Nachtrag: Londoner Statut
https://www.legal-tools.org/doc/844f64/pdf/https://www.legal-tools.org/doc/64ffdd/pdf/Die vom Leeren zitierten Artikel lauten im englischen Original
Article 19. The Tribunal shall not be bound by technical rules of evidence. It shall adopt and apply to the greatest possible extent expeditious and nontechnical procedure, and shall admit any evidence which it deems to be of probative value.
Article 21. The Tribunal shall not require proof of facts of common knowledge but shall take judicial notice thereof. It shall also take judicial notice of official governmental documents and reports of the United Nations, including the acts and documents of the committees set up in the various allied countries for the investigation of war crimes, and of records and findings of military or other Tribunals of any of the United Nations.
Klingt im Original irgendwie etwas anders als in der vom Leeren zitierten Übersetzung, mal davon abgesehen, dass Artikel 21 nur unvollständig wiedergegeben wird, vermutlich bewusst.
Teil IV lässt der Leere natürlich mal wieder aussen vor.
IV. FAIR TRIAL FOR DEFENDANTS
Article 16. In order to ensure fair trial for the Defendants, the following procedure shall be followed:
(a) The Indictment shall include full particulars specifying in detail the charges against the Defendants. A copy of the Indictment and of all the documents lodged with the Indictment, translated into a language which he understands, shall be furnished to the Defendant at reasonable time before the Trial.
(b) During any preliminary examination or trial of a Defendant he will have the right to give any explanation relevant to the charges made against him.
(c) A preliminary examination of a Defendant and his Trial shall be conducted in, or translated into, a language which the Defendant understands.
(d) A Defendant shall have the right to conduct his own defense before the Tribunal or to have the assistance of Counsel.
(e) A Defendant shall have the right through himself or through his Counsel to present evidence at the Trial in support of his defense, and to cross-examine any witness called by the Prosecution.
Aber so ist das mit selektiver Wahrnehmung.
Zur Studie der FU Berlin
http://www.vha.fu-berlin.de/news/news103.htmlhttps://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/21625/Naegel_Kahle_universitaere_Lehre_ueber_Holocaust_Deutschland.pdf?sequence=7&isAllowed=yzum Schluss redet er Wieder über die olle Kamelle 4 Millionen Tote in Auschwitz. Nein, du infantiler Internettroll, die Zahl von 1 Million beruht NICHT auf neuen Erkenntnissen. Die Zahlen waren schon 1953 bekannt.
Bis zur Entfernung der Gedenktafeln Anfang 1990 hielt die Auschwitz-Gedenkstätte an der Opferzahl von 2,8–4 Millionen fest. Diese Zahl stammt ursprünglich von der 1945 eingesetzten polnischen und sowjetischen Untersuchungskommission. Diese hatte anhand der Aussagen der Häftlinge die Betriebsdauer der Krematorien bestimmt und mit der jeweiligen maximalen Leistungsfähigkeit der Krematorien angesetzt. Die dabei ermittelte Opferzahl von 5 Millionen wurde um 20 % reduziert, da die Kommission davon ausging, dass 20 % der Betriebszeit für Wartungsarbeiten an den Krematorien benötigt würde.
Der oberste Volksgerichtshof in Polen hat diese Zahl nicht vorbehaltlos übernommen. Im Prozess gegen den Kommandanten von Auschwitz Rudolf Höß wurde festgestellt, dass Höß für den Tod von mindestens 2,8 Millionen Opfern verantwortlich ist. Das Gericht erachtete die Zahl von drei bis vier Millionen lediglich als sehr wahrscheinlich. In der Literatur hat der Richter Jan Sehn für die Verbreitung der Zahl vier Millionen durch seine Abhandlung „Das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz“ (einer Darstellung des während der Untersuchung durch Jan Sehn zusammengetragenen Beweismateriales) gesorgt.
Der Forschungskurator des Staatsmuseums Auschwitz, Wacław Długoborski, erklärte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. September 1998:
„Bis 1989 galt in Osteuropa ein Verbot, die Zahl von vier Millionen Getöteten anzuzweifeln; in der Gedenkstätte von Auschwitz drohte man Angestellten, die an der Richtigkeit der Schätzung zweifelten, mit Disziplinarverfahren.“
Einer der ersten westlichen Historiker, der die 4-Millionen-Zahl der sowjetischen Untersuchungskommission in Zweifel zog, war der englische Historiker Gerald Reitlinger. Bereits 1953 gab er die Opferzahlen von Auschwitz mit rund einer Million an.
„…Die Welt ist gegen derartige ‚Schätzungen‘ misstrauisch geworden und die runde Ziffer von 4 Millionen kann einer ernsthaften Prüfung nicht standhalten. Unglücklicherweise hat die sowjetische Arithmetik die Tatsache verschleiert, dass nicht viel weniger als eine Million Menschen in Auschwitz, seinen Gaskammern und Lagern umkamen.“
Der englische Historiker Gerald Reitlinger hat in seiner 1953 publizierten Studie The Final Solution geschrieben, dass insgesamt 4,2 bis 4,7 Millionen Juden ermordet wurden. Reitlinger beziffert die nach Auschwitz deportierten Juden mit weniger als eine Million (851.000). Er gibt die in den Gaskammern von Auschwitz getöteten Menschen (Juden und andere) mit 550.000–600.000 an und die im Lager Gestorbenen mit 300.000.
https://de.wikipedia.org/wiki/Opferzahlen_der_Konzentrationslager_Auschwitz