Da sag ich mal: "Träumt schön weiter, Kinder!"
Hübsch ist ja die Formulierung, sie hätten dem Eigentümer ein Angebot unterbreitet, um zu sehen, ob er "schon" verkaufsbereit sei. Nun gehe ich einmal davon aus, dass die Verantwortlichen bei der Gewächshausunternehmung rechnen können. Wenn sie das Grundstück verkaufen, dann nur zu einem Preis, der mindestens dem bezahlten Kaufpreis plus Unkosten entspricht. Sie werden sicher nicht noch drauflegen.
Dann stellt sich auch die Frage, warum sie verkaufen sollten. Die Räumung kann ihnen ja gleichgültig sein. Sie haben das Grundstück erworben und erst bezogen, als es geräumt war. Das war so im Kaufvertrag ausgemacht. Wie der Abwickler zur Räumung kam, betrifft sie nicht. Wäre einer Räumung nicht erfolgt, hätten sie vom Kauf zurücktreten können.
Nun stellen sich eigentlich nur zwei Fragen, nämlich: Hat der neue Eigentümer das Grundstück rechtens erworben? Prima facie sieht es ganz danach aus. Die Bestellung des Abwicklers war offenbar rechtens, jedenfalls ist bis heute nichts Gegenteiliges festgestellt worden. Der Abwickler hat auch im Rahmen seines Auftrages gehandelt. Somit ist davon auszugehen, dass er rechtsgültig über das Grundstück verfügt hat. Wenn der Kauf ansonsten in Ordnung war und der neue Eigentümer im Grundbuch erscheint, dann dürfte der Kauf auch Bestand haben.
Die zweite Frage ist die nach der Geltung und dem Stellenwert der Mietverträge. Nun hat das Landgericht zwar festgestellt, dass er eingeschlagene Weg zur Räumung falsch war. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Räumung grundsätzlich ausgeschlossen gewesen wäre. Mit den Mietverträgen hat sich das Gericht nicht näher befasst, da im Rahmen des Verfahrens eine eingehende Prüfung gar nicht möglich war. In einem ordentlichen Zivilverfahren sähe das allerdings anders aus. Da stellt sich dann erst einmal die Frage, ob nur vom Mieter unterschriebene Verträge überhaupt etwas gelten können. Dann wäre da auch die Frage, wie es privatrechtlich mit dem seltsamen Vermieter namens "Wohnreich" aussieht. Ein solches Gebilde namens "Wohnreich" ist bisher als Rechtspersönlichkeit nicht in Erscheinung getreten. Nun gilt ja durchaus auch der Grundsatz, den RD immer mal wieder gerne erwähnen, dass nämlich niemand mehr Rechte übertragen kann, als er selbst besitzt. Es stellt sich also einfach die Frage, ob und falls ja welche Vollmacht bzw. Verfügungsmacht dieses "Wohnreich" als angeblicher Vermieter überhaupt hatte bzw. haben konnte. Die mögliche Vordatierung der angeblichen Mietverträge wäre dann gar nicht mehr zu prüfen, wenn schon bei diesen Fragen gegen das KRD entschieden würde. Endlich müsste auch geprüft werden, ob etwa beständige Mietverträge nicht doch rechtswirksam durch den Abwickler gekündigt wurden.
Über die Fragen im Zusammenhang mit dem Baurecht, des Brandschutzes u. dgl. will ich gar nicht sprechen. Auch da gäbe es natürlich mögliches "Juristenfutter". Am Ende stellt sich aber die Frage, ob den Mietern, falls sie denn wirklich solche wären, ein Anspruch auf was auch immer gegenüber dem neuen Eigentümer zustünde.
Ich will jetzt auch nicht von der Dauer eines möglichen Verfahrens sprechen. Wenn es durch drei Instanzen geht, dann könnte eine endgültige Entscheidung über der KRDler Anspruch auf das Grundstück etwa dann ergehen, wenn Peterleang voraussichtlich wieder aus dem Gefängnis kommt.
Träumt also ruhig weiter, Kinder!