Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1440960 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3345 am: 21. November 2018, 11:08:00 »
die Sütterlin-Tafel an der Wand

Herrschaft! Wir haben doch bereits geklärt, daß das kein Sütterlin ist, sondern die Deutsche Schrift oder Kurrentschrift!

Sütterlin wurde ab 1911 entwickelt und verbreitete sich in der Weimarer Judenrepublik, wurde 1935 sogar reichsverpflichtend (weil immer noch viele Juden oder jüdisch versippte oder vom dekadenten jüdischen Intellektualismus angesteckte Beamte in der Verwaltung saßen), aber Martin Bormann erkannte , daß Sütterlin jüdischversifft war und verbot sie zum 1. September 1941.

Der Obervolkssturmleerer würde sich nie, niemals so etwas jüdischversifftes ins Zimmer hängen und präsentieren!

;)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3346 am: 21. November 2018, 11:09:44 »
Das Bundesland ist Berlin und es trifft leider die komplette "Vogelschisszeit", wie Herr Gauland sich ausdrücken würde. Naja, an der Schule wurde in der 10. Klasse auch der komplette 2. Weltkrieg in einer Woche abgehandelt ...

Tausend Jahre in einer Woche? Im Leistungskurs keine Zeit? Das macht mich echt fassungslos und wäre in einigen anderen Bundesländern völlig undenkbar. Oder ist der Unterricht bei Euch bedarfsorientiert und sie hat wenigstens von der Pike auf gelernt, wie man einen Flughafen baut?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3347 am: 21. November 2018, 11:17:00 »
Oder ist der Unterricht bei Euch bedarfsorientiert
Die Weimarer Zeit wurde dafür recht ausfürlich behandelt. Es wurde also mehr Wert auf den Weg als auf das Ziel gelegt. Problem ist, dass sich irgendwelche shclauen Menschen überlegt haben, dass das Halbjahr bereits Ende November endet (also nur 3 Monate hat), damit die armen Kinderchen mit den Abiprüfungen zu Ostern nicht überfordert sind. Also tatsächlich ein Problem der 12 Jahre, aber nicht der von 33 bis 45 sondern der Zeit bis zum Abitur.
 
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Offline John

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3348 am: 21. November 2018, 11:47:38 »
Ich fänd ees wichtiger, wenn das Thema in den Schulen vernünftig behandelt werden würde. Nicht so wie gerade bei meiner Tochter (im Geschichte Leistungskurs), wo "leider" keine Zeit mehr dafür ist.

10. Klasse auch der komplette 2. Weltkrieg in einer Woche abgehandelt

Was ich hier noch mit am erschreckensten finde: Irgendwie scheint die Behandlung der NS-Zeit in den Schulen ständig zwischen der extremen Überbehandlung und der Bedeutungslosigkeit hin und her schwankt.
Bei mir wurde damals 1,5 Jahre quasi in allen Fächern der Nationalsozialismus behandelt (man könnte sagen, das einzige, was fehlte war nationalsozialistische Mathematik). Das hatte den Effekt, dass selbst den historisch\politisch engagierten der Stoff irgendwann aus dem Halse hing und, schlimmer noch, dass Lehrer, die keine Ahnung von der Materie hatten dieses empfindliche Thema behandelt haben. Das hatte dann im Falle einer Deutschlehrerin zur Folge, dass diese die Behauptung aufstellte, dass in Mein Kampf bereits die Skizze die Vernichtungslager wie Auschwitz beschrieben wurde und bestritt, dass es legale Auswanderung nach Palästina gegeben hat. Ein anderer Deutschlehrer hat mich in aller Deutlichkeit und vor versammelter Mannschaft zurechtgewiesen, weil ich es gewagt habe, den nationalsozialistischen Kampfbegriff "Mädels" in den Mund zu nehmen.

Und dann höre ich auch wieder regelmäßig aus Schulen, dass Weimarer Republik und 3. Reich in (deutlich) weniger als einem Quartal durchgenommen werden.
 
Und gerade diese Überbehandlung habe ich an vielen Stellen als sehr kritisch empfunden, weil sie an einigen Stellen die gute Möglichkeit gab, die Geschichtslehre auszuhebeln. Zu dieser Zeit gab es auch noch mehrere Aktionen im Land, bei der Rechtsextremisten auf Schüler einwirken wollen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3349 am: 21. November 2018, 11:57:30 »
Ungern sage ich es, aber Geschichte ist inzwischen ein weites Feld. Man kann "Geschichte" studieren, ohne je näher mit der Thematik in Berührung zu kommen als in der Überblicksvorlesung für Studienanfänger. Wer sich etwa auf Alte Geschichte, Amerikanische oder Innerasiatische Geschichte spezialisiert, hat halt meist auch nicht mehr Ahnung von Weimarer Republik, NS-Regime und Holocaust als sonst jemand. In Deutschland dürfte in der Regel "Zeitgeschichte" der Studiengang sein, der sich damit befasst, wobei auch hier wieder nur ein Teil der Absolventen sich wirklich auf diesen Zeitraum und diese Thematik spezialisiert.
U. U. befasst sich auch die Neuzeit-Archäologie damit.
Auch die Rechtsgeschichte hat einen Zugang dazu (Nürnberger Gesetze u. dgl.), kann aber gerade den Holocaust als Gegenstand des Unrechts nicht angemessen erfassen und beschreiben.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3350 am: 21. November 2018, 12:03:43 »
Nachtrag: Londoner Statut

https://www.legal-tools.org/doc/844f64/pdf/

https://www.legal-tools.org/doc/64ffdd/pdf/

Die vom Leeren zitierten Artikel lauten im englischen Original

Article 19. The Tribunal shall not be bound by technical rules of evidence. It shall adopt and apply to the greatest possible extent expeditious and nontechnical procedure, and shall admit any evidence which it deems to be of probative value.

Article 21. The Tribunal shall not require proof of facts of common knowledge but shall take judicial notice thereof. It shall also take judicial notice of official governmental documents and reports of the United Nations, including the acts and documents of the committees set up in the various allied countries for the investigation of war crimes, and of records and findings of military or other Tribunals of any of the United Nations.

Klingt im Original irgendwie etwas anders als in der vom Leeren zitierten Übersetzung, mal davon abgesehen, dass Artikel 21 nur unvollständig wiedergegeben wird, vermutlich bewusst.

Teil IV lässt der Leere natürlich mal wieder aussen vor.

IV. FAIR TRIAL FOR DEFENDANTS

Article 16. In order to ensure fair trial for the Defendants, the following procedure shall be followed:
(a) The Indictment shall include full particulars specifying in detail the charges against the Defendants. A copy of the Indictment and of all the documents lodged with the Indictment, translated into a language which he understands, shall be furnished to the Defendant at reasonable time before the Trial.
(b) During any preliminary examination or trial of a Defendant he will have the right to give any explanation relevant to the charges made against him.
(c) A preliminary examination of a Defendant and his Trial shall be conducted in, or translated into, a language which the Defendant understands.
(d) A Defendant shall have the right to conduct his own defense before the Tribunal or to have the assistance of Counsel.
(e) A Defendant shall have the right through himself or through his Counsel to present evidence at the Trial in support of his defense, and to cross-examine any witness called by the Prosecution.


Aber so ist das mit selektiver Wahrnehmung.


Zur Studie der FU Berlin

http://www.vha.fu-berlin.de/news/news103.html

https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/21625/Naegel_Kahle_universitaere_Lehre_ueber_Holocaust_Deutschland.pdf?sequence=7&isAllowed=y

zum Schluss redet er Wieder über die olle Kamelle 4 Millionen Tote in Auschwitz. Nein, du infantiler Internettroll, die Zahl von 1 Million beruht NICHT auf neuen Erkenntnissen. Die Zahlen waren schon 1953 bekannt.

 Bis zur Entfernung der Gedenktafeln Anfang 1990 hielt die Auschwitz-Gedenkstätte an der Opferzahl von 2,8–4 Millionen fest. Diese Zahl stammt ursprünglich von der 1945 eingesetzten polnischen und sowjetischen Untersuchungskommission. Diese hatte anhand der Aussagen der Häftlinge die Betriebsdauer der Krematorien bestimmt und mit der jeweiligen maximalen Leistungsfähigkeit der Krematorien angesetzt. Die dabei ermittelte Opferzahl von 5 Millionen wurde um 20 % reduziert, da die Kommission davon ausging, dass 20 % der Betriebszeit für Wartungsarbeiten an den Krematorien benötigt würde.

Der oberste Volksgerichtshof in Polen hat diese Zahl nicht vorbehaltlos übernommen. Im Prozess gegen den Kommandanten von Auschwitz Rudolf Höß wurde festgestellt, dass Höß für den Tod von mindestens 2,8 Millionen Opfern verantwortlich ist. Das Gericht erachtete die Zahl von drei bis vier Millionen lediglich als sehr wahrscheinlich. In der Literatur hat der Richter Jan Sehn für die Verbreitung der Zahl vier Millionen durch seine Abhandlung „Das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz“ (einer Darstellung des während der Untersuchung durch Jan Sehn zusammengetragenen Beweismateriales) gesorgt.

Der Forschungskurator des Staatsmuseums Auschwitz, Wacław Długoborski, erklärte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14. September 1998:

„Bis 1989 galt in Osteuropa ein Verbot, die Zahl von vier Millionen Getöteten anzuzweifeln; in der Gedenkstätte von Auschwitz drohte man Angestellten, die an der Richtigkeit der Schätzung zweifelten, mit Disziplinarverfahren.“

Einer der ersten westlichen Historiker, der die 4-Millionen-Zahl der sowjetischen Untersuchungskommission in Zweifel zog, war der englische Historiker Gerald Reitlinger. Bereits 1953 gab er die Opferzahlen von Auschwitz mit rund einer Million an.

„…Die Welt ist gegen derartige ‚Schätzungen‘ misstrauisch geworden und die runde Ziffer von 4 Millionen kann einer ernsthaften Prüfung nicht standhalten. Unglücklicherweise hat die sowjetische Arithmetik die Tatsache verschleiert, dass nicht viel weniger als eine Million Menschen in Auschwitz, seinen Gaskammern und Lagern umkamen.“

Der englische Historiker Gerald Reitlinger hat in seiner 1953 publizierten Studie The Final Solution geschrieben, dass insgesamt 4,2 bis 4,7 Millionen Juden ermordet wurden. Reitlinger beziffert die nach Auschwitz deportierten Juden mit weniger als eine Million (851.000). Er gibt die in den Gaskammern von Auschwitz getöteten Menschen (Juden und andere) mit 550.000–600.000 an und die im Lager Gestorbenen mit 300.000.

https://de.wikipedia.org/wiki/Opferzahlen_der_Konzentrationslager_Auschwitz



« Letzte Änderung: 21. November 2018, 12:25:20 von mork77 »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3351 am: 21. November 2018, 12:32:48 »
@ mork77:

Ergänzend: Auf den Tafeln von Auschwitz stand, dass es vier Millionen Opfer in Auschwitz gegeben habe. Die Behauptung, da sei gestanden, dass es vier Millionen jüdische Opfer in Auschwitz gegeben habe, ist ein klassischer Strohmann der Holocaustleugner.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3352 am: 21. November 2018, 13:16:45 »
Mir ist augefallen, dass beim Vergleich von Äpfeln und Birnen äussersrt einseitig vorgangen wird.
1. die Oktik
2. die Konsistenz des Fruchtfleischs
3. der Geschmack
4. der Geruch
Vernachlässigt wird jedesmal der Hörsinn!
Wenn ein geworfener Apfel auf eine Mauer trifft, ist das Aufprallgeräusch selten von dem einer Birne zu unterscheiden.
Im Dunkeln hört sich ein Apfel täuschend ähnlich wie eine Birne an.

Da muss man dranbleiben, sonst ist Alles verloren!

Deswegen plädiere ich für ein fremdfinanziertes Lehrdeputat des Volkslehrers am Institut für Rechtssicherheit.
Dafür stehe ich selbstverständlich nicht mit meinem Namen, sondern fordere eine Petition z.b. auf deutschepetitionen.de.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Offline mork77

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3353 am: 21. November 2018, 13:31:19 »
aahh, Äpfel. Nochn Gedicht!

Apfelschimmel                     Hans Adolph Halbey
 
Ein geapfelter Schimmel im Haus
ist besser als ein verschimmelter
Apfel, o Graus!
Doch wenn ein Apfelschimmel
einen Apfel frißt,
gibt er acht, daß am Apfel
kein Schimmel ist;
später kann man den Apfel,
zwar nicht mehr so schön,
als Apfelschimmel- Apfel
hinter dem Schimmel liegen sehn.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3354 am: 21. November 2018, 15:08:14 »
Zum Londoner Statut ist anzumerken, dass es den Versuch darstellte, die teilweise erheblich unterschiedlichen Rechtsauffassungen und Verfahrensordnungen der USA, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und der Sowjetunion zu vereinbaren. Zugleich musste auf die Bedingungen in Nachkriegsdeutschland Rücksicht genommen werden (z. B. war das Auffinden von Zeugen sehr erschwert).
Im Blick auf die Beweisregeln formuliert das Statut im Wesentlichen das, was auch im heutigen deutschen Strafprozessrecht gilt: Beweise sind frei zu würdigen, es gelten keine Beweisregeln der Art "Zeugen wiegen schwerer als Urkunden, Urkunden schwerer als Sachbeweise" o. dgl. Auch das Prinzip der Notorietät (der "offenkundigen Tatsachen") wird formuliert. Anders als in der Prozess-Tradition der USA und (zumindest teilweise) durfte und sollte das Richtergremium selbst Beweise heranziehen bzw. anfordern und nicht nur passiv die Beweise, die Anklage und Verteidigung vorlegten, entgegen nehmen.
Genauer betrachtet, sind die Unterschiede zum heutigen deutschen Recht unerheblich. Da dieses eine Weiterentwicklung des deutschen Rechts der Weimarer Zeit und des ehemaligen Kaiserreichs ist, ist auch der Unterschied zwischen dem Londoner Statut und dem früheren deutschen Strafprozessrecht unbedeutend.
Aber natürlich passt das geltende Beweisrecht Leuten wie Nikolang nicht, vor allem die Möglichkeit, etwas Offenkundiges als bewiesen anzusehen. Das ist ja einer der wesentlichen Gegensätze zwischen Holocaustleugnern und dem Rest der Menschheit: Während Holocaustleugner verlangen, dass ihnen vor Gericht haarklein der Holocaust "bewiesen" werden müsse, sieht der Rest der Menschheit, dass dies ein überflüssiger Aufwand wäre, da die Tatsachen ja ausreichend (und sogar mehr als das) bekannt sind.

Was die Opferzahlen von Auschwitz angeht, so meine ich, dass Höß selbst in den Vernehmung durch polnische Behörden weit übertriebene Zahlen angab, und zwar nicht ohne Stolz, was über den Vernichtungswillen zumindest dieses Mannes gegenüber Juden und sonstigen Feindbildern der NS-Ideologie doch einiges aussagt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3355 am: 21. November 2018, 15:35:25 »
Was die Opferzahlen von Auschwitz angeht, so meine ich, dass Höß selbst in den Vernehmung durch polnische Behörden weit übertriebene Zahlen angab, und zwar nicht ohne Stolz...

Höß sagte in Nürnberg aus, während seiner Zeit in Auschwitz seien 2,5 Mio. Opfer vergast worden und mindestens 500.000 weitere an Unterernährung oder Krankheiten gestorben.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3356 am: 21. November 2018, 16:40:15 »
Zur Aussage von Höss

http://www.zeno.org/Geschichte/M/Der+N%C3%BCrnberger+Proze%C3%9F/Hauptverhandlungen/Einhundertachter+Tag.+Montag,+15.+April+1946/Vormittagssitzung

OBERST AMEN: Ich lasse den ersten Absatz aus und beginne mit Absatz 2:

»Seit 1934 hatte ich unausgesetzt mit der Verwaltung von Konzentrationslagern zu tun und war in Dachau im Dienst bis 1938; dann als Adjutant in Sachsenhausen von 1938 bis zum 1. Mai 1940, zu welcher Zeit ich zum Kommandanten von Auschwitz ernannt wurde. Ich befehligte Auschwitz bis zum 1. Dezember 1943 und schätze, daß mindestens 2500000 Opfer dort durch Vergasung und Verbrennen hingerichtet und ausgerottet wurden; mindestens eine weitere halbe Million starb durch Hunger und Krankheit, was eine Gesamtzahl von ungefähr 3000000 Toten ausmacht. Diese Zahl stellt ungefähr 70 oder 80 Prozent aller Personen dar, die als Gefangene nach Auschwitz geschickt wurden, die übrigen wurden ausgesucht und für Sklavenarbeit in den Industrien der Konzentrationslager verwendet. Unter den hingerichteten und verbrannten Personen befanden sich ungefähr 20000 russische Kriegsgefangene (die früher von der Gestapo aus Kriegsgefangenenlagern ausgesondert waren); diese wurden in Auschwitz in Wehrmachttransporten, die von regulären Offizieren und Mannschaften der Wehrmacht befehligt wurden, eingeliefert. Der Rest der Gesamtzahl der Opfer umfaßte ungefähr 100000 deutsche Juden und eine  große Anzahl meist jüdischer Einwohner aus Holland, Frankreich, Belgien, Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei, Griechenland oder anderen Ländern. Ungefähr 400000 ungarische Juden wurden allein in Auschwitz im Sommer 1944 von uns hingerichtet.«

Ist das alles wahr, Zeuge?

HÖSS: Ja, es stimmt.

Das war am 15. April 1946.

Göring hatte Gilbert gegenüber Zweifel geäußert, dass die Tötung von 2,5 Millionen Menschen in Gaskammern möglich gewesen sei. Am 24. April 1946 verfasste Höß eine handschriftliche Erklärung, in der er den Vernichtungsvorgang noch einmal in Details beschrieb. Er berechnete, dass in den 27 Monaten (36 Monate minus insgesamt 9 Monate Pause zwischen den Aktionen) bei 3000 Opfern/Tag in diesem Zeitraum 2,43 Millionen vernichtet werden könnten. Dies sei technisch möglich. Nach seinem Wissen schien ihm diese Zahl allerdings viel zu hoch angesetzt. Die Summe der Ermordeten in größeren Aktionen gab er mit 1,125 Millionen an und schätzte die Gesamtzahl der Vergasten daher auf höchstens 1,5 Millionen. Er betonte allerdings immer noch, dass er sich an die Zahlenangaben seines Vorgesetzten Eichmann zu halten habe.

Auch im späteren Prozess in Polen ab Mai 1946 hielt Höss die Zahl von 2,5 Millionen für zu hoch.

Die Forschung hat seine Zahlen in den 50er und 60er Jahren bestätigt.

Höss hat nicht angegeben. Dazu war er aufgrund seiner Psyche nicht in der Lage.

Vom Gerichtspsychologen Gustave M. Gilbert wird Rudolf Höß als geistig normal mit einer schizoiden Apathie und Gefühllosigkeit beschrieben. Gilbert beschreibt ihn als bei den Gesprächen geduldig, sachlich und leidenschaftslos. Charakteristisch für Höß war seine vorauseilende Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt, immer im Dienste einer höheren Autorität.

Höss ging tatsächlich davon aus, Seine Pflicht zu tun. Wie andere Ratten vernichten, so "vernichtete" er halt Juden. War sein Job. So banal kann das Böse manchmal sein.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3357 am: 21. November 2018, 17:07:40 »
Nehmen wir gleich die von General Erwin von Lahousen gemachte Aussage (vom Gericht ebenfalls als glaubwürdig eingestuft) vom 30. November 1945 nachmittags hinzu, in der es um die Beteiligung der Wehrmacht ging:


Zitat
LAHOUSEN: Die Gefangenen wurden von den eigens hierzu bestimmten Sonderkommandos des SD ausgesondert, und zwar nach ganz eigenartigen und willkürlichen Gesichtspunkten. Die einen Führer der Einsatzkommandos hielten sich an rassische Merkmale; das heißt, wenn einer der Gefangenen den rassischen Gesichtspunkten nicht entsprach, vor allem selbstverständlich ein Jude oder jüdischer Typus, oder wer sonst als rassisch minderwertig angesehen wurde, so verfiel er der Exekution. Der andere Einsatzführer traf diese Auswahl unter dem Gesichtspunkt des Intellekts oder der Intelligenz. Der dritte Einsatzführer hatte wieder irgendwelche anderen, gewöhnlich sehr eigenartigen Gesichtspunkte, so daß ich mich zu der Frage an Müller veranlaßt fühlte: »Sagen Sie, abgesehen von allem anderen, nach welchen Grundsätzen wird diese Aussonderung durchgeführt? Geht man nach Körpergröße oder nach Schuhnummer?« Müller hat diese, sowie alle anderen Einwände, wie schon erwähnt, schärfstens zurückgewiesen und Reinecke hat den Standpunkt von Müller in schärfster Form übernommen, statt daß er, was ja der Sinn meines Vertrags war, meine, das heißt die Auffassung des Amtes Ausland/Abwehr, die ihm eine goldene Brücke bauen wollte, übernahm. Das ist im wesentlichen der Sinn der Besprechung, an der ich teilnahm.

[505] OBERST AMEN: Und haben Sie aus amtlichen Berichten etwas über die Art und Weise erfahren, auf die diese Befehle durchgeführt wurden?

LAHOUSEN: Über das, was sich täglich zugetragen hat, waren und wurden wir ja laufend durch unsere Organe orientiert, die an der Front oder in den Lagern tätig waren. In den Lagern waren ja Offiziere von der Abwehrabteilung III tätig, und auf diesem Wege, also auf dem normal dienstlichen Wege, erhielten wir in Form von Berichten und mündlichen Vorträgen Kenntnis über die Durchführung aller dieser Maßnahmen und über ihre Auswirkungen.

OBERST AMEN: War die Auskunft, die Sie erhielten, geheim und vertraulich oder war sie auch anderen zugänglich?

LAHOUSEN: Die Informationen waren in dem Rahmen, in dem sich fast der gesamte Verkehr in unseren Abteilungen abspielte, vertraulich gehalten. Sie waren aber praktisch in einem großen Kreis der Wehrmacht bekannt, nämlich die Vorgänge, die sich in den Lagern, beziehungsweise bei dieser Aussonderung abgespielt haben.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3358 am: 21. November 2018, 21:06:50 »
Ein Unterstützer von Volksnikki betreibt die "offizielle Volxleererseite" bei VK, ich bin da heute erst drauf gestossen. Inwiefern das zutrifft, kann ich natürlich nicht prüfen, aber ich gehe erstmal davon aus, dass die Aussage stimmt.


http://offizielle Volxleererseite
Viel Inhalt ist nicht drauf, allerdings ein Aufruf, Briefe an die Staatsanwaltschaft München zu schreiben, um den angeblich im Sterben liegenden Horst Mahler gnadenhalber zu entlassen (sollte das zutreffen, wäre das wohl kein Verlust). Passt ins Bild, dass da so ein Hardcore Holocaustleugner unterstützt werden soll:

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #3359 am: 22. November 2018, 00:14:16 »
würde passen, dem Vollhonklehrer liegt das Schicksal von Drecksnazis bekanntermaßen ja sehr am Herzen. Er leidet förmlich mit den armen Geschundenen. Ob er dabei auch an die vom Nazipack inhaftierten Gegner denkt, denen keinerlei Gnade zuteil wurde? Sicher nicht, denn dafür ist der Vollhonklehrer selbst viel zu sehr Nazi. Ein feiger dazu.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Rolly, Wildente, Gregor Homolla