Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1441319 mal)

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Offline ArV

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8790 am: 23. Januar 2020, 13:54:35 »
Einstieg: lachender N.N. der die Hetzeroma 2.0 auf dem Weg zum Gericht fragt, ob sie schon aufgeregt ist. Es folgt die Zusammenfassung der Verhandlung und seine Bewertung des Urteils. Forderung der Staatsanwaltschaft: 2 Jahre u. 6 Monate ohne Bewährung, Anwalt: Freispruch, Urteil: 1 Jahr 6 Monate auf Bewährung + 2.000,- Strafzahlung + Gerichtskosten.

Das übliche Hohlgefasel vom "freiesten Land aller Zeiten auf diesem Boden." Wenn N.N. sich im Denken bzw. Nachplappern der Ausführungen des Anwaltes Nahrath versucht, kommt soetwas heraus: "Wenn der NS-Staat ein Unterdrückungsstaat war, in dem man eben nicht seine Meinungs äußern kann, dann müsste es im Gegenentwurf extrem frei zugehen. Angesicht des §130 und des Prozesses, der jetzt hier stattfand, kann man von Freiheit nicht wirklich sprechen. Was man dagegen sagen, fällt mir schwer da irgendetwas auszudenken." Was N.N. hier mangels verfassungsgeschichtlichem Wissen nicht in den Sinn kommt, ist die Tatsache, dass das Grundgesetz, im Gegensatz zur Weimarer Verfassung, über Instrumente verfügt, mit denen interveniert wird, wenn ein Recht, hier das Recht auf freie Meinungsäußerung, ungebührlich und zum Nachteil anderer verwendet wird. Es gibt eben, wie man in Art. 19 nachlesen kann, keine unbegrenzte, sondern eine größtmögliche Meinungsfreiheit, die sich aus ihren Einschränkungen ergibt.

Auftritt der Vorzeigeverwirrten mit ältlicher Hysterie: "Ich fasse es nicht, ich bin wirklich fassungslos, wie ungerecht es bei der politischen Justiz in der BRD zugeht. Ich habe niemandem irgendetwas getan, habe mein ganzes Leben fleissig gearbeitet, alles gemacht, was dieses System wollte und werde auf meine alten Tage dermaßen besudelt, entehrt, angeklagt, kriminalisiert [...] Die machen aus nichts, einen riesen Artikel und eine Riesenanklage, aus gar nichts!"

M.W. empört sich über die "enteigneten Computer," sie wurde "bestohlen um ihr ganzes Leben, ihr geistiges Eigentum." Und niemand denkt an die Kinder, Enkel und Urenkel und die Bienen, die sie beimkert.

Anwalt Nahrath meldet sich zu Wort und "lobt" das Verfahren, "rein äußerlich ist das Verfahren für mich in einer Weise geführt worden, wie ich es mir wünsche, sachlich. Ich habe soetwas in anderen Verfahren schon anders erlebt und bin deswegen, ich möchte nicht sagen, positiv überrascht, aber doch immerhin insofern überrascht, dass es sauber nach der Stpo abgelaufen ist." Natürlich kritisiert er die reine Existenz des §130, versteht aber gleichzeitig die Richter, die in ihrer "normativen Befangenheit" den §130 anwenden. Nach Nahrath ist "eine Verteidigung, eine Sachverteidigung ausgeschlossen" solange der §130 bestand hat. Es folgt die vorhersehbare Semantikkritik am Wort "leugnen," was auf die Angeklagte nicht angewendet werden kann, da "sie zu diesem historischen Geschehen, des landläufig als Holocaust bezeichneten Geschehen, gar nicht dabei" war. W.N. lässt es sich nehmen, sich als halben Märtyrer zu gerieren, da er als Anwalt in Wahrnehmung seiner anwaltlichen Pflichten Gefahr läuft, sich selber strafbar zu machen. "Und ob das mit dem allgemeinen Recht auf freie und umfängliche Verteidigung vereinbar ist, das wage ich doch zu bezweifeln."

Dass W.N. selbst reichlich tief im rechten Gedankensumpf steckengeblieben ist, macht er bei der Gelegenheit auch noch deutlich "Die Kritik, die der Richter äußerte, da hat er etwas missverstanden. Ich hatte im Zusammenhang mit Personen, die irgendwann einmal auch auf dieses Thema stoßen, häufig über andere Themen zur Frage des Holocaustes kommen, mit 9/11, oder mit der Mondlandung, oder chemtrails [...]."

Schnitt: M.W. quält ein Akkordeon und singt mit N.N. irgend Katzengejaul. In der reichlich ranzigen Bude von M.W. hängen überall Zettel an den Wänden mit Zitaten und Überresten von Nazi-Abreißkalendern, gruselig.

@ArV @Volksleerer

Machen wir es uns doch ein wenig einfacher. Gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist es strafbar, gewisse Inhalte der Öffentlichkeit durch Telemedien zugänglich zu machen. Was diese strafbaren Inhalte sind ergibt sich aus § 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a bis c StGB. In Frage käme hier lit c. Demnach ist es strafbar, die in § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB genannten Gruppen (nationale, rassische, religiöse oder durch ihre Herkunft bestimmt) in ihrer Menschenwürde anzugreifen, indem man sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Nicht jeder herabwürdigende oder beleidigende Äußerung ist dazu geeignet, einen Angriff auf die Menschenwürde darzustellen (Beispiel dazu siehe Müko/StGB § 130 Rn. 58). Einige der verlesenen Zitate kämen durchaus in Frage (nach meiner Ansicht zB Voltairé (ab 6:07), Kant (6:19)). Auf eine wörtliche Wiedergabe verzichte ich, um mich nicht selbst strafbar zu machen. Eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 2 StGB erfordert nicht, dass sich der Übermittler die Äußerungen zu Eigen macht (siehe Beisel, NJW 1995, 997, 999). Damit kann sich Nikki seine Fragen sonstwohin stecken, es reicht das Verlesen der Zitate und es spielt auch keine Rolle, ob diese echt sind oder nicht.

Einziger Nachteil des Abs. 2 ist der geringere Strafrahmen. Wer sich weiter an einer Strafbarkeit nach § 130 Abs. 1 StGB versuchen möchte, der sei auf das Urteil zum Buback-Nachruf (OLG Köln, Urteil vom 2. 4. 1979 - 3 Ss 24-26/79 = NJW 1979, 1562) verwiesen, welches feststellt, dass es ausreicht, dass für einen verständigen Leser zwischen den Zeilen zu erkennen ist, dass sich der Täter einen Gedanken zu eigen macht.

In der Literatur wird vertreten, dass es sich bereits um eine eigene Äußerung handelt, wenn fremde Texte einem unbekannten Personenkreis zugänglich gemacht werden (Hörnle, NStZ 2002, 113, 116).

Fazit: Eine Anzeige dürfte sich lohnen, eine Strafbarkeit nach § 130 Abs.2 StGB ist auf jeden Fall drin.



Chapeau! Da ich über keinerlei juristische Expertise verfüge, habe ich wohl ein wenig zu verquer und auf der in diesem Fall eher wenig relevaten sprachlichen Ebene gedacht. Danke für die Aufklärung!
« Letzte Änderung: 23. Januar 2020, 14:04:34 von ArV »
Hirsche nicht aufs Sofa!
 

Offline Volksleerer

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8791 am: 23. Januar 2020, 14:21:57 »
Das setzt m.E. aber voraus, dass das Publikum weiß, wie es die Chiffren verstehen muss bzw. wie diese gemeint sind und das ist keine allgemeine Leistung, schon gar nicht bei den Jugendlichen, die N.N. schlichtweg nicht kennen dürften, sondern nur möglich, wenn man mit dem Weltbild und der von N.N. verwendeten Terminologie vertraut ist.

Die Rechtsprechung stellt auf das sog. verständige (!) Durchschnittspublikum ab. Es geht also um die Klientel, die diese Videos schaut. Außerdem bin ich der Meinung, dass auch mit der Hundepfeife nicht vertraute, aber gebildete Menschen ohne weiteres erkennen können, dass er tatsächlich gerade keine Distanzierung beabsichtigt, sondern das genaue Gegenteil.
 

Offline Metamaterie

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8792 am: 24. Januar 2020, 13:45:10 »
Wenn man die Methode Volksblödi noch ein bischen weiter denkt, dann könnte er auch zugesandte Huldigungen zur Pädophilie, massivste Beleidigungen, Aufrufe zu Mord und Totschlag und der industriellen Vernichtung aller Nicht-Faschisten verlesen, um sich hinterher mit einem "Könnte es vielleicht sein, dass der Verfasser hier richtig liegt? Bekommt nicht jeder, was er verdient? "aus der Verantwortung zu stehlen.

Mit dem seriellen Verlesen des antisemetischen Unrats vermeintlicher oder echter Geistesgrößen hat er meines Erachtens auch schon diesbezüglich eine Grenze überschritten.

Böhmermann ist mit seinem Schmähgedicht über Erdogan nicht unähnlich verfahren, nicht mal die Freiheit der Satire hat ihn davor bewahrt, dass 18 von 24 Zeilen seines dummen "Gedichtes" verboten wurden.
Immerhin war er in der Auseinandersetzung nicht so ein feiger Schwächling wi der Volksblödi, sondern hat einen klaren Standpunkt bezogen.


Offline Schrohm Napoleon

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8793 am: 24. Januar 2020, 17:11:10 »
Das tschechische Konto hat den Bettler schon verlassen. Er ändert seine Taktik jetzt zum Tagesgeldkonto.  :D

Das neue Konto lautet:

IBAN: DE97501234000251924000
BIC: DOBADEF1XXX

https://t.me/Der_Volkslehrer/239


Zitat
VTB Bank (Europe) SE

Die VTB Bank (Europe) SE steht Unternehmen und Banken als kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Abwicklung von Geschäften in Russland und anderen Staaten weltweit beratend zur Seite.


So erreichen Sie uns

Eine Beschwerde kann bei der VTB Bank (Europe) SE in folgender Art & Weise eingereicht werden:

        Telefonisch: +49 (0) 69 2168 6868
        Online: [email protected]
        Persönlich: Direkt bei Ihrem Kundenbetreuer
        Schriftlich: VTB Bank (Europe) SE – Complaints Management
        Rüsterstraße 7-9; D-60325 Frankfurt am Main
« Letzte Änderung: 24. Januar 2020, 17:30:24 von Schrohm Napoleon »
"Die förmlich-respektvolle Höflichkeit schafft den nötigen Raum für inhaltliche Verachtung."
-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 

Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8794 am: 24. Januar 2020, 17:23:57 »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8795 am: 24. Januar 2020, 18:18:45 »
Das tschechische Konto hat den Bettler schon verlassen. Er ändert seine Taktik jetzt zum Tagesgeldkonto. 

;D
Beschwerde ist raus, die wird aber vor Montag wohl kaum bearbeitet werden. Ich kann mir sein Video bei Telegram dazu nicht ansehen, was sagt er da?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Gerichtsreporter

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8796 am: 24. Januar 2020, 18:40:56 »
Beschwerde ist raus,
Mal gucken, ob das bei einer Bank im russischen Staatsbesitz was bringt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8797 am: 24. Januar 2020, 18:45:23 »
Ebenfalls eine nette Mail geschrieben.
Ganz individuell -  Hinweis auf das jüdische Leben in Frankfurt, die Nazi-Verbrechen an Russen im letzten Krieg und die Rede von Steinmeier in Yad Vashem.
Für das "finanzielle Wohl" von Nikki kann man sich schon etwas Zeit nehmen  - wohlan ;).

Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8798 am: 24. Januar 2020, 18:52:53 »
Mal gucken, ob das bei einer Bank im russischen Staatsbesitz was bringt.

Da haben wir uns schon bei einigen ausländischen Banken gefragt, ob die das interessiert oder sie es einfach ignorieren werden. Bisher hat es keiner ignoriert, also warten wir es einfach mal ab :)
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8799 am: 24. Januar 2020, 18:55:19 »
Bisher hat es keiner ignoriert, also warten wir es einfach mal ab
Bisher war auch noch keine Bank dabei deren Eigentümer auch einen Propagandasender betreibt, der rechte Kaka verbreitet.
« Letzte Änderung: 24. Januar 2020, 19:02:31 von Gerichtsreporter »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8800 am: 24. Januar 2020, 19:13:27 »
Ich kann mir sein Video bei Telegram dazu nicht ansehen, was sagt er da?

NN steht auf einem Feld, im Hintergrund die Berge, die Sonne geht gerade unter.

Zitat
Hach, Leute, ist es nicht schön, wie die goldene Abendsonne ihren letzten Schein sendet? Tja, letzter Schein, ha, apropos, schneller als das Regiment Großdeutschlands in ein böhmisches Städtchen eingezogen ist, wurde mein tschechisches Konto wieder gekündigt.
Aber das ist mir egal, ich hab' ja noch ein weiteres Konto und weil heute Freitag ist und die aufrechten Bankvorsitzenden spätestens am Montag die denunzierende E-Mail lesen werden, habt ihr jetzt noch Zeit, den einen oder anderen Schein auf das Konto zu überweisen.
Ihr wisst ja, der Kampf für das Gute, wahre Schöne kostet Geld. Ohne das keine Demonstration, ohne das kein Tiger im Tank. Deswegen, haut in die Tasten und sorgt dafür, dass mein Kampf weitergehen kann. Ich kämpfe schließlich auch für eure Freiheit. Dankeschön, schönes Wochenende. Na dann, wohlan.


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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8801 am: 24. Januar 2020, 20:18:33 »
Wie schafft der es überhaupt immer wieder, ein Konto zu eröffnen?   :think:
Selbst für eine Prepaid-Daten-Karte muss man ein Video-Ident-Verfahren nutzen. Kreditkarte ist noch aufwendiger.
Der Volks-Nazi müsste doch langsam auf einer Black-Liste landen - zumindest müsste es bei der Schufa Einträge über mittlerweile Dutzende von gekündigten Konten geben. Und Banken legen ja auch großen Wert darauf, dass sie nicht mit solchen kleinen N***** in Verbindung gebracht werden.
Dass große Kunden nicht immer so einen tollen Ruf haben müssen, steht auf einen anderen Blatt.
Aber so etwas wie unser Patient macht doch nur Stress....
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8802 am: 24. Januar 2020, 21:11:51 »
Der Volks-Nazi müsste doch langsam auf einer Black-Liste landen - zumindest müsste es bei der Schufa Einträge über mittlerweile Dutzende von gekündigten Konten geben.
Die ganzen ausländischen Konten landen nicht bei der Schufa, die Geschäftkonten werden auch nicht unbedingt gemeldet. Bei der russischen Bank würde ich vermnuten, dass denen ein solventer Kunde ohne Auffäligkeiten eher suspekt wäre.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8803 am: 24. Januar 2020, 21:20:07 »
Den Banken wird wohl auch ziemlich schnell auffallen, dass der Buchungsaufwand in keinem Verhältnis zum Gewinn steht, den man mit dem Guthaben des Volksblödis erwarten darf. Plus den Trouble wegen eventueller Verstöße gegen das EU-Geldwäsche-Gesetz.

 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #8804 am: 24. Januar 2020, 21:30:33 »
angesichts der regen Reisetätigkeit des verkappten Nazis glaube ich nicht an geringe Geldbestände.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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