Darf man eigentlich in Deutschland ein Fahrzeug auf öffentlichem Grund ohne gültiges Kennzeichen stehen lassen? (Vom "an den fraglichen Ort Fahren" wollen wir mal gar nicht anfangen.) In meiner Heimat wäre das ein Grund, das Fahrzeug gleich sicherzustellen.
Man darf zwar nicht, aber wir sind deutlich entspannter als ihr: Irgendwann bekommt das Ordnungsamt Wind, normalerweise durch "ungünstiger Nachbar hat angezeigt". Das Ordnungsamt kommt, dokumentiert alles inklusive Fahrgestellnummer und klebt einen runden, roten Aufkleber von etwa 15 Zentimetern auf die Windschutzscheibe, direkt vor das Sichtfeld des Fahrers. Sinngemäßer Text: "Du das mal wegräumen. Bitte bis ... Datum".
Dann passiert genau genommen nichts, gern auch mal drei Monate. Denn wenn das Ordnungsamt abschleppen lässt, bleibt die Kommunalverwaltung gern auf den Kosten sitzen. Das sind nicht nur die Abschleppkosten, sondern auch noch die Kosten der Entsorgung des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug nicht ausgerechnet einen Rettungsweg blockiert, bleibt es stehen. (Zu diesem Absatz ein Nachtrag, weil
@Gerntroll inzwischen schrieb: Das kommt natürlich auf die jeweilige Kreisverwaltung an. In Flächenlandkreisen ist es eher entspannt.)
Wenn - mal angenommen - die sieben Zwerge das Auto dann um die Ecke in die nächste Werkstatt schieben, ist dem Gesetz Genüge getan: Das Auto ist nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum. Und die Werkstatt garantiert, dass vom Auto keine Umweltgefahren ausgehen.
Spannend ist nun, wie die sieben Zwerge das schöne Auto da wieder abholen wollen. Man könnte eine Wiederzulassung des Autos anstreben. Amtsleiter ist da nun aber der Herr Z, Neuling in Sachen Reichsbürger ist er wahrlich nicht. Sein Amt ist hinreichend sensibilisiert. Der Weg scheint versperrt.
Man könnte das schöne Auto auch mit falschem Kennzeichen vom Hof fahren. Darin haben die sieben Zwerge ja Erfahrung. Nun kann die Polizei nicht überall sein. Aber ich hörte, dass dieser Behörde dieser interessante Fall zugetragen wurde.
Es bleibt spannend.