Zumal neure Videos höchstens für die Frage einer möglichen Wiedereinstellung wichtig wären und nicht für die Frage, ob die Kündigung 2018 gerechtfertigt war.
Dazu ergänze ich: Selbst wenn eine Kündigung zum Zeitpunkt, als sie ausgesprochen war, nicht gerechtfertigt sein mochte, stellt sich eben auch die Frage des Anspruchs auf Wiedereinstellung. Genau für diese Frage sind auch alle neueren, selbst die neusten Filmchen durchaus von Interesse, ebenso wie die sonstige Gebarung, die Nikolang an den Tag legt. Ich gehe davon aus, dass schon das, was im vergangenen Jahr zusammengekommen ist, dazu ausreicht, den Wiedereinstellungsanspruch zu verneinen.
Im Übrigen geht es nicht nur um die arbeitsvertragsrechtliche Seite der Angelegenheit, sondern auch um die strafrechtliche. Da sind inzwischen auch etliche 130er und 86er zusammengekommen. Einschlägige Verurteilungen sind dringend wünschbar, zumal diese auch den eben erwähnten Wiedereinstellungsanspruch durchaus negativ beeinflussen. Davon abgesehen: Holocaustleugnung, Antisemitismus, Hetze gegen Andersdenkende, Geschichtsrevisionismus usw. sollte man nie dulden.