Es kommt darauf an, in welche Form der "Volksleerer" eingestellt wurde. Wenn er verbeamtet ist, stellt sich wiederum die Frage, ob er auf Zeit oder lebenslang verbeamtet wurde. Ist er hingegen tarifbeschäftigt, sehen manche Punkte wieder anders aus.
Dann stellt sich auch die Frage, ob evtl. eine Probezeit oder Befristung läuft.
In der Probezeit kann man einen Lehrer ziemlich schnell und einfach loswerden. Bei einer Befristung ist es ebenfalls ganz einfach: Man lässt diese auslaufen.
Von Beamten wird verlangt, dass sie auch im privaten Bereich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten und nichts tun, was ihrer Stellung als Beamter abträglich erscheint. Wäre er also Beamter, so dürfte es nach dem, was bekannt geworden ist, möglich sein, ihm ein beamtenrechtliches Fehlverhalten vorzuwerfen.
Eine Nebenbemerkung: Offenbar hat die Schulleitung gewechselt, der jetzige Schulleiter hat das Amt nur kommissarisch inne (in weiten Teilen Deutschlands übrigens ein Normalzustand).
Was nun seine Befähigung als Lehrer angeht, so stellt sich mir schon die Frage, ob er grundlegende geistige Fähigkeiten mitbringt, die ein Lehrer haben sollte. Das Widerstandsrecht aus Art. 20, Abs. 4 Grundgesetz ist kein Selbstverteidigungsrecht. Das ist eine völlig abwegige Ausdeutung des Textes (in der Fachsprache auch "Eisegese" genannt). Jedenfalls sollte ein Lehrer Wesentliches von Unwesentlichem unterscheiden können (das nennt man auch "didaktische Analyse").