Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1441144 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6105 am: 24. Mai 2019, 14:22:16 »
Die Holocaustleugnerin Sylvia Stolz ist verhaftet worden:
gefixt  ;D

Will sie noch die letzten Jahre von Ihrem Horst geistig mit ihm eine Zelle teilen?  ;D

Der Host ist ja inzwischen kompakter, dann "passt" er schon mit ihr auch in eine Einzelzelle.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6106 am: 24. Mai 2019, 14:42:45 »
Interessant und noch ganz neu. Dann wollen wir doch mal sehen, das die Bank sich nicht lange mit ihm rumplagen muss. Hinweis ist raus.
Gerade diese Bank scheint mir gut geeignet, mal etwas in den Fokus gerückt zu werden.
Kann natürlich Zufall sein, dass dieses kleine Familienunternehmen jungen aufstrebenden "Menschenrechtsaktivisten" wie Nervling gerne zur Seite steht.

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6107 am: 24. Mai 2019, 14:43:17 »
Die Kommentarfunktion unter dem Video ist gesperrt. Ist das normal, weil auch der Beitrag selbst nicht in D ohne Weiteres abrufbar ist oder sollte er tatsächlich vorsichtig geworden sein?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6108 am: 24. Mai 2019, 14:53:13 »
Die Kommentarfunktion unter dem Video ist gesperrt. Ist das normal, weil auch der Beitrag selbst nicht in D ohne Weiteres abrufbar ist oder sollte er tatsächlich vorsichtig geworden sein?

Da ist überhaupt nichts gesperrt, in den Kommentaren tobt sich wie immer der rechte Mob aus. Lad die Seite mal mit .ru statt .com neu.

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6109 am: 24. Mai 2019, 16:17:25 »
Mal sein Text mit ein paar Kommentaren:
Zitat von: Transkript Nazilai
[…] 18 Monate dafür, dass sie das freie Wort genutzt hat, sich dafür eingesetzt hat und es ausgesprochen hat.
Nun ja, man darf eben alles denken, aber nicht alles sagen. Interessanterweise sind gerade die, die schon mit dem Denken Probleme haben die, die meinen, sie müssten ihre Zerebralflatulenzen auch noch in Worte fassen … aber sich dann beschweren, wenn es Reaktionen zeitigt, die man selbst nicht so gut findet.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6110 am: 24. Mai 2019, 17:36:58 »
Ey Nervling guck mal. Das hängt in deiner Heimatstadt Lüneburg und niemand verrät dir wo genau:



Bitte ein Jammervideo machen und ordentlich rumopfern.  ;D

Herzlichst.
Arno

« Letzte Änderung: 24. Mai 2019, 17:44:29 von Arno »
„Die Forderung einer großen Mehrheit der Bürger dieser Vereinigten Staaten vorwegnehmend, ernenne ich, Joshua Norton, [...] mich selbst zum Kaiser dieser Vereinigten Staaten." 17.09.1859
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6111 am: 24. Mai 2019, 21:26:14 »
Das Video, wegen dem Sylvia Stolz rechtkräftig verurteilt wurde, ist bei YT immer noch zu sehen. Die Nazi-Tante hat schon seit Jahren Trouble mit dem Gesetz (inklusive 8 jährigem Berufsverbot als Rechtsanwältin), ich hoffe doch sehr, dass sich diese Verurteilung auch in einem finalen Berufsverbot niederschlägt.
Interessant an dem Video aus der AZK-Sektenhölle sind übrigens die Schwenks in das Publikum, erstaunlich viele junge Leute, darunter viel weiblich.

Das der Volkspfosten sich in seinem Karnevalskostüm ausgerechnet vor die JVA Plötzensee postiert, kann nur seiner Blödheit geschuldet sein - das ist ein reines Männergefängnis. Ein sattes Drittel der Inhaftierten sitzt dort übrigens auch nicht wegen "Menschenrechtsaktivismus" und "freier Meinungsäußerung" ein, sondern wegen Schwarzfahren.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6112 am: 24. Mai 2019, 21:33:57 »
Das der Volkspfosten sich in seinem Karnevalskostüm ausgerechnet vor die JVA Plötzensee postiert, kann nur seiner Blödheit geschuldet sein - das ist ein reines Männergefängnis. Ein sattes Drittel der Inhaftierten sitzt dort übrigens auch nicht wegen "Menschenrechtsaktivismus" und "freier Meinungsäußerung" ein, sondern wegen Schwarzfahren.

Vielleicht möchte er sich ja seine „hoffentlich demnächst temporäre Wohnbehausung“ schon einmal von außen ansehen...  >:D
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Wir sahen
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6113 am: 24. Mai 2019, 22:50:35 »
Das Arbeitsgericht hat jetz die Urteilsbegründung zu Volksnikkis Arbeitsgerichtsprozess vorgelegt, diese liegt dem Tagespiegel offensichtlich vor. Demnach sehen die Richter das Nazilai "die persönliche Eignung, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin zu sein" fehlen würde. Der ganze Bericht findet sich hier: https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-urteil-zum-volkslehrer-angriff-auf-die-verfassungsmaessige-ordnung/24380256.html oder unten:

Zitat von: Tagesspiegel
"Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung"

Im Verfahren um den selbsternannten "Volkslehrer" legt das Arbeitsgericht eine ambitionierte Urteilsbegründung vor.

Jetzt hat Nikolai N. schriftlich, was ihn bisher nur mündlich um seine Existenz im staatlichen Schuldienst gebracht hatte: Ihm fehle "die persönliche Eignung, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin zu sein", bescheinigten die Arbeitsrichter dem selbsternannten „Volkslehrer“ in ihrer 35-seitigen Urteilsbegründung, die dem Tagesspiegel vorliegt. Mit anderen Worten: Die vor einem Jahr ergangene außerordentliche Kündigung war demnach rechtens.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) nannte die am Freitag bekannt gewordene Urteilsbegründung sowie das Urteil "überzeugend". Das Gericht habe "sehr fundiert und genau herausgearbeitet, dass diese ehemalige Lehrkraft für den Schuldienst ungeeignet ist". Eine Lehrkraft, die in dieser Art und Weise auftritt und Positionen vertrete, "die überhaupt nicht mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind", habe in der Schule keinen Platz". Eine Berufung ist möglich.

Der Vorsitzende Richter der 60. Kammer, Arne Boyer, hebt in seinem Schriftsatz – ebenso wie in der mündlichen Urteilsbegründung vom Januar – vor allem darauf ab, dass der ehemalige Weddinger Grundschullehrer die deutsche Verfassung angreife: "Der Kläger legt es mit großem Engagement darauf an, die Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz und die Organe der Gewaltenteilung ... zu beschimpfen oder verächtlich zu machen", stellt das Gericht fest. Dieser Vorwurf mitsamt Beweisführung ziehen sich durch weite Passagen des Urteils.
"Die Verfassung verächtlich gemacht"

So zitiert das Gericht aus Nikolai N.s Filmchen "Recht und Wahrheit Magazinvorstellung" einen Text, den der Lehrer zur Melodie der Deutschlandhymne vorgetragen hatte, und sieht in den Zeilen das "hohe Potential an Verächtlichkeit für den deutschen Staat". Eingeleitet wird diese Passage des Urteils mit einem Abriss zur Geschichte des Grundgesetzes, wobei Boyer den Bogen von den "Eliten der früheren Bundesrepublik Deutschland" über die 68er-Bewegung und den Mauerfall bis heute schlägt.

Breiteren Raum nimmt auch die Beschäftigung mit einem Plakat ein, mit dem sich Nikolai N. laut Gericht am 8. Oktober 2016 am Alexanderplatz fotografieren ließ. Die Aufschrift lautete: "Frieden geht nicht ohne Wahrheit: 1. Islamistischer Terror ist eine Erfindung der westl. Geheimdienste. 2. Zionisten stecken hinter den Geheimdiensten. 3. Die Gesichte des Holocaust ist eine Geschichte voller Lügen" (Anm. Die Formulierung "Gesichte" befindet sich so im Urteilstext).

Der Richter zitiert Umberto Eco

"Was der Kläger hier propagiert, ist eine durch die Begriffe "Geheimdienste", "Zionisten" und "Holocaust" modernisierte Fassung des traditionellen Gleichklangs von "Unwahrheit, Verschwörung und Judentum", heißt es im Urteil. In der anschließenden Ausführung zitiert Boyer ausführlich eine Passage aus Umberto Ecos "Der Friedhof in Prag", in der es um den Hass auf Juden und die identitätsstiftende Eigenschaft des Hasses geht, um von da ausgehend zum "raison d'être" der Bundesrepublik Deutschland zu kommen, der darin bestehe, "sich allen Bestrebungen zu widersetzen, den sich zum Judentum bekennenden Menschen wieder zum ideellen Gesamtprügelknaben der Menschheit zu machen". Daher stelle, so Boyer, "jede Anspielung auf die immerwährende 'jüdische Weltverschwörung' einen unmittelbaren Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung unseres Staates dar".
Sein Anwalt spricht vom "unbescholtenen Bürger"

Sein Anwalt sagte am Freitag auf Anfrage, es sei schon bei der mündlichen Begründung aufgefallen, dass das Gericht "überwiegend politische Erwägungen" vorbringe. Ob sein Mandant innerhalb der vorgeschriebenen einmonatigen Frist in Berufung gehe, werde anhand des seit wenigen Tagen vorliegenden Schriftsatzes entschieden.

Der Anwalt betonte, dass es zwar "Hunderte Strafanzeigen" gegen N. gegeben habe bzw. gebe, aber er sei "niemals verurteilt worden" und mithin ein "unbescholtener Bürger", der zudem als Lehrer "extrem beliebt" gewesen sei. Bei den Aktivitäten auf Youtube handele es sich lediglich um das "Freizeitverhalten".

Auf Youtube nicht mehr abrufbar

Als „Volkslehrer“ hatte Nikolai N. mit Hilfe seines Youtube-Kanals Verschwörungstheorien verbreitet – und er unterrichtete an einer Grundschule in Mitte die Fächer Englisch, Musik und Sport. Nachdem der Tagesspiegel im Januar 2018 die Internet-Aktivitäten des Lehrers publik gemacht hatte, war er Anfang Mai von der Bildungsverwaltung zunächst fristlos und später noch ordentlich gekündigt worden. Die Filme auf seinem Kanal, der über 70.000 Abonnenten hat, sind nicht mehr abrufbar, wie im März bekannt wurde.

Nach dem mündlichen Urteil im Januar hatte Scheeres geäußert, sie freue sich, "dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist". Berliner Lehrkräfte hätten neben der Wissensvermittlung den Auftrag, junge Menschen zu mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen: "Personen, die nicht zu unserem Grundgesetz und Rechtsstaat stehen, die Holocaustleugnern eine Plattform geben, haben an der Berliner Schule nichts zu suchen", sagte Scheeres.

Auch Angestellte "zur Loyalität verpflichtet"

Zuvor hatte die Bildungsverwaltung N. vorgeworfen, in seinen rund 300 Videos teils volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen, die die Existenz der Bundesrepublik und ihrer Gesetze nicht anerkennen. Nach Angaben der Bildungsverwaltung hätten Schüler die Videos des "Volkslehrers" angesehen und kommentiert, daher hätten die Aktivitäten des Lehrers doch Auswirkungen auf den Unterricht. Auch angestellte Lehrer – und eben nicht nur Beamte – seien zur Loyalität verpflichtet.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6114 am: 24. Mai 2019, 22:58:04 »
 :clap: :clap: :clap:

Zitat
Der Anwalt betonte, dass es zwar "Hunderte Strafanzeigen" gegen N. gegeben habe bzw. gebe, aber er sei "niemals verurteilt worden" und mithin ein "unbescholtener Bürger"
« Letzte Änderung: 24. Mai 2019, 23:08:42 von Gregor Homolla »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6115 am: 24. Mai 2019, 23:55:23 »
Das er (noch) nicht verurteilt wurde, hat überhaupt nichts zu sagen. Die Berliner Polizei und vor allem die Justiz sind völlig überlastet, die kümmern sich verstärkt um die großen Fische. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass irgendwo ein hübscher Aktenstapel mit den gesammelten Anzeigen für den Volksneonazi rumsteht, der spätestens dann abgearbeitet wird, wenn man den Platz im Regal für einen anderen Schwachmaten benötigt.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6116 am: 25. Mai 2019, 01:34:33 »
Ein sattes Drittel der Inhaftierten sitzt dort übrigens auch nicht wegen "Menschenrechtsaktivismus" und "freier Meinungsäußerung" ein, sondern wegen Schwarzfahren.

Das ist Menschenrechtsaktivismus und sogar Freiheitskampf. Schließlich kämpfen sie doch mit Leib und Leben für der Deutschen liebstes Recht: "Freie Fahrt für freie Bürger".
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Offline theodoravontane

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6117 am: 25. Mai 2019, 02:23:08 »
Zitat
Der Anwalt betonte, dass es zwar "Hunderte Strafanzeigen" gegen N. gegeben habe bzw. gebe, aber er sei "niemals verurteilt worden" und mithin ein "unbescholtener Bürger"

Zitat
[…] aber er sei "niemals verurteilt worden" […]
Ja, leider. Bisher zumindest. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß ich auch mal einen - zumindest für mich positiven - Bescheid einer Behörde bekomme, wenn die sich endlich mal einig sind, wer denn jetzt zuständig ist. So schnell gebe ich unseren Rechtsstaat nicht auf. Für eine Aussage fahre ich sogar in die Provinz, selbst wenn es dann wieder so kommt, wie es kommt, wenn die deutsche Justiz ermittelt: Verjährt, vergessen, verloren. Man kann nicht mehr sicher sagen, was vor zehn Jahren war. Und beweisen kann man eh nichts mehr.

Immerhin die Haverbeck ist da ein leuchtendes Vorbild. Die ist mit ihrer Hetze alt genug geworden, damit sie auch endlich mal den Rechtsstaat kennen lernen darf. Da wünsche ich dem Neonazi Nerling fast schon freudig ein seeeehr langes Leben.

Das er (noch) nicht verurteilt wurde, hat überhaupt nichts zu sagen. Die Berliner Polizei und vor allem die Justiz sind völlig überlastet, die kümmern sich verstärkt um die großen Fische. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass irgendwo ein hübscher Aktenstapel mit den gesammelten Anzeigen für den Volksneonazi rumsteht, der spätestens dann abgearbeitet wird, wenn man den Platz im Regal für einen anderen Schwachmaten benötigt.
Naja, es hat insofern schon eine Bedeutung, daß manche (jede) "anonyme" Äußerung im Netz nach Jahren einfach nicht mehr dem tatsächlichen Urheber zugeordnet werden kann. Bei Nerling, da gebe ich Dir aber recht, ist das unwahrscheinlich, da er für seine Hetze seine dämliche Fresse ja freimütig in die Kamera hält. Allerdings ist dann immer noch die Frage, ob so eine kleine Volksverhetzung von 2019 im Jahr 2024 oder gar 2029 wirklich noch verfolgt wird. In meinen Augen eher nicht, denn wenn es fünf oder zehn Jahre lang nicht wichtig war, dann ist es auch nicht mehr wichtig, wenn schon wieder neue Aktenkilometer angefallen sind.
« Letzte Änderung: 25. Mai 2019, 02:36:48 von theodoravontane »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6118 am: 25. Mai 2019, 08:25:23 »
Als Betreiber des Video-Blogs "Der Volkslehrer", worüber Nerling nach eigenen Angaben seine Einkünfte generiert, könnte er im Sinne des Presserechts evtl. für die Kommentare verantwortlich gemacht werden, in denen u.a. der Holocaust geleugnet wird.

Aktuell z.B. der gestern Vormittag (Timestamp: 1558690908245) geschriebene Kommentar von "Horst Müller":
"@Der Nationalkonservative
Wo und wann genau sollen die üblichen 6 Millionen ermordet worden sein?
Die Holo-Mär ist von Anfang bis Ende erstunken und erlogen:
http://www.shopart.com/population.jpg"


https://www.youtube.com/watch?v=YyZ_MlzmkzQ&lc=UgyYMjH01-OvsnQAjpB4AaABAg
 
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Offline Gregor Homolla

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #6119 am: 25. Mai 2019, 09:03:15 »
Allerdings ist dann immer noch die Frage, ob so eine kleine Volksverhetzung von 2019 im Jahr 2024 oder gar 2029 wirklich noch verfolgt wird.

Das passenede Beispiel nennt Nazilai Nervling selbst.
Sylvia Stolz wurde erst 2018 für eine "kleine Volksverhetzung" aus dem Jahre 2012 rechtskräftig verurteilt.
Gut, sie war nicht "unbescholten", hatte ja schon 31/4 Jahre Vollpension.

Der VolXverdummer pflegt ja auch schon Kontakte zu dem "sehr guten Anwalt" Wolfram Nahrath, der Sylvia Stolz so erfolgreich vertrat.
 :facepalm:

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