Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1441246 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7650 am: 18. Oktober 2019, 07:44:52 »
Selbst Rüdiger hat da mehr Niveau...

Nein. Der kennt das Wort auch nicht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7651 am: 18. Oktober 2019, 08:22:31 »
@Nikolai, reiss dich mal am Riemen, oder willst du lediglich als ein Nazitrottel in die Trophäenhalle des SSL eingehen?

Da ist er doch längst. Es ist nur noch nicht entschieden, zwischen welchen Nazitrotteln er endgültig eingeordnet wird.

Und was wirklich geil (entschuldige das Wort) an dem Zitat ist:
a) Es ist nicht von Brecht, Goethe, Nietzsche oder Adolf Hitler.
b) Es wurde meines Wissens nach in der BRD GmbH wohl von Petra Kelly (von den bösen Grünen) als ein verkürztes Zitat von Papst Leo bekannt gemacht, anlässlich des Ersteinsatzes von Atomwaffen seitens der NATO.

Genau. Es ist aus der Enzyklika "Sapientiae christianae" vom 10.01.1890 im Abschnitt "Der Gehorsam gegenüber den legitimen Gesetzen" und ist von Petra Kelly "säkularisiert worden. Im Originaltext geht es auch nur um die Nichtbefolgung von unrechten Gesetzen und die Achtung aller anderen. Aber da wissen unsere Nazis sicherlich nicht. Im Wortlaut:

Zitat von: Sapientiae christianae
Wenn aber die Gesetze des Staates mit dem göttlichen Recht in offenbarem Widerspruch stehen, wenn sie der Kirche Unrecht zufügen oder den religiösen Verpflichtungen widerstreiten oder die Autorität Jesu Christi in seinem Hohenpriester verletzen, dann ist Widerstand Pflicht und Gehorsam Frevel, und das selbst im Interesse des Staates, zu dessen Nachteil alles ausschlägt, was der Religion Abbruch tut. - Hieraus ergibt sich aber auch, mit welchem Unrecht diese Anschauung der Auflehnung beschuldigt wird, da man doch keiner staatlichen Obrigkeit und keinem Gesetzgeber den schuldigen Gehorsam verweigert, sondern nur jene Vorschriften unbeachtet lässt, zu deren Erlass es keine Gewalt gibt; denn da sie unter Verletzung des göttlichen Rechts erteilt wurden, sind sie ungerecht und eher alles andere als Gesetze.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline ArV

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7652 am: 18. Oktober 2019, 09:54:49 »
...und da ist es auch schon, das vorhersehbar widerliche Video zum Prozess in Hamburg. Eine hysterisch zusammengestümperte Stotterorgie -zumindest in den ersten 10 Minuten, mehr vertrage ich am frühen Morgen noch nicht, sorry- in der der VL offensichtlich immer wieder von einem hingehaltenen Zettel ablesen muss, weil er sich nicht einmal ein paar Basisfakten einprägen kann. Er wirkt mal wieder so, als er Opas Pervitin-Bestände geplündert, komplett auf 180. Wie gehabt bleibt auch dieses Video erfrischend unbelastend von jeglichem Wissen, etwa die Behauptung, dass Mord in der Nazizeit nicht strafbar gewesen sei und man Bruno D. deswegen nicht angklagen könne. Schon an dieser Stelle möchte ich dem VL z.B. den Prozess gegen Karl Otto Koch, Kommandant von Buchenwald, entgegenbrüllen. Dieser wurde von seinen SS-Kameraden u.a. wegen Mordes verurteilt und kurzerhand als Kugelfang an die Wand gestellt. Natürlich darf der Journalistenimitator nicht in den Verhandlungssaal, was schlicht daran liegt, dass er kein Journalist ist. Interessant ist, dass N.N. in Begleitung von zwei stramm gescheitelten Schmierlappen unterwegs ist. Kennt die jemand?

Edit: zwischendurch gibt es ein FAQ zu Sellner, Janich u.a., es sind mehr als zwei Lappen, die sich zusammen mit dem VL am Videoende nicht entblöden eine Art Ehrenspalier für den Krankenwagen für Bruno D. zu bilden und in bester Kastratenmanier ein Lied anstimmen.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2019, 10:37:02 von ArV »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7653 am: 18. Oktober 2019, 11:04:36 »
Ich habe nur Ausszüge gesehen, aber mal wieder ein typischer Nerling.

1. reichlich andere trollen

2. keine Ahnung vom Sachverhalt ( Der Name Oskar Gröning ist zwar bekannt, dass dieser allerdings zwischenzeitlich verstorben ist, nicht), da zu faul, sich anständig zu informieren.

3. reichlich mimimi ( böse Richterin, die ihn ja nicht in den Saal lässt)

Aber Nicki, Nickilein. Der militärische Gruss steht dir nicht zu. Dir nicht!
1. Du hast nie gedient!
2. Du und deine Mischpoke tragen zivil!
3. Der mutmassliche Täter war Mitglied der SS-Wachmannschaften, und somit kein Soldat!

Und dann die Ausführung. Mein Spiess von damals hätte irgendetwas gesagt wie

" Das ist keine grüssende Abteilung, sondern Eine dahergelaufene Affenbande, die sich gleichzeitig am Kopf kratzt! "

Somit Wieder ein typischer Nicki. In jeder Hinsicht eine schlechte Karrikatur, die daherkommt wie gewollt, aber nicht gekonnt.

Seine Feigheit zeigt sich auch mal wieder, kommt er doch diesmal mit mehr als nur seinem Kameramann. Bei Gegenwind verzieht sich unser Volksloser dann auch flott in die zweite Reihe.

Will man für dich bei Niveaulimbo eine Stange aufhängen, dann muss man schon nach Südafrika dafür.

https://de.wikipedia.org/wiki/Western_Deep_Levels
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7654 am: 18. Oktober 2019, 11:28:09 »
Boah ab 36:55 versinke ich vor Fremdscham im Boden. Der VL salutiert und stimmt ein Lied an, während der Angeklagte das Gericht verlässt.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7655 am: 18. Oktober 2019, 11:41:08 »
Wie gehabt bleibt auch dieses Video erfrischend unbelastend von jeglichem Wissen, etwa die Behauptung, dass Mord in der Nazizeit nicht strafbar gewesen sei


Da schauen wir doch mal ins Reichstrafgesetzbuch, wie es von 1941 bis 1945 (1953) gültig war:

Zitat
§ 211. (1) Der Mörder wird mit dem Tode bestraft.
(2) Mörder ist, wer
– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst niedrigen Beweggründen,
– heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
– um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Deshalb hatten ja auch Leute wie Herr Reichhart gut zu tun:
https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Reichhart


Uups ... hat Nikkilein wieder mal nicht nachgedacht ...?  ???
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline mork77

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7656 am: 18. Oktober 2019, 11:50:05 »
Nein, Nicki, meint, das das, was der Angeklagte da gemacht hat, damals ja nicht strafbar war. Also jetzt auch nicht.

Ich erkläre es dir am Paragrafen

§ 211. (1) Der Mörder wird mit dem Tode bestraft.
(2) Mörder ist, wer
– aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst niedrigen Beweggründen,
– heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
– um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Nickis Lesart: Da steht Menschen, und nicht Juden!
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7657 am: 18. Oktober 2019, 11:55:36 »
Nickis Lesart: Da steht Menschen, und nicht Juden!

Ah, natürlich! Ich Dummerle!

Gestern habe ich durch FB mehrmals (!) erfahren, die Richter hätten schon deshalb kein Recht, über Herrn Dey zu richten, weil sie ja damals noch nicht gelebt hätten.

Finde ich auch eine interessante Argumentation: Gerät so ein Volksheld unverschuldet in einen Verkehrsunfall und sein Auto erleidet Totalschaden, sagt ihm der Richter: "Wissen'S, Sie kriegen nix! Weil: ich war ja bei dem Unfall nicht dabei!"

Aber vermutlich ist das wieder mal ganz was anderes?


 :facepalm:
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7658 am: 18. Oktober 2019, 12:00:18 »
Treiben wir es mal in Nikkis Weltanschauung weiter:
Es liegen keine Gründe aus dem ersten Spiegelstrich vor, denn die Herbeiführung des Todes von Juden diente dem edlen Zweck der reinen Rasse.
Die Juden hatten doch selbst Schuld, wussten doch angeblich, was in den KZs auf sie zukam, also keine Heimtücke. Und Gas ist doch eigentlich human.
Ein andere Straftat wurde damit nicht ermöglicht oder gar verdeckt, denn es war ja alles organisiert, selbst wenn es stattgefunden hätte.

Jetzt suche ich mal den Kotz-Emoji (ein Smiley ist das ja nicht wirklich):  :puke:
"They’d never get here in time. It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
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Offline kairo

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7659 am: 18. Oktober 2019, 12:11:48 »
Nein, Nicki, meint, das das, was der Angeklagte da gemacht hat, damals ja nicht strafbar war. Also jetzt auch nicht.

Ich erkläre es dir am Paragrafen

§ 211. (1) Der Mörder wird mit dem Tode bestraft.
(2) Mörder ist, wer...
einen Menschen tötet.

Nickis Lesart: Da steht Menschen, und nicht Juden!

Nun wird uns ja aus berufenem Munde immer wieder verkündet, dass Urteile, Beschlüsse, Ladungen von Gerichten und auch Verwaltungsmaßnahmen von Behörden immer nur an Personen gerichtet sind, nie an Menschen. Aber die Massentötungen der Juden waren schließlich amtliche Maßnahmen, und daher wurden nur die Personen getötet. Ich weiß zwar nicht, wo die Menschen geblieben sind, aber §211 ist hier auf jeden Fall nicht anwendbar.

So würde ich das als Reichsfuzzi verstehen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7660 am: 18. Oktober 2019, 13:29:52 »
Was für ein kackblödes Geschwätz vom Volksretard. Er behauptet, man könne Menschen nicht verurteilen, wenn deren Handeln zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar sei (was im Prinzip in entsprechenden Systemen auch Kannibalismus, Pädophilie und Genozid nachträglich verfolgungsfrei machen würde). Gleichzeitig träumt er vom kommenden Nazi-Strafgericht, in dem diejenigen Richter und Unterstützer abgeurteilt und bestraft werden, die heute NS-Täter nach geltendem Recht aburteilen.
Wie kann man so blöd sein, diesen Widerspruch nicht zu sehen?
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2019, 13:51:47 von Metamaterie »
 
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7661 am: 18. Oktober 2019, 14:00:03 »
Was für ein kackblödes Geschwätz vom Volksretard.

Ja was erwartest du denn?

Er behauptet, man könne Menschen nicht verurteilen, wenn deren Handeln zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar sei (was im Prinzip in entsprechenden Systemen auch Kannibalismus, Pädophilie und Genozid nachträglich verfolgfrei machen würde).

Dem ist tatsächlich so - Art. 103 Abs. 2 GG.

Gleichzeitig träumt er vom kommenden Nazi-Strafgericht, in dem diejenigen Richter und Unterstützer abgeurteilt und bestraft werden, die heute NS-Täter nach geltendem Recht aburteilen.
Wie kann man so blöd sein, diesen Widerspruch nicht zu sehen?

Für ihn ist das doch kein Widerspruch: was schert ihn schon das Grundgesetz? Btw: im "3. Reich" wurden Strafgesetze mit Rückwirkung erlassen. Ein bekanntes Beispiel ist § 316 a StGB, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Gilt (mit einigen Änderungen) noch heute!


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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7662 am: 18. Oktober 2019, 14:05:20 »
Artikel 103 wird man kaum in Anspruch nehmen können, wenn man Beihilfe zur organisierten Menschenschlächterei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7663 am: 18. Oktober 2019, 14:16:12 »
Allerdings nicht: Mord war ja damals schon strafbar. Selbst die Nazis haben die Strafbarkeit für Morde an "Untermenschen" nicht abgeschafft, sondern ihre Verbrechen so gut es ging zu verheimlichen gesucht. Ging nur nicht besonders gut.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #7664 am: 18. Oktober 2019, 14:25:47 »
Zitat aus "Auschwitzprozesse" bei Wikipedia

Zitat
Im Jahr 2011 wurde mit dem Ukrainer John Demjanjuk erstmals ein nicht-deutscher SS-Gehilfe angeklagt. Durch diesen Sobibor-Prozess rückten auch das KZ Auschwitz, sowie die dortigen deutschen und österreichischen Täter, wieder stärker in die juristische Debatte.

Der Kölner Strafrechtler Cornelius Nestler, der bereits beim Demjanjuk-Prozess die Nebenkläger vertrat, tat dies auch beim Lüneburger Auschwitzprozess.[10] Nicht nur unmittelbare Täter, sondern auch Gehilfen konnten seit dem Demjanjuk-Prozess mit Erfolgsaussicht angeklagt werden. Der Nachweis der unmittelbaren Mitwirkung an einem Tötungsdelikt gilt bei Vernichtungslagern als nicht mehr notwendig, denn jede Mitwirkung – sei es unmittelbar bei der Zuweisung „an der Rampe“ oder bei der Tätigkeit in der Lagerverwaltung – trug zum reibungslosen Ablauf der organisatorisch gelenkten Tötungsmaschinerie bei und ist somit als Beihilfe i. S. v. § 27 StGB zu qualifizieren[11] Beispielsweise jeder SS-Mann in Auschwitz, egal ob SS-Koch oder SS-Buchhalter, trug eine Waffe und war angehalten, auf flüchtende KZ-Häftlinge ohne Warnung sofort zu schießen (Postenpflicht). Die SS-Drohkulisse im KZ Auschwitz unterstützte den Ablauf der gemeinschaftlichen, industriellen Vernichtung erheblich.

In diesem Zusammenhang ist auch dieser Prozess zu sehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__27.html

Zur Geschichte des Paragrafen habe ich das hier gefunden.

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/schild/nomos___25

Was die Morde unter dem Nationalsozialismus anging. Man brauchte es teilweise nicht zu verheimlichen. Die Rechtfertigung übernahmen Juristen. siehe "Röhmputsch"

http://delete129a.blogsport.de/images/CS_DerFuehrerschuetztdasRecht.pdf

Der Author dieser Kapitulation der Justiz vor der Barbarei: Carl Schmitt, immerhin Professor Doktor jur.

https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Schmitt

Die Paragrafen waren im dritten Reich weitgehend egal.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2019, 14:42:46 von mork77 »
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