassenangestellter auf dieses Vertragsdickicht "hereingefallen ist", wird Fatzke sich das Ganze im Verhältnis zu durchschnittlich beschlagenen Verbrauchern in die Haare schmieren können. Aber das wurde ja weiter oben schon geschrieben.

@Neubuerger  Interessante Logik. Empfehlung: Zahlungen bei der Pflichtversicherung einzustellen und auf Zeit spielen, obwohl die echten Krankenkassen trotzdem weiter im Versicherungsfall einspringen müssten. Das Konstrukt könnte man strenggenomnen ja auch als Beihilfe zum Versicherungsbetrug betrachten.

Dazu ein ganz klares "Jain". In § 16 Abs. 3a Satz 2 SGB V ist das Verfahren in dem Fall geregelt, daß ein Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung seine Beiträge schuldig bleibt. Und die Leistungen dieser "Ruheversicherung" sind nicht so üppig, daß man sich darauf bei etwas angeschlagener Gesundheit ausruhen möchte. Die Formel "Behandlung akuter Schmerzzustände" bedeutet beim Zahnarzt bspw. auch nicht mehr als eine Notversorgung. Alles andere zahlt man dann selbst.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #79 am: 3. Oktober 2018, 21:10:20 »
Und auch solange der Anspruch auf Leistungen ruht, ruht nicht der Anspruch der Krankenkasse auf den Beitrag.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Offline Pantotheus

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #80 am: 3. Oktober 2018, 21:39:10 »
Der Fall einer Versicherten, der die Barmer Ersatzkasse den Wechsel zur Samarita gestattete, liegt ein wenig besonders. Nach einem fast zehnjährigen Rechtsstreit und einer Satzungsänderung der Samarita, wonach nun ein klagbarer Anspruch auf Leistungen bestehe, ist es verständlich, dass die Barmer dem Wechsel zustimmte. Überdies scheint die Versicherte dem kleinen Kreis von Personen zuzugehören, die nach Gesetzeswortlaut nicht zwingend der Versicherungspflicht unterliegen.

Man kann den Fall somit nicht verallgemeinern. Und Fatzkes "Heilfürsorge" wird sicher keinen klagbaren Anspruch auf Leistungen einräumen. Zudem scheint mir auch fraglich, ob die "Deutsche Heilfürsorge" überhaupt Rechtspersönlichkeit besitzt: Sie wird als "Staatsbetrieb" des "Staatsvereins" verkauft. Nur kann ein Verein keine "Betriebe" ableiten, so wie ein echter Staat etwa Anstalten auslagern und mit Rechtspersönlichkeit versehen kann. Ein Verein müsste einen solchen Betrieb unter eigenem Namen führen oder z. B. als Stiftung gründen. Ein "Staatsverein" ist zudem ein Unding und ein Widerspruch in sich. Überdies wurde dem "Verein" die Eintragung wegen offensichtlicher Verfassungsfeindlichkeit verweigert. Somit besteht er wohl nur im Sinne einer GbR.
Hinzu kommt noch, dass die "Deutsche Heilfürsorge" ganz auf den "Obersten Souverän" als "Träger" abgestellt ist, dieser mehr oder minder einziges Organ mit Entscheidungsbefugnis darstellt usw., sodass sich fragt, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis mit einer wie auch immer rechtlich einzuordnenden "Deutschen Heilfürsorge" oder mit dem dieser scheinbar übergeordneten "Staatsverein" bzw. der tatsächlich vorhandenen GbR oder aber nur mit Peter Fitzek zustande gekommen sei. Angesichts dieses rechtlichen Drahtverhaus stellt sich zudem auch die Frage, ob Verträge im Rahmen der "Deutschen Heilfürsorge" ggf. nichtig wären, zumal sie augenscheinlich dazu dienen sollen, einen rechtswidrigen Zweck, nämlich die Vermeidung der gesetzlichen Versicherungspflicht, zu erreichen.
Da die KRD-Konstrukte undurchsichtig sind und mir genaue Informationen fehlen, lasse ich es bei diesen groben Ausführungen bewenden, da eine gründliche rechtliche Einschätzung nicht möglich ist. Es genügt, die grundsätzliche Problematik zu skizzieren.
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Müll Mann

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #81 am: 3. Oktober 2018, 22:02:23 »
Es reicht schon auf § 22 BGB zu verweisen, ein Verein dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeikt erst durch Verleihung.

 
die Frage, ob Verträge im Rahmen der "Deutschen Heilfürsorge" ggf. nichtig wären, zumal sie augenscheinlich dazu dienen sollen, einen rechtswidrigen Zweck,

Die Frage wurde bereits an AG und LG Dessau erörtert, der § 134 BGB erfordert ein zweiseitiges Verbotsgesetz, es muss also sowohl für Peter als auch für die "Versicherten" illegal sein, einen solchen Vertrag zu schließen. Nur zweiseitig verbotene Verträge sind nichtig. Bei dem hier vorliegenden einseitigen Fall muss zusätzlich noch geprüft werden, ob die Durchführung des Vertrages dem Verbotsgesetz zuwider laufen würde. Dies ist aber bei einer Krankenversicherung nicht der Fall, im Gegenteil, die Nichtigkeit würde dem "Versicherten" den Versicherungsschutz nehmen. Zweck der Regulierung und Beaufsichtigung des Versicherungsmarktes ist es aber nicht, den Anbieter von unerlaubten Versicherungsgeschäften von der Leistungspflicht zu befreien. Die Verträge wären aber anfechtbar nach § 123 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB (Täuschung) oder § 119 Abs. 2 BGB (Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft).
« Letzte Änderung: 3. Oktober 2018, 22:15:12 von Müll Mann »
 
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dtx

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #82 am: 3. Oktober 2018, 22:30:24 »
@Pantotheus
Ein Verein kann sich, eigene Rechtspersönlichkeit vorausgesetzt, durchaus auch wirtschaftlich betätigen. Der Klassiker für einen Verlust der Gemeinnützigkeit ist es, wenn steuerbegünstigte Mittel nicht von einem defizitären wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ferngehalten werden.
 

Offline dieda

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #83 am: 3. Oktober 2018, 22:39:45 »
Zweck der Regulierung und Beaufsichtigung des Versicherungsmarktes ist es aber nicht, den Anbieter von unerlaubten Versicherungsgeschäften von der Leistungspflicht zu befreien.

In der o.g. Empfehlung der Heilfürsorge für den Versicherungsnehmer steht sogar ausdrücklich: Zahlungen einstellen und alte Kasse klagen lassen. Im Falle Samarita waren das immerhin 10 Jahre.

Nachdem das unerlaubte Versicherungsgeschäft mit dem obersten Zopf vor dem LG Dessau schon mal ausgiebig durchdiskutiert wurde, er also nicht mehr den Paragraf 17 StGB ziehen kann, sehe nun den Paragraf 26 StGB winken.
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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #84 am: 3. Oktober 2018, 22:48:14 »
In der o.g. Empfehlung der Heilfürsorge für den Versicherungsnehmer steht sogar ausdrücklich: Zahlungen einstellen und alte Kasse klagen lassen.

Ist natürlich Blödsinn: Die Kasse wird nicht klagen (das hat sie nämlich nicht nötig), sondern mahnen, nach dem zweiten Monat das Ruhen der Versicherung feststellen und dann die Versichertenkarte zurückfordern. Um die rückständigen Beiträge kümmern sich bei den Primärkassen die eigenen Vollstreckungsabteilungen und bei den Ersatzkassen die Hauptzollämter.
 
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Offline dieda

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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #85 am: 3. Oktober 2018, 22:58:48 »
In der o.g. Empfehlung der Heilfürsorge für den Versicherungsnehmer steht sogar ausdrücklich: Zahlungen einstellen und alte Kasse klagen lassen.

Ist natürlich Blödsinn: Die Kasse wird nicht klagen (das hat sie nämlich nicht nötig), sondern mahnen, nach dem zweiten Monat das Ruhen der Versicherung feststellen und dann die Versichertenkarte zurückfordern. Um die rückständigen Beiträge kümmern sich bei den Primärkassen die eigenen Vollstreckungsabteilungen und bei den Ersatzkassen die Hauptzollämter.

Genau darauf wird es aber Fitzek hinauslaufen lassen wollen, selbst einige Beträge kassieren und der Kunde ist derweil so mit der alten Kasse "beschäftigt" und hinterher so "rasiert", dass er nicht mehr in der Lage ist, auch noch gegen Fitzek vorzugehen. Bis dahin ist der grandiose "Chef" der Heilfürsorge ohnehin wieder im Knast, die Kasse weg und damit natürlich das Geld. Und auf den kleinen Strafnachschlag kommt es ihm ja auch nicht mehr an...

Es wird immer dreister.
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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #86 am: 3. Oktober 2018, 23:27:53 »
Der Kunde dürfte aber auch schnell mitbekommen, dass seine "echte" Krankenkasse sich mit einem "Staatsverein" nicht zufrieden gibt.

Die Frage ist nun: wem glaubt er mehr? Einem Peter Fitzek, der nicht mal in der Lage ist, seinen erklärungsbedürftigen "Staatsverein" und dessen Aktivitäten vernünftig im Internet darzustellen? Früher haben sie's wenigstens noch hinbekommen, dass der Kunde sich anhand von Videos vor Ort ein ungefähres Bild machen konnte.

Die zweite Frage ist, ob ein normaler Kunde Lust hat, sich 10 Jahre lang mit seiner echten Krankenkasse zu duellieren, um bei einem vorbestraften Reichsbürger unterzuschlüpfen?


Zitat
der Kunde ist hinterher so "rasiert"
Wenn du dir die jüngeren Fotos des Fönigs ansiehst: nein
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2018, 00:34:54 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #87 am: 4. Oktober 2018, 06:59:47 »
Die zweite Frage ist, ob ein normaler Kunde Lust hat, sich 10 Jahre lang mit seiner echten Krankenkasse zu duellieren, um bei einem vorbestraften Reichsbürger unterzuschlüpfen?

Zumal sehr fragwürdig ist, ob sich das lohnt und die Vereinigung des Reichsbürgers in 10 Jahren überhaupt noch existiert, da deren Anführer einen Teil der Zeit hinter Gittern verbracht hat.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #88 am: 4. Oktober 2018, 09:23:46 »
Deswegen wird's Zeit, dass die Staatsanwaltschaft mal langsam gegen die ganzen Helfer aktiv wird. Fitzek steht als Gallionsfigure vorne, aber der Rest macht sich doch genauso strafbar.
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Re: Deutsche Heilfürsorge - Eine neue Krankenkasse fürs KRD
« Antwort #89 am: 4. Oktober 2018, 12:22:58 »
In der o.g. Empfehlung der Heilfürsorge für den Versicherungsnehmer steht sogar ausdrücklich: Zahlungen einstellen und alte Kasse klagen lassen.

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Aus Deppensicht ist das gerade kein Blödsinn. Im Einzelnen:
  • Kasse wird nicht klagen – Deppendenke: Traut sich nicht, weil wird eh verlieren!
  • Kasse wird mahnen – Deppendenke: Aus Gewohnheit ignoriert, weil, ist ja keine Klage
  • Kasse stellt Ruhen der Versicherung fest – Deppendenke: Klasse! Austritt aus der Kasse erfolgreich!
  • Kasse fordert Versichertenkarte zurück – Deppendenke: Super! Die wollte ich eh loswerden! Vertrag ist weg!
  • Vollstreckungsabteilung/Hauptzollamt meldet sich – Deppendenke: Kein Vertrag mehr => kein Geld!

Das Handeln des Deppen wäre ja sogar folgerichtig, wenn – wie der Depp glaubt – tatsächlich keine Versicherungspflicht mehr bei der echten Krankenkasse besteht. Genau das glaubt der Depp und genau das ist in der Realität einfach anders. Jede weitere, ganz normale Handlung der Kasse wird den Depp in seinem Irrglauben bestärken. Er wird sich also selbst weiter in die ♥♥♥ reiten und währenddessen Geld an Fitzefatze abdrücken. Und er wird auch keinen Grund haben, von Fitzefatze das Geld zurückzufordern, weil das ja der "ehrliche, richtige Vertrag" war. Nur vielleicht für den Fall, dass der Depp krank wird und mehr als eine DVD mit Hokuspokus-Phantastereien haben will, wird er sich von Fitzefatzes Betrugsmasche lösen – weil nämlich kein Geld zurückkommt. Aber selbst da zeigt die Erfahrung, dass Fitzefatze die Leute eine Weile einlullen kann. Die wenigsten dürften auch von vorn herein finanzstark genug sein, gegen Fitzefatze vorzugehen. In einem Zustand, der Leistungen einer Krankenkasse verlangt, dürfte das dann noch weniger der Fall sein.

Deswegen wird's Zeit, dass die Staatsanwaltschaft mal langsam gegen die ganzen Helfer aktiv wird. Fitzek steht als Gallionsfigure vorne, aber der Rest macht sich doch genauso strafbar.
Volle Zustimmung. Gerade den Königspudeln täte ein harter Aufschlag auf die Realität einer Zelle vielleicht ganz gut.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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