Kurz: Viel Wischiwaschi, aber eben kein konkreter, garantierter, unbedingter und klagbarer Anspruch.
Allerdings kann die Aussagen in den Unterlagen doch "böswillig" so deuten, dass Fatzke eine aufsichts- und bewilligungspflichtige Versicherung führt. Das nennt sich dann wohl "notorische Wirtschaftskriminalität".
Nachdem die
Fragen&Antwort Seite der DH wieder repariert ist, kann ich hier gleich noch zwei Punkte nachschieben, die zeigen, das die sich wie eine richtige Krankenkasse benehmen wollen:
Hier empfehlen sie, wenn die alte Krankenkasse bei einem Wechsel Probleme macht, die Zahlungen einzustellen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Hier würde ja erstmal die Krankenkasse die Kosten haben. Dummerweise wird die Rechnung am Ende aber dem säumigen Zahler präsentiert und Krankenkassen sind nicht schüchtern, Aussenstände eintreiben zu lassen.
Hier tun sie sogar so, als könnten sie niemanden einfach kündigen lassen, ohne das einen Nachweis der neuen Kasse hätten. Würde dieser fehlen, müssten die die Nichtversicherung der alten Kasse melden - da die "[...]Deutsche Heilfürsorge" ist kein Sprungbrett in einen rechtsfreien Raum im Bereich der Gesundheitsabsicherung.[...]" sei.
Ich denke, das man hier klar eine Täuschungsabsicht annehmen kann, selbst wenn der Leistungskatalog durch die Einschränkungen eigentlich keine allgemeine Krankenversicherung wäre.