Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1441155 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6285 am: 7. Juni 2019, 19:48:15 »
Weiß hier jemand, wieviel der Volksschuldner jetzt an Gerichts- und Anwaltskosten blechen muss? Der Streitwert ist ja deutlich höher als die sonst üblichen 3 Monatsgehälter.
Der Kostenrahmen dürfte bei zwei, vielleicht drei Monatsgehältern (brutto) in etwa anfangen. Für die erste Instanz.

Den "Presseausweis" hat er ja mehrfach unwissentlich strafrechtlich relevant benutzt.
Wenn er ihm in Chemnitz tatsächlich abgenommen wurde, so hätte er entweder noch ein zweites Exemplar gehabt, oder eben aus Kostengründen (und weil das so einfach ist) einen eigenen angefertigt.
Deshalb: bei ihm nach Utensilien zu Fälschung von Dokumenten zu suchen, spricht der zuständigen Staatsanwaltschaft doch ein gewisses Mass an Naivität zu.

Im konkreten Fall kann es doch nur um einen Vorwurf gegen den Aussteller des Dokuments gehen, der selbstverständlich seine Kundendaten nicht preisgigt.
Demenstprechend muss selbstverständlich der Nutzer der Fälscher sein.
Ich möchte daran erinnern, dass auch der Gebrauch einer gefälschten Urkunde zur "Täuschung im Rechtsverkehr" vom strafbaren Verhalten, das § 267 StGB (Urkundenfälschung) beschreibt, umfasst ist.

Auch der vom Obersturmbannleerer zitierte Tatvorwurf zielt eher auf den Gebrauch der "Totalfälschung" ab.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6286 am: 7. Juni 2019, 19:57:06 »
Oder irre ich mich da?
Das bleibt ein Geheimnis.


*Die HD Zwecks Auffindung des deliktischen Dokuments war imho ein juristischer overkill.
Den Presseausweis hält er selbst in die Kamera.
Prozssbeobachter bezeugen den Eklat um seine "Platzwahl".
« Letzte Änderung: 7. Juni 2019, 20:06:47 von Gregor Homolla »
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dtx

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6287 am: 7. Juni 2019, 19:59:20 »
... Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass irgendwo ein hübscher Aktenstapel mit den gesammelten Anzeigen für den Volksneonazi rumsteht, der spätestens dann abgearbeitet wird, wenn man den Platz im Regal für einen anderen Schwachmaten benötigt.

Nazilai könnte das beschleunigen, indem er etwas anstellt, für das der Hafftrichter ihn einlocht. Das ist schwierig, aber nicht völlig unmöglich.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6288 am: 7. Juni 2019, 20:11:11 »
Nazilai könnte das beschleunigen, indem er etwas anstellt, für das der Hafftrichter ihn einlocht. Das ist schwierig, aber nicht völlig unmöglich.
Dazu müsste er sich glaubhaft als Kommunist outen!
Funktioniert aber nicht, weil es zu viele Unrechte gibt, die ihn nicht wollen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6289 am: 7. Juni 2019, 20:19:23 »
Zum Streitwert, bzw. der dem Volksleerer jetzt entstehenden Gebühren/Zahlungsverpflichtungen. Das ist gar nicht so einfach.

Es gibt nämlich quasi 3 Streitwerte.

Zitat
Der Wert der Beschwer des Klägers durch dieses Urteil ist gemäß § 61 Absatz 1 ArbGG, 3 fortfolgende ZPO festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt hier in Höhe von jeweils drei Monatsbruttovergütungen des Klägers für dessen Unterliegen im Kündigungsrechtsstreit betreffend die außerordentliche Kündigung einschließlich der hieraus im Wege der Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung und andererseits hinsichtlich der ausdrücklich ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.

Für das Unterliegen mit dem Weiterbeschäftigungsbegehren tritt ein weiteres Monatsbruttoentgelt hinzu.

Das Unterliegen mit der Zahlungsforderung ist in Höhe der saldierten Hauptforderungen bewertet.

Insgesamt bleibt es aber wohl bei einem Streitwert von

Zitat
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Der Wert der Beschwer des Klägers wird festgesetzt auf 69.433,01 EUR.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6290 am: 7. Juni 2019, 20:28:03 »
In Lüneburg gab es mal einen PHK-keller, den ich jetzt mit PKH-keller verwäxel.
Nikolai, suche Dir gefälligst einen Keller, den niemand kennt!
« Letzte Änderung: 7. Juni 2019, 20:29:47 von Gregor Homolla »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6291 am: 7. Juni 2019, 20:41:05 »

Die Enttäuschung des ehemaligen Lehrers dass er nicht zu den "39 aufrechten Toitschen" gehört......

Unbezahlbar

https://youtu.be/BpuGbthgG6s?t=118
« Letzte Änderung: 7. Juni 2019, 21:07:03 von RaichskasperDavidFriedric »
Institut zur allgemeinen Verbesserung der Menschheit
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6292 am: 7. Juni 2019, 21:27:13 »
Wer die Gerichts- und Anwaltskosten ausrechnen will, einfach den Streitwert (knapp über 69 000 EUR) hier eingeben:

http://www.arbg-hamm.nrw.de/infos/kosten/rechner1/index.php

Hübsches Sümmchen, oder?
« Letzte Änderung: 7. Juni 2019, 21:46:45 von Volksleerer »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6293 am: 7. Juni 2019, 21:40:46 »
Der Streitwert geht gegen Null.
Wenn unterm Strich allerdings ingendwo Nervling steht, bekommt jedes Programm eine division by zero.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6294 am: 7. Juni 2019, 22:32:18 »
Zitat
Hübsches Sümmchen, oder?

Kein Problem für den Volkshampel, immerhin hat er noch 200 Millionen Volkssaftloswochen-Buttons die er problemlos beim beim nächstbesten Metalldieb mit osteuropäischem Migrationshintergrund einschmelzen lassen kann. Der darf nur nicht Silbermann heißen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6295 am: 7. Juni 2019, 23:07:31 »
Zitat
Hübsches Sümmchen, oder?

Kein Problem für den Volkshampel, immerhin hat er noch 200 Millionen Volkssaftloswochen-Buttons die er problemlos beim beim nächstbesten Metalldieb mit osteuropäischem Migrationshintergrund einschmelzen lassen kann. Der darf nur nicht Silbermann heißen.
Wieso denn nicht? Anhand des Namens wird der Antisemit Nerling ihn ja, da sind wir uns einig, zweifelsfrei als Juden identifizieren.

Aber das wird ihn nicht hindern, mit ihm Geschäfte zu machen! Einem Juden wertlosen Plunder in die Hand drücken und dafür Geld von ihm nehmen ist doch für einen Nazi kein Problem! Und der Obersturmbannleerer kann im Anschluss direkt ein Video machen und sämtliche seiner widerlichen Vorurteile hegen und pflegen. Win-Win.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6296 am: 7. Juni 2019, 23:32:12 »
Nervling wird offenbar auch von den Printmedien stärker beobachtet (oder die Journalisten lesen hier mit, dann wäre zumindest mal ein Hallo nett), der Tagesspiegel berichtet jedenfalls über die Durchsuchungsaktion: https://www.tagesspiegel.de/berlin/gefaelschte-presseausweise-razzia-bei-volkslehrer-nikolai-n-in-berlin/24437784.html

Zitat von: Tagesspiegel
Razzia bei „Volkslehrer“ Nikolai N. in Berlin

Er leugnet die Shoa, verbreitet Verschwörungstheorien. Nun durchsuchte die Polizei die Wohnung von Nikolai N. wegen Dokumentenfälschung. Alexander Fröhlich
Die Wohnung des selbsternannten "Volkslehrer" Nikolai N. wurde durchsucht.

Bereits am Donnerstag hat die Berliner Polizei die Wohnung des selbsternannten „Volkslehrers“ Nikolai N. durchsucht. Anlass ist ein vom Amtsgericht München erlassener Durchsuchungsbeschluss. In dem von der Staatsanwaltschaft München geführten Ermittlungsverfahren geht es um den Vorwurf der Dokumentenfälschung. Das bestätigte ein Sprecher der Polizei.

Wie N. selbst in einem im Internet veröffentlichen Video preisgab, wird wegen eines gefälschten Presseausweises ermittelt. Auslöser ist ein Prozess gegen die Geschwister Monika (59) und Alfred (63) Schaefer wegen Volksverhetzung – bei ihm in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Sie hatten ein Video veröffentlicht, in dem sie nach Überzeugung des Gerichts den Holocaust geleugnet, sich antisemitisch und rassistisch geäußert haben. Bei dem Prozess war auch N. anwesend. Dabei war die Behörden auf den Presseausweis des Volkslehrer aufmerksam geworden.

Über illegale Kanäle den Ausweis beschafft

N. soll sich wie andere Rechtsextremisten über illegale Kanäle einen Presseausweis besorgt haben. Beglaubigte Presseausweise werden von sechs Journalisten- und Verlagsverbänden ausgestellt - nach Prüfung der journalistischen Tätigkeit. Er berechtigt Journalisten, Auskunft von Behörden zu verlangen und Zugang zu geschützten Veranstaltungen zu bekommen.

Zunehmend sind aber auch Rechtsextreme mit Presseausweisen unterwegs und erschleichen sich unter dem Deckmantel der Pressefreiheit Zugang zu geschützten Bereichen. Dazu zählt auch das Filmen von Aktionen und Protesten gegen rechte Demonstrationen. In der rechtsextremen Szene wird dies als Anti-Antifa-Arbeit deklariert.
N. betrieb neben seinem Job als Lehrer ein Youtube-Kanal

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte bereits vor einer wachsenden Anzahl von Presseausweisen gewarnt, die von dubiosen Anbietern im Internet angeboten werden.

Der Tagesspiegel hatte im Januar 2018 die Aktivitäten von N. im Internet enthüllt. Er hatte neben seinem Job als Geschichtslehrer an einer Schule in Gesundbrunnen bei Youtube seinen Volkslehrer-Kanal betrieben. In dem Video leugnete er die Shoa und verbreitete antisemitische Verschwörungstheorien.

Infolge der Tagesspiegel-Recherchen wurde N. von der Schulverwaltung im Mai 2018 entlassen. Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die Entscheidung als rechtens. Seither tourt N. als Volkslehrer durch die Bundesrepublik und produziert weiter Videos - finanziert mit Spenden und mit dem mutmaßlich gefälschten Presseausweis.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6297 am: 7. Juni 2019, 23:41:01 »
sehr schön formuliert das Gericht:

Erst als sich die beiden Extrempositionen „außer Adolf Hitler hat es eigentlich keinen Nationalsozialisten gegeben“ und „die BRD ist ein faschistoides System“ ihre Anziehungskraft verloren hatten war Raum für ein konsensuales Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Auch die Wiedererlangung der Einheit Deutschlands beförderte ein Selbstbild von einem Staat, der nunmehr dasjenige erlangt habe, was es zu erlangen gelte. Außenpolitisch sind dies die Integration in die Europäische Gemeinschaft, die Multilateralität der völkerrechtlichen Beziehungen und die Integration in die Nato. Innenpolitisch sind es die Demokratie, die Gewaltenteilung, der Rechtsstaat und die Durchdringung auch der privatrechtlichen Beziehungen durch unverbrüchliche Grundrechte. Überformt wird beides durch das Bewusstsein von einer besonderen Verantwortung für den Erhalt der vorstehenden Werte in Kenntnis von dem mittlerweile genau ausgeleuchteten und historisch einmaligem Absturz von der hochentwickelten Zivilgesellschaft der Weimarer Republik in das technologisch wie verwaltungstechnisch höchst effiziente Menschenvernichtungssystem des Nationalsozialismus. Deutsch sein heißt heute, sich dieser Verantwortung zu stellen. Der deutsche Staat ist durch das Leitbild geprägt, stets in dem Bewusstsein zu handeln, was im deutschen Namen durch Deutsche (und ihre Helfer) anderen – darunter vielen Deutschen – angetan worden ist. Rassismus – auch in der Ausprägung des Antisemitismus – und die Leugnung deutscher Verbrechen im vorstehenden Sinne sind daher heutzutage Angriffe unmittelbar auf den Staat und sein Leitbild. Dies ist die Referenz, an dem die fehlende Loyalität des Klägers zur Bundesrepublik Deutschland zu messen ist.

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In seinem Urteil hält das Gericht dem Vollpfosten auch die Interviews mit den Holocausleugnern und Nazis Ittner, Haverbeck und Schäfer vor.

Dazu kann ich nur sagen: Wer in einen Schweinekoben steigt, der fängt selbst an nach Schweinescheixxe zu stinken. Herr Lehrer!
« Letzte Änderung: 7. Juni 2019, 23:52:25 von Reichskasper Adulf Titler »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6298 am: 8. Juni 2019, 00:05:00 »
Der Volksblödi wird wenig Freude an der Urteilsbegründung haben und nix kapieren. Da sind ja Nebensätze drin.

Der Tagesspiegel wird wohl eher von der Polizei informiert worden sein (sofern die Hausdurchsuchung nicht im reguären Polizeibericht auftaucht), immerhin war es ja eigentlich diese Zeitung, die den Volksdeppen ins Fadenkreuz genommen hat. Übrigens erst nach der von Nerling gestörten Diskussionsrunde mit Lea Rosh und Malte Lehming (Redakteur beim Tagespiegel) - Lehming hat als Journalist ansonsten zero Qualitäten und hat dann z.B in dem nachfolgenden Artikel über die Veranstaltung glatt unterschlagen, selbst ein Teilnehmer des Podiums gewesen zu sein. Ansonsten hängt der sein Fähnchen in jedes Windchen, nur vor Wahlen haut er im Sturzbach manipulative Merkel-Huldigungen raus.
Der sitzt halt da, wo die Volksnull gerne wäre.

« Letzte Änderung: 8. Juni 2019, 01:10:04 von Metamaterie »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6299 am: 8. Juni 2019, 01:12:58 »
oder die Journalisten lesen hier mit
dann wären sie besser informiert.
Der Artikel kann maxmal von einem Praktikanten sein.
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