Was die MZ vermeldet, ist im Wesentlichen kalter Kaffee. Dass Fatzke handschriftlich Haftprüfung verlangte, wissen wir schon seit Dezember 2017, die Ablehnung durchs Gericht ist ebenfalls bekannt. Dass der oberste Haftempfindliche unbedingt raus will, ist schon länger klar, nur wird's wohl so schnell nicht gehen.
Die einzige neue Nachricht, die ich erkennen kann, ist die, dass der BGH noch nicht entschieden hat.
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, merke ich gleichwohl an, dass Fatzke jederzeit aus der Untersuchungshaft herauskommen könnte. Er brauchte nur seine Revisionen zurückzuziehen und die Urteile anzunehmen. Dann würde er umgehend in den Strafvollzug verlegt. Damit wäre er die besonderen Einschränkungen der Untersuchungshaft schlagartig los.
Gewiss sind diese Einschränkungen nicht besonders angenehm (vor allem nicht für einen wirklich Unschuldigen). Auch im Blick auf die Menschenrechte sind solche Einschränkungen sicher Stoff für kontroverse Diskussionen. Man muss aber bedenken, dass es sich um eine Untersuchungshaft handelt, die wegen dringender Fluchtgefahr und wegen Verdunkelungsgefahr angeordnet wurde. Da es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass Fatzke mit Leuten verkehren oder von solchen Besuch erhalten würde, die nicht zum Kreis seiner Unterstützer und Mittäter gehören, sind nun aber gewisse Einschränkungen notwendig, um den Zweck der Haft zu erreichen. Gewährte man Fatzke freien Umgang mit eben den Leuten, die ihm jahrelang bei seinen Straftaten ohne Murren oder Zögern geholfen haben, die auch bei einer Flucht oder bei Untertauchen behilflich sein dürften, die zudem auch Zugriff auf das verschwundene Geld haben oder durch Fatzkes Anweisungen erhalten könnten, sind weitgehende Einschränkungen des Verkehrs mit ihnen erforderlich.
Dass sich die Untersuchungshaft hinzieht, ist nun nicht allein die Schuld der Gerichte. Fatzke hat seinen Teil dazu beigetragen (man denke nur an seine mehrmaligen Verteidigerwechsel, an seine ausufernden "Einlassungen" und "Schriftsätze"). Das mag alles unschön sein, aber letztlich muss man dann doch irgendwo auch festhalten: Er hat es so gewollt.