Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1441093 mal)

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Offline Anti Reisdepp

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5340 am: 2. April 2019, 04:07:10 »
Ähm ihr habt das Video schon angesehen? Habt ihr mal auf die rechte Lampe (nicht der Volkslehrer) über der Tür geachtet? Da steht eine "18" drauf, links "19". Das wird wohl die Hausnummer sein. :whistle:
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5341 am: 2. April 2019, 08:18:49 »
Der Nazi-Leerer hat es sowieso mit braunen Symbolen. In einem seinen Video erzählt er auch, dass 14 seine Lieblingszahl sei.
Im Jahre 14 sei er "erwacht" und die Bedeutung der Zahl 14 in der braunen Szene ist ja bekannt (passt auch auf Deutsch).
Irgendwie finde ich ihn doch ekeliger als Rüdi (letzterer ist einfach zu hirnentleert um sich länger aufzuregen).
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5342 am: 2. April 2019, 08:44:24 »
Ja, es gibt die einzelnen Hausnummern im Tegeler Weg. 18 und 19 sind der Haupteingang, ein Stück links davon ist bspw. der Behinderteneingang, der hat - ich habe gerade nachgesehen - die Nr. 21.

Klar, theoretisch könnte es sein, dass er nicht nochmal in die Ladung geschaut hat und nur aufgrund der Eingänge vor Ort die Hausnummer angegeben hat - dann hätte er aber ja 18-19 schreiben müssen. Nee, er wählt die 18... ich glaube da an keinen Zufall. Es ist ja nicht das erste Mal das der Nörling Nazicodes verwendet.
Früher war "Internet for Porn". Heute scheint "Internet for rechte Verschwörungstheoretiker" zu sein. Ich will das Früher zurück...
 
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Offline califix

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5343 am: 2. April 2019, 11:26:23 »
Dem Volksspacko wird keine seriöse Bank der Welt ein solches Angebot für seine Wegelagerei anbieten.
Doch, unser Volxsturmbanngeleerter sammelt munter Spenden über folgende Bankverbindung: IBAN: PL 76 1160 2202 0000 0003 5018 9224 BIC (Swift): BIGBPLPW, und die Millenium-Bank scheint eine große Geschäftsbank zu sein. Das hat auch den Charme, dass ein hiesiges Finanzamt da nicht so genau hinschauen kann und falls doch irgendwelche Leistungen bezogen werden, eine Abfrage der Kontenstände kein Guthaben ergibt.

Mal eine saudumme Frage: ist der Bank eigentlich bekannt, was sie sich da für einen tollen Kunden eingefangen hat? Ausgerechnet ein Toitscher sammelt Geld mit Hilfe einer polnischen Bank um seine Nazi-Fantasien zu verbreiten?
Sowas dürfte bei den Nachbarn nicht gut ankommen. Und vielleicht interessiert es sogar hiesige Stellen?

 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5344 am: 2. April 2019, 11:31:05 »
Nerling auf dem Weg zur Bank stelle ich mir so vor

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5345 am: 2. April 2019, 11:32:47 »
Dem Volksspacko wird keine seriöse Bank der Welt ein solches Angebot für seine Wegelagerei anbieten.
Doch, unser Volxsturmbanngeleerter sammelt munter Spenden über folgende Bankverbindung: IBAN: PL 76 1160 2202 0000 0003 5018 9224 BIC (Swift): BIGBPLPW, und die Millenium-Bank scheint eine große Geschäftsbank zu sein. Das hat auch den Charme, dass ein hiesiges Finanzamt da nicht so genau hinschauen kann und falls doch irgendwelche Leistungen bezogen werden, eine Abfrage der Kontenstände kein Guthaben ergibt.

Mal eine saudumme Frage: ist der Bank eigentlich bekannt, was sie sich da für einen tollen Kunden eingefangen hat? Ausgerechnet ein Toitscher sammelt Geld mit Hilfe einer polnischen Bank um seine Nazi-Fantasien zu verbreiten?
Sowas dürfte bei den Nachbarn nicht gut ankommen. Und vielleicht interessiert es sogar hiesige Stellen?

Genau auch mein Gedanke. Habe schon überlegt, ob man mal irgendwelche Verbände  Angehöriger polnischer Nazi-Opfer anschreibt (dann wohl in Englisch).
Aber ich denke, es gibt auch hier in Deutschland eine jüdische Verbände, die den Nazi-Looser im Focus haben.
Wenn da jemand Adressen hat - Wohlan!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5346 am: 2. April 2019, 11:32:53 »
Mal eine saudumme Frage: ist der Bank eigentlich bekannt, was sie sich da für einen tollen Kunden eingefangen hat? Ausgerechnet ein Toitscher sammelt Geld mit Hilfe einer polnischen Bank um seine Nazi-Fantasien zu verbreiten?
Sowas dürfte bei den Nachbarn nicht gut ankommen. Und vielleicht interessiert es sogar hiesige Stellen?

Das interessiert die Bank überhaupt nicht. Die sind in rechten Kreisen, wo deutsche Banken reihenweise Konten kündigen, sehr beliebt. Es gab sowohl bei Nazilai als auch bei Rüdi mehr als einen Versuch, die Bank zur Kündigung zu bewegen. :whistle:
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5347 am: 2. April 2019, 11:42:34 »
Hat die Hetz-Hexe nicht auch ein Konto bei einer polnischen Band wo die erbettelten Spenden rauf sollen?  :think:
Den Bankern in Polen scheint vor gar nichts fies zu sein....
Aber es muss doch Abkommen zur Vermeidung von Steuerhinterziehung in der EU geben - soweit ich weiß gehört Polen noch dazu.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5348 am: 2. April 2019, 12:54:25 »
...
Aber es muss doch Abkommen zur Vermeidung von Steuerhinterziehung in der EU geben - ...

Fitze und seine Pudel wickeln ihre Geschäfte seit geraumer Zeit über polnische Konten ab. Die damaligen Begehren des Abwicklers, Einblick in diese zu erhalten, prallten von der polnischen Seite komplett ab. Bei der Auslegung von Übereinkünften zur Vermeidung von Steuerhinterziehung scheint es gewaltige regionale Unterschiede in der EU zu geben. Schon das von den Pudeln mit dem polnischen Ableger der ING-DiBa gepflegte Modell, Konten mit Online-Zugriff sowie EC- bzw. Kreditkarten zur Nutzung von Abhebungen im Ausland, ist für Ausländer, so meine Erfahrung, bspw. in Schweden selbst mit schwedischem Zweitwohnsitz nicht möglich.

« Letzte Änderung: 2. April 2019, 13:03:33 von Autsch ! »
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5349 am: 2. April 2019, 13:49:12 »
Ich habe mir heute das Verfahren des Leerers vor dem LG Berlin angesehen, hier ein kleiner Prozessbericht:

Auf der anderen Straßenseite gegenüber des Haupteingangs stand ein Fahrzeug der Polizei, offenbar rein vorsorglich wegen der Aufforderung des Leerers an seine Fans, den Verhandlungstermin zu besuchen. Etwas erstaunt war ich, dass es vor dem Eingang so leer war, es fanden auch keine Eingangskontrollen statt, das hat mich noch mehr erstaunt.

Als ich beim Verhandlungssaal ankam, wurde mir auch klar warum:  die Sicherheitskontrolle wurde von drei Justizwachtmeistern direkt am Saaleingang durchgeführt (das habe ich hier in Berlin noch nicht erlebt, normalerweise erfolgen die - wenn es welche gibt -  immer am Haupteingang). Es war bereits kurz vor 11 Uhr und es hatte sich eine kleine Besuchertraube vor dem Saal gebildet, ich bin dann schnell durchgeschlüpft und habe noch einen Sitzplatz ergattern können. Insgesamt waren schätzungsweise 30 Besucher da, die teilweise stehen mussten. Einer kam mir von den Tanzveranstaltungen bekannt vor, ein weiterer Typ aus dem rechtsextremen Spektrum, ich versuche da noch mal herauszufinden, wer das ist.

Der beklagte Nörling mit seinem Anwalt Geisler war bereits anwesend, der Kläger mit seinem Anwalt kam erst zum Verhandlungsbeginn, als der Vorsitzende nebst den beisitzenden Richterinnen bereits da war. Außerdem waren neben den Justizwachtmeistern vor der Tür auch drei weitere im Saal.

Am Anfang wurde RA Geisler zunächst noch ein Schriftsatz des Klägers überreicht, der erst gestern bei Gericht eingegangen ist, Geisler hat daraufhin vorsorglich Erklärungsfrist beantragt. RA Geisler hat dem Gericht und dem Klägervertreter anschließend  selbst noch eine Anlage mit einer E-Mail zu einem seiner Schriftsätze nachgereicht.

Dann hat das Gericht den Sachstand zusammengefasst und seine vorläufige Rechtsauffassung dargelegt:
Der Kläger hat diverse Banken des Leerers angeschrieben und Kontosperrungen bewirkt, woraufhin der Leerer am 24.05.2018 das streitgegenständliche Video auf Youtube veröffentlicht hat. In diesem Video hat der Leerer unter Nennung des Klägernamens von dessen Kontosperrung berichtet, was der Vorsitzende als unproblematisch ansah, er konnte auch verstehen, dass so eine Kontosperrung ärgerlich ist. Dann hat der Leerer in dem Video aber einen Zeitungsausschnitt mit Bild über einen Jom Kippur-Brauch gezeigt, in dem ein Huhn hochgehalten wird, der – soweit hatte sich das Gericht erkundigt – veraltet ist und kaum noch praktiziert wird. Die auf dem Bild abgebildeten orthodoxen Juden bezeichnete der Leerer mit Bezug auf den Kläger als Schwarzmänner, die sich ja reinwaschen könnten, damit das Hemd wieder weiß wird. Wegen dieses Video wurde auf Antrag des Klägers eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erlassen, das hier ist nun das Hauptsacheverfahren.

Das Video sah das Gericht weiterhin nicht mehr als von der Meinungsfreiheit gedeckt an, da hier kein Bezug mehr zur Kontosperrung bestand, die ja eigentlich Anlass für das Video war. Die Äußerung, er könne sich ja reinwaschen, lässt die Vermutung zu, der Kläger sei irgendwie schmutzig. Es ging dem Leerer nach Auffassung des Gerichts insoweit nur darum, den Kläger wegen seiner religiösen und ethnischen Herkunft verächtlich zu machen, so dass das Video eine Schmähkritik darstellt. Wegen des fehlenden Kontextes zur Kontosperrung war das dem Gericht zufolge aus Sicht des Leerers auch so beabsichtigt. Soweit der Leerer habe vortragen lassen, es habe sich um Satire gehandelt, vermochte das Gericht nicht erkennen, was daran Satire sei.

Zunächst durfte daraufhin der Anwalt des Leerers Stellung nehmen. Natürlich war er nicht der Auffassung, dass das Video eine Schmähkritik darstellt, sondern nur eine Meinungsäußerung. Er wies zudem daraufhin, dass das Video des Leerers ja nicht grundlos erstellt wurde, sondern der Kläger ihn in den E-Mails an die Banken als Nazi und Antisemit bezeichnet hatte. Es war mithin der Kläger, der diesen Kontakt mit dem Leerer hergestellt, der darauf nur reagiert habe.

Als nächstes zitierte RA Geisler dann aus der E-Mail des Klägers, die Geisler als Anhang erst heute nachgereicht hatte. In dieser E-Mail bezeichnet der Kläger den Nörling unter anderem als hasszerfressen und als Nazi. Außerdem habe ihn dieser als Nervling und Leerer bezeichnet und damit verächtlich gemacht. Auch diese E-Mail – sowie noch weitere, die bereits früher bei Gericht eingereicht worden waren – müsse man berücksichtigen.

Dann (oder etwas später, bin mir gerade nicht ganz sicher) ging es noch darum, dass der Kläger in einem seiner Schriftsätze darauf hingewiesen hatte, dass der Leerer inzwischen auch vom Verfassungsschutz als Rechtsextremer geführt wird. RA Geisler ließ sich dahingehend ein, dass – und das fand ich schon eine steile These – hierfür das Kündigungsschutzverfahren ursächlich sei. Offenbar ist der Leerer tatsächlich in Berufung gegangen, das erstinstanzliche Urteil ist RA Geisler zufolge noch nicht rechtskräftig. Es sei mithin vom Land Berlin politisch gewollt, den Leerer in die rechtsextreme und antisemitische Ecke zu stellen, um auch sicher die Kündigung durch zu bekommen. Es handelt sich hierbei mithin nur um Einzelmeinungen der zuständigen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die insoweit jedweder Grundlage entbehren. Wow… mir wäre ein derartiger Vortrag peinlich gewesen, aber ich hatte auch nicht das Gefühl, dass das Gericht derartig kruden Thesen auch nur im Ansatz folgen würde.

Das Gericht meinte, es müsse diese E-Mail noch prüfen, in dem Termin werde man sich auf die Schnelle darauf nicht abschließend einlassen können. Allerdings ließ das Gericht erkennen, dass es hier wohl eher von einer Meinungsäußerung und keiner Schmähkritik ausging. Da gab es im Publikum dann doch ein leichtes Raunen und unterdrücktes Lachen, worauf hin der Richter aufforderte, die Verhandlung nicht zu kommentieren. Außerdem fügte der Vorsitzende an, dass es dem Leerer ja frei stehe, selbst wegen der E-Mails im Unterlassungswege gegen den Kläger vorzugehen. Man würde das dann prüfen. ^^

Der Klägervertreter musste zur Rechtsauffassung des Gerichts ja nicht weiter Stellung nehmen, sondern hat – natürlich – nur dargelegt, dass diese von ihm geteilt wird. Er wies außerdem darauf hin, dass in dem Verfahren allein auf das Datum 24.05.2018 abzustellen ist, als der Leerer das Video veröffentlichte. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur die Kontosperrung und den Mailverkehr zwischen dem Kläger und der Bank. Die Mail, aus der RA Geisler vorgelesen hatte, war hingegen deutlich späteren Datums und bereits nach dem Video geschrieben worden. Außerdem seien es auch nur Meinungsäußerungen gewesen (vielleicht gab es auch hier das Raunen des Publikums und den Ordnungsruf, bin mir nicht ganz sicher).

Die Parteien haben dann ihre Anträge gestellt und der Antrag auf Erklärungsfrist von RA Geisler wurde noch aufgenommen, eine Entscheidung wurde am Schluss der Sitzung nach Beratung des Gerichts in Aussicht gestellt. Das ganze hat ca. eine halbe Stunde gedauert.

Der Kläger und sein Anwalt sind dann los. In der Regel ist diese Entscheidung aber auch nur ein Beschluss über den Verkündungstermin, da zu warten lohnt nicht.

Es ist jedenfalls davon auszugehen, dass die Unterlassungsklage erfolgreich sein wird. Das Recht auf Gegenschlag, das der Anwalt des Leerers anhand der E-Mails begründen wollte, dürfte völlig ins Leere gehen, wenn diese erst nach dem Video geschrieben wurden. Wie ich https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4953.msg225438#msg225438 hier schon mal geschrieben habe, kommt es halt nicht auf spätere Ereignisse an, sondern allein auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Videos. Außerdem besteht ja schon ein kleiner Unterschied, ob ich jemanden per Mail oder öffentlich auf Youtube beschimpfe. Ansonsten sah das Gericht das Video auch weder als Satire an noch als Meinungsäußerung, sondern als Schmähkritik. Irgendwann im Laufe der Verhandlung hatte der Vorsitzende auch darauf hingewiesen, dass die Einschätzung des Gerichts der stetigen Rechtsprechung auch des BVerfG und des EuGH entspricht.

Als Streitwert wurde, wenn ich mich nicht verhört habe, im Übrigen 10.000,00 € genannt. Inklusive vorgerichtlicher Anwaltsgebühren, die wohl auch streitgegenständlich waren, kommen wir damit auf Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 4.546,12 €. Außerdem kann der Klägervertreter noch Fahrtkosten, Tage- und das Abwesenheitsgeld festsetzen lassen, auch der Kläger kann seine Reiskosten einreichen (ich hoffe, die vergessen das nicht ;) ). Wenn man dann noch die Kosten der einstweiligen Verfügung sowie das Ordnungsgeld und das damit verbundene Verfahren hinzurechnet, war das für den Leerer ein teurer Spaß… da werden seine Getreuen aber reichlich spenden müssen.

Der Leerer hat während der Verhandlung keinen Mucks von sich gegeben, sondern sich alles nur mit einem Gesichtsausdruck, der nach meinem Empfinden irgendwo zwischen Arroganz und Verachtung anzusiedeln war, angehört. Ich nehme an, dass er anschließend vor dem Gericht noch eine Show abgezogen hat, vielleicht hätte man da noch einen Schnaps abgreifen können. Da war ich aber schon weg…

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5350 am: 2. April 2019, 14:02:04 »
Also steht der Volksleerer sozusagen auf seinem Bahnsteig 9 3/4 und wartet auf den Toitschexpress heim ins Reich?  :facepalm:
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5351 am: 2. April 2019, 14:02:34 »
Als Streitwert wurde, wenn ich mich nicht verhört habe, im Übrigen 10.000,00 € genannt. Inklusive vorgerichtlicher Anwaltsgebühren, die wohl auch streitgegenständlich waren, kommen wir damit auf Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 4.546,12 €. Außerdem kann der Klägervertreter noch Fahrtkosten, Tage- und das Abwesenheitsgeld festsetzen lassen, auch der Kläger kann seine Reiskosten einreichen (ich hoffe, die vergessen das nicht ;) ). Wenn man dann noch die Kosten der einstweiligen Verfügung sowie das Ordnungsgeld und das damit verbundene Verfahren hinzurechnet, war das für den Leerer ein teurer Spaß… da werden seine Getreuen aber reichlich spenden müssen.

Hahaha, das sind ja sehr schöne Nachrichten. Demnächst bleibt dann weniger Geld für weite Reisen übrig... :dance: :dance: :dance: :dance: :dance:
Vielen Dank für diesen Bericht, schön, das wir uns nicht nur auf Nervlings Darstellung verlassen müssen. Mal sehen, wie die ausfällt, aber ich höre grosses Mimimi kommen, verbunden mit "es gibt keine freie Meinungsäußerung und keinen Rechtsstaat" und "er war ja schon vorher verurteilt" sowie "es ist alles links-grün gesteuert".
Und natürlich:

Der Leerer hat während der Verhandlung keinen Mucks von sich gegeben, sondern sich alles nur mit einem Gesichtsausdruck, der nach meinem Empfinden irgendwo zwischen Arroganz und Verachtung anzusiedeln war, angehört. Ich nehme an, dass er anschließend vor dem Gericht noch eine Show abgezogen hat, vielleicht hätte man da noch einen Schnaps abgreifen können. Da war ich aber schon weg…

Das wird diesmal aber wirklich allerbilligster Schnaps sein müssen, sonst wird das zu teuer. Und: Was hätte er noch sagen sollen?
« Letzte Änderung: 2. April 2019, 14:10:30 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5352 am: 2. April 2019, 14:06:49 »
(...)
Der Leerer hat während der Verhandlung keinen Mucks von sich gegeben, sondern sich alles nur mit einem Gesichtsausdruck, der nach meinem Empfinden irgendwo zwischen Arroganz und Verachtung anzusiedeln war, angehört. Ich nehme an, dass er anschließend vor dem Gericht noch eine Show abgezogen hat, vielleicht hätte man da noch einen Schnaps abgreifen können. Da war ich aber schon weg…

Also der Punkt, dass Nikolai hier still war war ja absehbar - als ob Nikolai den Mut hätte dort den matrixartigen Kampf gegen Schwarzmann zu führen - wie es das jüngste Titelbild des Ankündigungsvideos vermuten lässt.
Das neue Titelbild ist durchaus sehenswert, denn es gibt hier mMn* nochmals etwas Einblick in die Wahnwelt des Vollversagers.

Ich bin jedenfalls neugierig wie der kleine Nikolai darüber "berichten" wird.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5353 am: 2. April 2019, 14:19:06 »
 :thumb:

Wie wär´s denn erstmal damit?
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #5354 am: 2. April 2019, 14:48:14 »
Und wieder mal ein voller Erfolg unserer Klientel!  :clap:

Etwas unsanfte Begegnung mit der Realität, oder Nicki?
« Letzte Änderung: 2. April 2019, 14:50:17 von mork77 »
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