Dem Namen nach gab es die "Deutsche Heilfürsorge" schon länger, als eigenständige Einrichtung trat sie bisher aber nicht in Erscheinung.
Wir finden hier wieder Fatzkes typisches "sowohl-als auch". Dabei haben wir doch bereits durchgekaut, dass man nicht aufsichtsfrei und zugleich eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" sein kann. Um von der Versicherungsaufsicht frei zu sein, darf man u. a. keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gewähren. Einen solchen Rechtsanspruch räumt die "Deutsche Heilfürsorge" aber nach den vorliegenden Unterlagen nicht ein.
Allerdings bedarf es eines unbedingten Rechtsanspruchs auf Leistungen, um als "anderweitige Absicherung" im Sinne der Pflichtversicherung anerkannt zu werden. Zudem müssen Leistungen mindestens im Umfang des Pflichtleistungskatalogs der öffentlichen Krankenkassen gewährt werden. Doch Fatzkes Leistungszusagen erscheinen erstens überaus wage und zweitens stehen die Leistungsausschlüsse im Widerspruch zum Leistungskatalog.
Der Gedanke, eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" anzubieten, die einem eigenen Modell folgt, ist ja nicht neu. Mit "Samarita Solidargemeinschaft" und "Artabana" gibt es in Deutschland ja schon seit Jahren zwei bekannte Versuche dieser Art. Diese scheinen jedenfalls mir deutlich ernsthafter und verantwortungsbewusster aufgezogen als Fatzkes bisherige Projekte, dennoch haben auch diese beiden Vorhaben seit Beginn ihres Bestehens dieselben grundsätzlichen Probleme wie Fatzkes "Gesundheitskasse" und "Deutsche Heilfürsorge".
Dazu gehören die nur bedingten Leistungszusagen bzw. ein fehlender Rechtsanspruch, eine vom Pflichtleistungskatalog abweichende Festlegung der zu gewährenden Leistungen und ebenfalls der Versuch, eine keiner Aufsicht unterstehende "Nicht-Versicherung" zu sein. Beide Vorhaben erzeugten bereits eine Reihe einschlägiger Urteile, die die genannten drei Punkte geklärt haben.
Es ist nun mal nicht so leicht, einen besseren Ansatz zu finden als den der Versicherung. Versicherungen beruhen auf einem recht einfach Grundsatz, nämlich auf der breiten Streuung des Risikos. Dabei gilt ganz schlicht: Je mehr Versicherte, desto geringer fällt das Risiko aus. Mit ein paar Hanseln zu kommen und zu glauben, man könne die bestehenden Versicherungen übertrumpfen, mutet daher recht naiv an.
Ins Kapitel "sowohl-als auch" gehört auch der "Staatsverein", überhaupt die ganze Schachtelkonstruktion von "Staatszugehörigkeit", Mitglied in der "Deutschen Heilfürsorge" usw. Auffällig ist auch, dass eine Einzelperson - der "oberste Souverän" - "Träger" der "Deutschen Heilfürsorge" sein soll. Am Ende läuft wieder alles auf Fatzke selbst hinaus.